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   OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05   

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OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05 (https://dejure.org/2005,4346)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.08.2005 - 17 U 7/05 (https://dejure.org/2005,4346)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. August 2005 - 17 U 7/05 (https://dejure.org/2005,4346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderungen aus Darlehensverträgen; Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage bei Erhebung einer nicht mehr einseitig rücknehmbaren Leistungswiderklage; Erschöpfende Regelung der Rechtsbeziehungen durch die Widerklage; Abtretung der Ansprüche aus einem ...

  • Judicialis

    BGB § 172; ; BGB § 197 aF; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; ZPO § 256

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer negativen Feststellungsklage bei Leistungswiderklage durch den Beklagten - Klage auf Feststellung, dass auch ein anderer Gesamtschuldnerkeine Leistungen aus dem Vertrag schuldet - Verjährung von Bereicherungsansprüchen aufgrund in regelmäßigen Raten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2005, 886
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
    5) § 172 BGB gilt auch für eine im Zusammenhang mit einem verbundenen Geschäft (hier: darlehensfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds) erteilte, nichtige Treuhandvollmacht (Anschluss BGH, NJW 2005, 664ff.).

    Daher ist § 172 BGB grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn die umfassende Bevollmächtigung des Treuhänders gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa BGHZ 161, 15 = NJW 2005, 664, 666- mit zahlreichen Nachweisen).

    § 9 Abs. 1 VerbrKrG sagt über die Reichweite einer Rechtsscheinhaftung nichts aus (BGH - XI. Zivilsenat - , NJW 2005, 664, 666).

    Eine Haftung wegen Rechtsscheins nach § 172 BGB setzt endlich nicht voraus, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem besteht (BGH, NJW 2005, 664, 667; ebenso BGH, Urt. v. 9. November 2004 - XI ZR 315/03, Umdruck S. 11f., insoweit in NJW 2005, 668, 669 nicht abgedruckt).

    Dabei kommt es nicht darauf an, wer das Grundpfandrecht bestellt (BGH, NJW 2005, 664, 666).

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
    Ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG i. V. mit § 134 BGB nichtig, erstreckt sich dies auch auf die dem Geschäftsbesorger zur Ausführung der übertragenen Geschäftsbesorgung erteilte Vollmacht (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 2003, 2091; BGHZ 154, 283).

    Die §§ 171 bis 173 BGB sind Anwendungsfälle des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten gegenüber zurechenbar den Rechtsschein einer Bevollmächtigung eines anderen setzt, sich so behandeln lassen muss, als habe er dem anderen wirksam Vollmacht erteilt (BGH, NJW 2003, 2091 m. w. N.).

    Die Gründe, die zur Unwirksamkeit der Vollmacht führen, haben grundsätzlich keinen Einfluss auf den von einer notariellen Ausfertigung getragenen Rechtsschein (vgl. BGH, NJW 2003, 2091 m. w. N.).

    Das Verbot unerlaubter Rechtsberatung richtet sich nicht gegen den Vertragspartner des vertretenen Rechtsuchenden, sondern gegen den Vertreter (BGH, NJW 2003, 2091).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
    Der Anleger kann aus § 812 BGB nicht auch die Rückzahlung der aufgrund seiner Fondsbeteiligung von dem Fonds an die Bank gezahlten Zinsen verlangen (BGH, Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 393/02, NJW 2004, 2736; v. 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, NJW 2004, 2731 = BGHZ 159, 280ff. für § 3 Abs. 1 HWiG; v. 14. Juni 2004 - II ZR 385/02, WM 2004, 1527 für § 3 Abs. 1 HWiG).

    Der BGH (II. Zivilsenat, Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 393/02, a. a. O., z. V. in BGHZ bestimmt; v. 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, a. a. O.) meint allerdings, dass eine Rechtsscheinhaftung für den Fall nicht in Betracht kommt, dass der Beitritt zu der Fondsgesellschaft und der diesen Beitritt finanzierende Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 Abs. 1 VerbrKrG bilden und in diesem Rahmen die Einschaltung des Treuhänders als Vertreter des Anlageinteressenten nicht von diesem, sondern von den Initiatoren und Gründungsgesellschaftern des Fonds und in Kenntnis und mit zumindest stillschweigender Billigung der Bank erfolgt.

