Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00   

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https://dejure.org/2000,1128
OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00 (https://dejure.org/2000,1128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2000 - 3 Wx 393/00 (https://dejure.org/2000,1128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 3 Wx 393/00 (https://dejure.org/2000,1128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 35 Abs. 1; 38; InsO §§ 97, 101
    Unwirksame Amtsniederlegung durch alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung der Amtsniederlegung; Rechtsmissbrauch; Einzel-GmbH; Ein-Mann-GmbH; Vergütung des Geschäftsführers; Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung

  • Judicialis

    GmbHG § 35 Abs. 1; ; GmbHG § 38; ; InsO § 97; ; InsO § 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 35 Abs. 1 § 38; InsO § 97 § 101
    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung durch alleinigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG §§ 35 Abs. 1, 38; InsO §§ 97, 101
    Amtsniederlegung durch Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Rechtsmissbrauch im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Amtsniederlegung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Insolvenz

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Amtsniederlegung eines GmbH-Alleingeschäftsführers/-Gesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 609
  • ZIP 2001, 25
  • MDR 2001, 702
  • NZI 2001, 41
  • NZI 2001, 97
  • FGPrax 2001, 82
  • DB 2001, 261
  • Rpfleger 2001, 136
  • OLG-Report Frankfurt 2001, 52
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00
    Grundsätzlich ist die von dem Geschäftsführer einer GmbH erklärte Amtsniederlegung selbst dann wirksam, wenn objektiv ein wichtiger Grund nicht vorliegt und der Geschäftsführer sich auf das Vorhandensein eines solchen auch nicht beruft ( BGHZ 121, 257; NJW 1995, 2850; BayObLG BB 1999, 1748).
  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 109/94

    Kündigung des mit der Buchführung beauftragten GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00
    Grundsätzlich ist die von dem Geschäftsführer einer GmbH erklärte Amtsniederlegung selbst dann wirksam, wenn objektiv ein wichtiger Grund nicht vorliegt und der Geschäftsführer sich auf das Vorhandensein eines solchen auch nicht beruft ( BGHZ 121, 257; NJW 1995, 2850; BayObLG BB 1999, 1748).
  • OLG Hamm, 21.06.1988 - 15 W 81/88

    Niederlegung des Amts durch den Geschäftsführer; Wichtiger Grund; Sofortige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00
    Eine andere Beurteilung kann sich in diesem Fall allerdings aus dem Vorhandensein besonderer Umstände ergeben (BayObLG a.a.O.; OLG Hamm, ZIP 1988, 1048, 1050).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des

    (Anschluss an u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12).

    Das Interesse an der Amtsniederlegung bzw. der Abberufung mit dem Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind, kann in diesem Fall nicht zur Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter führen (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00, jeweils m.w.N. und zitiert nach juris; BayObLG, RPfleger 1981, 486 f. und Beschluss vom 15.06.1999, Az. 3Z BR 35/99, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 3 W 209/05, und OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2008, Az. 2 Wx 3/08, - zur Mehrpersonengesellschaft bei entscheidendem Einfluss des amtsniederlegenden Gesellschafter-Geschäftsführers - jeweils m.w.N. und jeweils zitiert nach juris; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12 - Ausweitung dieser Rspr. auf den Fall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft, die sämtliche Geschäftsanteile einer GmbH hält, und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen -, jeweils zitiert nach juris; Kleindieck in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, § 38, Rn. 42 ff.; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl., 2013, Rn.1093; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., 2013, § 39, Rn. 9a; Koppensteiner/Gruber in Rowedder/Schmidt-Leithoff, 5. Aufl., 2013, § 38, Rn. 35; so auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft: Paefgen, a.a.O., Rn. 133, und Schneider/Schneider in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2014, § 38, Rn. 90;.

    Gerade diese genannten Vorgänge sind Ausdruck einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, in der von dem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer erwartet werden darf, dass er sich seinen übernommenen Geschäftsführerpflichten und der damit verbundenen Verantwortung nicht entzieht, ohne ggf. einen anderen Geschäftsführer zu bestellen (so bereits grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000, a.a.O.).

