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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1016
OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,1016)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.08.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,1016)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. August 2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,1016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Inline-Skaters mit einem entgegenkommenden Motorroller

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Status; Inlineskater; Inline-Skater; Ähnliches Fortbewegungsmittel; Rollschuhe; Ortschaften; Fahrbahn; Straßenbenutzung; Fahrzeug; Besondere Fortbewegungsmittel; Fortbewegungsmittel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Status; Inlineskater; Inline-Skater; Ähnliches Fortbewegungsmittel; Rollschuhe; Ortschaften; Fahrbahn; Straßenbenutzung; Fahrzeug; Besondere Fortbewegungsmittel; Fortbewegungsmittel

  • rabüro.de

    Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Inline-Skater am rechten Fahrbahnrand laufen

  • Judicialis

    StVO § 24; ; StVO § 25; ; StVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 2 Abs. 1 § 24
    Einordnung von Inline-Skates als Fahrzeuge; Mitverschulden eines im Straßenverkehr verunglückten Inline-Skaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Inline-Skates sind Fahrzeuge und müssen daher zur Fortbewegung die Fahrbahn auf der rechten Seite benutzen

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Inlineskater im Straßenverkehr sind Fahrzeuge im Sinne der StVO

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Inlineskater müssen außerhalb geschlossener Ortschaften rechts fahren

Sonstiges

  • archive.org (Sonstiges)

    Inline-Skates sind Fahrzeuge i. S. der Straßenverkehrsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3793
  • MDR 2000, 1314
  • MDR 2000, 1314 (Volltext mit red. LS)
  • NZV 2000, 470
  • SpuRt 2000, 250
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 2
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 60/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem kreuzenden Inlineskater beim Abbiegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
    Die Inline-Skates sind keine "ähnlichen Fortbewegungsmittel" i.S. von § 24 Abs. 1 StVO (Grams, NZV 97, 67; Vieweg, NZV 98, 5; a.A. OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 8; Seidenstecher, DAR 97, 105; Arbeitskreis VII des VGT 1998, NZV 98, 146; Jagusch/Hentschel § 24 StVO Rn. 6).

    Das ist bei Inline-Skates nur dann der Fall, wenn sie im gemeinsamen Verkehr mit Fußgängern im Schritt-Tempo gefahren werden (OLG Karlsruhe NZV 99, 44; Garms, NZV 97, 65).

    In der Praxis würde die Einordnung in § 24 also dazuführen, daß man eine ungefähr dem Fahrradfahren entsprechende, aber deutlich schlechter steuerbare Fortbewegungsmethode auf Gehwege verbannt, und sich darauf verläßt, daß entsprechend der dortigen Verkehrslage der Skater hinreichend rücksichtvoll und langsam fährt, obwohl dies technisch ausgesprochen schwierig ist (dafür OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 9).

  • OLG Celle, 28.04.1999 - 9 U 267/98
    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
    Die Inline-Skates sind keine "ähnlichen Fortbewegungsmittel" i.S. von § 24 Abs. 1 StVO (Grams, NZV 97, 67; Vieweg, NZV 98, 5; a.A. OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 8; Seidenstecher, DAR 97, 105; Arbeitskreis VII des VGT 1998, NZV 98, 146; Jagusch/Hentschel § 24 StVO Rn. 6).

    In der Praxis würde die Einordnung in § 24 also dazuführen, daß man eine ungefähr dem Fahrradfahren entsprechende, aber deutlich schlechter steuerbare Fortbewegungsmethode auf Gehwege verbannt, und sich darauf verläßt, daß entsprechend der dortigen Verkehrslage der Skater hinreichend rücksichtvoll und langsam fährt, obwohl dies technisch ausgesprochen schwierig ist (dafür OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 9).

  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
    Bei ungeklärter Rechtslage entfällt ein Verschulden nur dann, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft war und der Handelnde bei sorgfältiger Prüfung zu seiner rechtsirrigen Auffassung kommen durfte (BAG, DB 93, 1037).
  • LG Saarbrücken, 12.05.2017 - 13 S 137/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des vorfahrtsberechtigten Linksabbiegers beim

    Deshalb obliegt es einem Vorfahrtsberechtigten, beim Abbiegen den Bogen so weit zu nehmen, dass er die linke Fahrbahn des Querverkehrs nicht berührt; er muss den Mittelpunkt der Trichterbreite rechts umfahren (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.1964 - VI ZR 116/63, VRS 27, 255; KG, VersR 1978, 427; OLG Hamm, VersR 1998, 1260; OLG Düsseldorf aaO; OLG Frankfurt, NZV 1990, 472; OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urteil vom 01.02.2013 - 13 S 176/12, Zfs 2013, 378 m.w.N.).
  • LG Landshut, 09.02.2016 - 6 Qs 281/15

