Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02   

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OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02 (https://dejure.org/2003,5307)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.01.2003 - 2 U 42/02 (https://dejure.org/2003,5307)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 2 U 42/02 (https://dejure.org/2003,5307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags über die Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells ; Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage ; Unwirksamkeit einer Unterwerfungserklärung ; Nichtigkeit einer Vollmacht wegen Verstosses gegen ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 139; ; BGB §§ 145 ff.; ; BGB § 151; ; BGB § 170; ; BGB §§ 171 ff; ; BGB § 171 Abs. 2; ; BGB § 172; ; BGB § 173; ; BGB § 242; ; BGB § 780; ; BGB § 873; ; ZPO §§ 78 ff.; ; ZPO § 87; ; ZPO § 89; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 767; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; RBerG § 1; ; RBerG § 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang des Vertrauensschutzes nach § 172 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung: Kein Gutglaubensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 134, 139, 170, 171, 172, 173 BGB; §§ 78, 87, 89, 767, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO; Art. 1 §§ 1, 5 Nr. 2 RBerG
    Treuhandvertrag - Immobilienerwerb - Vollstreckungsunterwerfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 373
  • OLG-Report Frankfurt 2003, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • RG, 22.02.1935 - V B 2/35

    Ist die von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte Unterwerfung unter die

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    (aa) Die Unterwerfungserklärung stellt eine ausschließlich prozessuale Erklärung dar, die lediglich nach prozessrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist (RGZ 146, 308, 312 f.; BGH NJW 1985, 2423; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 794 Rdn 29 m.w.N.).

    Vorschriften des BGB finden auf die prozessrechtliche Unterwerfungserklärung keine Anwendung (vgl. RGZ 146, 308, 313; BGH NJW 1996, 2792).

    Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung durch einen vollmachtlosen Vertreter erlangt daher erst mit der Genehmigung des Vertretenen volle Wirksamkeit gegen den Schuldner (RGZ 146, 308, 313; Zöller-Stöber a.a.O. Rdn. 29 a).

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    Die in einem Großprojekt regelmäßig bereits eingetretenen tatsächlichen Festlegungen durch die Gesamtkonzeption des Objekts sowie durch vorausgegangene Verhandlungen und Vertragsschlüsse zwischen Dritten, etwa des Bauträgers mit den finanzierenden Banken, schließen dabei den Auftrag zur Rechtsbesorgung nicht aus (vgl. BGH NJW 2002, 66, 67).

    bb) Nach der Zielsetzung des Rechtsberatungsgesetzes nichtig ist zugleich die zur Ausführung des nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrags erteilte umfassende Vollmacht (s. BGH NJW 2002, 66, 67).

    Mit dieser Zweckrichtung wäre es unvereinbar, den unbefugten Rechtsberater gleichwohl rechtlich - bei Wirksamkeit der Ausführungsvollmacht - in den Stand zu setzen, seine gesetzlich missbilligte Tätigkeit zu Ende zu führen, indem er Rechtsgeschäfte zu Lasten des Geschützten abschließt, und den Rechtsuchenden allein auf Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsberater zu verweisen (vgl. BGH NJW 2002, 66, 67 m.w.N.).

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 25/94

    Bedeutung einer salvatorischen Klausel in einem Praxis-Übertragungsvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    (b) Durch eine salvatorische Klausel, nach der die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt und die Parteien verpflichtet sind, die ungültige Bestimmung durch eine dieser wirtschaftlich soweit wie möglich entsprechenden gültigen Regelung zu ersetzen, kann § 139 BGB zulässig abbedungen werden (BGH NJW 1996, 773, 774 m.w.N.), ohne dass indes in allen Fällen ausgeschlossen ist, dass die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung weitere Vertragsbestimmungen oder den gesamten Vertrag erfasst (BGH NJW 1996, 773, 774).

    Die salvatorische Klausel verkehrt lediglich die Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil (BGH NJW 1996, 773, 774 m.w.N.).

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    Eine Prozesshandlung, die ohne wirksame Prozessvollmacht vorgenommen und auch nicht wirksam genehmigt wird, ist unwirksam (BGH NJW 2001, 2095, 2096).
  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    (1) In der Übernahme der persönlichen Haftung durch den Eigentümer oder einen Dritten für einen Geldbetrag in Höhe der Grundschuld liegt ein Schuldversprechen im Sinne des § 780 BGB (BGHZ 98, 256, 259; BGH NJW 1992, 971, 972; Palandt-Sprau, a.a.O., § 781 Rdn. 9; Palandt-Bassenge, a.a.O., § 1191, Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1985 - V ZR 244/83

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines notariellen Kaufvertrages für eine darin

