Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 192/94   

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https://dejure.org/1996,2531
OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 192/94 (https://dejure.org/1996,2531)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.1996 - 22 U 192/94 (https://dejure.org/1996,2531)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - 22 U 192/94 (https://dejure.org/1996,2531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Schädigung des Mitbenutzers einer Treppe durch Sturz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847
    Schadensersatzpflicht bei Sturz auf einer Treppe; 200 DM Schmerzensgeld für Verstauchung eines Sprunggelenks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 10 O 328/94
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 192/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1313
  • VersR 1997, 1503
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 192/94
    Verletzungshandlung ist ein der Bewußtseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten, das nicht durch physischen Zwang oder durch infolge Fremdeinwirkung ausgelösten unwillkürlichen Reflex veranlaßt ist (BGHZ 39, 103, 106).
  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Vielmehr betrifft dieser Umstand die Frage des Vertretenmüssens i.S. des § 276 BGB (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2003 - 19 O 403/02, zfs 2003, 170 f. mit zust. Anmerkung von Diehl ; ferner BGH, Urt. v. 16.03.1976 - VI ZR 62/75, VersR 1976, 734; OLG Jena, Urt. v. 07.03.2001 - 4 U 893/00, NJW-RR 2001, 1319, juris Rn. 6; Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 90 Rn. 10 f.; s. ferner OLG Hamm, Urt. v. 16.07.1974 - 5 Ss 331/74, MDR 1975, 69 f. zu ruckartigen Bewegungen eines Kraftfahrers als Reaktion auf ein Hineinfliegen eines Gegenstandes in das Auge; OLG Hamm, Urt. v. 13.07.2001 - 9 U 141/00, NJW-RR 2002, 90 f., juris Rn. 6 zum Zurücksetzen eines Fußes an einem Stehtisch; OLG Köln, Urt. v. 27.01.1994 - 1 U 52/93, NJW-RR 1994, 1052, juris Rn. 5 f. und OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.1996 - 22 U 192/94, NJW-RR 1997, 1313jeweils zum Ausrutschen und Hinunterrutschen auf einer Treppe; AG Oldenburg (Holstein), Urt. v. 20.07.2010 - 23 C 927/09, juris Rn. 24 f. zum Griff in ein Lenkrad durch den Beifahrer).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 248/07

    Haftung für Thumbnails

    Verletzungshandlung ist demnach ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten, das nicht durch physischen Zwang oder durch infolge Fremdeinwirkung ausgelösten unwillkürlichen Reflex veranlasst ist (BGHZ 39, 103, 106; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1313; Wagner in MüKo zum BGB § 823Rz. 297; Deutsch , Allgemeines Haftungsrecht, Rz. 96).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06

    Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

    Verletzungshandlung ist demnach ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten, das nicht durch physischen Zwang oder durch infolge Fremdeinwirkung ausgelösten unwillkürlichen Reflex veranlasst ist (BGHZ 39, 103, 106; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1313; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB § 823Rz. 297; Deutsch , Allgemeines Haftungsrecht, Rz. 96).
  • OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20

    Sorgfaltspflichten beim Paartanz

    Eine Verletzungshandlung i.S.d. § 823 BGB setzt ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten, das nicht durch physischen Zwang oder durch infolge Fremdeinwirkung ausgelösten unwillkürlichen Reflex veranlasst ist, voraus (BGHZ 29, 103 ff., OLG Köln, NJW-RR 1994, 1052; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1313).
  • OLG Naumburg, 21.12.2004 - 9 U 100/04

    Zivilprozessrecht: Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung nach § 108 Abs.

