Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00   

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https://dejure.org/2000,4689
OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00 (https://dejure.org/2000,4689)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2000 - 10 WF 18/00 (https://dejure.org/2000,4689)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 10 WF 18/00 (https://dejure.org/2000,4689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Anwaltsblatt

    § 128 BRAGebO, § 130 BRAGebO, § 2 GKG 2004, § 92 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 106; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; BRAGO § 128; ; BRAGO § 130 Abs. 1; ; GKG § 2 Abs. 4; ; GKG § 54 Nr. 2; ; GKG § 58 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung trotz Prozeßkostenhilfebewilligung - Prozeßvergleich im Berufungsrechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßvergleich; Kostenquote; Prozeßkostenhilfebewilligung; Erstattung von Gerichtskosten; Kostenquotelung; Erstattungsverpflichtung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessvergleich über Kosten: PKH-Partei muss Gerichtskostenanteil zahlen

Papierfundstellen

  • AnwBl 2001, 308
  • Rpfleger 2001, 87
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Sie vertritt die Auffassung, die Festsetzung der Gerichtskosten gegen sie verstoße gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1999 (richtig: 23. Juni 1999, Az. 1 BvR 984/89), aufgrund der die Parteien im Falle der Mittellosigkeit nicht unterschiedlich behandelt werden dürften.

    b) Dieser Rechtsprechung steht der durch den Beschwerdeführer zitierte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (veröffentlicht in MDR 1999, 1089 sowie VersR 1999, 1433) nicht entgegen.

    c) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist aber - ebenso wie der bezeichnete Senatsbeschluß - entsprechend dem Wortlaut des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auf die Fälle beschränkt, in welchem der Kostenschuldner nach § 54 Nr. 1 GKG haftet, also wenn ihm durch eine gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind (BVerfG MDR 1999, 1089, 1090; Senat a.a.O.).

    Diese Differenzierung rechtfertigt sich aus dem Bestreben, eine Manipulation der Prozeßparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu verhindern, etwa wenn die beklagte PKH-Partei sich unabhängig von der Rechtslage vergleichsweise zur Übernahme sämtlicher Kosten mit der Zielsetzung bereit erklärt, diese letztlich der Landeskasse zur Last fallen zu lassen (vgl. BVerfG MDR 1999, 1089, 1090).

  • OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 10 WF 2671/99

    Prozesskostenhilfe und Kostenerstattung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 30. November 1995, Az.: 10 W 237/95) und der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz JurBüro 1992, 468 sowie MDR 2000 113; OLG Karlsruhe JurBüro 2000, 28; OLG Nürnberg JurBüro 2000, 88; OLG Bamberg JurBüro 2000, 88).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 10 WF 26/99

    Erstattung gezahlter Gerichtskosten bei Obsiegen gegen eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat in einer Entscheidung vom 31. August 1999, Az: 10 WF 26/99 (veröffentlicht in MDR 1999, 1466 sowie JurBüro 2000, 87) angeschlossen.
  • OLG Koblenz, 14.11.1991 - 14 W 649/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 30. November 1995, Az.: 10 W 237/95) und der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz JurBüro 1992, 468 sowie MDR 2000 113; OLG Karlsruhe JurBüro 2000, 28; OLG Nürnberg JurBüro 2000, 88; OLG Bamberg JurBüro 2000, 88).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Die unterschiedliche Behandlung des Kostenschuldners, dem durch eine gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind (§ 54 Nr. 1 GKG) einerseits sowie des Kostenschuldners, der vergleichsweise Kosten übernommen hat (§ 54 Nr. 2 GKG), andererseits im Rahmen der Vorschrift des § 58 Abs. 2 GKG ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 1979, 2608).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.1999 - 11 W 112/99

    Vergleich hinsichtlich der Kosten eines Rechtsstreits; Erstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 30. November 1995, Az.: 10 W 237/95) und der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz JurBüro 1992, 468 sowie MDR 2000 113; OLG Karlsruhe JurBüro 2000, 28; OLG Nürnberg JurBüro 2000, 88; OLG Bamberg JurBüro 2000, 88).
  • OLG Koblenz, 18.10.1999 - 14 W 683/99

