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   OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 277/01   

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https://dejure.org/2007,5804
OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 277/01 (https://dejure.org/2007,5804)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2007 - 14 U 277/01 (https://dejure.org/2007,5804)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 14 U 277/01 (https://dejure.org/2007,5804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Erwerbsschaden bei Dienstunfähigkeit des Geschädigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 95 BGB; § 7 StVG; § 3 PflVG; § 242 BGB
    Verpflichtung zur Weiterzahlung von Dienstbezügen eines Beamten bei Dienstunfähigkeit; Gerichtliche Überprüfbarkeit der behördlichen Entscheidung über die Dienstunfähigkeit eines Beamten; Vorliegen eines Erwerbsschadens in Folge eines unverschuldeten Unfalls; Reichweite ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Weiterzahlung von Dienstbezügen eines Beamten bei Dienstunfähigkeit; Gerichtliche Überprüfbarkeit der behördlichen Entscheidung über die Dienstunfähigkeit eines Beamten; Vorliegen eines Erwerbsschadens in Folge eines unverschuldeten Unfalls; Reichweite ...

  • Judicialis

    BGB § 842; ; BGB § 843; ; NBG § 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 842; BGB § 843; NBG § 95
    Vorzeitige Pensionierung eines Beamten nach einem Verkehrsunfall - Bindung der Zivilgerichte an die Feststellung der Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2007, 805
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.02.1969 - VI ZR 2/68

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Dienstunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 277/01
    Denn dies reicht grundsätzlich für die Annahme eines wegen Willkürs nichtigen Verwaltungsaktes nicht aus (vgl. BGH, VersR 1969, 538/538 unten, 539 oben).

    Diese Frage hat der Senat - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - selbständig zu entscheiden (vgl. BGH, VersR 1963, 1207/1208; BGH, VersR 1969, 538/539; OLG Koblenz, VersR 1997, 1288/1289).

    Es ist in diesem Zusammenhang lediglich zu prüfen, ob der verletzte Beamte tatsächlich wegen unfallbedingter körperlicher Beeinträchtigungen zur Ruhe gesetzt worden ist und die Zurruhesetzung nicht auf anderen Gründen - etwa auf der Absicht des Dienstherrn, sich eines unliebsamen Beamten zu entledigen - beruhte oder nur wegen anderweitiger, z. B. anlagebedingter Leiden erfolgt ist (vgl. BGH, VersR 1969, 538/539; OLG Koblenz, a. a. O.).

    (3) Die Beklagte macht darüber hinaus - insoweit grundsätzlich mit Recht - geltend, dass sie nicht zur Erstattung der Aufwendungen der Klägerin bzw. des Niedersächsischen Versorgungsamtes verpflichtet ist, soweit der verletzte Herr B. seinen Erwerbsschaden in zumutbarer Weise durch Verwertung einer ihm verbliebenen Arbeitskraft hätte mindern können (vgl. dazu z. B. BGH, VersR 1969, 538/539).

  • OLG Koblenz, 14.11.1996 - 5 U 1751/95

    Bindungswirkung des Verwaltungsakts betreffend Pensionierung eines Beamten

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 277/01
    Bei der Bewertung der adäquaten Ursächlichkeit des Unfalls für die Pensionierung kommt es dagegen nicht darauf an, ob die Zurruhesetzung aufgrund der unfallbedingten Verletzungen sachlich geboten war, denn dies betrifft die der Beurteilung der Zivilgerichte entzogene Richtigkeit des Pensionierungsbescheides (vgl. BGH, VersR 1969, 539 unter III. im 2. Abs. und OLG Koblenz, VersR 1997, 1289/1290).
  • BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00

    Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 277/01
    Denn grundsätzlich durfte er aufgrund der amtsärztlichen Atteste und der Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft mit 60 % (und ab 2001 sogar 80 %) zunächst ohne Verletzung eigener Obliegenheiten davon ausgehen, zu einer Arbeitstätigkeit nicht verpflichtet zu sein (vgl. dazu BGH, BGHZ 149, 63 - jurisRn. 12 a. E.).
  • BGH, 27.02.1969 - III ZR 157/66

    Unsachgemäße Herstellung einer Anschlussrampe und mangelhafte und irreführende

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 277/01
    Bei der Bewertung der adäquaten Ursächlichkeit des Unfalls für die Pensionierung kommt es dagegen nicht darauf an, ob die Zurruhesetzung aufgrund der unfallbedingten Verletzungen sachlich geboten war, denn dies betrifft die der Beurteilung der Zivilgerichte entzogene Richtigkeit des Pensionierungsbescheides (vgl. BGH, VersR 1969, 539 unter III. im 2. Abs. und OLG Koblenz, VersR 1997, 1289/1290).
  • BGH, 24.09.1963 - VI ZR 107/62
    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 277/01
    Diese Frage hat der Senat - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - selbständig zu entscheiden (vgl. BGH, VersR 1963, 1207/1208; BGH, VersR 1969, 538/539; OLG Koblenz, VersR 1997, 1288/1289).
  • OLG Celle, 20.01.2010 - 14 U 126/09

