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   OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - I-24 U 125/04   

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https://dejure.org/2005,11961
OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - I-24 U 125/04 (https://dejure.org/2005,11961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2005 - I-24 U 125/04 (https://dejure.org/2005,11961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - I-24 U 125/04 (https://dejure.org/2005,11961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines Treuhandauftrages; Zuführung der Treuhandgelder in das eigene Vermögen des Rechtsanwalts; Voraussetzung des Wegfalls der Bereicherung

  • Judicialis

    BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 819

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur ungerechtfertigten Bereicherung eines Rechtsanwaltes wegen Zahlung aufgrund eines tatsächlich nicht vorliegenden Treuhandverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geplatztes Treuhandverhältnis: Wer ist Bereicherungsschuldner?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2005, 654
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 49/92

    Verjährung bei Gesamtschuld - Anspruchsgegner bei Leistungskondiktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66

    Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Die Beklagten wurden dadurch nicht zu dem selbstständig dazwischen tretenden Treuhänder, der gleich dem mittelbaren Stellvertreter die Leistung im eigenen Namen empfängt und damit Bereicherungsschuldner wird (vgl. BGH NJW 1961, 1461).
  • LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16

    Finanzagentenhaftung

    Hierdurch nimmt der Rechtsanwalt nicht bereits die Stellung eines selbständig agierenden mittelbaren Stellvertreters ein (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2005 - I-24 U 125/04, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2010 - 24 U 147/09

    Rechtliche Einordnung eines Treuhandverhältnisses

    Ein derartiges Treuhand- und damit ein Auftragsverhältnis zwischen den Parteien wäre nur dann zu verneinen, wenn der Beklagte das Geld allein im eigenen Interesse oder als Vertreter seines Mandanten entgegen genommen hätte (vgl. BGH NJW 2004, 3630; BGH NJW 2009, 840; Senat OLGR 2005, 654).

    Dieser kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen und ist zur unverzüglichen Rückzahlung der voraus gezahlten Geldbeträge verpflichtet (Senat OLGR 2005, 654).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2012 - 216 C 63/12

    Bereicherungsanspruch eines Treuhänders im Insolvenzverfahren: Zahlung einer

    Zwar nimmt die - insofern spärliche - Rspr. ohne vertiefte Begründung an, dass bei Leistung an einen Treuhänder, insbesondere bei Zahlung auf ein Treuhandkonto, dennoch eine Leistung unmittelbar an den Treuhänder, d.h. die Zwischenperson, vorliegen soll (vgl. BGH NJW 1961, 1461; LG Köln WM 83, 379; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 654).
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