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   OLG Karlsruhe, 20.11.1997 - 4 U 74/97   

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https://dejure.org/1997,4057
OLG Karlsruhe, 20.11.1997 - 4 U 74/97 (https://dejure.org/1997,4057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.11.1997 - 4 U 74/97 (https://dejure.org/1997,4057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. November 1997 - 4 U 74/97 (https://dejure.org/1997,4057)
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    Sichert eine "Erfüllungsbürgschaft" auch Gewährleistungsansprüche? (IBR 1998, 300)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 533
  • MDR 1998, 770
  • BauR 1998, 640 (Ls.)
  • OLG-Report Karlsruhe 1998, 117
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Das OLG Karlsruhe hat deshalb im Grundsatz zutreffend dem Gläubiger gegenüber der Klage auf Rückgabe einer Erfüllungsbürgschaft ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gewährleistungsansprüchen versagt (NJW-RR 1998, 533).
  • OLG Celle, 26.04.2005 - 16 U 207/04

    Auswirkung der vertraglichen Unterscheidung zwischen Vertragserfüllungsbürgschaft

    Unterscheiden die Parteien im Bauvertrag selbst zwischen Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft, so hat die Vertragserfüllungsbürgschaft mit der Abnahme der Bauleistung ihre Wirksamkeit verloren (im Anschluss an OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 533).

    Wird jedoch entsprechend dem im Bauwesen üblichen Sprachgebrauch zwischen einer Vertragserfüllungsbürgschaft einerseits und einer Gewährleistungsbürgschaft andererseits ausdrücklich unterschieden, so haftet die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht für Gewährleistungsrechte (OLGR Karlsruhe 1998, 117 = NJW-RR 1998, 533).

  • FG München, 22.12.2005 - 1 K 5485/02

    Zahlung aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft

    Bei der Auslegung kann auf den üblichen Sprachgebrauch im Rechtsverkehr abgestellt werden, der zwischen der Erfüllungs- bzw. Ausführungsbürgschaft und der Gewährleistungsbürgschaft unterscheidet (Urteil des OLG Karlsruhe vom 20. November 1997 4 U 74/97, NJW-RR 1998, 533 ).

    Wenn eine Gewährleistungsbürgschaft gewollt gewesen wäre, hätte dies ausdrücklich im Bauvertrag bzw. in der Bürgschaftsurkunde Erwähnung finden oder durch anderweitige Anhaltspunkte deutlich werden müssen (Urteil des OLG Karlsruhe vom 20. November 1997 4 U 74/97, NJW-RR 1998, 533 ).

  • OLG Frankfurt, 28.09.2004 - 10 U 211/03

    Bauvertrag: Herausgabepflicht für eine Ausführungsbürgschaft nach Abnahme trotz

    Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 533, die zutreffend ausgeführt hat, daß dann, wenn - wie hier - lediglich eine Erfüllungsbürgschaft, die sich nicht zugleich auf die Gewährleistung erstreckt, übernommen worden und diese durch die Abnahme des Werks gegenstandslos geworden ist, ein Zurückbehaltungsrecht nicht mehr gegeben ist, weil dieses dem Bürgschaftszweck selbst zuwiderlaufen würde.
  • OLG Hamburg, 08.04.2004 - 1 U 30/02

    Was kann Auftragnehmer nach freier Kündigung abrechnen?

    Für Gewährleistungsansprüche haftet eine solche Bürgschaft nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.11.1997, NJW-RR 1998, S. 533).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.2022 - 4 U 107/20

    Auslegung einer zeitlich befristeten Vertragserfüllungsbürgschaft; Anforderungen

    Obwohl die Gewährleistung rechtsdogmatisch zur Erfüllung des Werkvertrages gehört, wird überwiegend angenommen, dass die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht für Gewährleistungsrechte haftet (OLG Celle, Urteil vom 26.04.2005 - 16 U 207/04 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.1997 - 4 U 74/97, juris; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.1997 - 22 U 69/97 -, juris m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Rückgewähr

    Deshalb ist dem Gläubiger gegenüber der Klage auf Rückgabe einer Erfüllungsbürgschaft ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gewährleistungsansprüchen versagt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 533); der Sicherungsnehmer darf die Herausgabe der Sicherheit auch nicht unter Berufung auf andere, nicht gesicherte Ansprüche aus dem Hauptvertrag verweigern (BGH WM 2001, 1756).
  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 105/05

    Vertragserfüllungsbürgschaft: Rückgabe der Sicherung

    Im Rechtsverkehr wird zwischen der Erfüllungs- und Ausführungsbürgschaft einerseits und der Gewährleistungsbürgschaft andererseits unterschieden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 533).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2021 - 12 W 27/21

    Streitwert eines Antrags auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Unterscheiden die Parteien aber zwischen Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten, verliert die Vertragserfüllungsbürgschaft i.d.R. mit der Abnahme ihre Wirksamkeit (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24. Juni 2010 - 13 U 186/09 -, Rn. 11; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 1997 - 4 U 74/97 -, Rn. 6; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - IX ZR 263/86 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Koblenz, 07.01.2011 - 3 U 446/10

    Auslegung der Zweckerklärung einer Bürgschaftsurkunde

    Dieser unterscheidet aber zwischen "Vertragserfüllungs- bzw. Ausführungsbürgschaften" einerseits und "Gewährleistungsbürgschaften" andererseits (OLG Karlsruhe Urt. v. 20.11.1997 - 4 U74/97, MDR 98, 770 m.w.N.; Werner/Pastor, a.a.O., Rn.1252/1253; Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2.Aufl. 2008, § 17 Nr. 2 Rn. 9).
  • KG, 25.09.2001 - 6 U 63/01

    Welche Bürgschaft erfasst Mangelfolgeschäden vor Abnahme?

  • LG München I, 15.09.2006 - 8 O 3708/02

    Vergütungsanspruch aus Werkvertrag nach Verwertung und Entsorgung von belastetem

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