Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.01.2001 - 24 W 55/00   

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https://dejure.org/2001,4926
OLG Frankfurt, 04.01.2001 - 24 W 55/00 (https://dejure.org/2001,4926)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.01.2001 - 24 W 55/00 (https://dejure.org/2001,4926)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Januar 2001 - 24 W 55/00 (https://dejure.org/2001,4926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 494a Abs 1 ZPO, § 494a Abs 2 S 1 ZPO
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Versäumung der Frist zur Klageerhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbständiges Beweisverfahren; Kosten; Kostenentscheidung; Klageerhebung; Antragssteller; Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 862
  • MDR 2001, 716
  • OLG-Report Hamm 2001, 42
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 21 W 25/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2001 - 24 W 55/00
    Diese Frage beantwortet die in Rechtsprechung und Literatur herrschende Auffassung dahin, daß das Gericht den Beschluß nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht mehr fassen dürfe, wenn bis zum Zeitpunkt der Beschlußfassung die Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens doch noch ­ verspätet ­ Klage zur Hauptsache erhoben bzw. das zur Klageerhebung Notwendige veranlaßt hätten (OLGR Celle, 1996, 23; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 359; Hartmann in Baumbach-Lauterbach- Albers-Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 494 a Rz 13; Zöller-Herget, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 494 a Rz 4; Stein-Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl./II 1999, § 494 a Rz 19; Mü- Ko/Schreiber, ZPO, 2. Aufl. 2000, § 494 a Rz 4).
  • BGH, 28.06.2007 - VII ZB 118/06

    Rechtsfolgen der Versäumung der zur Erhebung der Hauptsacheklage gesetzten Frist

    Es folgt insofern der überwiegend in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 22 W 19/01, BauR 2001, 1292; vom 21. Juli 1997 - 21 W 25/97, NJW-RR 1998, 359; Saarländisches OLG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 4 W 316/99-45, OLGR 2000, 76, jeweils m.w.N.; a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 24 W 55/00, NJW-RR 2001, 862) und der Literatur (Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 494 a Rdn. 4 a; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 494 a Rdn. 5; MünchKommZPO-Schreiber, § 494 a Rdn. 4; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 494 a Rdn. 29) vertretenen Ansicht.
  • OLG Celle, 06.05.2004 - 4 W 79/04

    Zuweisung von Gerichtskosten eines selbständigen Beweisverfahrens; Nichterfüllung

    Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Entscheidung nach § 494 Abs. 2 ZPO, dem Antragsteller antragsgemäß die dem Gegner entstandenen Kosten aufzuerlegen, nicht zulässig, wenn der Antragsteller zwar die Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage versäumt, jedoch vor der Entscheidung über den Kostenantrag die Klageerhebung nachweist (a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 862).

    Der Senat folgt jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Celle - 22. Zivilsenat - OLGR Celle 1996, 23, 24; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 359; 2002, 427; Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494a Rn 4; MünchKomm/Schreiber, ZPO, 2. Aufl., § 494a Rn 4; aA OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 862) dass eine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO abzulehnen isst, wenn die Hauptsacheklage zwar nicht in der Frist des § 494 Abs. 1 ZPO, jedoch noch vor einer Kostenentscheidung nach § 494 Abs. 2 ZPO erhoben wird.

    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ZPO im Interesse der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung mit Rücksicht auf die abweichende Auffassung des OLG ####### (vgl. NJW-RR 2001, 862 f.) zuzulassen.

  • LG Aurich, 14.02.2007 - 1 T 54/07
    Erfolgt aber, wie im vorliegenden Fall, in dem anschließenden Verfahren über den Antrag auf Erlass einer Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren die Einreichung und Erhebung der Hauptsacheklage, besteht kein Bedürfnis mehr für eine isolierte Kostenentscheidung, weil der Antragsteller die Voraussetzungen für eine streitige Kostengrundentscheidung geschaffen hat (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 06.05.2004, 4 W 79/04 , zit. bei IURIS m.w.Nw.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 427 [OLG Düsseldorf 18.05.2001 - 22 W 19/01] ; Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494a Rn. 4a; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 862).

