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   OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04   

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OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04 (https://dejure.org/2004,1148)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2004 - 16 U 127/04 (https://dejure.org/2004,1148)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 16 U 127/04 (https://dejure.org/2004,1148)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 167 BGB; § 278 BGB; § 11 Nr. 7 AGBGB
    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen Falschberatung über die Finanzierung im Zusammenhang mit dem Erwerb; Anforderungen an die Sittenwidrigkeit von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen; Anforderungen an das Vorliegen eines ...

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 24

    Immobilienerwerb, Beratungsfehler, Badenia

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen Falschberatung über die Finanzierung im Zusammenhang mit dem Erwerb; Anforderungen an die Sittenwidrigkeit von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen; Anforderungen an das Vorliegen eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Immobilienkauf - Beratungsfehler

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280; ; BGB § 311b Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280; BGB § 311b Abs. 1
    Zur Frage des Vorliegens eines Beratungsfehlers beim Immobilienkauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Schrottimmobilie": Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteile zu Schrottimmobilien rechtskräftig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Käufer von Schrottimmobilien im Recht: Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 607, 278
    Beratungsfehler beim Immobilienverkauf durch Verschweigen langer Finanzierungslaufzeit und mit Disagio verbundener Gefahren

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Beratungsfehler beim finanzierten Immobilienkauf: Unterlassene Hinweise auf Finanzierungslaufzeit und/oder Disagio

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    Beratungsfehler beim Immobilienverkauf durch Verschweigen langer Finanzierungslaufzeit und mit Disagio verbundener Gefahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 199
  • OLG-Report Celle 2005, 44
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04
    Unter teilweiser Abänderung seiner Rechtsprechung ist der Senat allerdings in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Oldenburg (8 U 153/03 vom 8. Oktober 2003, Ablichtung Bl. 193 ff.) und Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, die man im Sinne der Kläger interpretieren könnte (BGH NJW 2001, 2021; BGH NJW 2003, 1811), der Ansicht, dass die im Folgenden noch zu behandelnden Beratungsfehler der Vertriebsmitarbeiter der Beklagten trotz des Haftungsausschlusses in § 10 des Vertrages der Beklagten zurechenbar sind (vgl. auch BGH NJW-RR 1997, 116,117 unter II 1).

    Nach der eingangs zitierten Entscheidung des BGH (NJW 2003, 1811, 1813) kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg darauf berufen, Angaben zu den Belastungen aus dem Immobilienerwerb seien stets der Anbahnung der Finanzierungsverträge zuzuordnen.

    Ist ein Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Beratung gegeben, so ist dem Schädiger in aller Regel der Einwand verwehrt, der Geschädigte habe sich auf die Richtigkeit seiner Angaben nicht verlassen dürfen und ihn treffe deshalb ein mitwirkendes Verschulden (BGH NJW 2003, 1811, 1814; BGH NJW 1998, 302).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04
    Unter teilweiser Abänderung seiner Rechtsprechung ist der Senat allerdings in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Oldenburg (8 U 153/03 vom 8. Oktober 2003, Ablichtung Bl. 193 ff.) und Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, die man im Sinne der Kläger interpretieren könnte (BGH NJW 2001, 2021; BGH NJW 2003, 1811), der Ansicht, dass die im Folgenden noch zu behandelnden Beratungsfehler der Vertriebsmitarbeiter der Beklagten trotz des Haftungsausschlusses in § 10 des Vertrages der Beklagten zurechenbar sind (vgl. auch BGH NJW-RR 1997, 116,117 unter II 1).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04
    Unter teilweiser Abänderung seiner Rechtsprechung ist der Senat allerdings in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Oldenburg (8 U 153/03 vom 8. Oktober 2003, Ablichtung Bl. 193 ff.) und Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, die man im Sinne der Kläger interpretieren könnte (BGH NJW 2001, 2021; BGH NJW 2003, 1811), der Ansicht, dass die im Folgenden noch zu behandelnden Beratungsfehler der Vertriebsmitarbeiter der Beklagten trotz des Haftungsausschlusses in § 10 des Vertrages der Beklagten zurechenbar sind (vgl. auch BGH NJW-RR 1997, 116,117 unter II 1).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04
    Dazu besteht aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (V ZR 18/04 vom 8. Oktober 2004) keine Verpflichtung.
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04
    Ist ein Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Beratung gegeben, so ist dem Schädiger in aller Regel der Einwand verwehrt, der Geschädigte habe sich auf die Richtigkeit seiner Angaben nicht verlassen dürfen und ihn treffe deshalb ein mitwirkendes Verschulden (BGH NJW 2003, 1811, 1814; BGH NJW 1998, 302).
  • OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06

    Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte

    Das folgt zwar nicht allein aus der Finanzierungsdauer von wenigstens 27 bis 30 Jahren (dazu bereits Senatsurteil 16 U 127/04) und auch nicht aus den ansteigenden Bausparraten, deren Dynamik unten auf dem Besuchsbericht - wenn auch erst mit einiger Mühe - erkennbar war.

    Ähnlich wie in den vom Senat bereits entschiedenen Parallelfällen (16 U 127/04, 16 U 193/04 und 16 U 187/04) betrug der Nominalzins hier 7, 85 % bei einem Disagio von 2 % und einer Zinsfestschreibung von 5 Jahren.

    Da - wie in 16 U 127/04 und 126/04 OLG Celle ausführlich dargelegt - und auch gar nicht streitig, mit der Zuteilung des ersten Bausparvertrages frühestens nach zwölf Jahren zu rechnen war und dann erst mit der Ansparung des zweiten Bausparvertrages begonnen wurde, dessen Zuteilungsreife jedenfalls nicht vor dem 20. Jahr nach der Kreditaufnahme bei der Beklagten erfolgte, bedurfte der Austritt aus dem Mietpool 20 Jahre lang der Zustimmung der Beklagten (K 14 - Bl. 74, 77).

  • OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04

    Aus einem Beratungsvertrag resultierende Beratungspflichten bei einem

    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall ebenso gegeben, wie in dem vom Senat mit Urteil vom 7. Dezember 2004 entschiedenen (Parallel)Fall (16 U 127/04).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (Urteil vom 7. Dezember 2004, 16 U 127/04), dass darin keine unvollständige oder fehlerhafte Beratung zu sehen ist, denn der Erwerber kann aus diesen Angaben ohne größere Schwierigkeiten errechnen, wie hoch die monatliche Bausparrate ist und auch erkennen, dass diese Rate ab dem vierten, siebten und zehnten Jahr ansteigt (anders OLG Oldenburg 8 U 153/03; wie hier KG 20 W 154/03 - Anlage B 8).

    Die Finanzierung ist - ebenso wie in dem bereits mehrfach genannten Fall 16 U 127/04 - gekennzeichnet durch ein tilgungsfreies Vorausdarlehen in Höhe von 161.000 DM und die gleichzeitige Ansparung von zwei hintereinander geschalteten Bausparverträgen, durch die das Vorausdarlehen in zwei Tranchen abgelöst werden soll.

    Ähnlich wie in dem vom Senat entschiedenen Parallelfall (16 U 127/04) betrug der Nominalzins hier 7, 1 % bei einem Disagio von 3 % und einer Zinsfestschreibung von 5 Jahren.

    Wie seit dem Verfahren 16 U 127/04 gerichtsbekannt, stand allein der Firma H & B jedoch eine Innenprovision von 18 % (hier sogar 20 %) zu, die Immobilie war deshalb insoweit nicht werthaltig.