    Insoweit hat auch bereits das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 06.12.2000 (a.a.O.) zu Recht auf die gesetzlichen Regelungen in §§ 97, …

    Die Fortführung des Geschäftsführeramtes in dieser Situation kann einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer auch trotz des Umstandes zugemutet werden, dass dieser - jedenfalls im Falle einer fehlenden Einigung mit dem Insolvenzverwalter über den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses, ggf. in reduzierter Form - über einen längeren Zeitraum für die verbleibenden Restzuständigkeiten nicht honoriert wird (so u.a. bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000, a.a.O., mit eingehender Begründung; OLG Dresden, Beschluss vom 20.10.2004, a.a.O. ).

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - 25 Wx 18/15

    Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer

    Ein solcher liegt regelmäßig dann vor, wenn es sich bei dem sein Amt niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und er davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1981, 266, 269; BayObLGZ 1999, 171; OLG München FGPrax 2012, 176, 177; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144; OLG Düsseldorf (Senat), Beschluss vom 17.12.2010 - I-25 Wx 56/10, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf - Senat - Beschluss vom 18.12.2014 - I-25 Wx 31/14, KG GmbHR 2001, 147; OLG Hamm GmbHR 1989, 35; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 132; OLG Köln Rpfleger 2008, 366; Lohr, RNotZ 202, 164, 167; Scholz/Schneider/Schneider a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 90; Krafka/Willer/Kühn, a. a. O., Rdn. 1093 m. w. Nachw.; Baumbach/Huck/Zöllner/Noack a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 87).

    Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung oder der Abberufung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt ihres Geschäftsführers geknüpft sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 494; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144).

  • OLG Köln, 01.02.2008 - 2 Wx 3/08

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers einer GmbH

    1 Z 39/81">BayObLGZ 1981, 266 [269]; BayObLGZ 1992, 253 [254]; BayObLGZ 1999, 171 = FGPrax 1999, 186; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 82; OLG Hamm, OLGZ 1988, 411; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132; Lohr, RNotZ 2002, 164 [167] m.w.N.; Lohr, DStR 2002, 2173 [2176] m.w.N.; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Auflage 2004, § 38 Rdnr. 42; Scholz/Schneider, GmbHG 9. Auflage 2000, § 38 Rdnr. 90; s.a. Palandt/Heinrichs, BGB 67. Auflage 2008, § 242 Rdnr. 72).

    Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich der freiwillig übernommenen Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (BayObLG, FGPrax 1999, 186; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 82).

    Dies stellt sich gerade als besonders schwierige wirtschaftliche Situation der Gesellschaft dar, in der von dem Gesellschaftsgeschäftsführer erwartet werden kann, dass er seiner Verpflichtungen genügt und sich nicht seiner Verantwortung entzieht (vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 82).

    Da das Landgericht zudem keine Umstände festgestellt hat, die der damit offenkundigen Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung ausnahmsweise entgegenstehen könnten (dazu BayObLGZ 1999, 171 = FGPrax 1999, 186; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 82), haben die Vorinstanzen die Eintragung zu Recht abgelehnt.

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 25 Wx 56/10

    Ablehnung der Eintragung der Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH im

    Ein solcher liegt regelmäßig vor, wenn es sich bei dem abberufenen Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1981, 266, 269; BayObLGZ 1992, 253, 254; BayObLGZ 1999, 171 = Rpfleger 1999, 494; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144; KG GmbHR 2001, 147; OLG Hamm GmbHR 1989, 35; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 132; OLG Köln Rpfleger 2008, 366; Lohr, RNotZ 2002 164, 167 m. w. Nachw. Lohr DStR 2002, 2173, 2176; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., § 38 GmbHG, Rdn. 42; Scholz/Schneider GmbHG, 9. Aufl., § 38 GmbHG, Rdn. 90; Krafka/Willer/Kühn, a. a. O., Rdn. 1093 m. w. Nachw.; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 87).

    Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung oder der Abberufung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 494; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144).

    Dies stellt sich gerade als besonders schwierige wirtschaftliche Situation der Gesellschaft dar, in der von dem Geschäftsführer erwartet werden kann, dass er einen Verpflichtungen genügt und sich nicht seiner Verantwortung entzieht (vgl. auch OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144).

    Da zudem auch keine Umstände festzustellen sind, die der damit offenkundigen Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung ausnahmsweise entgegenstehen könnten (vgl. BayObLGZ 1999, 171 = Rpfleger 1999, 494; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144), hat das Registergericht die Eintragung zu Recht abgelehnt.

  • OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05

    GmbH: Ablehnung der Eintragung der Abberufung des einzigen Geschäftsführers und

    In den Fällen der Amtsniederlegung durch den alleinigen Gesellschafter - Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH vertritt die obergerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig die Auffassung, dass diese rechtsmissbräuchlich sei, wenn der Geschäftsführer nicht zugleich einen neuen Geschäftsführer bestellt oder die Amtsniederlegung aus einem wichtigen Grund erfolgt (BayObLGZ 1999, 171; KG Berlin, Beschluss vom 1. November 2000 - 23 W 3250/02 - zit. nach juris - OLG Hamm DNotZ 1989, 396; OLG Düsseldorf ZIP 2001, 25; Scholz/Schneider, GmbHG 9. Aufl., § 38 Rdnr. 90; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl., § 38 Rdnr. 42; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl., § 242 Rdnr. 72; Meyke, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, 3. Aufl. S. 78; Lohr, DStR 2002, 2173).
  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 235/06

    Zurückverweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    In diesem Zusammenhang ist es zutreffend davon ausgegangen, dass wichtige Stimmen der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung die Amtsniederlegung des alleinigen geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH in der wirtschaftlichen Krise oder nach Einreichung eines Insolvenzantrags für rechtsmissbräuchlich und unwirksam halten (vgl. insbesondere BayObLGZ 1999, 171, 173; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609, 610 ; OLG Zweibrücken ZIP 2006, 950 f. ).
  • OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11

    GmbH: Wirksamkeit des Beschlusses eines Alleingesellschafters über seine eigene

    Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich der freiwillig übernommenen Verantwortung für die Gesellschaft und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (vgl. BayObLGZ 1981, 266/296; BayObLGZ 1999, 171/173; OLG Köln GmbHR 2008, 544; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609/610; Großkomm GmbHG/Paefgen § 38 Rn. 133; Lutter/Hommelhoff GmbHG 17. Aufl. § 38 Rn. 42 f.).
  • OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04

    Antrag auf Löschung der Eintragung des Ausscheidens der Vorstände aus dem

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  • OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00

    Nachweis gegenüber Handelsregister bei Amtsniederlegung eines Geschäftsführers

    In der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht hierzu die Auffassung vor, daß eine solche Beschränkung gerade in dem Fall einer bevorstehenden Insolvenz der Gesellschaft mit nur einem Geschäftsführer möglich ist ( BGHZ 121, 257 [ 260 ]; BGH NJW 1995, 2850; vergl. ferner hierzu und zu den abweichenden Auffassungen BayObLG GmbHR 1999, 980; OLG Düsseldorf GmbHR 2001, 144 [ 145 ] mit ablehnender Anm. von Hohlfeld; LG Frankenthal GmbHR 1996, 939 [ 940 ]; Scholz - Schneider, GmbHG, 9. Auflage, § 38 RdNr. 84ff; Lutter / Hommelhoff, GmbHG, 15. Auflage, § 38 RdNr. 41 - 45; Rowedder - Koppensteiner, GmbHG, 3. Auflage, 38 RdNr. 25ff; Trölitzsch GmbHR 1995, 857; Khatib - Shahidi Bögner BB 1997, 1161 ).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen

    Dementsprechend haben die Instanzgerichte auch nach dieser Entscheidung des BGH die vorzitierte Rechtsprechung fortgeführt (BayObLGZ 1999, 171; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609; KG KGRep 2001, 234; OLG Dresden NotBZ 2005, 112 für die Amtsniederlegung sämtlicher Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bei einer AG).
  • FG Brandenburg, 13.06.2001 - 5 K 310/00

    Unterzeichnung des Investitionszulagenantrages einer KG vom Prokuristen der

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5325
OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,5325)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,5325)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,5325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Devisentermingeschäft; Börsentermingeschäft; Zinslastschrift; Kontokorrentkonto; Bereicherungsausgleich; Neuberechnung; Auskunftserteilung; Informationspflicht; Glattstellungsgeschäft