    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 , Abs. 3 ZPO im Interesse der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung mit Rücksicht auf die abweichende Auffassung des OLG Frankfurt v. 04.01.2001, NJW-RR 2001, 862 [OLG Frankfurt am Main 04.01.2001 - 24 W 55/00] ) zuzulassen.

  • KG, 10.11.2006 - 6 W 59/06
    Der Wortlaut des § 494a ZPO steht dieser Auslegung nicht entgegen (a.A. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 862).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2011 - L 15 SF 20/11
    Soweit sie in diesem Zusammenhang unter besonderem Hinweis auf eine Entscheidung des OLG München (NJW-RR 01, 862) die Rechtsauffassung vertritt, es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Ablehnung eines begründeten Antrages auf Terminverlegung die Besorgnis der Befangenheit begründe, kann dem in der geltend gemachten Pauschalität nicht gefolgt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5147
OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00 (https://dejure.org/2000,5147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2000 - 10 W 112/00 (https://dejure.org/2000,5147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 10 W 112/00 (https://dejure.org/2000,5147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1; ; BRAGO § 28

  • rechtsportal.de

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Bestellung durch auswärtigen Beklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswärtig beklagte Partei; Prozessbevollmächtigung; Geschäftsreisekosten; Kostenerstattung; Ansässiger Anwalt; Vorprozessuale Verteidigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 998
  • Rpfleger 2001, 325
  • OLG-Report Hamm 2001, 42
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00
    (Abgrenzung zu OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587).

    a) Es wird die Auffassung vertreten, die Reisekosten eines in der Nähe des Sitzes der Partei tätigen Rechtsanwaltes bildeten grundsätzlich die Höchstgrenze, bis zu der die Kosten eines auswärtigen Prozeßbevollmächtigten erstattungsfähig seien (OLG Frankfurt MDR 2000 1215, 1216 = JurBüro 2000 587).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00

    Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00
    b) Der erkennende Senat hat bereits in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß vom 14. Dezember 2000 (Az. 10 W 107/00) dargelegt, daß es für eine auswärtige, zur klageweisen Durchsetzung eines Anspruchs entschlossene Partei naheliege, das entsprechende Mandat dem an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu erteilen, der bereits zuvor mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung befaßt gewesen sei.
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1996 - 10 W 251/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00
    Grundsätzlich sind die Reisekosten der Partei zur einmaligen, ersten Information ihres nicht an ihrem Wohnort befindlichen Prozeßbevollmächtigten erstattungsfähig (Senat, Beschluß vom 4. Januar 1996, Az.: 10 W 251/95, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 128 mHa Zöller/Herget, ZPO; 19. Aufl., § 91, Stichwort "Reisekosten").
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5633
OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99 (https://dejure.org/2000,5633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2000 - 27 U 176/99 (https://dejure.org/2000,5633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2000 - 27 U 176/99 (https://dejure.org/2000,5633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AnfG § 4; ; AnfG § ... 15; ; AnfG § 7 a.F.; ; AnfG § 3 I Nr. 4; ; AnfG § 3 I Nr. 1 a.F.; ; AnfG § 3 I; ; AnfG § 3 I Ziffer 3 a.F.; ; AnfG § 3 I Ziffer 2 a.F.; ; AnfG § 3 Ziffer 4 a.F.; ; AnfG § 15 II; ; AnfG § 3 a.F.; ; AnfG § 11 a.F.; ; AnfG § 15 Abs. 2; ; AnfG § 11 Abs. 1; ; AnfG § 2; ; AnfG § 20 I; ; AnfG § 7; ; BGB § 181; ; BGB § 117; ; BGB § 826; ; BGB § 886; ; BGB §§ 823 II; ; BGB § 249 S. 1; ; BGB § 393; ; ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 710; ; ZVG § 59; ; StGB § 288

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Wechsel des Anfechtungsgrundes - Klageänderung - vormerkungsgesichertes Wohnrecht als anfechtbare Sonderrechtsnachfolge - Umfang des Rückgewähranspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2001, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99
    Insbesondere ist das der Fall bei einer anfechtbaren Übertragung eines Grundstücks und anschließender Begründung einer Dienstbarkeit daran; BGH in NJW 1995, 2846 ff.

