Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.2004 - 9 U 110/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4645
OLG Hamm, 16.11.2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,4645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,4645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,4645)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit für einen Unfall zwischen zwei Personenkraftwagen; Abwägung von beiderseitigen, unfallursächlich gewordenen Betriebsgefahren der unfallbeteiligten Kraftfahrzeuge; Vollständiges Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr eines Unfallfahrzeugs; ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 6; ; StVO § 7 Abs. 4; ; StVO § 7 Abs. 5

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5
    Alleinhaftung wegen Vorfahrtverletzung trotz gegnerischen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verantwortlichkeit für Verkehrsunfall bei Fahrstreifenwechsel nach zweispurigem Abbiegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abbiegen - Fahrspurwechsel - paarweises Nebeneinander-Abbiegen

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Abbiegen - paarweises Nebeneinander-Abbiegen - Fahrspurwechsel

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Reißverschlussverfahren: Sorgfaltspflichten und Haftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1548
  • OLG-Report Hamm 2005, 262
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Denn bei einem Auffahrunfall mit einem Spurwechsler kommt es wegen der hohen Anforderungen des § 7 Abs. 5 StVO kraft Anscheinsbeweises grundsätzlich zu einer Vollhaftung des Spurwechslers, die Betriebsgefahr des auffahrenden Fahrzeuges tritt in diesem Fall vollständig zurück (vgl. OLG München Schadens-Praxis 2013, 387; KG Berlin VRS 113, 418; KG NJW-RR 2011, 28; KG VRS 115, 279; OLG Hamm DAR 2005, 285; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Rdn. 16 zu § 17 StVG).

    Das Gefährdungsverbot bei Vornahme eines Fahrstreifenwechsels (§ 7 Abs. 5 StVO) stellt eine Kernregel dar, deren Beachtung für den Straßenverkehr von grundlegender Bedeutung ist und deren Missachtung die Betriebsgefahr des betreffenden Kraftfahrzeuges daher ganz entscheidend erhöht (vgl. OLG Hamm DAR 2005, 285).

  • LG Saarbrücken, 13.12.2013 - 13 S 137/13

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden

    Denn es kann schon nicht davon ausgegangen werden, dass an der Unfallstelle mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zur Verfügung standen (vgl. hierzu OLG Hamm, OLG-Report 2005, 262; OLG Brandenburg, NJW 2009, 2962; Geigel/Zieres aaO Kap. 27 Rn. 207, 216).

    Muss ein Fahrzeugführer - wie hier - zum Vorbeifahren an einem rechts parkenden Fahrzeug ausscheren, treffen ihn die Pflichten aus § 6 Satz 2 StVO (vgl. hierzu OLG Hamm, OLG-Report 2005, 262; Hentschel aaO § 6 StVO Rn. 4; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27, Rn. 197).

  • OLG Saarbrücken, 31.03.2009 - 4 U 26/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Zusammenhang mit

    Die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs tritt regelmäßig vollständig zurück (vgl. KG, OLGR 2003, 272; OLGR Hamm 2005, 262; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 Rdn. 16 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.05.2020 - 14 U 193/19

    Kollision eines Pkw beim Fahrstreifenwechsel mit einem Lkw

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Alleinhaftung desjenigen in Betracht kommt, der den Fahrstreifen wechselt [Hentschel/König/Dauer-Dauer, § 17 StVG Rn. 16; KG Berlin, VRS 109, 10; OLG Hamm, DAR 2005, 285; OLG Naumburg, VRS 129, 124; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236; OLG Jena, NZV 2006, 147; OLG Naumburg, NZV 2008, 618; OLG Köln, DAR 2006, 324; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 151 a. E.].
  • LG Essen, 12.02.2014 - 5 O 125/13

    Schadensersatzbegehren in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Entkräftung des

    Alleine die Betriebsgefahr rechtfertigt keine Mithaftung (Senat, NZV 2005, 527f.; OLG Jena, NZV 2006, 147 ; OLG Hamm, DAR 2005, 285; KG VRS 109 10; MDR 03 1228).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2014 - 7 U 245/12

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge anlässlich eines Spurwechsels

    In einem solchen Fall kommt eine Mithaftung des Unfallgegners nicht in Betracht (so auch KG VersR 2006, 563 f. Rn. 12 [KG Berlin 30.05.2005 - 12 U 82/04] in juris; KG KGR 2003, 272 f. Rn. 17 in juris; OLG Hamm, VersR 2005, 1548 Rn. 8 [OLG Hamm 16.11.2004 - 9 U 110/04] in juris; OLG Naumburg NZV 2008, 618 ff. Rn. 42 [OLG Naumburg 06.06.2008 - 10 U 72/07] u. 73 in juris).
  • LG Darmstadt, 17.07.2023 - 3 O 304/21