    "Arme" Partei übernimmt Gerichtskosten im Prozessvergleich, Erstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 30. November 1995, Az.: 10 W 237/95) und der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz JurBüro 1992, 468 sowie MDR 2000 113; OLG Karlsruhe JurBüro 2000, 28; OLG Nürnberg JurBüro 2000, 88; OLG Bamberg JurBüro 2000, 88).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1973 - 10 W 85/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
    Zwar vermag ein Vergleich weder die Entscheidung des Gerichts aufzuheben noch abzuändern, und er muß deshalb für den Kostenansatz außer Betracht bleiben (Senat Beschluß vom 19.12.1973, Az.: 10 W 85/73, veröffentlicht in Rpfleger 1974, 234; Hartmann a.a.O., § 57, Rdn. 3; Markl/Meyer, Gerichtskostengesetz, 3. Aufl., § 57, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00   

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https://dejure.org/2001,2369
OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00 (https://dejure.org/2001,2369)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.03.2001 - 4 U 22/00 (https://dejure.org/2001,2369)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. März 2001 - 4 U 22/00 (https://dejure.org/2001,2369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld; Beerdigungskosten ; Feuerzeuggasnachfüllflaschen ; Gesundheitsschäden; Schnüffeln; Atemstillstand; Produktgefahren; Hinweispflicht

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    Haftung des Herstellers von Feuerzeuggasnachfüllflaschen - Gesundheitsschäden durch "Schnüffeln" - Tod eines Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Keine Haftung des Herstellers für Gesundheitsschäden durch Schnüffeln an Gasflasche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1174
  • MDR 2001, 751
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 78
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1981 - VI ZR 62/80

    Umfang der Warn- und Hinweispflichten des Herstellers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Vollends zurücktreten muß die allgemeine Pflicht zur Aufklärung dann, wenn es sich um einen völlig zweckfremden, bewußten Mißbrauch eines Produkts als Rauschmittel handelt (BGH VersR 1981, 957 - "sniffing" eines Lösungsmittels).
  • OLG Oldenburg, 24.05.1996 - 6 U 31/96

    Herstellerhaftung bei unzureichenden Warnhinweisen auf einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Dabei hat er insbesondere auf die Folgen unsachgemäßer Verwendung, ggf. auch des sorglosen Umgangs mit seinem Erzeugnis hinzuweisen (OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 1520 - Rohrreiniger), jedenfalls soweit die Verwendung noch im Rahmen der Zweckbestimmung des Produkts liegt (BGH NJW 1989, 707).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses ist grundsätzlich verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können (BGH BB 1959, 1186 - Klebemittel; BGH NJW 1987, 372 - Verzinkungsspray; BGH NJW 1992, 560 - Kindertee).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses ist grundsätzlich verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können (BGH BB 1959, 1186 - Klebemittel; BGH NJW 1987, 372 - Verzinkungsspray; BGH NJW 1992, 560 - Kindertee).
  • BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87

    Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Dabei hat er insbesondere auf die Folgen unsachgemäßer Verwendung, ggf. auch des sorglosen Umgangs mit seinem Erzeugnis hinzuweisen (OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 1520 - Rohrreiniger), jedenfalls soweit die Verwendung noch im Rahmen der Zweckbestimmung des Produkts liegt (BGH NJW 1989, 707).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Unter Umständen muß er sogar vor einem naheliegenden Mißbrauch warnen; insbesondere gilt dies etwa dann, wenn ein Arzneimittel dazu bestimmt ist, in dramatischen Situationen von Patienten selbst angewendet zu werden (BGHZ 106, 273, 281 - Asthma-Spray).
  • BGH, 20.10.1959 - VI ZR 152/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses ist grundsätzlich verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können (BGH BB 1959, 1186 - Klebemittel; BGH NJW 1987, 372 - Verzinkungsspray; BGH NJW 1992, 560 - Kindertee).
  • OLG Köln, 13.03.1984 - 25 U 2/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 4 U 22/00
    Allerdings müssen Gefahren, die nur bei bestimmungswidrigem Gebrauch eines Produkts auftreten, dann nicht Gegenstand einer besonderen Instruktion des Herstellers sein, wenn den Verwendern bekannt ist, wie es bestimmungsgemäß zu gebrauchen ist (OLG Köln VersR 1985, 747 - runderneuerte Flugzeugreifen).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00   