    Die Rückgewähr darf ihrer Art und ihrem Umfang nach nämlich nicht weiter gehen, als zur Befriedigung gerade des anfechtenden Gläubigers nötig; eine Begünstigung anderer ist regelmäßig zu vermeiden; BGH in NJW 1995, 2846/8 f. unter II.

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99
    Eine dahingehende Gestaltungserklärung setzt die Geltendmachung der Anfechtung nicht voraus (BGH NJW 1997, 1857).
  • BGH, 16.02.1972 - VIII ZR 189/70

    Voraussetzungen für eine Haftung aus Vermögensübernahme - Haftung des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99
    Da das Gesetz hieran andere, regelmäßig weniger einschneidende Rechtsfolgen knüpft, setzt ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 II BGB i.V. mit § 288 StGB besondere, erschwerende Umstände im Vergleich insbesondere mit § 3 I Nr. 1 AnfG voraus (BGH, NJW 1972, 719 (721) = LM § 419 BGB Nr. 25; vgl. auch BGH, NJW 1993, 2041 = LM.
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92

    Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2000 - 27 U 176/99
    Da das Gesetz hieran andere, regelmäßig weniger einschneidende Rechtsfolgen knüpft, setzt ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 II BGB i.V. mit § 288 StGB besondere, erschwerende Umstände im Vergleich insbesondere mit § 3 I Nr. 1 AnfG voraus (BGH, NJW 1972, 719 (721) = LM § 419 BGB Nr. 25; vgl. auch BGH, NJW 1993, 2041 = LM.
  • BFH, 10.11.2020 - VII R 55/18

    Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG

    (1) Die Fristen der §§ 3 ff. AnfG können auf § 15 AnfG nicht übertragen werden; es ist nicht erforderlich, dass die Frist gegenüber jedem einzelnen Erwerber oder zumindest auch gegenüber dem in Anspruch genommenen Rechtsnachfolger eingehalten wird (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2000 - 27 U 176/99, Insolvenz & Vollstreckung 2001, 337; Huber, AnfG, 11. Aufl., § 15 Rz 15, 24; MüKoAnfG/Kirchhof, AnfG, § 15 Rz 42, a.a.O.; anderer Ansicht Frege/Nicht in: Keller [Hrsg.], Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 1. Aufl. 2013, Kapitel 7, C. Das Verfahren zur Durchsetzung der Anfechtung nach dem AnfG, Rz 31 ).
  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2927/17

    Anfechtung der Duldung der Zwangsvollstreckung nebst Leistungsgebot

    (2) Die unentgeltliche Übertragung des Grundstücks fand schuldrechtlich am 28. August 2000 und dinglich am 20. November 2000 statt und damit nicht früher als vier Jahre vor Anfechtung, nämlich vor Ergehen des Duldungsbescheids gegenüber AM am 2. Januar 2002 (§ 7 AnfG; zur Berechnung der Fristen ab gerichtlicher Geltendmachung, die auch für die Geltendmachung durch Duldungsbescheide gilt, vgl. Huber, Anfechtungsgesetz, 11. Auflage 2016, § 7 Rn. 30; vgl. auch Urteil des OLG Hamm vom 28. September 2000 27 U 176/99, OLGR Hamm 2001, 71 m.w.N.).

    aa) Die tatsächliche Geltendmachung der Anfechtung des Ersterwerbs - und nicht auch die erfolgreiche - reicht auch für die Wahrung der Anfechtungsfrist bei der Rechtsnachfolgerin (OLG Hamm, Urteil vom 28. September 2000 27 U 176/99, OLGR Hamm 2001, 71 Rn. 32 "gegenüber dem Ersterwerber [...] fristgemäß und sogar mit Erfolg eine Anfechtungsklage erhoben worden").