  • OLG Celle, 26.04.2005 - 16 U 187/04

    Beanspruchung der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Wohnraum;

    Die Finanzierung erfolgte, wie auch in zahlreichen anderen Fällen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - 16 U 127/04 ) durch die Badenia Bausparkasse in Karlsruhe, und zwar nach dem sog. "Dortmunder Modell", bei dem zunächst ein Vorausdarlehen über die gesamte Finanzierungssumme gewährt wird.

    Dies ist gerichtsbekannt, z. B. aus dem Parallelverfahren 16 U 127/04.

    Insoweit wird auf das dort verkündete Urteil vom 7. Dezember 2004 Bezug genommen (OLGR Celle 2005, 44 = Nds. Rpfl. 2005, 62 = ZIP 2005, 199).

    Entweder hätten sie nämlich, um den Zins von 7, 15 % und damit ihre monatliche Belastung zu halten, nunmehr statt des bisherigen Kredits über 176.000 DM einen solchen von ca. 183.500 DM aufnehmen müssen, damit bei einer Auszahlung von 96 % die ursprüngliche und durch die Bausparverträge abgesicherte Kreditsumme von 176.000 DM erhalten blieb oder sie hätten alternativ jetzt für 176.000 DM die Kapitalmarktzinsen zahlen müssen (siehe 16 U 127/04).

    Zudem ist dem Senat aus der bereits zitierten Parallelsache 16 U 127/04 (s. Senatsurt. a. a. O.) die dortige Vertriebsvereinbarung bekannt, wonach allein die H & B GmbH eine Provision von 17, 5 % bei Verkauf an Mieter und 18, 75 % bei für Anleger bestimmten Wohnungen erhalten hat.

  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine

    Monatliche Ansparung bleibt konstant - unschlüssig (16 U 127/04), im Übrigen vor 2002 erkannt.

    Gutachter (K 25) und 16 U 127/04 nur knapp über 30 Jahre, jedenfalls durch Rückfrage bei Fachmann erkennbar.

  • BGH, 17.01.2014 - V ZR 108/13

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf: Umfang der Aufklärungspflichten des

    Denn sie führt dann nicht zu der in Aussicht gestellten zusätzlichen Altersversorgung, sondern im Gegenteil zu einer Belastung, die gerade vermieden werden soll (vgl. OLG Celle, ZIP 2005, 199, 204; OLG Oldenburg, OLGR 2008, 104, 106).
  • LG Karlsruhe, 11.12.2006 - 10 O 150/05
    Die Situation des Klägers im Verhältnis zur Beklagten entspricht einer derartigen Finanzierungsberatung (vgl. u.a. OLG Karlsruhe ZIP 2005, 698, 704 f [OLG Karlsruhe 24.11.2004 - 15 U 4/01] ; für die Aufklärungspflichten eines Verkäufers, der sich die Finanzierungsberatung zurechnen lassen muss auch OLG Celle vom 07.12.2004 - 16 U 127/04 , vom 08.03.2005 - 16 U 193/04 - OLG Oldenburg vom 08.10.2003 - 8 U 153/03).

    Die Beklagte hätte den Kläger nach Ansicht der Kammer über folgende Umstände der Finanzierung aufklären müssen (vgl. hierzu auch u.a. OLG Karlsruhe ZIP 2005, 608, 705; für die Aufklärungspflichten eines Verkäufers, der sich die Finanzierungsberatung zurechnen lassen muss auch OLG Celle vom 07.12.2004 - 16 U 127/04 , vom 08.03.2005 - 16 U 193/04 - OLG Oldenburg vom 08.10.2003 - 8 U 153/03), was sie nicht getan hat.

  • OLG Oldenburg, 19.07.2005 - 12 U 127/04

    Eintrittspflicht des Verkäufers für ein Beratungsverschulden des für den Verkauf

    Hiermit hat sich das Oberlandesgericht Celle in seiner zu einem gleichgelagerten Fall ergangenen Entscheidung vom 7.12.2004 (16 U 127/04) ausführlich befasst.
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