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https://dejure.org/2000,14766
OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00 (https://dejure.org/2000,14766)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.10.2000 - 1 U 19/00 (https://dejure.org/2000,14766)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 1 U 19/00 (https://dejure.org/2000,14766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 78b Abs. 4 StGB; § 78c Abs. 3 S. 2 StGB; § 266 StGB; § 153a StPO
    Schadensersatz aus einer Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag wegen einer unrichtigen Information über Verjährungsfristen

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus einer Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag wegen einer unrichtigen Information über Verjährungsfristen

  • rechtsportal.de

    BGB § 675; StPO § 153a
    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen unrichtiger Auskunft über den Eintritt der Verfolgungsverjährung; Geldauflage nach § 153a StPO als Schaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 78
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Ferner wird die Unschuldsvermutung durch eine Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO nicht widerlegt (BVerfG MDR 1991, 891, 892 [BVerfG 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90] ).
  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 175/90

    Schadensersatzpflicht bei doppelter Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Tritt im Zusammenhang mit den Folgen der zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung ein Willensentschluss des Verletzten hinzu, der den konkret eingetretenen Schaden herbeiführt, so haftet der Schädiger für diesen Schaden dennoch, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Verhalten des Schädigers wesentlich mitbestimmt worden ist, so beispielsweise, wenn der Geschädigte in vertretbarer Würdigung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich oder eine Abfindungsvereinbarung schließt (BGH NJW-RR 1992, 1196, 1197 f; NJW 1993, 1587, 1589 f [BGH 07.01.1993 - IX ZR 199/91] ; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl. 2000, vor § 249 Rdnr. 77 ff, 82).
  • BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95

    Durchsuchungsanordnung - Verjährungsunterbrechung - Beziehung auf den Angeklagten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB und ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGH StV 1995, 585, 586 [BGH 01.08.1995 - 1 StR 275/95] = BGHR StGB § 78 b Abs. 4 - Strafdrohung 1 - OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 229 [OLG Koblenz 28.12.1995 - 2 Ws 845/95] ; Jähnke in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., § 78 b Rdnr. 19; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl. 1997, § 78 b Rdnr. 14; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 78 b Rdnr. 12).
  • BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Die erst nach dem angenommenen Tatzeitpunkt und nach Anklageerhebung eingefügte Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB erfasst alle Fälle, in denen die Verjährung beim Inkrafttreten der Regelung am 01.03.1993 noch nicht eingetreten war; dies ist vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (BVerfG NStZ 1994, 480).
  • OLG Koblenz, 28.12.1995 - 2 Ws 845/95
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB und ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGH StV 1995, 585, 586 [BGH 01.08.1995 - 1 StR 275/95] = BGHR StGB § 78 b Abs. 4 - Strafdrohung 1 - OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 229 [OLG Koblenz 28.12.1995 - 2 Ws 845/95] ; Jähnke in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., § 78 b Rdnr. 19; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl. 1997, § 78 b Rdnr. 14; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 78 b Rdnr. 12).
  • LG Bonn, 27.08.1996 - 13 O 226/96
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Zunächst einmal handelt es sich nicht um eine Geldstrafe, die, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat verhängt worden ist, nicht im Wege des Schadensersatzes auf andere abwälzbar sein soll (LG Bonn NJW 1997, 1449 [LG Bonn 27.08.1996 - 13 O 226/96] ; Staudinger-Schiemann, BGB, 13. Bearbeitung 1998, § 249 Rdnr. 203).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Tritt im Zusammenhang mit den Folgen der zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung ein Willensentschluss des Verletzten hinzu, der den konkret eingetretenen Schaden herbeiführt, so haftet der Schädiger für diesen Schaden dennoch, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Verhalten des Schädigers wesentlich mitbestimmt worden ist, so beispielsweise, wenn der Geschädigte in vertretbarer Würdigung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich oder eine Abfindungsvereinbarung schließt (BGH NJW-RR 1992, 1196, 1197 f; NJW 1993, 1587, 1589 f [BGH 07.01.1993 - IX ZR 199/91] ; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl. 2000, vor § 249 Rdnr. 77 ff, 82).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3437
OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00 (https://dejure.org/2001,3437)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.03.2001 - 3 U 105/00 (https://dejure.org/2001,3437)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. März 2001 - 3 U 105/00 (https://dejure.org/2001,3437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    BGB §§ 826, 830 Abs. 2
    Haftung für sittenwidriges Computerspiel

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § 830 Abs. 2; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 762 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 817 Satz 2; ; BGB § 814

  • rechtsportal.de

    Haftung des Veranstalters eines Computer-"Systemspiels" nach dem Schneeballprinzip

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bamberg - 2 O 637/98
  • OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1393
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 78
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 09.01.1997 - 3 U 41/96
    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).

