Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11601
OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07 (https://dejure.org/2007,11601)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.2007 - 6 W 46/07 (https://dejure.org/2007,11601)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 2007 - 6 W 46/07 (https://dejure.org/2007,11601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Vollstreckbarerklärung eines Mahnbescheids; Auswirkungen einer fehlenden Zustellung des Mahnbescheids auf dessen Wirksamkeit; Besonderheiten bei einem Mahnverfahren mit gemeinschaftsrechtlichem Bezug; Umfang der Beweiskraft einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 178; ; ZPO § 178 Abs. 1; ; ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 189; ; ZPO §§ 348 ff.; ; ZPO § 418; ; ZPO § 568; ; AVAG § 3 Abs. 3; ; AVAG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Mahnbescheides nur bei korrekter Zustellung nach den Vorschriften des Empfängermitgliedstaates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Beweisrecht - Beweiskraft einer Zustellungsurkunde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamburg 2008, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 20.03.2007 - 327 O 6/07
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 20.3.2007 (Geschäfts-Nr. 327 O 6/07) aufgehoben.

    Nach Teilrücknahme hinsichtlich eines Teils der Kosten wurde der Mahnbescheid hinsichtlich der Verpflichtung, EUR 30.815,96 nebst Verzugszinsen seit dem 4.9.2003 sowie Verfahrenskosten in Höhe von EUR 1.336,- zu zahlen, für vollstreckbar erklärt und mit einer Vollstreckungsklausel versehen (Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 20.3.2007, 327 O 6/07).

    den Beschluss vom 20.3.2007 zu Az. 327 O 6/07 aufzuheben und den Antrag der Antragstellerin auf Vollstreckbarerklärung des Mahnbescheids Nr. 31096 des Gerichts zu Mailand vom 18.10.2005 Nr. der Urkundenrolle 57516/2005 zurückzuweisen,.

  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04

    Anerkennung von nach Inkrafttreten der EuGVVO erlassenen ausländischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07
    Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderungen ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07
    Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderungen ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde).
  • OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02

    Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07
    Der gemäß Art. 39 i.V.m. Anhang II EuGVVO, § 3 Abs. 3 AVAG zuständige Vorsitzende einer Kammer des Landgerichts ist nicht Einzelrichter aufgrund der §§ 348 ff. ZPO und damit nicht Einzelrichter im Sinne von § 568 ZPO (vgl. OLGR Köln 2002, 344; Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., Anh III, § 13 AVAG, Rn. 1).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 244/00

    Ersatzzustellung in einer Wohngemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07
    Die bloße Ablage des Schriftstücks an einer Stelle, an der auch andere Personen Zugriff haben, erfüllt diese Voraussetzung nicht (vgl. BGH NJW 2001, 1946, 1948).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2017 - 5 Sa 110/16

    Verspätete Abgabe der Drittschuldnererklärung - Beweiskraft der

    Keine Beschäftigten in diesem Sinne sind jedoch Personen, die sich nur zufällig im Geschäftsraum aufhalten, wie z. B. Monteure oder Außendienstmitarbeiter (OLG Hamburg, Beschluss vom 14. September 2007 - 6 W 46/07 - Rn. 20, juris = OLGR Hamburg 2008, 264).
  • OLG Hamburg, 07.11.2008 - 6 W 22/08

    Vollstreckbarerklärung eines in Portugal ergangenen Versäumnisurteils:

    Der gemäß Art. 39 i.V.m. Anhang II EuGVVO, § 3 Abs. 3 AVAG zuständige Vorsitzende einer Kammer des Landgerichts ist nicht Einzelrichter aufgrund der §§ 348 ff. ZPO und damit nicht Einzelrichter im Sinne von § 568 ZPO (vgl. OLGR Köln 2002, 344; OLGR Hamburg 2008, 264; Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., Anh III, § 13 AVAG, Rn. 1).
  • VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08

    Ersatzzustellung an GmbH in Geschäftsraum

    Allerdings leitete das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 14. September 2007 - 6 W 46/07 - zitiert nach Juris) aus diesem Gedanken ab, dass die "dort" beschäftigte Person in der Nähe des gesetzlichen Vertreters arbeiten muss, weil nur so gesichert sei, dass sie ihn "einigermaßen zuverlässig trifft, um das zuzustellende Schriftstück zu übergeben".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht