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   OLG Frankfurt, 03.02.2003 - 2 W 46/02   

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https://dejure.org/2003,27382
OLG Frankfurt, 03.02.2003 - 2 W 46/02 (https://dejure.org/2003,27382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.02.2003 - 2 W 46/02 (https://dejure.org/2003,27382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 2 W 46/02 (https://dejure.org/2003,27382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 141 Abs. 1 S. 1 § 141 Abs. 3 S. 2
    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Partei wegen Nichterscheinens

Verfahrensgang

  • LG Limburg - 2 O 324/02
  • OLG Frankfurt, 03.02.2003 - 2 W 46/02

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2003, 163
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung nach Berufungsrücknahme

    Das Anschlussrechtsmittel sei in solchen Fällen nicht im Vertrauen auf die Durchführung des gegnerischen Rechtsmittels, sondern als eigenes Rechtsmittel eingelegt worden und habe als solches bereits Kosten ausgelöst (wie das Berufungsgericht: OLGR Frankfurt 2003, 163; OLGR Stuttgart 2000, 58; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1674; Zöller/Gummer/Heßler ZPO 26. Aufl. § 524 Rdn. 43; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 65. Aufl. § 516 Rdn. 21).
  • OLG Stuttgart, 16.08.2006 - 5 U 29/06

    Berufungsrücknahme: Kostentragung hinsichtlich einer Anschlussberufung

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, die Kostenfolge müsse auch in diesem Falle die sein, dass der Berufungsführer alle Kosten einschließlich der der Anschlussberufung zu tragen habe (OLG München NJW-RR 1996, 1082; OLG Oldenburg NJW 2002, 3555), während die Gegenauffassung die Ansicht vertritt, jede Partei habe die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen, die Kosten seien also entsprechend § 92 ZPO zu quoteln (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1674; OLG Stuttgart OLGReport 2000, 58; OLG Frankfurt OLGReport 2003, 163; Zöller/Geimer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 524 Rdnr. 43; Thomas/Putzo/Reichold ZPO, 27. Aufl. § 516 Rdnr. 11; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO, 64. Aufl. § 516 Rn 21).
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05

    Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des

    Das gilt selbst dann, wenn die evtl. wegen Fristversäumung unzulässige Berufung eine (zulässige) Anschlussberufung darstellte (OLG Frankfurt vom 13.01.2003, OLGR Frankfurt 2003, 163).
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