    Insoweit spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass derjenige, der auf einer Treppe stürzt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, sofern nicht objektive Umstände vorliegen, die eine andere, nicht von ihm zu vertretende Ursache als möglich erscheinen lassen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1313).
  • LG Mühlhausen, 17.08.2011 - 1 O 846/10

    Bürgersteig - Gefallen und andere Umgeworfen - Haftung

    Danach spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass derjenige, der auf einem Gehweg stürzt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen hat, sofern nicht objektiver Umstände vorliegen, die eine andere, nicht von ihm zu vertretende Ursache als möglich erscheinen lassen (vergl. OLG Düsseldorf in: OLGR Düsseldorf 1997, 242; OLG Jena vom 30.05.2011, Az. 1 W 266/11).
  • AG Hamburg, 27.09.2010 - 36A C 375/09

    Urheberrechtsverletzung durch Einbindung von RSS-Feeds

    Verletzungshandlung ist demnach ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten, das nicht durch physischen Zwang oder durch infolge Fremdeinwirkung ausgelösten unwillkürlichen Reflex veranlasst ist (BGHZ 39, 103, 106; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1313; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB § 823 Rz. 297; Deutsch, Allgemeines Haftungsrecht, Rz. 96).
  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

    Vielmehr betrifft dieser Umstand die Frage des Vertretenmüssens gemäß § 276 BGB (s. zum Ganzen zutreffend LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2003 - 19 O 403/02, zfs 2003, 170 f. mit zust. Anmerkung von Diehl ; ferner BGH, Urt. v. 16.03.1976 - VI ZR 62/75, VersR 1976, 734; OLG Hamm, Urt. v. 16.07.1974 - 5 Ss 331/74, MDR 1975, 69 f. zu ruckartigen Bewegungen eines Kraftfahrers als Reaktion auf ein Hineinfliegen eines Gegenstandes in das Auge; OLG Hamm, Urt. v. 13.07.2001 - 9 U 141/00, NJW-RR 2002, 90 f., juris Rn. 6 zum Zurücksetzen eines Fußes an einem Stehtisch; OLG Köln, Urt. v. 27.01.1994 - 1 U 52/93, NJW-RR 1994, 1052, juris Rn. 5 f. und OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.1996 - 22 U 192/94, NJW-RR 1997, 1313 jeweils zum Ausrutschen und Hinunterrutschen auf einer Treppe; wegen fehlenden Verschuldens letztlich offen lassend für das Greifen eines ins Stolpern geratenen Tänzers nach einem Dritten OLG Celle, Urt. v. 27.03.2002 - 9 U 283/01, MDR 2002, 1124, juris Rn. 20).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 115/06
    Verletzungshandlung ist demnach ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten, das nicht durch physischen Zwang oder durch infolge Fremdeinwirkung ausgelosten unwillkürlichen Reflex veranlasst ist (BGHZ 39, 103, 106; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1313; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB § 823 Rz. 297; Deutsch, Allgemeines Haftungsrecht, Rz. 96).
  • OLG Celle, 27.03.2002 - 9 U 283/01

    Schadensersatz für Verletzung beim Tanzen

    Verletzungshandlung in diesem Sinne ist aber nur ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten, das nicht durch physischen Zwang oder durch infolge Fremdeinwirkung ausgelösten unwillkürlichen Reflex veranlasst ist (BGHZ 39, 103 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1052 , OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1313).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3430
OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96 (https://dejure.org/1997,3430)
OLG München, Entscheidung vom 22.07.1997 - 25 U 5688/96 (https://dejure.org/1997,3430)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 25 U 5688/96 (https://dejure.org/1997,3430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Bereithaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Niederlassungen; Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt einer vertraglichen Klausel; Anforderungen an die Transparenz von Preisgestaltungen; Ausnutzung ...

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9; BGB §§ 138 315; TKV (92) § 5
    Wirksamkeit der Tariferhöhung durch Deutsche Telekom

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3246
  • NJW 1998, 3224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Denn die Transparenzanforderungen dürfen nicht überspannt werden (BGH NJW 1993, 2052 /2054).

    Denn eine Intransparenz scheidet dann aus, wenn der Verwender diese durch mündliche oder schriftliche Informationen ausgeräumt hat (BGH NJW 1993, 2052 /2054).

  • BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75

    Einbehaltung von Geld bei der Bezahlung von Stromrechnungen wegen überhöhter

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Dabei kann zum Vergleich auf andere Preise zurückgegriffen werden, soweit vergleichbare Sachverhalte gegeben sind (BGH NJW 1976, 710, 711).