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    (aa) Die Unterwerfungserklärung stellt eine ausschließlich prozessuale Erklärung dar, die lediglich nach prozessrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist (RGZ 146, 308, 312 f.; BGH NJW 1985, 2423; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 794 Rdn 29 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97

    Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    Wenn der Vertragspartner bei Verträgen mit dem Vollmacht- und Auftraggeber, die von dem Rechtsbesorger vermittelt werden, in einer Weise mit diesem zusammenarbeitet, dass seine Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss, kann er sich auf die Rechtsscheinhaftung nicht berufen (vgl. u.a. BGH WM 1998, 923, 924 f.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (s. BGH NJW 2003, 65, 67 f. m. w. N.).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 260/88

    Fortsetzung der Vollstreckung bei Genehmigung einer befreienden Schuldübernahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    a) Die Vollstreckungsgegenklage unterliegt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) der Abweisung, wenn die titulierte Verbindlichkeit zwar nicht besteht, der Schuldner aber schuldrechtlich zur (Wieder-)Herstellung verpflichtet ist (BGHZ 110, 319, 322; Schmidt in: MünchKomm, ZPO, 2. Auflage, § 767 Rdn. 72).
  • BGH, 18.10.1990 - IX ZR 258/89

    Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit der Wiedergabe von Erklärungen in

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    (3) Übernimmt ein Schuldner bei der Bestellung einer Eigentümergrundschuld auf seinem Grundstück die persönliche Haftung für den Grundschuldbetrag und tritt er die Eigentümergrundschuld alsbald an den Gläubiger der durch die Grundschuld gesicherten Forderung ab, so liegt darin regelmäßig das Angebot an den Gläubiger zur Begründung einer selbständigen persönlichen Verpflichtung (§ 780 BGB) des Schuldners gegenüber dem Gläubiger in Höhe des Grundschuldbetrages (BGH NJW 1991, 228 f. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.03.1990 - 3 U 350/89

    Ausgleich des Darlehenskontos als Tilgung; Umbuchung der Schuld vom

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag

  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines

  • BGH, 10.12.1991 - XI ZR 48/91

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung ohne Eintragung einer Grundschuld

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 172/00

    Rechtsberatung unter Ehegatten

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2234
OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2234)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.02.2003 - 16 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2234)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 16 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzverwalterhaftung: Anforderungen an den Entlastungsbeweis bezüglich der Vorhersehbarkeit der Masseunzulänglichkeit bei Begründung von Neuverbindlichkeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 InsO ; § 82 KO
    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den Betrieb fortführender Insolvenzverwalter ; Falsche Zahlen in der Zwischenbilanz; Erstellen eines Liquiditätsplans; Voraussehbarkeit später eingetretener Masseunzulänglichkeit ; Begründung der ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den Betrieb fortführender Insolvenzverwalter ; Falsche Zahlen in der Zwischenbilanz; Erstellen eines Liquiditätsplans; Voraussehbarkeit später eingetretener Masseunzulänglichkeit ; Begründung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 587
  • OLG-Report Frankfurt 2003, 55
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 77/77

    Klage gegen einen Konkursverwalter auf Bürgschaft sowie auf Verletzung der

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • BGH, 04.06.1958 - V ZR 304/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Da der Beklagte sich zur Erfüllung seiner Aufgaben als Insolvenzverwalter eines Mitarbeiters bedient hat, muss er sich dessen Wissen und Handeln gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH ZIP 2001, 1507).
  • LG Köln, 30.04.2002 - 11 S 296/01
    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans im Einzelnen darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (LG Köln NZI 2002, 607; MünchKomm/Brandes, a. a. O., Rn. 37 m. w. N.).
  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 245/88

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters aufgrund Vertrauenstatbestandes

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Nur dann, wenn der Konkursverwalter erkannt habe oder bei Anwendung der im Verkehr gebotenen Sorgfalt habe erkennen können, dass der Betrieb noch nicht einmal seinen Aufwand erwirtschafte und die vorhandene Masse zur Deckung nicht ausreiche, hafte er nach § 82 KO für die gleichwohl begründeten Masseschulden (BGH NJW 1987, 844; NJW-RR 1990, 94).
  • BGH, 27.02.1973 - VI ZR 118/71

    Konkursverwalter - Gläubiger - Massegläubiger - Weiterführung des Betriebs -

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Nur dann, wenn der Konkursverwalter erkannt habe oder bei Anwendung der im Verkehr gebotenen Sorgfalt habe erkennen können, dass der Betrieb noch nicht einmal seinen Aufwand erwirtschafte und die vorhandene Masse zur Deckung nicht ausreiche, hafte er nach § 82 KO für die gleichwohl begründeten Masseschulden (BGH NJW 1987, 844; NJW-RR 1990, 94).
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 80/83

    Teilnahme des Bürgen am Konkurs über das Vermögen des Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO die Auffassung vertreten, neuen Gläubigern gegenüber sei der Verwalter uneingeschränkt verpflichtet, Masseansprüche nur dann zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestünden (BGH NJW 1958, 1351; BGH WM 1961, 511; BGH NJW 1973, 1043; BGH NJW 1980, 55; BGH NJW 1985, 1159, 1161).
  • OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03

    Zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des BGB bei Erfüllungsverlangen

    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588 m. w. N.).

