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   OLG Celle, 22.01.1998 - 4 W 310/97   

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https://dejure.org/1998,10322
OLG Celle, 22.01.1998 - 4 W 310/97 (https://dejure.org/1998,10322)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.01.1998 - 4 W 310/97 (https://dejure.org/1998,10322)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 4 W 310/97 (https://dejure.org/1998,10322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850 f Abs. 2
    Darlegungs- und Beweislast bei Zwangsvollstreckung wegen Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 1998, 103
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.1998 - 4 W 310/97
    Eine ausdrückliche Feststellung bindet das Vollstreckungsgericht (BGHZ 109, 275 ; LG Münster, JurBüro 1996, 385).

    Ergibt sich die unerlaubte Handlung nicht aus dem Titel selbst, ist die Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgericht im Hinblick auf ein "obiter dictum" des BGH (BGH, MDR 1990, 317 ) umstritten.

    In jedem Fall kann der Gläubiger zur Vorbereitung eines Antrags nach § 850 f Abs. 2 ZPO Feststellungklage mit dem Ziel erheben, daß ein rechtskräftig titulierter Anspruch aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begründet sei (BGHZ 109, 275 = BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 14 = BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Rechtsverhältnis 2 = BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Feststellungsklage 3 = BGHR ZPO § 850f Abs. 2 Feststellungsklage 1 = BGHR ZPO vor § 1 Feststellungsklage 1 = JZ 1990, 392 m. Anm. Brehm = MDR 1990, 317 = NJW 1990, 834 m. Anm. Link = Rpfleger 1990, 246 m. Anm. Münch = VersR 1990, 213 = WM 1990, 569 = ZZP 1990, 359 m. Anm. Smid).

  • LG Münster, 07.12.1995 - 5 T 1024/95

    Pfändung des Kontos des Schuldners

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.1998 - 4 W 310/97
    Eine ausdrückliche Feststellung bindet das Vollstreckungsgericht (BGHZ 109, 275 ; LG Münster, JurBüro 1996, 385).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Teilweise wird dem Vollstreckungsgericht die uneingeschränkte Kompetenz zugebilligt, auf der Grundlage des Gläubigervorbringens selbständig zu prüfen, ob die titulierte Forderung (auch) auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht (OLG Celle InVo 1998, 326, 327; 2000, 428, 429; Frisinger, Privilegierte Forderungen in der Zwangsvollstreckung und bei der Aufrechnung 1967 S. 123 f; Büchmann NJW 1987, 172, 174; ebenso BGHZ 36, 11, 17 in einem obiter dictum).
  • ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11

    Zwangsgeldfestsetzung - Nichterfüllung eines titulierten

    Bei erwiesener Unmöglichkeit ist der Gläubiger auf die Geltendmachung des 'Interesses' (§ 893 ZPO) zu verweisen"; OLG Celle26.11.1997 - 4 W 253/97 - OLGR Celle 1998, 103 = MDR 1998, 923 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO kann nur festgesetzt werden, wenn feststeht, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsgeldes noch erbringen kann.

    Bei erwiesener Unmöglichkeit ist der Gläubiger auf die Geltendmachung des 'Interesses' (§ 893 ZPO) zu verweisen"; OLG Celle26.11.1997 - 4 W 253/97 - OLGR Celle 1998, 103 = MDR 1998, 923 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO kann nur festgesetzt werden, wenn feststeht, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsgeldes noch erbringen kann.

    Bei erwiesener Unmöglichkeit ist der Gläubiger auf die Geltendmachung des 'Interesses' (§ 893 ZPO) zu verweisen"; OLG Celle26.11.1997 - 4 W 253/97 - OLGR Celle 1998, 103 = MDR 1998, 923 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO kann nur festgesetzt werden, wenn feststeht, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsgeldes noch erbringen kann.

  • OLG Celle, 19.04.2007 - 11 U 240/06

    Voraussetzungen eines rechtmäßig ergangenen Teilurteils über den von einem

    In diese Beurteilung ist die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug einzubeziehen (vgl. BGH, NJW 1991, 26992700; BGH, NJW-RR 1990, 1303 - 1305; BGH, MDR 1989, 895 - 896; OLG Celle, OLGR Celle 1998, 103).
  • KG, 17.07.2003 - 22 U 149/03

    Geschäftsraummiete: Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer

    Der Vollstreckung durch Verhängung eines Zwangsgeldes stehen dabei nur solche Zweifel daran, dass der Schuldner die Leistung noch möglich ist, entgegen, die durch substantiiertes und nachprüfbares Vorbringen des Schuldners begründet sind (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1998, 103/104).
  • KG, 25.02.2002 - 8 W 420/01

    Zu den Vorausetzungen der Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO

    Dabei hat der Schuldner die Tatsachen einschließlich der Beweismittel, aus denen sich die Unmöglichkeit der Handlung ergibt, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darzulegen (OLG Celle in OLGR 1998, 103; OLG Hamm in OLGR 1997, 236; OLG Celle in MDR 1998, 923).
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