Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7699
OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00 (https://dejure.org/2001,7699)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.01.2001 - 2 UF 172/00 (https://dejure.org/2001,7699)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 2 UF 172/00 (https://dejure.org/2001,7699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachehelicher Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Trennungsunterhalt; Aufstockungsunterhalt; Alter; Erwerbstätigkeit; Scheidung; Altersvorsorge; Einkommen

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 287; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 1571; ; BGB § 1573 Abs. 1; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1578 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1571 § 1573 Abs. 1
    Zum Unterhaltsanspruch einer 43-jährigen Volljuristin ohne Berufserfahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit auch bei guten finanziellen Verhältnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 101 (Ls.)
  • OLG-Report Frankfurt 2001, 71
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 2 UF 225/98
    Auszug aus OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00
    Im Trennungsunterhaltsverfahren (OLG Bamberg; Az. 2 UF 225/98) hat sie im Schriftsatz vom 9. Oktober 1997 ausführen lassen, dass sie bereits diverse Gespräche über die Errichtung einer Anwaltskanzlei geführt habe und die Voraussetzungen für deren Gründung geschaffen haben werde, wenn der gemeinsame Sohn S1 das Abitur abgelegt habe (Mitte 2000).
  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97

    Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65.

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1999, 708) kann allgemein ein Fall des § 1571 BGB erst ab dem 65. Lebensjahr angenommen werden.
  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00
    Bei der Ermittlung des Wohnwertes sind auch beim nachehelichen Unterhalt nicht nur die Zinsaufwendungen, sondern auch die Tilgungsleistungen zu berücksichtigen (BGH FamRZ 2000, 952).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.02.2001 - 2 U 101/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12489
OLG Bremen, 08.02.2001 - 2 U 101/99 (https://dejure.org/2001,12489)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.02.2001 - 2 U 101/99 (https://dejure.org/2001,12489)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 2 U 101/99 (https://dejure.org/2001,12489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abtretung der gegen die Banken gerichteten Auskunftsansprüche

  • rechtsportal.de

    BGB § 260 Abs. 2 § 2314 § 2325
    Erteilung einer Auskunft durch Abtretung eines eigenen Auskunftsanspruchs; Überprüfung einer erteilten Auskunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 71
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

    Auszug aus OLG Bremen, 08.02.2001 - 2 U 101/99
    Der Auskunftspflichtige kann verpflichtet sein, seinen eigenen Auskunftsanspruch gegenüber einer Bank an den Pflichtteilsberechtigten abzutreten, wenn er sich das Wissen der Bank nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar war (im Anschluss an BGH v. 28.2.1989 - XI ZR 91/88, BGHZ 107, 104 = MDR 1989, 634 = NJW 1989, 1601 ).

    Zwar kann der den Erben gegen ein Kreditinstitut zustehende Auskunftsanspruch zur Erfüllung des gegen den Erben gerichteten Auskunftsanspruches eines Pflichtteilsberechtigten abgetreten werden (BGH NJW 1989, S. 1601 ).

  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Dessen ungeachtet besteht ein ergänzender Auskunftsanspruch aber auch in den Fällen, in denen die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar ist (BGHZ 107, 104; Staudinger-Haas, BGB, 13. Bearb., § 2314, Rdnr. 17, m.w.N.; OLG Bremen, OLGR 2001, 201).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7808
OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00 (https://dejure.org/2000,7808)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2000 - 16 W 48/00 (https://dejure.org/2000,7808)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 16 W 48/00 (https://dejure.org/2000,7808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arrestanspruch; Arrestgrund; Vollstreckung; Straftat; Schadensersatzansprüche

  • Judicialis

    ZPO § 917 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 917 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 3
    Arrestgrund bei strafbarer oder unerlaubter Handlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 2 O 616/00
  • OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 71
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 14.06.1999 - 13 U 11/99