    Mitverschulden des Fahrers eines Pannenfahrzeuges bei unterlassener

    Die Rechtsprechung wonach derjenige, der unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO einen Fahrstreifenwechsel vornimmt und hierdurch einen Verkehrsunfall verursacht, die volle Haftung trägt und die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurücktritt (vgl. KG OLGR 2003, 272; OLGR Hamm 2005, 262; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 Rdnr. 16 mit weiterem Nachweis) ist vorliegend entsprechend anzuwenden, auch wenn es sich nicht um einen Fahrstreifenwechsel im Sinne der Vorschrift, sondern um einen Wechsel von der Fahrbahn auf den Standstreifen handelt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7061
OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04 (https://dejure.org/2004,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04 (https://dejure.org/2004,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04 (https://dejure.org/2004,7061)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilungsschlüssel bei Wohnungseigentumsgemeinschaft; Fortführung des Beschlussanfechtungsverfahrens bei übereinstimmenden Erklärungen der Erledigung der Hauptsache; Auslegung einer Erklärung als Erledigungserklärung; Kostentragung für die Sanierung des ...

  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilungsschlüssel bei Wohnungseigentumsgemeinschaft; Fortführung des Beschlussanfechtungsverfahrens bei übereinstimmenden Erklärungen der Erledigung der Hauptsache; Auslegung einer Erklärung als Erledigungserklärung; Kostentragung für die Sanierung des ...

  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilungsschlüssel bei Wohnungseigentumsgemeinschaft; Fortführung des Beschlussanfechtungsverfahrens bei übereinstimmenden Erklärungen der Erledigung der Hauptsache; Auslegung einer Erklärung als Erledigungserklärung; Kostentragung für die Sanierung des ...

  • Judicialis

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1; ; WEG § 23 Abs.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1; WEG § 23 Abs.
    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

  • rechtsportal.de

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1; WEG § 23 Abs.
    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffnungsklausel der Teilungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2005, 262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Die mit der Genehmigung der Jahresabrechnung erfolgte Entlastung der Beteiligten zu 6) als Verwalterin widerspricht nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 3124) ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Ansprüche gegen sie erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BGH NJW 2003, 3124, 3125).

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 3 Wx 344/03

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Öffnungsklaussel von Wohnungseigentümern; Zur

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Die von der weiteren Beschwerde herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZM 2004, 467 f.) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil diese sich nur auf die Auslegung einer Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung im Hinblick auf eine mögliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bezieht.
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 875/93

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Wohnungseigentümers bei Abstimmungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99

    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Begründung einer Mehraufwandsgebühr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Allerdings unterliegt eine im Einzelfall vorgenommene Abweichung von dem Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung denselben inhaltlichen Schranken wie eine inhaltlich entsprechende abstrakte Regelung für die Zukunft: Eine Änderung ist nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen und einzelne Wohnungseigentümer aufgrund der Neuregelung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2382; Senat FGPrax 2000, 100).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Allerdings unterliegt eine im Einzelfall vorgenommene Abweichung von dem Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung denselben inhaltlichen Schranken wie eine inhaltlich entsprechende abstrakte Regelung für die Zukunft: Eine Änderung ist nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen und einzelne Wohnungseigentümer aufgrund der Neuregelung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2382; Senat FGPrax 2000, 100).
  • OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96

    Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Dieser Zusammenhang spricht dafür, dass die Überprüfung der Abmahnung nicht anders gestaltet sein kann als diejenige des Veräußerungsverlangens nach § 18 Abs. 1 WEG selbst (so BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 42; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 18, Rdnr. 4; a.A. OLG Düsseldorf DWE 1995, 119).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Eine solche Öffnungsklausel erweitert die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung in wirksamer Weise in einen Bereich, der nach den dispositiven gesetzlichen Vorschriften des WEG einer Vereinbarung (§ 10 WEG) vorbehalten ist (BGH NJW 2000, 3500, 3502).
  • OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer

  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Entscheidend kann nur sein, dass die Eigentümerversammlung als das nach der Teilungserklärung dazu berufene Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft die Regelung getroffen hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2004, 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04, zitiert nach JURIS).
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