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   OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04   

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https://dejure.org/2004,14074
OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04 (https://dejure.org/2004,14074)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.09.2004 - 2 U 15/04 (https://dejure.org/2004,14074)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. September 2004 - 2 U 15/04 (https://dejure.org/2004,14074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Beratungspflichten eines Rechtsanwaltes; Anwaltlicher Rat zur Abgabe einer Abschlusserklärung; Umfang der Schadensersatzpflicht bei Verletzung der Beratungspflichten

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 675 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Beratung des Mandanten durch den Rechtsanwalt in einem wettbewerbsrechtlichen oder urheberrechtlichen Verfahren der einstweiligen Verfügung hinsichtlich der Abgabe einer Abschlusserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bremen 2005, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04
    Ob allerdings, wie das Landgericht meint, schon der Hinweis der Klägerin an die Beklagte mit Schreiben vom 12.11.2002, die gegnerische Kostennote in Höhe von EUR 1.046,00 zu begleichen, fehlerhaft war, erscheint in Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Problemkreis (vgl. BGH GRUR 73, 384) zweifelhaft.

    Anders als im Fall der Übersendung eines Abschlußschreibens wäre es auch nicht um eine den Hauptprozess vorbereitende Tätigkeit (BGH GRUR 73, 384, 385) gegangen; denn für diesen hätte es von vornherein am Rechtsschutzbedürfnis gemangelt.

  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Auszug aus OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04
    Wie das Landgericht richtig festgestellt hat, ist ein Rechtsanwalt zur umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 566; 91, 2079; NJW-RR 90, 1241).
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04
    Wie das Landgericht richtig festgestellt hat, ist ein Rechtsanwalt zur umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 566; 91, 2079; NJW-RR 90, 1241).
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90

    Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung -

    Auszug aus OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04
    Wie das Landgericht richtig festgestellt hat, ist ein Rechtsanwalt zur umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 566; 91, 2079; NJW-RR 90, 1241).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beratung des Mandanten über die Abgabe einer

    Das Oberlandesgericht hat die Aufrechnung der Beklagten für durchgreifend erachtet und die Klage insoweit abgewiesen (veröffentlicht OLGR Bremen 2005, 123).
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