Rechtsprechung
OLG Hamburg, 16.01.2004 - 14 U 135/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
Pflichten eines Anlageberaters bei Erwerb von nicht börslich gehandelten Aktien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.06.2003 - 310 O 222/02
- OLG Hamburg, 16.01.2004 - 14 U 135/03
Papierfundstellen
- OLG-Report Hamburg 2005, 109
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Hamburg, 04.12.1997 - 327 O 143/97
Belehrungspflicht durch Anlageberater bei nicht börseneingeführten Aktien
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2004 - 14 U 135/03
In der Tat ist davon auszugehen, dass hier zumindest stillschweigend Beratungsverträge zustande gekommen sind (vgl. z.B. auch LG Hamburg, NJW-RR 99, 556).Das Landgericht Hamburg hat in der schon zitierten Entscheidung NJW-RR 99, 556 entschieden, dass in einem solchen Falle nicht nur auf den Umstand der fehlenden Börseneinführung hingewiesen werden muss, sondern auch auf die daraus folgenden Konsequenzen, dass es nämlich keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gibt und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet ist mit der Folge, dass die Aktien sich als unverkäuflich darstellen können.
- BGH, 07.02.1983 - II ZR 285/81
Anspruch auf Schadensersatz bei Missbrauch der geschäftlichen Überlegenheit - …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2004 - 14 U 135/03
Die Klägerin bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Terminoptionsgeschäften (z.B. vom 1. April 2003, vorliegend geheftet hinter Anlage K 7), wonach über ein höheres als übliches Disagio auf die Optionsprämie aufgeklärt werden muss sowie über die Konsequenzen, dass ein höheres Disagio Anleger aller Wahrscheinlichkeit nach im Ergebnis praktisch chancenlos macht (Seite 10 jenes Urteils, ebenso z. B. BGH vom 7.2.83, ZIP 83, 421 ff = WM 83, 300 f.).Vor dem Hintergrund der allgemeinen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass der Anleger anlegergerecht und objektgerecht sowie vollständig beraten werden muss, dass der Berater dem Anleger nicht "wesentliche Tatsachen vorenthalten" darf, "deren Kenntnis ihn erst in die Lage versetzt hätte, dass ihm aufgebürdete Verlustrisiko und die Gewinnchancen richtig einzuschätzen" (BGH WM 83, 300 f. = ZIP 83, 421 ff; ZIP 82, 169), ist aber der Klägerin zuzugeben, dass die Beklagten ihren Ehemann hätten darüber aufklären müssen, dass sie einen 100 bis 300%-igen Aufschlag auf den Emissionspreis verlangten, wenn dem nicht eine inzwischen erfolgte entsprechende Wertsteigerung zugrunde lag, wenn sie also einen weit über dem angemessenen und marktüblichen Preis verlangten.
- BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2004 - 14 U 135/03
Eine derartige Form der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterbricht das Verfahren trotz § 240 Satz 2 ZPO nicht (…vgl. Zöller-Greger, § 240 Rn. 5; BGH NJW 99, 2822). - BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80
Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2004 - 14 U 135/03
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass der Anleger anlegergerecht und objektgerecht sowie vollständig beraten werden muss, dass der Berater dem Anleger nicht "wesentliche Tatsachen vorenthalten" darf, "deren Kenntnis ihn erst in die Lage versetzt hätte, dass ihm aufgebürdete Verlustrisiko und die Gewinnchancen richtig einzuschätzen" (BGH WM 83, 300 f. = ZIP 83, 421 ff; ZIP 82, 169), ist aber der Klägerin zuzugeben, dass die Beklagten ihren Ehemann hätten darüber aufklären müssen, dass sie einen 100 bis 300%-igen Aufschlag auf den Emissionspreis verlangten, wenn dem nicht eine inzwischen erfolgte entsprechende Wertsteigerung zugrunde lag, wenn sie also einen weit über dem angemessenen und marktüblichen Preis verlangten.
- BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04
Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen
Insbesondere gehört dazu die ausdrückliche Information, dass ohne Zulassung der Aktie zu einem Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird (§ 2 Abs. 5 WpHG), die Unternehmensbeteiligung ein über das übliche Kursrisiko hinausgehendes zusätzliche Risiko birgt, wirtschaftlich nicht verwertet werden zu können (LG Hamburg 4. Dezember 1997 - 327 O 143/97 - NJW-RR 1999, 556; OLG Oldenburg 6. September 2002 - 6 U 66/02 - NJW-RR 2003, 179; LG Berlin 15. Oktober 2003 - 28 O 588/02 - VuR 2004, 20; Hanseatisches OLG Hamburg 16. Januar 2004 - 14 U 135/03 - OLGR Hamburg 2005, 109; KG Berlin 20. Dezember 2004 - 8 U 126/04 - KGR Berlin 2005, 424; zur Vermittlung von sog. Penny Stocks BGH 22. Januar 1991 - XI ZR 151/89 - WM 1991, 315). - OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch des Aktionärs bei Werbung für den …
Auch beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien besteht nach der Rechtsprechung die Pflicht des Anlageberaters (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179; Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht), Anlagevermittlers (BAG MDR 2006, 877; KG KGR 2005, 424) oder Emmitenten (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; OLG Frankfurt NZG 2004, 483) zur Aufklärung über den Umstand der fehlenden Börsennotierung.Aufgeklärt werden muss darüber, dass die jederzeitige Handelbarkeit nicht gewährleistet ist (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; KG KGR 2005, 424; OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179).
Weiter muss darauf hingewiesen werden, dass es eine ordnungemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage nicht gibt (OLG Hamburg OLGR 2005, 109) und eine Reaktion auf einen Kursverfall auch deshalb nicht möglich ist (Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht).
- OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 17 U 107/08
Rückabwicklung einer "glaubenskonformen" Kapitalanlage
Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, ein Anleger müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es bei nicht börsennotierten Aktien keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gebe und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet sei (Hanseatisches OLG, OLGR Hamburg 2005, 109; OLG Frankfurt, NZG 2004, 483; OLG München, Urteil vom 24.10.2007 - 20 U 1954/07 -, juris), bezog sich das auf Fälle, in denen ein Beratungsvertrag zustande gekommen, ein unvollständige Angaben enthaltender Prospekt in Umlauf gebracht und/oder ein Börsengang in Aussicht gestellt worden war.
- OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 182/07
Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung …
Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, ein Anleger müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es bei nicht börsennotierten Aktien keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gebe und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet sei (Hanseatisches OLG, OLGR Hamburg 2005, 109; OLG Frankfurt, NZG 2004, 483; OLG München, Urteil vom 24.10.2007 - 20 U 1954/07 -, juris), bezog sich das auf Fälle, in denen ein Beratungsvertrag zustande gekommen, ein unvollständige Angaben enthaltender Prospekt in Umlauf gebracht und/oder ein Börsengang in Aussicht gestellt worden war. - OLG Hamm, 30.03.2009 - 8 U 107/08
Anspruch auf Rückzahlung des Einlagebetrages wegen behaupteter Täuschungen beim …
Insbesondere gehört dazu die ausdrückliche Information, dass ohne Zulassung der Aktie zu einem Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird (§ 2 Abs. 5 WpHG), die Unternehmensbeteiligung ein über das übliche Kursrisiko hinausgehendes zusätzliche Risiko birgt, wirtschaftlich nicht verwertet werden zu können (LG Hamburg 4. Dezember 1997 - 327 O 143/97 - NJW-RR 1999, 556; OLG Oldenburg 6. September 2002 - 6 U 66/02 - NJW-RR 2003, 179 = ZIP 2002, 2252; LG Berlin 15. Oktober 2003 - 28 O 588/02 - VuR 2004, 20; Hanseatisches OLG Hamburg 16. Januar 2004 - 14 U 135/03 - OLGR Hamburg 2005, 109; KG Berlin 20. Dezember 2004 - 8 U 126/04 - KGR Berlin 2005, 424; zur Vermittlung von sog. Penny Stocks BGH 22. Januar 1991 - XI ZR 151/89 - WM 1991, 315; vgl. auch BAG, Urteil vom 4.10.2005 - 9 AZR 598/04 betr. - OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung …
Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, ein Anleger müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es bei nicht börsennotierten Aktien keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gebe und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet sei (Hanseatisches OLG, OLGR Hamburg 2005, 109; OLG Frankfurt, NZG 2004, 483; OLG München, Urteil vom 24.10.2007 - 20 U 1954/07 -, juris), bezog sich das auf Fälle, in denen ein Beratungsvertrag zustande gekommen, ein unvollständige Angaben enthaltender Prospekt in Umlauf gebracht und/oder ein Börsengang in Aussicht gestellt worden war.