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   OLG Bremen, 26.06.1998 - 2 W 48/98, 12 O 116/96   

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https://dejure.org/1998,23842
OLG Bremen, 26.06.1998 - 2 W 48/98, 12 O 116/96 (https://dejure.org/1998,23842)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.06.1998 - 2 W 48/98, 12 O 116/96 (https://dejure.org/1998,23842)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Juni 1998 - 2 W 48/98, 12 O 116/96 (https://dejure.org/1998,23842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bremen 1998, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 5 U 151/04

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Andererseits ist der Sachverständige nicht ohne weiteres als befangen anzusehen, weil er die von ihm zu treffenden Feststellungen in der Weise vorbereitet hat, dass er sich die für die Erstellung seines Gutachtens erforderlichen Kenntnisse ohne Anwesenheit der Parteien verschafft hat (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 26.06.1998, 2 W 48/98, OLGR 1998, 422; OLG München Beschluss vom 11.02.1983, 25 W 736/83, OLGZ 1983, 355ff = Rpfleger 1983, 319f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.05.1995, 2 W 3/95, NZV 1996, 323).

    Dass der Sachverständige sich die für die Erstellung seines Gutachtens nach seiner Ansicht erforderlichen Kenntnisse an einem nicht streitgegenständlichen Objekt ohne Anwesenheit der Parteien verschafft hat, stellt auch keinen Verstoß gegen die Parteiöffenlichkeit gemäß § 357 Abs. 1 ZPO dar, da ein Anwesenheitsrecht der Parteien hierfür nicht besteht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 26.06.1998, 2 W 48/98, OLGR Bremen 1998, 422f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.05.1995, 2 W 3/95, NZV 1996, 323).

  • OLG Stuttgart, 19.12.2005 - 3 U 28/05

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Die Bandbreite reicht von der Annahme der Befangenheit bei Verlust des Honoraranspruchs (vom Beklagten angeführte Entscheidung OLG Oldenburg BauR 2004, 1817; ebenso OLG München NJW-RR 1998, 1123) bis hin zu der Ansicht, jedenfalls bei Vorliegen sachlicher Gründe könne der Sachverständige seine Feststellungen auch ohne Anwesenheit der Parteien treffen (OLG Bremen OLGR Bremen 1998, 422).
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