  • Judicialis

    BörsG § 53 Abs. 2; ; BörsG § 59; ; BörsG § ... 53; ; BörsG § 55; ; BörsG § 54 a.F.; ; BörsG § 53 Abs. 1 Satz 2; ; BörsG § 54 Abs. 2; ; BörsG § 96 Abs. 1; ; BörsG § 53 Abs. 3; ; BörsG § 89; ; BörsG § 89 Abs. 2; ; BGB § 141 Abs. 1; ; BGB § 812 f.; ; BGB § 812 Abs. 2; ; BGB § 141 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 296 a

  • rechtsportal.de

    Devisentermingeschäfte - Bereicherungsausgleich bei Kontokorrentkonto - Neuabrechnung des Kontos - Bestätigung unverbindlicher Termingeschäfte - Unterzeichnung der Informationsschrift - Glattstellungsgeschäft - Aufklärungspflichten bei Devisentermindirektgeschäften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Es vermittelte die erforderliche Grundaufklärung über die Funktionsweise und Risiken der verschiedenen Arten von Börsentermingeschäften (BGH NJW 97, 2171).

    Diese Information bleibt deshalb notwendig abtrakt und typisierend (BGH NJW 97, 2171; NJW 98, 2673, 2675).

    Eine Beweiserleichterung im Sinne einer Beweislastumkehr kommt dem Kläger allenfalls hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität zugute, soweit zu seinen Gunsten gegebenenfalls aufklärungsrichtiges Verhalten vermutet wird, wenn nicht ausnahmsweise bei unterstellter Aufklärung ein Entscheidungskonflikt bestanden hätte (BGH NJW 93, 2434; ZIP 94, 116; WM 96, 1214; NJW 97, 2171).

  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 26/98

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Erlangung der Börsentermingeschäftsfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Unverbindlich bleiben auch Saldoanerkenntnisse, die aufgrund antizipierter Vereinbarung durch Schweigen auf einen Rechnungsabschluß zustande gekommen sind (BGH WM 89, 807; WM 98, 2331; NJW 85, 634; 1956; ZIP 92, 314), soweit in die Kontokorrentsalden Forderungen eingegangen sind, denen der Termineinwand entgegenstand.

    Insbesondere kann hinsichtlich der nach Zeitpunkt und Höhe nicht im einzelnen bekannten Überweisungen von anderen Konten des Klägers auf das Konto 030 nicht festgestellt werden, daß der Kläger eigene Vermögenswerte zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Devisentermingeschäften insoweit hätte aufgeben wollen (vgl. BGH WM 91, 1361; WM 92, 479; WM 98, 2331, 2334).

    Eine solche grundsätzlich mögliche Bestätigung von unverbindlichen Termingeschäften (BGH WM 98, 1278) liegt insbesondere nicht in der nachfolgenden Unterzeichnung der gem. § 53 Abs. 2 BörsG von der Beklagten überlassenen Informationsschriften, welche eine konkrete Bezugnahme auf bestimmte Termingeschäfte nicht aufweisen (BGH WM 98, 2331; NJW 99, 720).

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 216/97

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften; Erlangung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Diese Information bleibt deshalb notwendig abtrakt und typisierend (BGH NJW 97, 2171; NJW 98, 2673, 2675).

    Besteht Aufklärungsbedarf, ist dieser durch eine anleger- und objektgerecht individuelle Aufklärung in einer den Verständnismöglichkeiten des Anlegers entsprechenden Weise zu erfüllen (BGH NJW 96, 2511; NJW 98, 2673).

  • OLG Frankfurt, 21.10.1993 - 16 U 233/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Dahingestellt bleiben kann deshalb, ob die am 22.2.1989 verpfändete Auslandsanleihe, die offenbar mit dem im November 1988 bewilligten Kredit über 2 Mio. DM angeschafft und zu Kreditsicherungszwecken ohnehin verpfändet war, überhaupt eine im Sinne von § 54 BörsG a.F. geeignete Sicherheit sein konnte (vgl. BGH ZIP 91, 1205; OLG Frankfurt ZIP 93, 1855, 1856).

    Auch können die von der Beklagten vorgenommenen Kursaufschläge nach ihrer Funktion und ihren möglichen Auswirkungen nicht verglichen werden mit Aufschlägen, die bei Optionsprämien verlangt werden und die für den Laien nicht erkennbar geeignet sind, Gewinnmöglichkeiten entscheidend zu reduzieren oder ganz auszuschließen (vgl. hierzu OLG Frankfurt ZIP 93, 1855, 1858).

  • BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91

    Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Unverbindlich bleiben auch Saldoanerkenntnisse, die aufgrund antizipierter Vereinbarung durch Schweigen auf einen Rechnungsabschluß zustande gekommen sind (BGH WM 89, 807; WM 98, 2331; NJW 85, 634; 1956; ZIP 92, 314), soweit in die Kontokorrentsalden Forderungen eingegangen sind, denen der Termineinwand entgegenstand.

    Insbesondere kann hinsichtlich der nach Zeitpunkt und Höhe nicht im einzelnen bekannten Überweisungen von anderen Konten des Klägers auf das Konto 030 nicht festgestellt werden, daß der Kläger eigene Vermögenswerte zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Devisentermingeschäften insoweit hätte aufgeben wollen (vgl. BGH WM 91, 1361; WM 92, 479; WM 98, 2331, 2334).

  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 282/97

    Zulässiger Zeitraum für die Wiederholungsunterrichtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Die Wiederholungsunterrichtung vom 18.8.1990 war als solche wirksam, weil sie innerhalb des bei Anwendung von § 53 Abs. 2 BörsG a.F. zu beachtenden Zeitkoridors vom 11. bis zum 13. Monat nach der Erstunterrichtung erfolgte (BGH WM 98, 25; WM 98, 2330; DB 99, 794).

    In der Tat hat der BGH (WM 98, 2330) ausgeführt, Nichtkaufleute erlangten durch Unterzeichnung der § 53 Abs. 2 BörsG entsprechenden Informationsschrift Börsentermingeschäftsfähigkeit für drei Jahre, wobei eine nicht innerhalb des genannten Zeitkorridors liegende Wiederholungsunterrichtung nicht die Börsentermingeschäftsfähigkeit für die nächsten beiden Jahre bewirken könne (vgl. auch Schäfer/Müller, Haftung für fehlerhafte Wertpapier-Dienstleistungen, RN 456).

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Allerdings ist der beklagten Bank abzuverlangen, daß sie - wenn nicht ausnahmsweise von vornherein eine Aufklärungsverpflichtung ausgeschlossen werden kann - substantiiert darlegt, wie und wo und durch wen aufgeklärt wurde (hierzu BGH ZIP 92, 1614; OLG Düsseldorf WM 96, 1082, 1086; OLG Schleswig WM 93, 503, 505).
  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Zutreffend ist das Landgericht auch davon ausgegangen; daß die Beweislast für das objektive Vorhandensein von Aufklärungspflichten und für deren Verletzung den Kläger trifft (BGH ZIP 92, 544 = WM 92, 701; NJW 87, 1322).
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Entgegen der Auffassung des Klägers mußte Schriftform bei Aufklärungsbemühungen der Beklagten nicht eingehalten werden (BGH NJW 98, 2675).
  • BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Besteht Aufklärungsbedarf, ist dieser durch eine anleger- und objektgerecht individuelle Aufklärung in einer den Verständnismöglichkeiten des Anlegers entsprechenden Weise zu erfüllen (BGH NJW 96, 2511; NJW 98, 2673).
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91

    Beweislast bei sittenwidriger Schädigung durch Vereitelung des Termineinwands bei

  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 138/94
  • BGH, 03.02.1998 - XI ZR 33/97

    Begriff der Leistung; Erfüllung unklagbarer Verbindlichkeiten durch Auflösung

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 67/88

    Wirksamkeit von Devisentermingeschäften zur Absicherung eines Exportgeschäfts

  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 273/97

    Bestätigung eines zunächst unverbindlichen Börsentermingeschäfts

  • BGH, 22.10.1984 - II ZR 262/83

    Aktienoptionsgeschäft

  • BGH, 09.07.1996 - XI ZR 103/95

    Berufsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften; Rechtsnatur von Geschäften

  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 152/94

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Geschäfte mit selbständigen Optionsscheinen

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 178/90

    Wirksamkeit der Verrechnung vollwertiger Forderungen mit Leistungen aufgrund

  • BGH, 02.12.1997 - XI ZR 121/97

    Zeitraum für die Wiederholungsunterrichtung

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.12.2000 - 4 U 908/99 - 277   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20112
OLG Saarbrücken, 12.12.2000 - 4 U 908/99 - 277 (https://dejure.org/2000,20112)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.12.2000 - 4 U 908/99 - 277 (https://dejure.org/2000,20112)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 4 U 908/99 - 277 (https://dejure.org/2000,20112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlust einer Haftungsbegrenzung ; Anspruch auf Schadensersatz ; Inanspruchnahme einer Transportversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 3; CMR Art. 23; CMR Art. 29
    Sorgfaltspflichten des CMR-Frachtführers bei Unkenntnis von Wert und genauer Zusammensetzung der Fracht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 877
  • OLG-Report Frankfurt 2001, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2000 - 4 U 908/99
    a) Grobe Fahrlässigkeit liegt wie das LG zu Recht ausgeführt hat vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (zuletzt etwa BGH NJW-RR 1999, 25 1= TranspR 1999, 19 ff. unter 112 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 07.03.1997 - 10 U 25/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2000 - 4 U 908/99
    a) Grobe Fahrlässigkeit liegt wie das LG zu Recht ausgeführt hat vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (zuletzt etwa BGH NJW-RR 1999, 25 1= TranspR 1999, 19 ff. unter 112 m. w. N.).
  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

    Entsprechendes gilt für den Umstand, dass der Lkw nicht mit einer Alarmanlage ausgerüstet war (vgl. auch OLG Saarbrücken TranspR 2001, 169 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.05.2000 - 7 U 54/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12809
OLG Brandenburg, 03.05.2000 - 7 U 54/99 (https://dejure.org/2000,12809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2000 - 7 U 54/99 (https://dejure.org/2000,12809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 7 U 54/99 (https://dejure.org/2000,12809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "modifizierten Ausfallbürgschaft"; Zustandekommen eines Bürgschaftsvertrages durch schlüssiges Handel; Sittenwidrigkeit des Bürgschaftsvertrages im Falle einer dem Gläubiger zurechenbaren erheblichen wirtschaftlichen Überforderung des Bürgen; Begriff der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GO -Brandenburg § 86 Abs. 1, 2; BGB § 765
    Bestellung einer Bürgschaft durch eine Gemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.09.1999 - 16 W 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9848
OLG Frankfurt, 02.09.1999 - 16 W 37/99 (https://dejure.org/1999,9848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.09.1999 - 16 W 37/99 (https://dejure.org/1999,9848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. September 1999 - 16 W 37/99 (https://dejure.org/1999,9848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klagerücknahme; Einstweilige Verfügung; Eilverfahren; Presserechtliche Gegendarstellung; Aktualitätsgrenze ; Artikel; Örtliche Zuständigkeit

  • Judicialis

    HessPresseG § 10 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    HessPresseG § 10 Abs. 2 S. 2; ZPO § 97 Abs. 1 § 3
    Gegendarstellung im Wege einstweiliger Verfügung - aktueller Vorgang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 08.10.1979 - 3 W 118/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.1999 - 16 W 37/99
    Wird diese Grenze überschritten, unterliegt der Anspruch der Verwirkung (OLG Hamburg, AfP 1980, 210; Löffler/Sedelmeier, Presserecht, § 11 LPG, Rn. 204; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rn. 11.209; Soehring, NJW 1994, 16 ff., 22).
  • OLG Frankfurt, 21.06.1985 - 10 U 131/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.1999 - 16 W 37/99
    Das Landgericht Mosbach war offensichtlich örtlich unzuständig, weil der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung 32 ZPO) für Verfahren, in denen ein Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung geltend gemacht wird, nach allgemeiner Meinung nicht gilt (OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 606; Löffler/Sedelmeier, a.a.O., § 11 LPG, Rn. 192; Wenzel a.a.O., Rn. 11.217).
  • LG Darmstadt, 26.01.2018 - 8 O 304/16

    Ansprüche des Betroffenen bei einer objektiv falschen Berichterstattung unter

    Wird diese Grenze überschritten, unterliegt der Anspruch der Verwirkung (gefestigte Rechtsprechung; vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 52 f. m. w. N.; vgl. ferner OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2006, 400ff.; beide im Langtext zit. nach juris).
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