    Vom Sachversicherer bei der Feststellung des Schadens seines VN und im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall unter Abwägung der vorgeworfenen Straftat und der sonstigen Umstände zu prüfen, ob die Wiederholung vertragswidrigen oder gar betrügerischen Verhaltens zu besorgen ist (OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1192 und OLGR 1999, 210; OLG Hamburg, WM 1998, 522; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 143; OLG Hamm, MDR 2000, 49).
  • OLG Schleswig, 27.09.1982 - 11 U 214/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall unter Abwägung der vorgeworfenen Straftat und der sonstigen Umstände zu prüfen, ob die Wiederholung vertragswidrigen oder gar betrügerischen Verhaltens zu besorgen ist (OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1192 und OLGR 1999, 210; OLG Hamburg, WM 1998, 522; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 143; OLG Hamm, MDR 2000, 49).
  • OLG Saarbrücken, 01.04.1998 - 1 U 945/97

    Voraussetzungen für den Erlass eines Arrests; Gefährdung der Vollstreckung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall unter Abwägung der vorgeworfenen Straftat und der sonstigen Umstände zu prüfen, ob die Wiederholung vertragswidrigen oder gar betrügerischen Verhaltens zu besorgen ist (OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1192 und OLGR 1999, 210; OLG Hamburg, WM 1998, 522; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 143; OLG Hamm, MDR 2000, 49).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1986 - 4 U 69/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall unter Abwägung der vorgeworfenen Straftat und der sonstigen Umstände zu prüfen, ob die Wiederholung vertragswidrigen oder gar betrügerischen Verhaltens zu besorgen ist (OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1192 und OLGR 1999, 210; OLG Hamburg, WM 1998, 522; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 143; OLG Hamm, MDR 2000, 49).
  • OLG Frankfurt, 27.11.1997 - 16 U 187/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00
    So wird in dem im Rechtsstreit M. ./. W. am 27.11.1997 verkündeten Urteil (16 U 187/97) ausgeführt, allein der Vorwurf einer unerlaubten Handlung gegen den Schuldner begründe, selbst wenn er berechtigt wäre, keinen Arrestgrund.
  • OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 19 W 10/11

    Gegen das Gläubigervermögen gerichtete Straftat als Arrestgrund allein nicht

    Zur Annahme eines Arrestgrundes muss vielmehr hinzukommen, dass der Schuldner durch zusätzliche weitere Maßnahmen den Anspruch des Gläubigers gefährdet hat und deshalb konkret gemäß § 917 Abs. 1 ZPO zu befürchten ist, dass die spätere Vollstreckung vereitelt oder erschwert wird (OLG Rostock, Urt. v. 23.02.2005, 6 U 159/04, Rn. 17, juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1592; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 71, 72; vgl. auch Senatsbeschluss v. 09.11.2009, 19 W 71/09, Rn. 4, juris).
  • LG Konstanz, 17.05.2013 - 2 O 112/13

    Darlegung eines Arrestgrundes im Arrestverfahren: Gegen das Vermögen der

    Hinzu kommen muss, dass der Schuldner durch zusätzliche weitere Maßnahmen den Anspruch des Gläubigers gefährdet hat und deshalb konkret gemäß § 917 Abs. 1 ZPO zu befürchten ist, dass die spätere Vollstreckung vereitelt oder erschwert wird (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.03.2011, AZ: 19 W 10/11; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2011, AZ: 13 SaGa 2/10; OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2006, AZ: 20 U 84/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2000, AZ: 16 W 48/00 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.1998, AZ: 22 W 53/98).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03

    Darlehensgewährung im Lastschrifteinzugsverfahren: Vorsätzliche sittenwidrige

    Auch kann nicht generell aus einer strafbaren Handlung oder aus einer nicht strafbaren unerlaubten Handlung, die dem Antragsgegner zur Last fällt, ohne weiteres auf einen Arrestgrund geschlossen werden (vgl. z.Bsp.: OLG München OLGR 1995, 226; OLGR 1996, 58; OLG Köln OLGR 1999, 354 f; OLG Frankfurt OLGR 2001, 71; aM: Vermögensdelikte als regelmäßig ausreichender Arrestgrund: OLG Dresden OLGR 1998, 150).
  • LG Oldenburg, 07.02.2005 - 5 O 284/05

    Abmahnung; Aufwand; Bagatelle; Beeinträchtigung; Dringlichkeit; E-Mail;

