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   OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05   

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https://dejure.org/2008,4335
OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05 (https://dejure.org/2008,4335)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.01.2008 - 4 U 1230/05 (https://dejure.org/2008,4335)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 4 U 1230/05 (https://dejure.org/2008,4335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 839 BGB, Art. 34 GG iVm § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB
    Rechtswidrige Versagung des gemeindlichen Einvernehmens/Amtshaftung

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 36; BGB § 839
    Amtshaftung der Gemeinde bei rechtswidriger Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Bauantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen rechtswidriger Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau von drei Rinderställen zu Schweineställen; Beteiligung einer Gemeinde an einem Baugenehmigungsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34; BauGB § 36
    Amtshaftung - rechtswidrige Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erteilung einer Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung der Gemeinde bei schuldhaft versagtem Einvernehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Amtshaftung bei verweigertem Einvernehmen? (IBR 2008, 182)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 721
  • OLG-Report Jena 2008, 494
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 234/04

    Haftung der Gemeinde wegen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05
    Dessen Interessen werden durch die Amtspflicht, das Einvernehmen nicht zu verweigern, wenn das Bauvorhaben nach den §§ 31, 33, 34 oder 35 BauGB zulässig ist, in individualisierter und qualifizierter Weise geschützt (BGH, Urteil vom 13.10.2005, Az. III ZR 234/04 = BauR 2006, 353-356 = NVwZ 2006, 117-118).

    Aufgrund der Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils (Anlage K12) steht - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch für den vorliegenden Amtshaftungsprozess, d.h. im Verhältnis zwischen der Klägerin und der seinerzeit beigeladenen Beklagten, fest, dass die Verweigerung der Baugenehmigung rechtswidrig gewesen war (BGH, Urteile vom 13.10.2005, aaO; vom 21.11.2002, Az. III ZR 278/01 = VersR 2003, 731-732 = NVwZ-RR 2003, 403-404).

    Nach dem objektivierten Sorgfaltsmaßstab, der im Amtshaftungsrecht gilt, mussten die Amtsträger der Gemeinde die für eine so weittragende Entscheidung wie die Versagung des Einvernehmens erforderlichen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen (BGH, Urteile vom 13.10.2005, aaO; vom 21.11.2002, aaO).

  • BGH, 21.11.2002 - III ZR 278/01

    Rechtsfolgen rechtswidriger Versagung des objektiv nicht erforderlichen

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05
    Aufgrund der Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils (Anlage K12) steht - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch für den vorliegenden Amtshaftungsprozess, d.h. im Verhältnis zwischen der Klägerin und der seinerzeit beigeladenen Beklagten, fest, dass die Verweigerung der Baugenehmigung rechtswidrig gewesen war (BGH, Urteile vom 13.10.2005, aaO; vom 21.11.2002, Az. III ZR 278/01 = VersR 2003, 731-732 = NVwZ-RR 2003, 403-404).

    Nach dem objektivierten Sorgfaltsmaßstab, der im Amtshaftungsrecht gilt, mussten die Amtsträger der Gemeinde die für eine so weittragende Entscheidung wie die Versagung des Einvernehmens erforderlichen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen (BGH, Urteile vom 13.10.2005, aaO; vom 21.11.2002, aaO).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05
    Erweisen sich die Gründe, die sie gegen die Zulässigkeit des Vorhabens ins Feld führt als stichhaltig, so kann sie ungeachtet des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, Az. 4 C 24/95 = BauR 1997, 444-446).
  • LG Potsdam, 31.05.2000 - 4 O 315/99
    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05
    Nach alledem kommt es auf die Einwände der Beklagten gegen den Klageanspruch aus § 1 Abs. 1 StHG - als alternative Anspruchsgrundlage - nicht mehr an (vgl. Reichold in Thomas/Putzo, 28. Auflage 2007, § 304 Rn. 14) und kann dahingestellt bleiben, ob bei der Haftung nach § 1 Abs. 1 StHG ist auch entgangener Gewinn als Schadensposition zu ersetzen ist (bejahend: OLG Brandenburg, Urteil vom 17.07.2007, Az. 2 U 26/06 = NJ 2007, 507-509; Herbst in Herbst/Lühmann, Die Staatshaftungsgesetze der neuen Länder, 1997, Dritter Teil, Kommentar § 3 Abs. 2 Anm. 6 und 27; a.A. LG Potsdam, Urteil vom 31.05.2000, Az. 4 O 315/99 = LKV 2001, 182-184).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2007 - 2 U 26/06

