Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.01.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.11.1993 - 22 U 135/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5530
OLG Düsseldorf, 19.11.1993 - 22 U 135/93 (https://dejure.org/1993,5530)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.1993 - 22 U 135/93 (https://dejure.org/1993,5530)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 1993 - 22 U 135/93 (https://dejure.org/1993,5530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; BGB § 249
    Grenzen der Erstattungsfähigkeit unfallbedingter Aufwendungen L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensersatz wegen Knieverletzung einer Schülerin infolge eines Reitunfalls

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 352
  • VersR 1995, 548
  • OLG-Report Düsseldorf 1994, 219
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.03.2020 - VI ZR 316/19

    Arzthaftung: Schadensersatzpflicht für Kosten der Begleitpersonen des

    Nach diesen Grundsätzen erstreckt sich die Einstandspflicht des Schädigers grundsätzlich auch auf die Kosten einer verletzungsbedingt erforderlichen Begleitung des Geschädigten durch eine Betreuungsperson, beispielsweise bei Behördengängen, Spaziergängen, kulturellen Veranstaltungen oder Ähnlichem (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Februar 2007 - 16 U 70/06, juris Rn. 53 f.; Zoll, NJW 2014, 967, 969; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 13. Aufl., Rn. 264; Geigel/Pardey, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kapitel 4 Rn. 61; Luckey, VersR 2013, 726; im Einzelfall abl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 352).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

    Rn. 9; BeckOK BGB/Spindler/Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Stand: 1.11.2019, § 843 BGB Rn. 23: Der Mehrbedarf, der zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards vor der Verletzung erforderlich ist), also im Vergleich zum Lebensbedarf eines unbeeinträchtigten Menschen in Folge des haftungsbegründenden Geschehens erhöhte oder zusätzlich anfallende Lasten in Folge eines Sonderbedarfs sowie wegen erforderlicher Hilfen oder Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Kommunikation und Mobilität, angesichts häuslicher Belange oder auch zur Freizeit sowie Urlaubsgestaltung (zu Recht im Einzelfall abl. zur Urlaubsbegleitung OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 352 = VersR 1995, 548), zur Teilnahme am Kulturleben oder wegen erforderlicher Betreuung und Pflege, nicht jedoch allgemeine Lebenshaltungskosten wie sie auch unabhängig von der Schädigung angefallen wären (vgl. BGH NJW-RR 2004, 671 = NZV 2004, 195; Geigel-Pardey, Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, 4. Kap. Rn. 61 u. 64 mwN).
  • LG Freiburg, 15.10.2018 - 1 O 26/17

    Produkthaftung bei einer Hüfttotalendoprothese

    Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Fernsehgerät kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte zu Hause ein Fernsehgerät zur Verfügung hat oder ob ein solches heutzutage zur "normalen Lebensführung" gehört, sondern es kommt entscheidend nur auf die Frage an, ob und in welchem Umfang die Benutzung eines Fernsehgerätes im Krankenhaus erforderlich war, um den Heilungsprozess zu fördern (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.1003, 22 U 135793, NJW-RR 1994, 352, beck-online).
  • OLG Hamm, 31.05.2001 - 6 U 177/00

    Schadenersatz wegen infolge unsachgemäßen Abstellens einer Baustütze auf einer

    Daß es sich bei den weiteren Aufwendungen, für die der Kläger Ersatz fordert (Mietfernsehgerät), um medizinisch notwendige Heilungskosten gehandelt hat, ist nicht hinreichend dargetan (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 94, 352).
  • LG Tübingen, 09.03.2018 - 3 O 89/17

    Amtshaftung einer Gemeinde in Baden-Württemberg: Sturzunfall eines Fußgängers auf

    Das OLG Düsseldorf sprach einer Schülerin nach einem Reitunfall 8.000,- DM zu, wobei die Geschädigte insgesamt 32 Tage stationär behandelt werden mußte und eine deutlich sichtbare Narbe verblieb (Urteil vom 19. November 1993 - 22 U 135/93 - NJW-RR 1994, 352).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.01.1994 - 10 U 64/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9414
OLG Düsseldorf, 13.01.1994 - 10 U 64/93 (https://dejure.org/1994,9414)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.1994 - 10 U 64/93 (https://dejure.org/1994,9414)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 1994 - 10 U 64/93 (https://dejure.org/1994,9414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 12; BGB §§ 138 826 840 31 254
    Darlegung des Schadens bei Zahlung von Schmiergeldern an Angestellte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 1994, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.03.1962 - II ZR 151/60

    Zahlung von Schmiergeldern an einen Vertreter des anderen Vertragsteils -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.1994 - 10 U 64/93
    Soweit die Beklagten vorbringen, der Gemeinschuldnerin sei kein Schaden entstanden, ist zu berücksichtigen, daß aufgrund der von der Rechtsprechung entwickelten tatsächlichen Vermutung die diesbezügliche Darlegungs- und Beweislast bei dem Schädiger liegt (vgl. BGH NJW 1962, 1099, 1100).
  • OLG Zweibrücken, 12.03.2009 - 4 U 68/08

    Schadensersatzanspruch wegen Schmiergeldzahlungen; Pflicht zum wahrheitsgemäßen

    Dieses Verhalten der Beklagten ist zugleich als sittenwidrige vorsätzliche Schadenszufügung zum Nachteil der Klägerin anzusehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 1994 - 10 U 64/93, in juris).
  • OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 5 U 129/98
    Selbst wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte sich die Fa. G. M. an den Vorstand der Beklagten wenden oder den Rechtsweg beschreiten können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.01.1994, 10 U 64/93 , S. 7 f., insoweit unveröffentlicht).
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