    Zurechnung therapiebedingter Schäden; Anforderungen an die Feststellung eines

    Ob die Voraussetzungen für die Annahme eines Dienstunfalls der Klägerin in Bezug auf ihren damals ausgeübten Beruf als Rechtsreferendarin von der Verwaltungsbehörde sachlich richtig beurteilt worden sind, hat der Senat nicht nachzuprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1969 - VI ZR 2/68, VersR 1969, 538; Senat, Urteil vom 30. Mai 2007 - 14 U 277/01, OLGR Celle 2007, 805, juris-Rdnr. 56 f.).
  • OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16

    Verkehrsunfall - Versetzung des Geschädigten in Ruhestand aufgrund der

    Ist die Versetzung in den Ruhestand ausschließlich wegen des gesundheitlichen Zustandes des Beamten ausgesprochen worden, der sich aus dem erlittenen Verkehrsunfall entwickelt hat, so endet damit die Nachprüfbarkeit des Verwaltungsakts durch die ordentlichen Gerichte; es kann nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (vgl. OLG München, Urteil vom 11.09.2015 - 10 U 4282/14 -, juris unter Verweis auf die st. Rspr. des BGH m.v.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007 - 14 U 277/01 -, juris).

    Das gilt selbst dann, wenn die Beurteilung zur Dienstunfähigkeit objektiv unrichtig gewesen sein sollte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007 - 14 U 277/01 -, juris).

    Bei der Bewertung der adäquaten Ursächlichkeit des Unfalls für die Pensionierung kommt es hierbei nicht darauf an, ob die Zurruhesetzung aufgrund der unfallbedingten Verletzungen sachlich geboten war, denn dies betrifft die der Beurteilung der Zivilgerichte entzogene Richtigkeit des Pensionierungsbescheides (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007 - 14 U 277/01 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2008 - 8 U 82/06

    Haftung eines Facharztes für Orthopädie wegen unterbliebener Thromboseprophylaxe

    Dies gilt auch dann, wenn die Beurteilung der Dienstfähigkeit objektiv gesehen unrichtig sein sollte (BGH VersR 69, 538; NJW 84, 354; OLG Celle 14 U 277/01, Urteil vom 30.05.2007), was für die Annahme eines wegen Willkür nichtigen Verwaltungsaktes nicht ausreicht (a.a.O.).
  • OLG München, 22.12.2017 - 10 U 2850/16

    Haftung von Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung bei Vorliegen eines

    Ein Ausnahmefall, etwa der Willkür oder "reinen" Willkür (BGH NJW 1984, 354; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; KG NVwZ-RR 2002, 450; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22, 23]; v. 30.05.2007 - 14 U 277/01 [juris, dort Rz. 74, 75]) ist im Streitfall weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • OLG Schleswig, 27.02.2020 - 7 U 93/19

    Bindung der Zivilgerichte an vorzeitigen Pensionierungsbescheid eines

    Es ist in diesem Zusammenhang lediglich zu prüfen, ob der verletzte Beamte tatsächlich wegen unfallbedingter körperlicher Beeinträchtigung zur Ruhe gesetzt worden ist und die Zur-Ruhe-Setzung nicht auf anderen Gründen - etwa der Absicht des Dienstherrn, sich eines unliebsamen Beamten zu entledigen - beruhte oder nur wegen anderweitiger, z. B. anlagebedingter Leiden erfolgt ist (OLG Celle, Urteil vom 3. Mai 2007, 14 U 277/01, Juris-Rn. 61 m. w. N. m. H. a. BGH, VersR 1969, 538, 539).
  • OLG Schleswig, 23.05.2019 - 7 U 82/18

    Beschränkte zivilrechtliche Überprüfung des vorzeitigen Pensionierungsbescheides

    Es ist in diesem Zusammenhang lediglich zu prüfen, ob der verletzte Beamte tatsächlich wegen unfallbedingter körperlicher Beeinträchtigung zur Ruhe gesetzt worden ist und die Zur-Ruhe-Setzung nicht auf anderen Gründen - etwa der Absicht des Dienstherrn, sich eines unliebsamen Beamten zu entledigen - beruhte oder nur wegen anderweitiger, z. B. anlagebedingter Leiden erfolgt ist (OLG Celle, Urteil vom 3. Mai 2007, 14 U 277/01, Juris-Rn. 61 m. w. N.).
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