    Fahrzeugbegriff hinsichtlich Inlineskates

    Soweit die (Minder-) Meinung vertreten wird, dass Inklineskates als Fahrzeuge anzusehen seien (so König in Hentschel a. a. O. § 316 Rn. 6 mit Hinweis auf Vieweg NVZ 1998, 3; OLG Oldenburg Urteil vom 15.08.2000 - Az. 9 U 71/99, abgedruckt in NJW 2000, 3793, König in Leipziger Kommentar (LK) 12. Auflage § 315 c Rn. 8A, § 315 b Rn. 22, § 316 Rn. 72, Kudlich Beckscher Onlinekommentar StGB 29. Edition § 315 c Rn. 14a, Schönke/Schröder StGB 14. Auflage § 315 c Rn. 5), stützt sich diese Auffassung neben der Definition des Fahrzeugs, wonach Fahrzeuge Gegenstände sind, die zur Fortbewegung auf dem Boden geeignet sind, und im Wesentlichen auf die durch diese erreichbare Geschwindigkeit erhöhte Gefährlichkeit des Inlineskatens.
  • VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 2 K 2316/03

    Zur Zustimmung zur Errichtung von oberirdischen Telekommunikationsleitungen

    Ein gefährdungsfreier Begegnungsverkehr mit und zwischen Inlineskatern ist auf den Gehwegen im Baugebiet sowieso nicht möglich, weil ein erwachsener Inlineskater bei normaler Fahrweise schon eine Spurbreite von 1, 30 m hat und damit praktisch den ganzen Gehweg alleine benötigt (vgl. dazu BGH, Urteil v. 19.03.2002, IV ZR 333/00, NJW 2002, 1955; OLG Oldenburg, Urteil v. 15.08.2000, 9 U 71/99, NJW 2000, 3793, 3794; Vieweg, NZV 1998, 1, 3).
  • LG München II, 20.01.2023 - 11 O 2351/21

    Haftungsverteilung bei die Kurve schneidendem Vorfahrtsberechtigten

    Deshalb obliegt es einem Vorfahrtsberechtigten, beim Abbiegen den Bogen so weit zu nehmen, dass er die linke Fahrbahn des Querverkehrs nicht berührt; er muss den Mittelpunkt der Trichterbreite rechts umfahren (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1964 - VI ZR 116/63, VRS 27, 255; KG, VersR 1978, 427; OLG Hamm, VersR 1998, 1260; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Frankfurt a.M., NZV 1990, 472; OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urt. v. 1.2.2013 - 13 S 176/12, Zfs 2013, 378 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.03.2000 - 10 U 1097/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4278
OLG Koblenz, 31.03.2000 - 10 U 1097/99 (https://dejure.org/2000,4278)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.03.2000 - 10 U 1097/99 (https://dejure.org/2000,4278)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. März 2000 - 10 U 1097/99 (https://dejure.org/2000,4278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berufung; Lebensversicherung; Versicherungsfall; Leistungsfreiheit; Gesundheitsfragen

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; VVG § 43 Nr. 1; ; VVG § 43 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 17; VVG § 20; VVG § 21; VVG § 43
    Privates Wissen des Agenten wird dem Versicherer nicht zugerechnet

  • rechtsportal.de

    Zurechnung privaten Wissens des Versicherungsagenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 45
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 2
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1989 - IVa ZR 273/88

    Abschluß eines Versicherungsvertrages mit einer im Antrag als GmbH bezeichneten,

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2000 - 10 U 1097/99
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherungsagent als "Auge und Ohr" des Versicherers über den Wortlaut des § 43 Nr. 1 und Nr. 2 VVG hinaus zwar eine Empfangsvollmacht für vorvertragliche - auch mündliche - Anzeigen des Versicherungsnehmers mit der Folge, dass alles, was der Versicherungsagent bei Antragsaufnahme vom Versicherungsnehmer oder einem Dritten mitgeteilt bekommt, auch zur Kenntnis des Versicherers gelangt (BGH, VersR 1989, 398 und ständig; Römer/Langheid, VVG, SS 16, 17 Rdnr. 20 bis 21 mit Nachweisen); privates Wissen des Versicherungsagenten reicht dabei indessen nicht aus (vgl. BGH, VersR 1990, 150/151).