    Damit sind bei ihm die Voraussetzungen einer Haftung nach § 826 BGB auch ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände erfüllt (vgl. Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 826 Rdnr. 64; Senat, Urteil vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 - LG Gießen, a.a.O.).

  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).
  • OLG München, 12.09.1985 - 5 U 4430/85

    Schneeballsystem; Sittenwidrigkeit; Progressive Kundenwerbung; Kundenwerbung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).
  • BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73

    Schadensersatz auf Grund eines sittenwidrigen Verhaltens - Übertragung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Daß die Spielverträge gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig waren, steht dem nicht entgegen (BGH WM 1975, 325, 328).
  • LG Gießen, 13.12.1995 - 1 S 390/95

    Gewinnspiel; Veranstaltung; Gewinnerwartung; Spielbetrag; Schneeballsystem;

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Ist die "Spielvereinbarung" - wie hier - gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig, gelten die allgemeinen Regeln (§§ 812 ff BGB; vgl. OLG Bamberg NJW-RR 2002, 1393, 1394; LG Trier NJW 1990, 313; LG Freiburg NJW-RR 2005, 491, 492; Staudinger/Engel, BGB § 762 Rn. 26; Janoschek im Bamberger/Roth, BGB 2003 § 762 Rn. 17; MünchKommBGB-Habersack 4. Aufl. 2004 § 762 Rn. 13 und 24; Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. 2005 § 762 Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 27.02.2024 - 10 U 22/23

    Rückzahlung von Glücksspieleinsätzen, Online-Glücksspiele, Schutzgesetz, private

    d) § 762 BGB steht dem Rückforderungsanspruch des Klägers nicht entgegen, da dieser auf unwirksame Spielverträge keine Anwendung findet (BGH, Urteil vom 10.11.2005, III ZR 72/05, NJW 2006, 45 Rn. 13; OLG Bamberg, Urteil vom 07.03.2001, 3 U 105/00, NJW-RR 2002, 1393, 1394).
  • OLG Köln, 07.02.2006 - 15 U 157/05

    Rückforderungsanspruch in Schenkkreis

    Vielmehr muss die Rückforderung, um zur Anwendung von § 762 Abs. 1 S. 2 BGB zu gelangen, gerade auf den Spielcharakter gestützt werden (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.2005 - III ZR 72/05, NJW 2006, S. 45, 46; OLG Bamberg, Urt. v. 07.03.2001 - 3 U 105/00, NJW-RR 2002, S. 1393, 1394; MünchKomm-Habersack, 4. Aufl., 2004, § 762 Rn. 13, 24).

    Gesichtspunkte der Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB finden im Rahmen der den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung begründenden Normvoraussetzungen dogmatisch keinen Raum (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 07.03.2001 - 3 U 105/00, NJW-RR 2002, S. 1393, 1394; Palandt-Sprau, a.a.O., § 817 Rn. 2).

    Initiatoren des Spiels können nach § 826 BGB haftbar gemacht werden, wenn sie andere Spieler nicht entsprechend über die wesentlichen Merkmale des Spielsystems und die Tatsache der verlorenen Einsatzzahlung aufgeklärt haben (vgl. OLG Köln, Urt. v. 06.05.2005 - 20 U 129/04, NJW 2005, S. 3290, 3292; OLG Bamberg, Urt. v. 07.03.2001 - 3 U 105/00, NJW-RR 2002, S. 1393, 1394; OLG Celle, Urt. v. 20.03.1996 - 13 U 146/95, NJW 1996, S. 2660, 2661; Staudinger-Oechsler, 2003, § 826, Rn. 161).

  • OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Teilnahme an einem sog. "Schenkkreis"

    Ein solches System verstößt bereits an sich gegen die guten Sitten (vgl. BGH, NJW 1997, S. 2314; OLG Celle NJW 1996, S. 2660; OLGR Celle 2000, S. 255; OLG Frankfurt/Main OLGR Frankfurt 2000, S. 143; OLG Bamberg NJW-RR 2002, S. 1393).

    In der gegenteiligen Entscheidung des OLG Bamberg (NJW-RR 2002, S. 1393), in der ein Anspruch aus § 826 BGB bejaht wird, lässt der Urteilsinhalt den Kenntnisstand des Einzahlers nicht erkennen, so daß aus dieser Entscheidung hinsichtlich des anzulegenden Maßstabs keine gegenteiligen Rückschlüsse gezogen werden können.

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 73/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Ist die "Spielvereinbarung" - wie hier - gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig, gelten die allgemeinen Regeln (§§ 812 ff BGB; vgl. OLG Bamberg NJW-RR 2002, 1393, 1394; LG Trier NJW 1990, 313; LG Freiburg NJW-RR 2005, 491, 492; Staudinger/Engel, BGB § 762 Rn. 26; Janoschek in Bamberger/Roth, BGB 2003 § 762 Rn. 17; MünchKommBGB-Habersack 4. Aufl. 2004 § 762 Rn. 13 und 24; Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. 2005 § 762 Rn. 10).
  • LG Meiningen, 26.01.2021 - 2 O 616/20

    Online-Glücksspiele: Anspruch eines Verbrauchers auf Rückzahlung der geleisteten

    Ist die "Spielvereinbarung" - wie hier - gem. § 134 BGB nichtig, gelten die allgemeinen Regeln (§§ 812ff. BGB; vgl. BGH NJW 2006, 45 (46) - Schenkkreis; OLG München NJW-RR 2009, 1648 - Schenkkreis; OLG Bamberg NJW-RR 2002, 1393 (1394); MüKoBGB/Habersack, 8. Aufl. 2020, BGB § 762 Rn. 13, 24; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl. [2018], § 762 Rdnr. 9).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2004 - 24 U 135/02

    Verkehrsunfall auf der Autobahn: Pflicht zur Sicherung des auf der linken

    Der Senat folgt der Kammer aber in der Wertung, dass der im modernen Verkehrsgeschehen in einem weiteren Sinne fast unvermeidbare Verstoß des Beklagten zu 1) in seinem unfallursächlichen Gewicht gänzlich hinter das ungleich höhere Gewicht des geradezu leichtfertigen Verhaltens des Klägers zurücktritt (dazu allgemein: BGH NJW 2002, 1643; OLG Bamberg NJW-RR 2002, 1393).
  • OLG München, 02.04.2009 - 23 U 3232/08

    Sittenwidrige Schädigung im Rahmen eines sog. Schenkkreises: Subjektive

    Ob Beihilfe zu einer Straftat (§ 27 StGB), wie sie von Initiatoren derartiger Schenkkreise begangen sein könnte, beispielsweise durch Entwicklung von Software, das Vorliegen besonderer Umstände begründen oder ersetzen kann, bedarf hier keiner Entscheidung, weil entsprechende Umstände nicht ersichtlich sind (siehe dazu das - teilweise zu einer Verurteilung gelangende - Urteil des OLG Bamberg vom 07.03.2001, NJW-RR 2002, 1393).
  • LG Göttingen, 30.09.2005 - 9 S 26/05

    Konduktionsanspruch: Ausschluss der Rückforderung einer Zuwendung im Rahmen eines

