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   OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02   

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https://dejure.org/2002,5126
OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02 (https://dejure.org/2002,5126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2002 - 5 WF 15/02 (https://dejure.org/2002,5126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2002 - 5 WF 15/02 (https://dejure.org/2002,5126)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 177
  • OLG-Report Frankfurt 2002, 340
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 12.12.2001 - 11 W 2877/01

    Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde eines im Wege der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02
    Der Senat ist der Auffassung, daß sich diese Vorschrift nicht auf die Postulationsfähigkeit, sondern die Zulassung bei dem Prozeßgericht gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung bezieht (vgl. dazu OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).

    Die Anwesenheit des Prozeßbevollmächtigten in dem Termin ist als erforderlich anzusehen und demnach grundsätzlich auch die Reise des beigeordneten Anwalts (vgl. OLG München MDR 2002, 543), wobei hinzukommt, daß diese nach dem Akteninhalt dem Gericht angekündigt war und jedenfalls letztlich keinen Widerspruch erfahren hat.

  • OLG München, 25.09.2000 - 11 WF 1174/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen des beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02
    Der Senat ist der Auffassung, daß sich diese Vorschrift nicht auf die Postulationsfähigkeit, sondern die Zulassung bei dem Prozeßgericht gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung bezieht (vgl. dazu OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
  • OLG Rostock, 23.11.2000 - 10 UF 98/00

    Reisekosten bei Beiordnung " zu den Bedingungen eines ortsansässigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02
    Der Senat ist der Auffassung, daß sich diese Vorschrift nicht auf die Postulationsfähigkeit, sondern die Zulassung bei dem Prozeßgericht gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung bezieht (vgl. dazu OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Wurde hingegen ein nicht am Ort des Prozeßgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt grundsätzlich berechtigt, seine Reisekosten abzurechnen (§ 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BRAGO; vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 420, OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2002, 340 und KG, KGR 2004, 17; a.A. OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2001, 486).
  • OLG Oldenburg, 04.03.2004 - 3 WF 22/04

    Vergütung der Terminreisekosten des auswärtigen, nicht beim Gericht zugelassenen

    Hieran hat sich mit der Erweiterung der Postulationsfähigkeit nichts geändert (vgl. OLG Frankfurt MDR 2003, 177; a.A. OLG Brandenburg a.a.O; OLG Naumburg a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2005 - 2 WF 13/05

    Prozesskostenhilfe: Erstattung von Kosten für Verkehrsanwalt

    Wurde hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt aber grundsätzlich berechtigt, seine Reisekosten nach § 46 RVG abzurechnen (vgl. BGH, a. a. O.; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 420, OLGR Frankfurt 2002, 340 und KGR 2004, 17; a.A. OLGR Naumburg 2001, 486).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07

    Beiordnung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts tätigen Rechtsanwalts zu den

    Wurde hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt aber grundsätzlich berechtigt, seine Reisekosten nach § 46 RVG abzurechnen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 8; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 6; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 420, OLGR Frankfurt 2002, 340 und KGR 2004, 17; a.A. OLGR Naumburg 2001, 486).
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 4 WF 116/11

    Voraussetzungen der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen

    Wird hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt grundsätzlich nach § 126 Abs. 1 Satz 2 HS 2 BRAGO berechtigt, seine Reisekosten abzurechnen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 420; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; KG, KGR 2004, 17; a.A. OLG Naumburg OLGR 2001, 486).
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht

    Unter Zulassung i.S.v. § 126 Abs. 1 S.2 Hs.2 ZPO ist - ebenso wie bei § 91 Abs. 2 S.1 Hs.2 ZPO (vgl. BGH NJW 2003, 898, 900) - die berufsrechtliche Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht i.S.d. §§ 18 ff. BRAO und nicht die Postulationsfähigkeit i.S.d. § 78 ZPO zu verstehen (OLG Frankfurt, MDR 2003, 177; OLG Nürnberg, Rpfleger 2002, 628, 629; OLG Rostock, FamRZ 2001, 510, 511; Brandenburgisches OLG, JurBüro 1997, 591, 592; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 126 BRAGO Rn. 35).
  • LAG Hessen, 01.09.2004 - 2 Ta 5/04

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts ohne

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  • OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02

    Reisekosten eines Rechtsanwalts

    Zudem ist der Erinnerungsführer weder beim Oberlandesgericht Schleswig, noch bei einem anderen Gericht in Schleswig zugelassen, weshalb eine Absetzung der Reisekosten hier nicht erfolgt, § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BRAGO ( Vgl. OLG Rostock FamRZ 2001, 510 f; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
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