    Wie bereits dargestellt, rechtfertigt ein etwaiges privates Wissen des Versicherungsagenten von Gefahrumständen - ohne entsprechende Anzeigen/Mitteilungen des Versicherungsnehmers - keinesfalls eine Zurechnung zu Lasten des Versicherers (BGH, VersR 1990, 150/151; Römer/Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rdnr. 21).

  • BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 333/87

    Zurechnung des Wissens Dritter

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.03.2000 - 10 U 1097/99
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherungsagent als "Auge und Ohr" des Versicherers über den Wortlaut des § 43 Nr. 1 und Nr. 2 VVG hinaus zwar eine Empfangsvollmacht für vorvertragliche - auch mündliche - Anzeigen des Versicherungsnehmers mit der Folge, dass alles, was der Versicherungsagent bei Antragsaufnahme vom Versicherungsnehmer oder einem Dritten mitgeteilt bekommt, auch zur Kenntnis des Versicherers gelangt (BGH, VersR 1989, 398 und ständig; Römer/Langheid, VVG, SS 16, 17 Rdnr. 20 bis 21 mit Nachweisen); privates Wissen des Versicherungsagenten reicht dabei indessen nicht aus (vgl. BGH, VersR 1990, 150/151).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Die überwiegende Auffassung geht davon aus, dass die Unterbrechung der Versorgungsleistungen verbotene Eigenmacht sei und den auf Beseitigung und Unterlassung gerichteten Besitzschutz nach §§ 858, 862 BGB auslöse (OLG Köln NZM 2005, 67 ; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 218; OLG Celle NZM 2005, 741 ; OLG Koblenz OLGR 2001, 2; Staudinger/Bund BGB [2007] § 858 Rdn. 53 m.w.N.; Bub/Treier/Kraemer Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. III. B Rdn. 1220; Gaier ZWE 2004, 109, 113; grundsätzlich auch KG - 8. Zivilsenat - KGR 2005, 945 = ZMR 2005, 951 für den Fall des unbeendeten Mietverhältnisses; ebenso Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 862 Rdn. 4).
  • LG Saarbrücken, 27.04.2018 - 13 S 165/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einem Betriebsgelände

    Wie die Erstrichterin zu Recht festgestellt hat, hat der Erstbeklagte den Unfall mitverschuldet, indem er die Kurve geschnitten hat (§ 1 Abs. 2 StVO; vgl. KG, VersR 1994, 1085; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012 - I-1 U 243/10; OLG Frankfurt, OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urteil vom 12.05.2017 - 13 S 137/16, RuS 2017, 609).

    Angesichts dieses groben Verkehrsverstoßes hält die Kammer unter den gegebenen Umständen eine Mithaftung von 70% zulasten der Beklagten für angemessen (vgl. hierzu KG, VersR 1994, 108; OLG Frankfurt, OLG-Report 2001, 2).

  • OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 11 U 90/10

    Versicherungsmaklervertrag: Pflicht zur Beratung und Bedarfsermittlung

    Dabei hat der Makler von sich aus das Risiko des Kunden zu untersuchen (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 192/10 - zitiert nach juris), das Objekt - im Streitfall die tatsächlichen Umstände des Geschäftsbetriebs des Klägers - zu prüfen und den Kunden unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Ergebnisse zu unterrichten (so auch OLG München VersR 2001, 45).
  • OLG Jena, 30.11.2011 - 7 U 178/10

    Zum unzulässigen Übergehen eines Beweisantritts auf Einholung eines

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass ein Wartepflichtiger nicht mit groben Verkehrsverstößen des Vorfahrtsberechtigten zu rechnen braucht (OLG Frankfurt, OLGR 2001, 2; KG VersR 1978, 427).
  • OLG Celle, 15.03.2007 - 8 U 196/06

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Anzeige von Erkrankungen und häufigen

    In diesem Zusammenhang kommt es auch nicht auf die Frage an, ob der Zeuge das Wissen über die Rückenprobleme des Klägers privat erlangt hat und ob dies der Beklagten zurechenbar wäre, was grundsätzlich nicht der Fall ist (BGH VersR 1990, 150 [BGH 29.11.1989 - IVa ZR 273/88] ; OLG Koblenz VersR 2001, 45).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 103/05

    Zur Aufklärungspflicht des Verpächters über wirtschaftliche Chancen und Risiken

    Eine solche Wissenszurechnung zu Lasten der Klägerin könnte nur dann erfolgen, wenn die Beauftragte gerade als Gehilfin der Klägerin zur Erfüllung des Pachtvertrags gehandelt hätte (vgl. BGH NJW 2005, 365; 1988, 204; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 2 jew. zum Leasingrecht; vgl. dazu auch Friedrich/Koch DB 2000, 2205).
  • OLG Celle, 28.10.2004 - 8 U 98/04