    Amts- und Staatshaftung: Schadensersatzanspruch gegen die untere und obere

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05
    Nach alledem kommt es auf die Einwände der Beklagten gegen den Klageanspruch aus § 1 Abs. 1 StHG - als alternative Anspruchsgrundlage - nicht mehr an (vgl. Reichold in Thomas/Putzo, 28. Auflage 2007, § 304 Rn. 14) und kann dahingestellt bleiben, ob bei der Haftung nach § 1 Abs. 1 StHG ist auch entgangener Gewinn als Schadensposition zu ersetzen ist (bejahend: OLG Brandenburg, Urteil vom 17.07.2007, Az. 2 U 26/06 = NJ 2007, 507-509; Herbst in Herbst/Lühmann, Die Staatshaftungsgesetze der neuen Länder, 1997, Dritter Teil, Kommentar § 3 Abs. 2 Anm. 6 und 27; a.A. LG Potsdam, Urteil vom 31.05.2000, Az. 4 O 315/99 = LKV 2001, 182-184).
  • OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04

    Keine Staatshaftung für vorgerichtliche Anwaltskosten trotz rechtswidrigem

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05
    Im Übrigen liegt hier - anders als im Senatsurteil vom 23.03.2005 (Az. 4 U 94/04 = OLGR Jena 2005, 536-538) - auch nicht der Fall vor, dass die Berufung nur deshalb stattfindet, weil der Einzelrichter in der angefochtenen Entscheidung die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bejaht und daher die Berufung zugelassen hat (zur verfahrensfehlerhaften Zulassung der Rechtsbeschwerde vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.03.2003, Az. IX ZB 134/02 = BGHZ 154, 200-205; und vom 11.09.2003, Az. XII ZB 188/02 = NJW 2003, 3712).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05
    Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen ist mit der Obliegenheit der Gemeinde verbunden, im Rahmen der Möglichkeiten, die ihr das Landesrecht eröffnet, innerhalb der zweimonatigen Einvernehmensfrist gegenüber dem Bauherrn oder der Baurechtsbehörde auf die Vervollständigung des Bauantrages hinzuwirken (BVerwG, Urteil vom 16.09.2004, Az. 4 C 7/03 = BVerwGE 122, 13-23).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05
    Ob die Reserveursache beachtlich ist und zu einer Entlastung des Schädigers führt, ist eine Wertungsfrage, die für verschiedene Fallgruppen unterschiedlich beantwortet wird (BGH, Urteil vom 20.07.2006, Az. IX ZR 94/03 = BGHZ 168, 352-368 = NJW 2006, 2767-2771).
  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05
    Im Übrigen liegt hier - anders als im Senatsurteil vom 23.03.2005 (Az. 4 U 94/04 = OLGR Jena 2005, 536-538) - auch nicht der Fall vor, dass die Berufung nur deshalb stattfindet, weil der Einzelrichter in der angefochtenen Entscheidung die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bejaht und daher die Berufung zugelassen hat (zur verfahrensfehlerhaften Zulassung der Rechtsbeschwerde vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.03.2003, Az. IX ZB 134/02 = BGHZ 154, 200-205; und vom 11.09.2003, Az. XII ZB 188/02 = NJW 2003, 3712).
  • VG Gera, 21.08.2003 - 4 K 437/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Geruchsimmissionen;

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05
    Das Landgericht Gera hat durch Teil- und Grundurteil vom 28.11.2005 die Klage abgewiesen, soweit die Klägerin die Beklagte auf Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 4.454,35 EUR aus dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gera (Az. 4 K 437/99 GE) in Anspruch genommen hat, und im Übrigen den Klageanspruch (der Amtshaftung) dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

  • OLG Naumburg, 27.11.2008 - 1 U 43/08

    Rechtsfolgen der rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im

    Dieser Einwand kann allenfalls im Zusammenhang mit der haftungsausfüllenden Kausalität Bedeutung erlangen (vgl. nur Thüringer OLG, Urteil vom 30. Januar 2008, 4 U 1230/05 - OLGR Jena 2008, 494 m.w.N.).
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