    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

    Der Insolvenzverwalter muss sich anhand eines Liquiditätsplans Gewissheit darüber verschaffen, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neuen Masseverbindlichkeiten wahrscheinlich befriedigt werden können (BGH Urt. v. 17.12.2004 - IX ZR 185/03 - OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267; OLG Celle ZIP 2003, 587).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02

    Zum Schadenersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter wegen nicht vollständiger

    Dazu ist es regelmäßig - im Falle der Betriebsfortführung immer - erforderlich, einen zur Liquiditätssteuerung geeigneten Finanzplan unter Gegenüberstellung von Mittelbedarf und den zu dessen Deckung vorhandenen und zu erwartenden Mitteln aufzustellen und laufend fortzuschreiben (OLG Hamm a.a.O.; OLG Celle ZIP 2003, 587, 588; MünchKomm-Brandes, InsO §§ 60, 61 Rn. 37; Kübler/Prütting-Lücke, InsO § 61 Rn. 4; Hess/Weis/Wienberg, InsO § 61 Rn. 31; Uhlenbruck, InsO § 61 Rn. 10).
  • LG Bonn, 21.10.2003 - 15 O 276/03

    Haftung Insolvenzverwalter bei Betriebsfortführung

    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans im einzelnen darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (OLG Celle, Urteil vom 25.02.2003 - 16 U 204/02 - zitiert nach Juris, Seite 3).
  • LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für durch die Insolvenzmasse nicht

    Er ist deshalb bei Fortführung des Geschäftsbetriebs des Schuldners verpflichtet, sich vor Begründung neuer Verbindlichkeiten anhand eines Liquiditätsplans zu vergewissern, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neue Masseverbindlichkeit wahrscheinlich befriedigt werden kann (OLG Karlsruhe a.a.O. ; OLG Brandenburg NZI 2003, 552 [OLG Brandenburg 03.07.2003 - 8 U 58/02] ; OLG Celle ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ; Hess Insolvenzordnung 2. Aufl. § 61 InsO Rdnr. 22).
  • LG Hildesheim, 21.05.2003 - 2 O 144/03

    Anspruch; Garantiezusage; Haftung; Insolvenzmasse; Insolvenzverwalter; Masse;

    Er musste sich davon überzeugen, dass die Masse bei der jeweiligen Begründung der Verbindlichkeit für die künftige Entwicklung ausreichte (OLG ... Urt. v. 25.02.2003 - 16 U 204/02 - ArbG ... ZInsO 2002, 893).
  • AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02

    Anspruch des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter auf Schadensersatz;

    Dem Verwalter obliegt somit die Verpflichtung gegenüber Neugläubigern, eine Verbindlichkeit nur dann einzugehen, wenn aufgrund einer ordnungsgemäßen Prognose mit Sicherheit von einer Befriedigung ausgegangen werden kann oder zumindest eine überwiegende Aussicht auf Befriedigung der Gläubiger besteht (Lüke/Kübler/Prütting, Kommentar zur InsO § 61 Rdnr. 4, LG Cottbus, NZI 2002, 607; OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267 = DStZ 2003, 248; OLG Celle, ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ).
  • LG Hildesheim, 21.05.2003 - 2 O 104/03

    Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters gegenüber den Gläubigern für die

    Er musste sich davon überzeugen, dass die Masse bei der jeweiligen Begründung der Verbindlichkeit für die künftige Entwicklung ausreichte ( OLG Celle, Urt.v. 25.02.2003 - 16 U 204/02 - ArbG Kiel ZInsO 2002, 893 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.01.2003 - 6 W 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7188
OLG Köln, 24.01.2003 - 6 W 2/03 (https://dejure.org/2003,7188)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2003 - 6 W 2/03 (https://dejure.org/2003,7188)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 6 W 2/03 (https://dejure.org/2003,7188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1509
  • OLG-Report Frankfurt 2003, 55
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 12.03.2004 - 29 W 2840/03

    Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme

    14/4722, S. 81. *3 Vgl. etwa OLG Köln NJW-RR 2003, 1509 einerseits und Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 269 Rz. 39 oder Greger in: Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 296 Rz. 8a, 8b andererseits.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11671
OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02 (https://dejure.org/2003,11671)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2003 - 21 AR 83/02 (https://dejure.org/2003,11671)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 21 AR 83/02 (https://dejure.org/2003,11671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 ZPO, § 29 Abs 1 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses für das aufnehmende Gericht bei objektiver Willkürlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Bindung einer Anwaltshonorarklage an das Wohnsitzgericht

  • Judicialis

    ZPO § 29 I; ; ZPO § 36 I Nr. 6; ; ZPO § 281 II 4

  • rechtsportal.de

    Anwaltshonorarklage: Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss entfaltet keine Bindungswirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 3 C 185/02
  • AG Frankfurt/Main - 30 C 1499/02
  • OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2003, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
    Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (OLG Frankfurt, OLG-Report 93, 250 = NJW 93, 2448; BGH NJW-RR 91, 238, EzFamR ZPO § 281 Nr. 13 und BGB § 11 Nr. 9, NJW 93, 1273 und NJW-RR 94, 126 = FamRZ 94, 437; Fischer NJW 93, 2417 ff).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
    Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (OLG Frankfurt, OLG-Report 93, 250 = NJW 93, 2448; BGH NJW-RR 91, 238, EzFamR ZPO § 281 Nr. 13 und BGB § 11 Nr. 9, NJW 93, 1273 und NJW-RR 94, 126 = FamRZ 94, 437; Fischer NJW 93, 2417 ff).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1993 - AR 7/93

    Verweisung auf Unzuständigkeit: Unzulässige Verweisung bei Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
    Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (OLG Frankfurt, OLG-Report 93, 250 = NJW 93, 2448; BGH NJW-RR 91, 238, EzFamR ZPO § 281 Nr. 13 und BGB § 11 Nr. 9, NJW 93, 1273 und NJW-RR 94, 126 = FamRZ 94, 437; Fischer NJW 93, 2417 ff).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
    Dies wäre möglicherweise anders zu beurteilen, wenn die Beklagten sich vor der vom Amtsgericht Frankfurt am Main ausgesprochenen Verweisung dem Verweisungsantrag der Kläger angeschlossen hätten, denn dann würde der Verweisungsbeschluss auf einem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten beruhen (so der Fall BGH FamRZ 1988, 943).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.11.2002 - 16 W 130/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12875
OLG Schleswig, 04.11.2002 - 16 W 130/02 (https://dejure.org/2002,12875)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.11.2002 - 16 W 130/02 (https://dejure.org/2002,12875)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. November 2002 - 16 W 130/02 (https://dejure.org/2002,12875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2003, 55
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 25.02.2011 - 5 W 7/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer

    Insoweit entspricht es einhelliger Ansicht, dass ein Rechtsmittel gegen eine solche Protokollberichtigung - und damit auch gegen die Verweigerung einer "Berichtigung" - schon begrifflich ausgeschlossen ist, weil das Beschwerdegericht nicht wissen kann, was richtig oder unrichtig ist (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2003, 301-302; Zöller-Stöber, ZPO , 28. Auflage § 164 Rdnr. 11 m.w.N.).

    Wenn - wie hier - die beantragte Ergänzung des Protokolls aus formellen Gründen wegen Verspätung (als unzulässig) abgelehnt wurde, dann zielt die Beschwerde nicht auf die inhaltliche Richtigkeit des Protokolls, sondern auf eine Beanstandung des Berichtigungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2004, OLGR Frankfurt 2005, 463-464 veröffentlicht in juris, Rdziff. 6; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2002, SchlHA 2003, 301-302; Zöller-Stöber, aaO. § 164 Rdnr. 11 m.w.N.).

    Ein später gestellter Antrag ist unzulässig (OLG Schleswig, aaO., SchlHA 2003, 301-302; OLGR Frankfurt 2005, 463-464 mit Hinweis auf die Begründung des Rechtsausschusses zum Entwurf des § 164 ZPO in BT- Drucksache 7/2769 Seite 5 f.).

  • OLG Dresden, 11.10.2016 - 4 U 556/16

    Abweisung der Klage auf Zahlung einer Provision für die Vermittlung eines

    Ein später gestellter Antrag ist unzulässig (OLG Schleswig, SchlHA 2003, 301-302; OLGR Frankfurt 2005, 463-464 mit Hinweis auf die Begründung des Rechtsausschusses zum Entwurf des § 164 ZPO in BT- Drucksache 7/2769 Seite 5 f.).
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