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestehens eines Krankenversicherungsvertrags;

    Privates Wissen des Versicherungsagenten, das dieser unabhängig von konkreten Angaben des Versicherungsnehmers anlässlich der Antragsaufnahme bereits zuvor hatte, ist dem Versicherer dagegen nicht zuzurechnen (BGH VersR 1990, 150, 151; OLG Koblenz VersR 2001, 45; OLG Hamm r + s 1999, 11; AG Mannheim VersR 1997, 1131: Vermittler als Ehemann der Versicherungsnehmerin; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., §§ 16, 17 Rdnr. 27; Römer/ Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 16, 17 Rdnr. 38).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2000 - 5 U 624/00

    Ex-tunc-Nichtigkeit einer begründeten Täuschungsanfechtung vollzogener

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  • OLG Düsseldorf, 12.12.2000 - 4 U 60/00

    Zurechnung der Kenntnis des Versicherungsagenten

    Dann aber verbietet sich eine Wissenszurechnung unter dem Blickwinkel der "Auge und Ohr"-Rechtsprechung (vgl. OLG Schleswig, VersR 1995, 406; OLG Karlsruhe r + s 1997, 38; OLG Koblenz r + s 2000, 226; Reiss r + s 1998, 133/138).
  • LG Detmold, 08.06.2007 - 3 T 152/07

    Einstellung der Warmwasserversorgung sowie die Beheizung als verbotene Eigenmacht

    Weder Eigentum noch schuldrechtliche Ansprüche des Besitzstörers stehen dem Anspruch aus § 862 BGB entgegen [vgl. OLG Koblenz OLGR 2001, 2 m.w.N.].
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 24 U 183/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10895
OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 24 U 183/98 (https://dejure.org/1999,10895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.1999 - 24 U 183/98 (https://dejure.org/1999,10895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 24 U 183/98 (https://dejure.org/1999,10895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 278 § 535
    Haftung des Leasinggebers für Aufklärungspflichtverletzungen des Lieferanten

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 7 O 127/97
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 24 U 183/98

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 2
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2010 - 24 U 183/09

    Leistungsverweigerungsrechte des Leasingnehmers einer TV-Anlage wegen Einstellung

    Im Unterschied zu dem vom Senat abweichend entschiedenen Fall (vgl. OLGR Düsseldorf 2001, 2, 4f) gibt es im Streitfall mit Blick auf die eindeutige rechtliche Trennung der Verträge sowie die eindeutige Abgrenzung der jeweils aus dem einen und dem anderen Vertrag geschuldeten Leistungen keine vernünftigen Zweifel am jeweiligen Leistungsumfang und daran, wer der jeweilige Schuldner ist.

    Aus der maßgeblichen Sicht des Leasingnehmers (§§ 133, 157 BGB) kommt es in derartigen Fällen nicht zu einer Aufspaltung der Leistungspflichten, so dass in diesen Fällen Leistungsstörungen in dem einen Rechtsverhältnis auf das andere Rechtsverhältnis durchschlagen (BGH aaO; vgl. auch Senat OLGR Düsseldorf 2001, 2, 4 f).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10

    Nichtigkeit eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrags wegen

    Bei der Aushandlung der Vertragskonditionen ist die Lieferantin nämlich grundsätzlich im Interessen- und Verantwortungsbereich der Klägerin tätig (vgl. Senat aaO, Senat OLGR Düsseldorf 2001, 2 - Lieferant handelnd als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers - sowie Senat OLGR 2007, 773; OLGR 2008, 541 - Lieferant nicht handelnd als Erfüllungsgehilfe), so dass diese auch das Risiko des vertragswidrig agierenden Lieferanten trägt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 242).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2007 - 24 U 100/07

    Leasingvertrag über eine Fernsehanlage

    Im Unterschied zu dem vom Senat durch Urteil vom 14. Dezember 1999 entschiedenen Fall (OLGR Düsseldorf 2001, 2, 4f) gibt es im Streitfall mit Blick auf die deutliche Trennung der Verträge sowie die eindeutige Abgrenzung der jeweils aus dem einen und dem anderen Vertrag geschuldeten Leistungen keinen vernünftigen Zweifel am jeweiligen Leistungsumfang und daran, wer der jeweilige Schuldner ist.
  • OLG München, 12.04.2002 - 21 U 4262/00

    Auslegung eines Leasingvertrages; Anscheinsvollmacht aufgrund des Überlassens von

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