    Die Bank gliedere sich - wenn sie ihre Vertragsformulare den Vertriebsunternehmen überlasse (so in BGH, Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, NJW 2004, 2731 = BGHZ 159, 280ff.) oder sich der Selbstauskunftsformulare des Vertriebsunternehmens bediene (so bei BGH, Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 393/02, NJW 2004, 2736) und die Darlehensverträge nicht mit den einzelnen Anlegern, sondern mit dem von den Initiatoren ausgewählten Treuhänder schließt - bewusst in diese Vertriebsorganisation ein.

    Damit ist zwar der - inzwischen allgemein als verfehlt angesehenen - Begründung des BGH in den Urteilen v. 14. Juni 2004 der Boden entzogen, wonach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG 1993 nicht gelte, wenn das Grundpfandrecht bereits zuvor zur Sicherung einer Zwischenfinanzierung bestellt worden ist (BGH, Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 393/02, NJW 2004, 2736 = BGHZ 159, 294ff.; v. 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, WM 2004, 1536).

  • BGH, 12.07.1965 - II ZR 118/63

    Sittenwidrigkeit der Übertragung von Gesellschafterrechten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
    d) Einer Rechtsscheinhaftung nach § 172 BGB stehen weiterhin weder die Grundsätze der Entscheidung BGHZ 44, 158ff. entgegen noch eine angebliche Interessenkollision.

    aa) Die Entscheidung BGHZ 44, 158ff. ist nicht einschlägig.

    Eine Abrede über einen Treuhandvertrag mag nichtig sein, wenn der Treugeber keinen Einfluss auf die Person des Treuhänders hat (BGHZ 44, 158, 159f.).

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
    Unter diesen Umständen kommt es für die Frage, ob eine Haustürsituation vorlag, auf die Person des Vertreters an (BGHZ 144, 223, 226ff.; BGH, NJW 2004, 154, 155; Palandt/Heinrichs, BGB 64. Aufl., § 312 Rn. 4).

    Die Sparkasse W. hatte bei Vertragsschluss mit der T. als Vertreterin der Klägerin und des Drittwiderbeklagten auch keinen Anlass anzunehmen, dass die Vollmacht in einer Haustürsituation erteilt worden ist (BGH, NJW 2000, 2268, 2269; NJW 2000, 2270, 2271).

    Die Vollmacht war hier notariell beurkundet, so dass die Sparkasse W. auf die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG vertrauen durfte (BGH, NJW 2000, 2268, 2269).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH bedarf jedoch derjenige, der - wie hier die T. - im Rahmen eines Immobilienfondsprojekts nicht nur die wirtschaftlichen Belange der Anleger wahrzunehmen, sondern auch für sie die erforderlichen Verträge abzuschließen hat, einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (vgl. nur BGH, Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, WM 2004, 1536).

    Der BGH (II. Zivilsenat, Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 393/02, a. a. O., z. V. in BGHZ bestimmt; v. 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, a. a. O.) meint allerdings, dass eine Rechtsscheinhaftung für den Fall nicht in Betracht kommt, dass der Beitritt zu der Fondsgesellschaft und der diesen Beitritt finanzierende Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 Abs. 1 VerbrKrG bilden und in diesem Rahmen die Einschaltung des Treuhänders als Vertreter des Anlageinteressenten nicht von diesem, sondern von den Initiatoren und Gründungsgesellschaftern des Fonds und in Kenntnis und mit zumindest stillschweigender Billigung der Bank erfolgt.

    Damit ist zwar der - inzwischen allgemein als verfehlt angesehenen - Begründung des BGH in den Urteilen v. 14. Juni 2004 der Boden entzogen, wonach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG 1993 nicht gelte, wenn das Grundpfandrecht bereits zuvor zur Sicherung einer Zwischenfinanzierung bestellt worden ist (BGH, Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 393/02, NJW 2004, 2736 = BGHZ 159, 294ff.; v. 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, WM 2004, 1536).

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
    Die Verjährung von Bereicherungsansprüchen aufgrund in regelmäßigen Raten geleisteter Zinszahlungen richtet sich nach § 197 BGB a. F. (OLG Karlsruhe, Urt. v. 6. Juli 2004 - 17 U 301/03, OLGR Karlsruhe 2004, S. 405ff.; zuletzt BGH, ZIP 2004, 2180).

