Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 10.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - I-24 U 204/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5376
OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - I-24 U 204/07 (https://dejure.org/2008,5376)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2008 - I-24 U 204/07 (https://dejure.org/2008,5376)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - I-24 U 204/07 (https://dejure.org/2008,5376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuberechnung eines Rechtsanwalthonorars unter Berücksichtigung eines nach oben korrigierten Gegenstandswerts; Möglichkeit zur Durchsetzung einer tatsächlich verdienten Gebühr trotz einer inhaltlich unrichtigen aber formal korrekten Kostenrechnung

  • Anwaltsblatt

    § 8 RVG, § 10 RVG, § 611 BGB, § 675 BGB
    Nachträgliche Korrekturen an der Kostenrechnung

  • Judicialis

    RVG § 8; ; RVG § 10; ; BGB § 611; ; BGB § 675

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 8; RVG § 10; BGB § 611; BGB § 675
    Neuberechnung der Kosten bei korrigiertem Gegenstandswert- Durchsetzbarkeit einer inhaltlich unrichtigen aber formal korrekten Kostenrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neuberechnung der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Abrechnungsfehler - Kostenrechnung kann nach oben korrigiert werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 718
  • OLG-Report Düsseldorf 2008, 747
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 204/07
    Das Landgericht hat die vom Kläger in erster Instanz geltend gemachten vorgerichtlichen Kosten über EUR 239, 70 (0,65 Geschäftsgebühr auf der Grundlage der älteren Rechtsprechung) unter Hinweis darauf, dass sich die Beklagte aufgrund der erheblichen Mehrforderung des Klägers nicht in Verzug befunden habe (vgl. BGH NJW 1991, 1286 ff.), nicht zuerkannt.

    Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung hat den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten lassen, dass der Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1).

  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85

    Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 204/07
    Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung hat den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten lassen, dass der Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1).
  • BGH, 24.11.1994 - IX ZR 222/93

    Gebührenrechtlicher Wert der Änderung eines Gesellschaftsvertrages und einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 204/07
    Ein Rechtsanwalt ist an eine zunächst niedrigere Festsetzung nicht gebunden (BGH NJW-RR 1995, 758; Gerold/Schmidt//von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., § 10 Rn. 13; Hartung/Römermann/Schons, a.a.O., § 10 Rn. 41 m.w.N.; Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, RVG 3 10 Rn. 24; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG Stichwort "Vergütungsberechnung" Nr. 5.).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 204/07
    Zwar kann der Kläger grundsätzlich die volle Geschäftsgebühr im Rechtsstreit einklagen (vgl. BGH MDR 2008, 592; NJW 2007, 2049).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 204/07
    Zwar kann der Kläger grundsätzlich die volle Geschäftsgebühr im Rechtsstreit einklagen (vgl. BGH MDR 2008, 592; NJW 2007, 2049).
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - betragsmäßige

    Hat ein Rechtsanwalt bei der Berechnung von Rahmengebühren sein ihm eingeräumtes Ermessen ausgeübt, ist er daran gebunden (OLG Düsseldorf vom 24.6.2008 - I-24 U 204/07 - Juris RdNr 15; Onderka/Schneider in AnwK-RVG, 8. Aufl 2017, § 14 RdNr 93) .
  • OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 27 U 1/16

    Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts

    Daraus folgt, dass auch eine unrichtige Berechnung fälligkeitsbegründend ist (BGH NJW 2007, 2332; OLG Düsseldorf AGS 2008, 432) und es dem Rechtsanwalt insbesondere unbenommen bleibt, nach der Übersendung der Rechnung nachzuberechnen, Mehrforderungen anzumelden und zum Beispiel auch eine übersehene Gebühr zu verlangen (Burhoff, a.a.O., Rn. 32; Mayer, in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage, § 10 Rn. 38; vgl. OLG Düsseldorf MDR 2011, 760).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11

    Rechtsnatur einer Teilzahlung; Begriff der anwaltlichen Beratung; Vergütung für

    Denn bereits durch diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung trat der zu Recht angemahnte Teil so in den Hintergrund, dass den Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansahen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGH BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432; OLGR 2009, 265 ff.; VersR 2010, 1503 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 111/08

    Bemessung der Geschäftsgebühr in Familiensachen; Begriff der vorzeitigen

    Abgesehen davon, dass von diesem Einwand allenfalls die Positionen Tabelle 1/Zeilen 04, 05 betroffen wären, übersieht der Beklagte, dass zwar nach dem herrschenden Verständnis des alten Rechts die Prozessgebühr des § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO auf die Geschäftsgebühr des § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO (voll) angerechnet wurde, dass es sich aber nach dem herrschenden Verständnis des neuen Rechts (Vorbem. Nr. 3 Abs. 4 VV RVG), dem der Senat folgt (vgl. OLGR Düsseldorf 2008, 747 = AnwBl 2008, 718 sub B.2), umgekehrt verhält: Die Geschäftsgebühr nach VV RVG a. F. Nr. 2400 (jetzt VV RVG Nr. 2300) wird anteilig auf die Verfahrensgebühr nach VV RVG Nr. 3100 angerechnet (vgl. nur BGH NJW 2008, 1323 m.w.Nachw.), so dass nicht die hier umstrittene Geschäftsgebühr, sondern die (hier gar nicht umstrittene) Verfahrensgebühr (teilweise) entfällt (vgl. dazu noch die nachfolgenden Erwägungen sub I.2b,cc und I.3c).
  • LG Aachen, 25.09.2017 - 5 S 7/17
    Ohne Neuerstellung der Rechnung kann nicht nachträglich der Gegenstandswert mit der Folge einer höheren Gebührenrechnung in Ansatz gebracht werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2008 - I-24 U 204/07 -, juris).

