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   OLG Bremen, 23.10.2002 - 3 U 94/01   

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https://dejure.org/2002,13546
OLG Bremen, 23.10.2002 - 3 U 94/01 (https://dejure.org/2002,13546)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.10.2002 - 3 U 94/01 (https://dejure.org/2002,13546)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 3 U 94/01 (https://dejure.org/2002,13546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Festsetzung eines höheren Streitwertes ; Anforderungen an das Vorliegen einer Nebenforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert für Freistellungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 1 O 2583/00
  • OLG Bremen, 23.10.2002 - 3 U 94/01

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bremen 2003, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.11.1993 - 5 W 2314/93

    Streitwertfestsetzung bei Geltendmachung der Sachverständigenkosten wegen auf

    Auszug aus OLG Bremen, 23.10.2002 - 3 U 94/01
    Für die rechtliche Einordnung ist allein maßgeblich, dass sie mit der Klage als Hauptforderungen geltend gemacht worden sind (OLG München NJW-RR 1994, 1484 f), wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist.
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Bremen, 23.10.2002 - 3 U 94/01
    Dies gilt nicht nur ausnahmsweise, wie zum Teil im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in MDR 1976, 649 vertreten wird (Thomas/Putzo, ZPO , 24. Aufl. § 4 Rn. 8; Zöller, ZPO 23. Aufl., § 4 Rn. 12), im Deckungsprozess des Versicherten gegen den Haftpflichtversicherer wegen der dem Versicherten im Vorprozess mit dem Geschädigten auferlegten Kosten.
  • OLG Hamburg, 17.09.2007 - 6 W 65/07

    Keine Hinzurechnung der Kosten des Vorprozesses zum Streitwert einer Klage

    Das OLG Bremen hat in seiner bereits vom Landgericht zitierten Entscheidung vom 23.10.2002 (3 U 94/01, OLGR Bremen 2003, 176) die Auffassung vertreten, die Kosten des Vorprozesses seien zum Streitwert hinzuzurechnen, weil sie keine von dem Befreiungsgläubiger neben seinem Befreiungsanspruch erhobenen Ansprüche und auch nicht von dem Befreiungsanspruch abhängig seien.
  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 11/07

    Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei beabsichtigter

    Nach Auffassung des Senats steht eine beabsichtigte bzw. mögliche Rechtsmittelzurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten nicht entgegen (ebenso: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NZV 2007, 88; OLG Rostock, OLG-NL 2005, 235; Fölsch, Die Berufungszurückweisung durch Beschluss im Blickpunkt aktueller Rechtsprechung, NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg, Der Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO in der gerichtlichen Praxis, MDR 2005, 610, 614; Schneider, AGS 2003, 214; a.A.: OLG Dresden, OLGR 2007, 117; OLG Köln, MDR 2006, 947; OLG Celle, MDR 2004, 598; OLG Nürnberg, MDR 2004, 961; OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658; Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 119 Rn 55; Hk-ZPO/Rathmann/Pukall, § 119 Rn 14; Fischer in: Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 119 Rn 29).
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