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   OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96   

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https://dejure.org/1997,5374
OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96 (https://dejure.org/1997,5374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.1997 - 18 U 135/96 (https://dejure.org/1997,5374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 1997 - 18 U 135/96 (https://dejure.org/1997,5374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 15 O 177/95
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 50
  • OLG-Report Düsseldorf 1997, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94

    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Charter einer Hochseeyacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH zur Bootscharter (NJW 1995, 2629 ff), die durchaus auf Kritik gestoßen ist (vgl. Schlotmann, TranspR 1996, 328 ff), gibt dem Senat keine Veranlassung, von seiner bisherigen Rechtsprechung bezüglich der Bereitstellung eines Mobilheims durch einen Reiseveranstalter abzuweichen.
  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 163/84

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie gerichteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96
    Dies entspricht herrschender Meinung beim sogenannten Ferienhaus-Vertrag (vgl. BGH NJW 85, 906; BGHZ 119, 152 ff, 158 = NJW 92, 3158; Tonner, Der Reisevertrag, 3. Aufl., Einl. Rdnr. 25 und § 651 a Rdnr. 20; Führich, a.a.O., § 7 Rdnr. 91).
  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96
    Dies entspricht herrschender Meinung beim sogenannten Ferienhaus-Vertrag (vgl. BGH NJW 85, 906; BGHZ 119, 152 ff, 158 = NJW 92, 3158; Tonner, Der Reisevertrag, 3. Aufl., Einl. Rdnr. 25 und § 651 a Rdnr. 20; Führich, a.a.O., § 7 Rdnr. 91).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.1988 - 14 U 313/86

    Ersatzfähigkeit nutzlos gewordener Aufwendungen ; Entschädigung in Geld wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96
    Dementsprechend hat der Senat auf einen Vertrag, der die Bereitstellung eines Mobilheims durch einen Reiseveranstalter vorsieht, ebenso wie andere Gerichte Reisevertragsrecht entsprechend angewendet (vgl. OLG Düsseldorf, TranspR 1993, 121; ebenso Urteil vom 17.03.1994 - 18 U 187/93; OLG Karlsruhe, MDR 1988, 580 ; zustimmend Führich, § 7 Rdnr. 91).
  • AG München, 29.04.1994 - 121 C 23213/93

    Reisevertrag; Mietvertrag; Miete eines Wohnmobils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 18 U 135/96
    Die ebenfalls von der Beklagten angeführte Entscheidung des Amtsgerichts München (NJW-RR 1995, 368 ) steht der Rechtsprechung des Senats schon deswegen nicht entgegen, weil aus ihr nicht hervorgeht, ob das Wohnmobil von einem Reiseveranstalter veranstaltermäßig angeboten worden war oder nicht.
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 130/08

    Zur Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler

    Gleichwohl kann ein Reisebüro auch als Reiseveranstalter auftreten, etwa wenn es diverse Einzelleistungen im Voraus bündelt, die Leistungserbringer nicht benennt und insbesondere dem Kunden nur einen Gesamtpreis nennt (vgl. OLGR Düsseldorf 1997, 313; AG Bad Homburg RRa 1999, 92 f.; Führich, Reiserecht, 5. Aufl., § 5 Rn. 91, S. 74; Staudinger/Eckert, BGB, Bearb. 2003, § 651a Rn. 110).
  • OLG Dresden, 27.11.2002 - 8 U 2423/01

    Reisevermittlung, Abgrenzung von Reiseveranstaltung / Geschäftsbesorgung /

    Vielmehr liegt dann eine Einzelreise vor, bei der die Leistungsteile lediglich auf Initiative des Kunden hin vermittelt werden (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 50).

    Auch der Umstand, dass Absender der Reisebestätigung K.-Reisen Special-Tours war und dass in der Reisebestätigung als Veranstalter ausschließlich Special-Tours/ E. genannt war, reicht nicht für die Annahme aus, die Klägerin sei tatsächlich Reiseveranstalter gewesen, zumal es - wie ausgeführt - nicht auf die Bezeichnung, sondern in erster Linie auf das Verhalten der Parteien und die Gestaltung der Reiseprospekte ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 50).

  • LG Saarbrücken, 08.02.2013 - 10 S 134/12

    Reiserecht: Abgrenzung zwischen Reisevermittlung und Reiseveranstaltung

    aa) Zwar ist der Beklagten zuzugestehen, dass sie nicht bereits eine über die Vermittlung einzelner Reiseleistungen hinausgehende Verantwortung übernommen hat, indem sie ohne die Leistungserbringer zu benennen dem Kunden nur ein Gesamtpreis für die Reise mitgeteilt hat (vergleiche zu diesen Fällen OLG Düsseldorf, OLG Report 1997, 313; Führich, Reiserecht, 6. Auflage, § 5 Rn. 88 d; Bamberger/Roth § 651a Rn. 19).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.11.2001 - 8 Sa 544/00

    Notarielles Schuldanerkenntnis; Sittenwidrigkeit; Anfechtung

    Zu berücksichtigen sind hier nicht nur der objektive Gehalt des Rechtsgeschäfts, sondern auch die Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben, sowie die Absichten und Motive der Parteien (BGH NJW-RR 1998, S. 50).
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