    Der gegenüber den Preisen der ausländischen Unternehmen möglicherweise höhere Preis ist daher gerechtfertigt, so daß er nicht überhöht und daher nicht sittenwidrig ist (BGH NJW 1976, 710/711).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, beurteilt sich nach den Erkenntnismöglichkeiten des typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH NJW 1995, 2637/2638).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Die vom Kläger als unwirksam gerügten Leistungsentgelte unterliegen nach § 8 AGBG nicht der Inhaltskontrolle (Horn WM Sonderbeilage, Nr. 1/1997, S. 8 m w. N.), weil die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltendem Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei bestimmen können (vgl. auch BGHZ 124, 254, 256).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die AGB der Beklagten so unklar und undurchschaubar wären, daß dies zu einer Unwirksamkeit nach § 9 I AGBG führen müßte (vgl. BGHZ 106, 42 /49).
  • BGH, 20.02.1987 - V ZR 249/85

    Formularmäßige Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Der Klausel muß ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen (BGHZ 100, 82/85).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    a) Die Festsetzung der Tarife durch die Beklagte unterliegt der richterlichen Inhaltskontrolle § 315 III BGB durch das ordentliche Gericht, und zwar unabhängig von der behördlichen Genehmigung durch das BMPT gem. § 4 I PTRegG (BGH WM 997, 1116/1117; BGHZ 115, 311/316).
  • LG München I, 24.09.1996 - 3 O 11256/96

    Telekommunikation; Wirksamkeit der Erhöhung von Telefongebühren

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Das Endurteil des Landgerichts München I vom 24.9.1996 zum Aktenzeichen 3 O 11256/96 wird aufgehoben.
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90

    Ausgleich bei Anrecht aus Versorgungswerk der NRW-Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    b) Die Beklagte ist zwar für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung darlegungspflichtig (BGH NJW 1992, 174 ).
  • BGH, 01.02.1996 - I ZR 44/94

    Regelung des Entgelts für Verlegerbeilagen in den AGB für den Postzeitungsdienst

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    So gesehen würde § 23 II Nr. 1 a AGBG lediglich von dem Erfordernis eines Einbeziehungsvertrags nach § 2 AGBG wenn die in § 23 II Nr. 1 a AGBG genannten Voraussetzungen gegeben sind (so BGH NJW 1996, 2374 ), befreien.
  • BGH, 02.07.1998 - III ZR 287/97

    Wirksamkeit der "Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG

    v. 22.7.97 - 25 U 5688/96 III ZR 287/97.

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 1997, 3246 veröffentlicht worden ist, ist zu Recht davon ausgegangen, daß die im Amtsblatt Nr. 25/95 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 15. November 1995 veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten - also insbesondere die Leistungsbeschreibung sowie die Preisliste Telefondienst (Telefonanschluß) - Bestandteil des zwischen den Parteien bestehenden Telefonanschluß-Vertragsverhältnisses geworden sind.

  • OLG Dresden, 30.01.1998 - 3 U 1874/97

    Leistungsentgelte und Leistungsbeschreibungen für den Telefondienst; Änderung von

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  • OLG Jena, 10.12.1997 - 2 U 1456/96

    Wirksamkeit eines Strombezugsvertrages; Vorliegen einer objektiven Zwangslage,

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2950
OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96 (https://dejure.org/1996,2950)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.1996 - 22 U 72/96 (https://dejure.org/1996,2950)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 1996 - 22 U 72/96 (https://dejure.org/1996,2950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823
    Instruktionspflichten bei Fahrrädern mit Schnellspannvorrichtung L

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer Schnellspannvorrichtung für Fahrradnarben auf die Überprüfung der richtigen Stellung des Spannhebels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Warnpflicht des Herstellers bei Schnellspannvorrichtung

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 11 O 373/93
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2333
  • NZV 1998, 206 (Ls.)
  • VersR 1998, 61
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    Auch dann, wenn ein Produkt bei unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Benutzung, mit der nach der allgemeinen Lebenserfahrung gerechnet werden muß, gefährlich werden kann und diese Gefahr für den Benutzer nicht ohne weiteres zu erkennen ist, muß der Hersteller auch davor warnen (vgl. BGHZ 116, 60, 65/66).