    Wird eine Anwaltsrechnung zwar formal korrekt, inhaltlich aber falsch erstellt, so sind die tatsächlich verdienten Gebühren durchsetzbar, sofern diese Gebührenforderung die zuvor abgerechneten Gebühren nicht übersteigt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2008 - I-24 U 204/07 - juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09

    Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer;

    Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass der Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432, ferner FD-RVG 2008, 264339 (beck-online), Juris und NRWE; OLGR 2009, 265 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09

    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs

    Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass den Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansahen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432, ferner FD-RVG 2008, 264339 (beck-online), Juris und NRWE; OLGR 2009, 265 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2008 - 24 U 40/08

    Wirksamkeit einer nach Stellung des Insolvenzantrags erklärten Kündigung eines

    Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass dem Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn er sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat, Urteil vom 24. Juni 2008, Az. I-24 U 204/07, AGS 2008, 432 = OLGR Düsseldorf 2008, 747 = AnwBl 2008, 718, ferner FD-RVG 2008, 264339 (beck-online), Juris und NRWE).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 24 U 228/07

    Keine Unwirksamkeit der anwaltlichen Honorarvereinbarung durch Abrede zur

    Denn die zutreffende Bezeichnung der Gebührenvorschrift ist in der Klageschrift nachgeholt; überdies beeinträchtigt die unrichtige Angabe einer Kostenvorschrift nicht die formelle Gültigkeit der Berechnung (vgl. Senat Urteil vom 24.06.2008, I-24 U 204/07 bei JURIS; OLG Hamburg AnwBl. 1970, 233; Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, RVG § 10 Rn. 24; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG Stichwort "Vergütungsberechnung" Nr. 5; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 10 RVG Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10

    Haftung wegen unzureichender Beratung

    Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass den Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansahen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432, ferner FD-RVG 2008, 264339 (beck-online), Juris und NRWE; OLGR 2009, 265 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2012 - 1 U 165/11

    Umfang der Schadesminderungspflicht des Verkehrsunfallgeschädigten; Verweis auf

  • AG Bad Oeynhausen, 26.06.2020 - 24 C 868/19

    Vereinbarung einer Unentgeltlichkeit von Steuerberatungsleistungen;

  • LG Düsseldorf, 18.11.2011 - 20 S 19/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - I-10 W 25/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5713
OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - I-10 W 25/08 (https://dejure.org/2008,5713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.06.2008 - I-10 W 25/08 (https://dejure.org/2008,5713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - I-10 W 25/08 (https://dejure.org/2008,5713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Teil des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises aus einem Grundstückskaufvertrag; Ermittlung des Geschäftswertes nach § 20 Abs. 1 Kostenordnung (KostO); Begriff des Kaufpreises im Umsatzsteuerrecht; Gesonderte Gebühr bei Beurkundung eines ...

  • Judicialis

    KostO § 20 Abs. 1; ; KostO § 18; ; KostO § 44

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Die Umsatzsteuer ist bei einer Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag nicht Teil des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises

  • ibr-online

    Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 600
  • OLG-Report Düsseldorf 2008, 747
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 13.09.2005 - 4 W 167/05

    Zugrundelegung des Bruttokaufpreises bei der Bestimmung eines Geschäftswertes in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 10 W 25/08
    Aus den dargelegten Gründe vermag der Senat der abweichenden Meinung des OLG Celle (OLGR 2005, 667) nicht zu folgen, wonach die steuerrechtliche Gesetzesänderung zur Person des Umsatzsteuerschuldners bei Umsätzen, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen, den Umfang der dem Verkäufer geschuldeten Gegenleistung nicht verändert habe.
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10

    Notarkosten für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Berücksichtigung

    Es sieht sich indes durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. April 2007 (FGPrax 2007, 241 f. = JurBüro 2007, 538 ff.) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2008 (JurBüro 2008, 433 f.) an einer Entscheidung gehindert und hat daher die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    bb) In der Rechtsprechung vorherrschend ist dagegen die Auffassung, dass auf Grund der unmittelbaren gesetzlichen Steuerschuld des Grundstückserwerbers von diesem grundsätzlich keine vertragliche Verpflichtung zur Umsatzsteuerzahlung gegenüber dem Verkäufer übernommen werde (OLG Hamm, FGPrax 2007, 241 f.; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 433; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2009, 518, 519).

    Der Verzicht steht somit zwar in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, tritt aber in seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung hinter diesen zurück (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 433, 434; Notarkasse, Streifzug durch das Kostenrecht, aaO, Rn. 1294; aA Rohs in Rohs/Wedewer, aaO, § 44 Rn. 7; Holthausen-Dux, notar 2004, 54, 56; Klein, RNotZ 2005, 160, 161; Wudy, NotBZ 2005, 103).

  • OLG Celle, 16.12.2010 - 4 W 242/10

    Berücksichtigung der Umsatzsteuer beim Gegenstandswert eines

    Auch der Senat nimmt insoweit Bezug auf die schon von der Kostenschuldnerin zitierten Entscheidungen des OLG Hamm in (FGPrax 2007, 241; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2008, 600 und OLG Zweibrücken in NJW-RR 2009, 518; ebenso Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, 3. Aufl., § 20 Rn. 3; Engel/Tietge, KostO, 18. Aufl., § 20 Rn. 29 c), Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 20 KostO Rn. 3,34. Der Senat gibt deshalb im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung seine mit Beschluss vom 13. September 2005 dargelegte Rechtsansicht auf, zumal ihm als Gericht der weiteren Beschwerde die Herbeiführung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs durch das Gesetz nicht eröffnet ist (vgl. dazu Rohs/Wedewer/Waldner, a. a. O., § 14 Rn. 47; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl. vor § 574 Rn. 2 b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht