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   OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 14 U 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19254
OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 14 U 141/00 (https://dejure.org/2001,19254)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2001 - 14 U 141/00 (https://dejure.org/2001,19254)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 14 U 141/00 (https://dejure.org/2001,19254)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 463 S. 1
    Zusicherung einer Reparatur in einer Fachwerkstatt

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 9 O 63/99
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 14 U 141/00

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 01.09.2011 - 8 U 42/10

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Aufklärungspflicht des Händlers hinsichtlich der

    Es spricht bereits Einiges dafür, eine derartige Angabe eines Händlers wegen seiner Sachkunde und der Schutzwürdigkeit des Kunden als Laien grundsätzlich als positive Beschaffenheitsvereinbarung i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 BGB zu verstehen und nicht bloß als Beschreibung dahin, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, dessen Unfallspuren irgendwie optisch beseitig sind (gegen eine Zusicherung nach altem Recht allerdings OLGR Düsseldorf 2001, 225; offen gelassen von OLG Rostock a.a.O.).
  • OLG Dresden, 27.05.2010 - 10 U 450/09

    Keine Berufung des Verkäufers auf Gewährleistungsausschluss bei Arglist - CISG

    (5) Gegen ein arglistiges Verhalten des Beklagten spricht schließlich auch, dass er selbst das Fahrzeug ein halbes Jahr zuvor zu nahezu demselben Preis, zu dem er es - nach ca. 10.000 gefahrenen Kilometern - an die Klägerin veräußert hat, erworben hatte (siehe hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2001 - 14 U 141/00 - OLGR 2001, 225).
  • LG Kassel, 10.03.2010 - 6 O 2388/09

    Hinweis auf reparierten Heck- und Seitenschaden im Kfz-Kaufvertrag

    Im Übrigen enthält die in dem Bestellformular gewählte Formulierung über einen reparierten Heck- und Seitenschaden keine Zusicherung über die Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Reparatur, denn dies wäre noch nicht einmal der Fall, wenn der Vermerk den Hinweis auf einer Reparatur in einer "..." -Fachwerkstatt enthalten würde (vgl. OLG Düsseldorf - 14 U 141/00 - Urteil vom 11. Januar 2001, zitiert nach juris).
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