    Dies deckt sich im Ergebnis mit der Rechtsprechung vieler Instanzgerichte (OLG Bamberg, NJW-RR 2002, 1393 f.; LG Verden, NJW-RR 1998, 1520; LG Freiburg, Urteil vom 23.12.2004, Az. 5 O 247/04; LG Stuttgart, Urteil vom 16.09.2004, Az. 25 O 301/04; LG Bielefeld, Urteil vom 21.04.2004, Az. 22 S 300/03 und vorangehend AG Gütersloh, Urteil vom 21.11.2003, Az. 14 C 553/03; AG Altenkirchen, Urteil vom 27.05.2004, Az. 71 C 28/04).
  • AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06
    Demnach ist der hier vorliegende Schenkkreis als sittenwidrig anzusehen, weil er - nach einem sog. Schneeballsystem organisiert (was im Übrigen auf den von der Beklagten vorgelegten Unterlagen selbst vermerkt ist (vgl. Anlage B 9 - linke Spalte) - darauf ausgerichtet ist, den ersten Mitspielern einen (meist) sicheren Gewinn zu verschaffen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitglieder geworben werden können (BGH, Urt. vom 22.05.1997, NJW 1997, 2314 (2315); OLG Bamberg, Urt. vom 07.03.2001, NJW-RR 2002, 1393 (1394); OLG Celle, Urt. vom 20.03.1996, NJW 1996, 2660 (2660); OLG Köln, Urt. vom 06.05.2005, NJW 2005, 3290 (3290)).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.04.2001 - 8 U 206/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6427
OLG Frankfurt, 24.04.2001 - 8 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.04.2001 - 8 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. April 2001 - 8 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Spontanempfängnis; In-Vitro-Fertilisation; Schmerzensgeld ; Unterhaltsaufwendungen; Vierlinge; Behandlungsfehler

  • Judicialis

    ZPO § 412 I; ; ZPO § 412 II; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 II; ; ZPO § 319 I; ; ZPO § 319 II; ; ZPO § 9 S 1

  • RA Kotz

    Ungewollte Mehrlingsschwangerschaft durch künstliche Befruchtung - Schadensersatzanspruch?

  • rechtsportal.de

    Arzthaftung - In-Vitro-Fertilisation - Geburt eines weiteren Kindes - Spontanempfängnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 202/79

    Eltern - Unterhaltsaufwendungen - Sterilisation - Kind - Geburt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2001 - 8 U 206/00
    Da es sich hierbei im wesentlichen um den Ersatz von Unterhalt für das nicht erwünschte Kind handelt, richtet sich die Wertbemessung nach § 9 S 1 ZPO (BGH NJW 1981, 1318).
  • KG, 06.02.2006 - 22 U 134/05

    Gewerberaummietvertrag: Mietvertragsverlängerung trotz unwirksamer

    Ist die Gegenleistung um mehr als 200 % oder auch "knapp 200 %  überhöht, spricht an sich bereits eine tatsächliche Vermutung auch für eine verwerfliche Gesinnung des Vermieters (z.B. KG OLGR 2001, 175; BGH MDR 1998, 336; BGH NJW 2000, 1487, 2669, BGH NJW 2001, 1127 mit zahlreichen Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4475
OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00 (https://dejure.org/2000,4475)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.05.2000 - 5 U 87/00 (https://dejure.org/2000,4475)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 5 U 87/00 (https://dejure.org/2000,4475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ärztliche Aufklärungspflicht; Risiken einer Operation ; Sterblichkeitsrate; Hinweispflicht des Arztes; Schadensersatzanspruch

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Aufklärungspflicht des Arztes - Operation - Sterblichkeitsrate - risikoärmere Operationsmethoden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 823
    Ärztliche Aufklärungspflicht - Sterblichkeitsrate - Alternative Behandlungsmethoden

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 1 O 296/99
  • OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00
    Diese Gegebenheiten lassen sich nicht mit der von der Klägerin zitierten Entscheidung (BGH VersR 1996, 233) vergleichen.
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00
    Dazu kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, daß bei größeren Operationen immer Gefahren bestehen, die in unglücklichen Fällen zu schweren Gesundheitsschäden, ja sogar zum Tode führen können (BGH NJW 1986, 780; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 5 U 87/00
    Richtig ist zwar, daß zur ordnungsgemäßen Aufklärung auch die zutreffende Information darüber gehört, wie dringlich der Eingriff ist (BGH NJW 1990, 2928).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 8 U 88/10

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung vor einer Hüftgelenkoperation über das Risiko

    19 Es ist allgemeinkundig, dass jede größere, unter Narkose vorgenommene Operation mit allgemeinen Gefahren verbunden ist, die im unglücklichen Fall zu schweren Gesundheitsschäden bis hin zum Tod führen können (vgl. dazu BGH VersR 1980, 68, 69 - Appendektomie; OLG Nürnberg, OLG-Report 2001, 177 - Bauchspeicheldrüsenoperation).
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