    Bei dieser Sachlage spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Informationsmangel auf einem Verschulden der Beklagten beruht (vgl. BGHZ 80, 186, 197 ff; 116, 60, 72).

    Unter diesen Umständen spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Kläger einen solchen Warnhinweis auch beachtet hätte, wenn er in der Betriebsanleitung der Beklagten enthalten gewesen wäre (vgl. BGHZ 116, 60, 73).

  • BGH, 28.09.1967 - VII ZR 81/65

    Anspruch d. Bestellers auf Aufwendungsersatz zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    Die Einhaltung der DIN-Normen genügt allerdings dann nicht mehr zur Erfüllung der einem Hersteller obliegenden Verkehrssicherungspflicht, wenn die Entwicklung über sie hinweggegangen ist (BGH NJW 1968, 43 ) oder wenn sich bei der Benutzung eines technischen Gerätes Gefahren gezeigt haben, die in den DIN-Normen noch nicht berücksichtigt worden sind (BGH NJW 1994, 3349, 3350).
  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    Bei dieser Sachlage spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Informationsmangel auf einem Verschulden der Beklagten beruht (vgl. BGHZ 80, 186, 197 ff; 116, 60, 72).
  • BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93

    Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    Die Einhaltung der DIN-Normen genügt allerdings dann nicht mehr zur Erfüllung der einem Hersteller obliegenden Verkehrssicherungspflicht, wenn die Entwicklung über sie hinweggegangen ist (BGH NJW 1968, 43 ) oder wenn sich bei der Benutzung eines technischen Gerätes Gefahren gezeigt haben, die in den DIN-Normen noch nicht berücksichtigt worden sind (BGH NJW 1994, 3349, 3350).
  • BGH, 05.11.1997 - VI ZR 1/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    rechtskräftig, nachdem die Beklagte ihre Revision - VI ZR 1/97 - am 29.4.1997 zurückgenommen hat.
  • OLG Frankfurt, 08.06.1993 - 14 U 116/92

    Beweislast des Geschädigten für Schadensursächlichkeit des Produktfehlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    s.a. OLG Frankfurt/M VersR 1994, 1118 .
  • LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10

    Regress - Produkthaftung - Konstruktionsfehler einer Fenster- und

    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Herstellers auszugehen ist (BGH NJW 1994, 3349; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 1584; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08

    Pflichten des Vertragshändlers wegen Mängeln des von ihm vertriebenen Produkts

    Zwar bedarf es einer Warnung nicht, wenn die mit der Nutzung des Produkts verbundenen Gefahren dem Nutzer regelmäßig bekannt sind und zum Erfahrungswissen der in Betracht kommenden Abnehmerkreise zählen (BGH NJW 1987, 1009; Senat NJW 1997, 2333; OLG Düsseldorf (14. Senat) VersR 2003, 917- sämtlich zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04

    Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in

    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1994, 3349, 3350; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).
  • OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13

    Produkthaftung des Herstellers von zur Hausinstallation verwendeten Fittings

    Steht nämlich fest, dass die von einem Produkt ausgehende Gefahr objektiv eine Information der Verwender erfordert hätte und dass der Hersteller die Sache ohne eine solche Instruktion in den Verkehr gegeben hat, so obliegt es dem Produzenten, Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass die Gefahr für ihn nicht erkennbar war (BGH NJW 1999, 2815, 2816; Knerr in Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 37. Kap. Rn. 101; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333, 2334).
  • OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation;