    Daher unterfallen alle Verbindlichkeiten, die nur in den fortlaufenden Leistungen bestehen und darin ihre charakteristische Erscheinung haben, § 197 BGB a. F (BGH, NJW 2000, 1637; ZIP 2004, 2180 m. w. N.).

    Die Bereicherungsansprüche der Klägerin sind - wie sich aus den von der Beklagten vorgelegten Kontoauszügen und den Darlehensbedingungen ergibt - eben nicht auf einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr entstanden (vgl. BGH, ZIP 2004, 2180 m. w. N.).

  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
    Im Jahr 1993 musste die Bank nicht damit rechnen, dass die Vollmacht nichtig war, weil der zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrag gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt (BGH, NJW 2005, 1190; WM 2005, 828).

    Da im Rahmen der §§ 172, 173 BGB keine allgemeine Überprüfungs- und Nachforschungspflicht besteht, musste die Beklagte im Jahre 1993 selbstverständlich nicht zu diesem Zeitpunkt unbekannte Rechtsauffassungen erkennen (vgl. BGH, NJW 2005, 1190).

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
    Der BGH wendet in ständiger Rechtsprechung die §§ 172, 173 BGB auch dann an, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt ist (seit BGH, NJW 2000, 2270 unter Hinweis auf BGH, WM 1985, 10, 11).

    Die Sparkasse W. hatte bei Vertragsschluss mit der T. als Vertreterin der Klägerin und des Drittwiderbeklagten auch keinen Anlass anzunehmen, dass die Vollmacht in einer Haustürsituation erteilt worden ist (BGH, NJW 2000, 2268, 2269; NJW 2000, 2270, 2271).

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 431/02

    Bezugnahme auf eine andere notarielle Niederschirift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
    Im übrigen stünde es der Wirksamkeit der Urkunden selbst dann nicht entgegen, wenn entgegen § 13a Abs. 1 Satz 2 BeurkG in der Niederschrift die Feststellung fehlen würde, dass diese Erklärungen abgegeben wurden (BGH, NJW-RR 2003, 1432).

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, ist die Beurkundung unwirksam (BGH, NJW-RR 2003, 1432; BGH, WM 1992, 670).

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 131/92

    Erstreckung des Bestätigungsvermerks einer notariellen Beurkundung auf der

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • OLG Stuttgart, 25.08.1998 - 6 U 52/98
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03

    Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und

  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-229/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT PHILIPPE LÉGER BESTEHT DAS WIDERRUFSRECHT DES

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 95/91

    Heilung der formnichtigen Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen

  • OLG Düsseldorf, 17.01.1995 - 24 U 81/94
  • RG, 19.03.1924 - V 427/22

    Kann der Käufer eines Grundstücks auf die Gültigkeit der Vollmacht auch dann

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • LG Heidelberg, 07.12.2004 - 2 O 420/03

    Finanzierter Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

  • OLG Celle, 07.07.2004 - 3 U 22/04

    Abschluss eines Darlehensvertrages durch einen vollmachtlosen Vertreter;

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03

    Rückabwicklung unwirksamer Darlehensverträge: Rechtsschein einer Bevollmächtigung

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

  • BGH, 25.04.2001 - IV ZR 305/00

    Bezugsrecht des Versicherungsnehmers

  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLGR 2006, 780, 782) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. August 2005 (17 U 7/05 - juris Rn. 112 f = OLGR 2005, 886 ff insoweit dort nicht abgedruckt), die sich gleichfalls mit Hinweispflichten gegenüber Anlageinteressenten im Zusammenhang mit der Handelbarkeit solcher Kommanditanteile befassen, sind insoweit nicht eindeutig, da sie nicht ganz vergleichbare Sachverhalte betreffen.
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 17 U 66/05

    Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines unwirksamen

    Aus diesem Grund scheidet der Darlehensnehmer als Leistungsempfänger der Darlehensvaluta aus, und zwar unabhängig vom Eingreifen der Verbundregel des § 9 VerbrKrG und ohne Rücksicht auf eine Teleologie des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG (dazu BGH, Urt. vom 21.3.2005 - II ZR 411/03, NJW-RR 2005, 986; ferner Senat Urt. vom 23.8.2005 - 17 U 7/05, OLGR Karlsruhe 2005, 886).
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