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   OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-24 U 151/08   

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OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-24 U 151/08 (https://dejure.org/2009,6915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2009 - I-24 U 151/08 (https://dejure.org/2009,6915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - I-24 U 151/08 (https://dejure.org/2009,6915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2009, 727
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 16.09.1994 - 21 U 5903/93

    Beschädigung der vom Mieter eingebrachten Sachen - Haftung des Vermieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08
    Grundsätzlich hat zwar der Mieter alle Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs nach § 536 a Abs. 1 BGB darzulegen und zu beweisen, also sowohl die Mangelhaftigkeit der Mietsache, die Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden und die Höhe des Schadens (vgl. BGH NZM 2006, 258; NZM 2005, 100; OLG München NJWE-MietR 1996, 177; OLG Hamm ZMR 1997, 520 m.w.N.; Bamberger/Roth, BeckOK BGB, § 536 a Rn. 24 m.w.N.; MünchKomm/Häublein, BGB, 5. Auflage, § 536 a Rn. 32).

    Tritt ein Schaden erst längere Zeit nach Vertragsschluss ein, so kann dies zwar ein Indiz dafür sein, dass die Mietsache ursprünglich mangelfrei gewesen ist (OLG München NJWE-MietR 1996, 177; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Auflage, § 536 a Rn. 32).

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05

    Zur Haftung des Betreibers/Vermieters einer mobilen Hubarbeitsbühne für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08
    Die Haftung für anfängliche Mängel, die zwar grundsätzlich formularvertraglich ausgeschlossen werden kann (BGH NJW 2002, 3232; NJW-RR 1993, 519 und 1991; BGHZ 68, 281; Senat GuT 2007, 287 f. = OLGR Düsseldorf 2007, 297 ff.) ist von den Parteien nicht abbedungen worden.

    Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass ein materieller, nicht auf Dritte übergegangener Schaden (z.B. ein Erwerbsschaden) noch eintreten wird (siehe auch Senat GuT 2007, 287 f. = OLGR Düsseldorf 2007, 207 ff.).

  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08
    Es wird dann vermutet, dass der Schaden vom Vermieter verursacht und verschuldet worden ist (BGH NJW 2009, 142 f.; NZM 2005, 17; 100; ZIP 2000, 1110; BGHZ 126, 124 = NJW 1994, 2019; OLG Hamburg ZMR 1991, 262; OLG Hamm ZMR 1997, 250; NZM 1999, 805; Bamberger/Roth, a.a.O., Rn. 24; MünchKomm/Häublein, a.a.O., Rn. 32).

    Ist streitig, ob der Mangel auf dem Mietgebrauch beruht, muss der Vermieter beweisen, dass die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt und eine in seinen eigenen Verursachungsbereich fallende Ursache ausräumen (BGHZ 126, 124; MünchKomm/Häublein, a.a.O., Rn. 32).

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2011 - 24 U 47/11

    Berechnung, Zeithonorar, Anforderungen

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17

    Pflichten des Verkäufers eines Fachwerkgebäudes zur Offenbarung eines ihm

    Zweifel dieser Art kommen lediglich aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Erfassung von Tatsachen, einer Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), verfahrensfehlerhafter Tatsachenfeststellung (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder einer sonstigen Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. OLG Düsseldorf MDR 2013, 1072; OLGR Düsseldorf 2009, 727; 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 24 U 197/10

    Verpflichtung des Mieters zum Rückbau einer Empore in einem Ladenlokal

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, AGS 2006, 480 f. = Jur Büro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523, Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 24 U 102/10

    Kündigung wegen vorgetäuschten Mangels?

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 24 U 170/10

    Wer haftet für abgenutzten PVC-Boden?

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523, Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11

    Pflicht zur Zahlung des Mietzinses bei Vermietung einer Enklave ohne rechtlich

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 83/11

    Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521; MDR 2010, 616; Urt. v. 05.09.2011 - I-24 U 4/11, MDR 2012, 140 und juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 24 U 212/10

    Vorschuss nicht geleistet: Rechtsanwalt kann kündigen!

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11

    Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 24 U 4/12

    Zustandekommen einer Bürgschaftsverpflichtung

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 24 U 147/11

    Anforderungen an die Erklärung der Kündigung eines Mietvertrages

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 U 38/09

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Übermittlung einer

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 U 144/12

    Verhältnis von rückständigen Mietzinsforderungen zu geltend gemachten

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 65/10

    Keine Heizung im August und September: Mangel!

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12

    Pflichten des mit der Stellung eines Prozesskostenhilfegesuchs beauftragten

  • OLG Braunschweig, 03.04.2018 - 9 U 1/18

    Gefahr; naheliegend; Sturz; Tierarztpraxis; Tierwaage; Verkehrssicherungspflicht;

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