    17 Insoweit ist insbesondere bei der Annahme eines Verfügungsanspruches aufgrund unerlaubter Handlung, wie es der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt, bei der Beurteilung, ob eine besondere Dringlichkeit vorliegt, Zurückhaltung geboten, wenn die unerlaubte Handlung letztlich nur das Vermögen des Antragstellers betrifft (jew. zum Arrest: OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1192; 1999, 1592; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 575; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 71).
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Rechtsprechung
   KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9785
KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00 (https://dejure.org/2001,9785)
KG, Entscheidung vom 03.05.2001 - 1 W 9272/00 (https://dejure.org/2001,9785)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 1 W 9272/00 (https://dejure.org/2001,9785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Bildung und Abtretung eines Teilgeschäftsanteils; Umstellung und Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft ; Abtretung der Teilgeschäftsanteile eines Gesellschafters; Anmeldung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 71 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 5, 17 GmbHG
    Wirksamkeit der Abtretung eines unter dem Mindestnennbetrag liegenden Teilgeschäftsanteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2001, 889
  • FGPrax 2001, 165
  • DB 2001, 1139
  • Rpfleger 2001, 429
  • OLG-Report Frankfurt 2001, 71
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.1953 - II ZR 203/52

    Abtretung eines GmbH-Anteils

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Es soll vermieden werden, dass die bei der GmbH vorausgesetzte verhältnismäßig geringe Zahl von Mitgliedern unangemessen erweitert wird; eine Vervielfältigung der Geschäftsanteile und der Handel mit ihnen sollen erschwert werden (vgl. RGZ 105, 152 /154; BGHZ 11, 124/126; BGH WM 1966, 472 /473; OLG Hamm DB 1976, 907/908; OLG Frankfurt/Main DB 1977, 2180 ; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 1; Knoob/Seefeldt, GmbHR 1961, 140 ).

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vergleichbare Problematik der Auslegung des Begriffs der "Gleichzeitigkeit" in § 17 Abs. 5 GmbHG betreffenden Entscheidung auf den Zweck der Vorschrift abgestellt, eine willkürliche Vervielfältigung der Geschäftsanteile zu vermeiden, und einen Verstoß dann nicht angenommen, wenn die Aufteilung des Geschäftsanteils geschäftlich bedingt und wirtschaftlich gerechtfertigt ist und dieser Zweck daher nicht berührt wird ( BGHZ 11, 124 /126 ff.; vgl. a. zu § 15 Abs. 2 GmbHG RGZ 142, 36/40 f.; zu § 181 BGB BGHZ 56, 97 /101 f.).

  • RG, 17.10.1933 - II 108/33

    Steht § 15 Abs. 2 GmbHG. der Zusammenlegung und Neueinteilung von

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Eine solche Vereinigung bzw. Zusammenlegung mehrerer Geschäftsanteile ist nach allgemeiner Meinung zulässig, wenn die Geschäftsanteile voll eingezahlt sind und nach dem Gesellschaftsvertrag keine Nachschusspflicht besteht (vgl. RGZ 142, 36; BGHZ 42, 89 /92; Priester GmbHR 1976, 130 ; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 17. Aufl., § 15 Rdnr. 18 m.w.N.).

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vergleichbare Problematik der Auslegung des Begriffs der "Gleichzeitigkeit" in § 17 Abs. 5 GmbHG betreffenden Entscheidung auf den Zweck der Vorschrift abgestellt, eine willkürliche Vervielfältigung der Geschäftsanteile zu vermeiden, und einen Verstoß dann nicht angenommen, wenn die Aufteilung des Geschäftsanteils geschäftlich bedingt und wirtschaftlich gerechtfertigt ist und dieser Zweck daher nicht berührt wird ( BGHZ 11, 124 /126 ff.; vgl. a. zu § 15 Abs. 2 GmbHG RGZ 142, 36/40 f.; zu § 181 BGB BGHZ 56, 97 /101 f.).

  • OLG Hamm, 15.05.2001 - 15 W 21/01

    Anmeldung einer Gesellschaft und Zeichnung der Unterschrift

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    OLG Hamm, Beschluss vom 5.5.2001 - 15 W 21/01 -, mitgeteilt von RiOLG Helmut Engelhardt.
  • OLG Frankfurt, 07.06.1977 - 20 W 353/77
    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Es soll vermieden werden, dass die bei der GmbH vorausgesetzte verhältnismäßig geringe Zahl von Mitgliedern unangemessen erweitert wird; eine Vervielfältigung der Geschäftsanteile und der Handel mit ihnen sollen erschwert werden (vgl. RGZ 105, 152 /154; BGHZ 11, 124/126; BGH WM 1966, 472 /473; OLG Hamm DB 1976, 907/908; OLG Frankfurt/Main DB 1977, 2180 ; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 1; Knoob/Seefeldt, GmbHR 1961, 140 ).
  • KG, 30.05.2000 - 1 W 931/99

    Tod eines Kommanditisten und Eintritt des Erben in Gesellschaft -

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Gegen eine auf Beseitigung behebbarer Mängel einer Anmeldung zum Handelsregister gerichtete Zwischenprüfung nach § 26 Satz 2 HRV ist die unbefristete Beschwerde gegeben und die Gesellschaft als Anmeldende gemäß § 20 Abs. 2 FGG beschwerdebefugt (vgl. Senat NJW-RR 2000, 1704 m.w.N.) In der Sache hält der angefochtene Beschluss des Landgerichts der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
  • OLG Hamm, 05.02.1976 - 15 W 289/75
    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Es soll vermieden werden, dass die bei der GmbH vorausgesetzte verhältnismäßig geringe Zahl von Mitgliedern unangemessen erweitert wird; eine Vervielfältigung der Geschäftsanteile und der Handel mit ihnen sollen erschwert werden (vgl. RGZ 105, 152 /154; BGHZ 11, 124/126; BGH WM 1966, 472 /473; OLG Hamm DB 1976, 907/908; OLG Frankfurt/Main DB 1977, 2180 ; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 1; Knoob/Seefeldt, GmbHR 1961, 140 ).
  • BGH, 13.07.1964 - II ZR 110/62

    Zusammenlegung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Eine solche Vereinigung bzw. Zusammenlegung mehrerer Geschäftsanteile ist nach allgemeiner Meinung zulässig, wenn die Geschäftsanteile voll eingezahlt sind und nach dem Gesellschaftsvertrag keine Nachschusspflicht besteht (vgl. RGZ 142, 36; BGHZ 42, 89 /92; Priester GmbHR 1976, 130 ; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 17. Aufl., § 15 Rdnr. 18 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53

    GmbH - Recht

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Die Bildung und Abtretung eines Teilgeschäftsanteils ist gemäß § 134 BGB nichtig, wenn dieser und der verbleibende Restteil diese Erfordernisse nicht erfüllen (vgl. BGHZ 14, 25 /33; OLG Schleswig NJW-RR 1995, 554; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 11).
  • OLG Schleswig, 15.12.1994 - 5 U 45/93
    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Die Bildung und Abtretung eines Teilgeschäftsanteils ist gemäß § 134 BGB nichtig, wenn dieser und der verbleibende Restteil diese Erfordernisse nicht erfüllen (vgl. BGHZ 14, 25 /33; OLG Schleswig NJW-RR 1995, 554; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 11).
  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    So hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vergleichbare Problematik der Auslegung des Begriffs der "Gleichzeitigkeit" in § 17 Abs. 5 GmbHG betreffenden Entscheidung auf den Zweck der Vorschrift abgestellt, eine willkürliche Vervielfältigung der Geschäftsanteile zu vermeiden, und einen Verstoß dann nicht angenommen, wenn die Aufteilung des Geschäftsanteils geschäftlich bedingt und wirtschaftlich gerechtfertigt ist und dieser Zweck daher nicht berührt wird ( BGHZ 11, 124 /126 ff.; vgl. a. zu § 15 Abs. 2 GmbHG RGZ 142, 36/40 f.; zu § 181 BGB BGHZ 56, 97 /101 f.).
  • RG, 17.06.1922 - III 453/21

    Gesellschaft m. b. H. vor der Eintragung

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