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   OLG Hamm, 13.03.1996 - 12 W 18/95   

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https://dejure.org/1996,17413
OLG Hamm, 13.03.1996 - 12 W 18/95 (https://dejure.org/1996,17413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.1996 - 12 W 18/95 (https://dejure.org/1996,17413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 1996 - 12 W 18/95 (https://dejure.org/1996,17413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachungspflichten des Architekten bei Eigenleistungen des Bauherrn?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Architekt bei Eigenleistungen des Bauherrn? (IBR 1997, 512)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 1996, 206
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01

    Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten;

    Insoweit ist zwar zu berücksichtigen, dass der Architekt "handwerkliche Selbstverständlichkeiten" bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, im Zweifel nicht überwachen muss (Werner/Pastor, a.a.O., Rdnr. 1499 m.w.Nachw.) und der Architekt auch bei Eigenleistungen des Bauherren grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass dieser die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die von ihm in Eigenleistung übernommenen Arbeiten fachgerecht auszuführen (OLG Hamm OLGR 1996, 206; ebenso der Senat, 21 U 142/99 vom 26.10.2000), der Architekt muss aber die wichtigen Bauabschnitte, von denen das Gelingen des ganzen Werks abhängt, überwachen oder sich sofort nach der Ausführung der Arbeiten von deren Ordnungsmäßigkeit überzeugen.
  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 19 W 33/10

    Hinweis- und Überwachungspflichten des Bauträgers bei Eigenleistung

    Gleichlautende Regelungen enthalten die Vertragsbestandteil gewordenen Vertragsbedingungen unter Ziff. 2 Abs. 1 und Ziff. 6. Die Beklagte konnte erwarten und durfte darauf vertrauen, dass die Kläger die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das von ihnen übernommene Gewerk besitzen (vgl. OLG Hamm, OLGR Hamm 1996, 206; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 1506), oder auch darauf, dass sie jedenfalls Personen mit entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnissen hinzuziehen.
  • OLG Hamm, 06.03.2013 - 12 U 122/12

    Umfang der Bauüberwachungspflicht des Architekten; Überwachung der Beseitigung

    Denn von seiner vertraglichen Verpflichtung zum Überwachen der Bauausführung wird der Architekt nicht allein dadurch entbunden, dass der Bauherr vereinbarungsgemäß Bauarbeiten in Eigenleistungen ausführen will (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 408, juris Tz. 32; Senat, OLGR Hamm 1996, 206).
  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 21 U 11/10

    Haftung eines Architekten aufgrund von Planungsfehlern; Anforderungen an den

    Jedoch wird er hierdurch nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung zum Überwachen der Bauausführung entbunden (OLGR Hamm 1996, 206-207; OLG Hamm, Urteil vom 11.02.1998, 12 U 4/97, juris, Rn. 47 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2004 - 22 U 150/03

    Überwachungspflichten des Architekten bei Erstellung des Hauses durch die

    Zwar hat das OLG Hamm in zwei Entscheidungen ausgesprochen, der Architekt dürfe grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Bauherr die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das von ihm in Eigenleistung übernommene Gewerk besitze (vgl. OLG Hamm 12. Zivilsenat, Urteil vom 11. Februar 1998 - 12 U 4/97 - und OLGR Hamm 1996, 206, 207).
  • OLG Hamm, 11.02.1998 - 12 U 4/97

    Fehlerhafte Architektenplanung: Schadensersatz?

    Was die Frage des den Klägern wegen der mangelhaften Abdichtung, des Kelleraußenmauerwerkes anzulastenden Mitverschuldens angeht, weist der Beklagte zwar zutreffend auf die ständige Rechtsprechung des Senats hin, wonach von einem Bauherren, der bestimmte Bauarbeiten in Eigenleistung übernimmt, grundsätzlich der Architekt erwarten kann, dass dieser auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für dieses Gewerk besitzt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.1996 - 12 W 18/95 - in OLGR Hamm 1996, 206 m. w. N.).
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