    Über einen Schmerzensgeldanspruch ist grundsätzlich einheitlich zu entscheiden; ein einheitlicher Schmerzensgeldanspruch - wie er hier vom Kläger auch geltend gemacht worden ist - ist nicht teilbar (Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 301 Rn. 3; OLG Celle, VersR 73, 60; OLG Düsseldorf NJW 97, 2333, 2334).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Zwar kann ein Instruktionsfehler bestehen in einer mangelhaften Gebrauchsanweisung und/oder nicht ausreichenden Warnung vor gefahrbringenden Eigenschaften, die in der Wesensart der als solcher fehlerfreien Sache begründet sind (vgl. Senat, NJW 1997, 2333, 2334 = OLGR Düsseldorf 1997, 242 (nur LS)).
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   OLG Hamm, 10.06.1997 - 9 U 56/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6388
OLG Hamm, 10.06.1997 - 9 U 56/97 (https://dejure.org/1997,6388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.1997 - 9 U 56/97 (https://dejure.org/1997,6388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 9 U 56/97 (https://dejure.org/1997,6388)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 249 ff.
    Kfz-Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis statt Abrechnung auf Totalschadenbasis

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 441
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00

    Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkostenabrechnung - Ersatzbeschaffung - Restwert -

    Noch deutlicher als in dem von der Berufung vorgelegten Urteil vom 10, Juni 1997 (9 U 56/97, veröffentlicht in NZV 1997 441 = Zfs 1997 371 = OLG Report Hamm 1997 242) hat der 9. Zivilsenat in diesem rechtskräftigen Urteil eine differenzierte Sicht zum Ausdruck gebracht.
  • OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99

    Wiederbeschaffungsaufwand als Obergrenze für die Schadenregulierung auf

    Demgegenüber wird teilweise vertreten, die Obergrenze, bis zu der der Geschädigte ohne Rücksicht auf seine tatsächlichen Dispositionen auf der Basis (geschätzten oder der tatsächlichen) Reparaturkosten abrechnen könne, werde nicht durch den Wiederbeschaffungsaufwand, sondern durch den Wiederbeschaffungswert gezogen (so Röttgering, zfs 95, 441; AG Limburg, zfs 99, 15 mit zustimmender Anmerkung Diehl; so auch der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in NZV 97, 441 = zfs 97, 371 = OLGR 97, 242, allerdings in einem nicht tragenden Teil der Entscheidungsgründe).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 100/05

    Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall

    b) Liegen - wie hier - die Reparaturaufwendungen oberhalb des Wiederbeschaffungswertes, aber noch innerhalb der 130 %-Grenze, ist nach der Rechtsprechung des Senats als Nachweis des Integritätsinteresses die vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlich (zfs 2001, 111, 113; DAR 2001, 499, 501; so auch OLG Hamm - 9. Zivilsenat - zfs 1997, 371, 372; Eggert, DAR 2001, 20, 26; Müller SVR 2004, 201, 204).
  • OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98

    Abrechnungsalternativen eines Geschädigten nach einem Verkehrsunfall;

    Teilweise wird vertreten, die Obergrenze, bis zu der der Geschädigte ohne Rücksicht auf seine tatsächlichen Dispositionen auf der Basis der (geschätzten oder der tatsächlichen) Reparaturkosten abrechnen könne, werde nicht durch den Wiederbeschaffungsaufwand, sondern durch den Wiederbeschaffungswert gezogen (so Röttgering, zfs 95, 441, 441; AG Limburg, zfs 99, 15 mit zustimmender Anmerkung Diehl; so auch der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in NZV 97, 441 = zfs 97, 371 = OLGR 97, 242, allerdings in einem nicht tragenden Teil der Entscheidungsgründe).
  • LG Stade, 01.06.2004 - 1 S 24/04

    Wer bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erleidet, muss sich bei der Wahl

    Voraussetzung hierfür ist aber stets, dass aufseiten des Geschädigten auch tatsächlich ein Integritätsinteresse, also ein schützenswertes Interesse am Erhalt und damit der Reparatur seiner beschädigten Sache besteht, welches regelmäßig durch die Tatsache einer Reparatur zum Zwecke des anschließenden Gebrauchs nachzuweisen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 1998, 390-392; Thüringer Oberlandesgericht, OLGR Jena 1998, 15-16; OLG Hamm, NZV 1997, 441-442; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, RuS 1997, 461-462; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355-357; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 315-317).
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