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.03.2000 - 13 U 195/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7214
OLG Hamm, 08.03.2000 - 13 U 195/99 (https://dejure.org/2000,7214)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2000 - 13 U 195/99 (https://dejure.org/2000,7214)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2000 - 13 U 195/99 (https://dejure.org/2000,7214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847; ; BGB § 291; ; BGB § 288; ; StGB § 224; ; StGB § 226; ; AHB § 4 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, Körperverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2001, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92

    Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2000 - 13 U 195/99
    Daneben sind der Grad des Verschuldens des Verpflichteten und eines etwaigen Mitverschuldens des Verletzten, die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Teile sowie das Bestehen einer eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung von Belang (grundlegend BGH GrZS 18, 149 ff; BGH NJW 1993, 1531; OLG Oldenburg MDR 1996, 54; OLG Frankfurt VersR 1990; 1287).
  • OLG Oldenburg, 27.06.1995 - 5 U 30/95

    Schmerzensgeld; Bemessung; Zerstörung der Persönlichkeit; Tod

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2000 - 13 U 195/99
    Daneben sind der Grad des Verschuldens des Verpflichteten und eines etwaigen Mitverschuldens des Verletzten, die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Teile sowie das Bestehen einer eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung von Belang (grundlegend BGH GrZS 18, 149 ff; BGH NJW 1993, 1531; OLG Oldenburg MDR 1996, 54; OLG Frankfurt VersR 1990; 1287).
  • OLG Oldenburg, 04.01.2007 - 15 W 51/06

    Bemessung der Schmerzensgeldhöhe hinsichtlich der Folgen eines Faustschlags in

    - OLG Hamm OLGR Hamm 2001, 42 (Verlust des rechten Auges durch Stoß eines Glases ins Gesicht: 25.000 EUR).
  • OLG Köln, 05.12.2001 - 13 U 38/01

    Haftung einer Bank auf Ersatz von Anlagebeträgen; Pflicht des Kreditinstituts zur

    Der Senat hat bereits in zwei Vorprozessen Klagen geschädigter Anleger der W-GmbH gegen die Beklagte abgewiesen (mit Urteilen vom 31.05.2000 - 13 U 194/99 - und vom 14.06.2000 - 13 U 195/99 -).
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 20 U 54/08

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das beabsichtigte

    In vergleichbaren Fällen (vorsätzliche Augenverletzung mit dauerhaft sehr stark herabgesetzter Sehfähigkeit) ist in der Rechtsprechung ein Schmerzensgeld in einer Größenordnung von ca. 25.000,- Euro zuerkannt worden (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2007, 602; OLG Hamm, OLGR 2001, 42).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.10.2000 - 2 W 97/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5799
OLG Celle, 30.10.2000 - 2 W 97/00 (https://dejure.org/2000,5799)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.10.2000 - 2 W 97/00 (https://dejure.org/2000,5799)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 2 W 97/00 (https://dejure.org/2000,5799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    InsO § 307 Abs. 1 § 309
    Anforderungen an die Ablehnung der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan; Voraussetzungen eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 385
  • NZI 2001, 27
  • OLG-Report Hamm 2001, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2000 - 2 W 97/00
    Eine Gesetzesverletzung, die neben der Erforderlichkeit der Nachprüfung der Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde ist, liegt dann vor, wenn das Beschwerdegericht im Zusammenhang mit seiner Beschwerdeentscheidung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet hat und die Beschwerdeentscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruht (s. auch OLG Celle, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00, ZIP 2000, 1898; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung § 7 Rz. 15 ff.; Prütting, in: Kübler/Prütting, InsO, § 7 Rz. 22 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.08.2000 - 4 U 55/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23068
OLG Jena, 23.08.2000 - 4 U 55/00 (https://dejure.org/2000,23068)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.08.2000 - 4 U 55/00 (https://dejure.org/2000,23068)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. August 2000 - 4 U 55/00 (https://dejure.org/2000,23068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Bezahlung des Kaufpreis für den Verkauf von Kommanditanteilen und Geschäftsanteilen; Erlöschen der Ansprüche durch Aufrechnung; Aufrechnung durch einen Gesamtvollstreckungsgläubiger; Aufrechnung gegen nicht der Pfändung unterworfene Forderungen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2001, 42
 
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