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   OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06   

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https://dejure.org/2007,4902
OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2007 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2007 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4902)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verträge über die Bewerbung und Vermittlung von Telefonsex

    Jedenfalls vertragliche Ansprüche eines Vertragspartners, der die Unterstützungsleistungen für Prostitution (hier: Telefonsex) erbracht hat, sind nicht wegen Sittenwidrigkeit der Verträge nach § 138 BGB ausgeschlossen.

  • openjur.de

    Bewerbung/Vermittlung von Telefonsex; Sittenwidrigkeit: Zahlungsanspruch eines Bewerbers/Vermittlers von Telefonsex nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Beurteilung von Vermittlungsverträgen für Telefonsex nach dem Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten vom 20.12.2001 (ProstG); Sittenwidrigkeit von Telefonsex-Hotlines; Zulässigkeit von Urteilsänderungen zu Gunsten des ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; ProstG § 1 Abs. 1

  • ra.de
  • doerre.com PDF

    Sittenwidrigkeit von Telefonsex

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; ProstG § 1 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit von Ansprüchen aus einem Vertrag über die Bewerbung und Vermittlung von Telefonsexgesprächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Telefonsex ist nicht sittenwidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Telefonsex ist nicht sittenwidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2007, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Dagegen hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofs die Verträge zwischen dem Anrufer und dem Netzbetreiber als wertneutral und daher nicht sittenwidrig angesehen, auch wenn Telefonate mit sittenwidrigem Inhalt geführt werden (vgl. nur BGH NJW 2002, 361; Urteil vom 16.05.2002 - III ZR 253/01 -).

    Denn wie der 3. Senat des Bundesgerichtshofs bereits in seiner Entscheidung vom 22.11.2002 (NJW 2002, 361 TZ 8) festgestellt hat, stellt sich die Frage der rechtlichen Beurteilung der Vermittlungsverträge für Telefonsex durch das Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten vom 20.12.2001 (ProstG) völlig neu.

  • OLG Karlsruhe, 19.02.1997 - 7 U 98/94

    Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen aus der Lieferung von Telefon-Sex-Karten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Der Bundesgerichtshof und der Senat haben den Vertrag zwischen dem Anbieter von Telefonsex und einem Unternehmen über den Vertrieb von Telefonsex-Karten für sittenwidrig erachtet (BGH, 11. Senat, NJW 1998, 2895; Senat NJW 1997, 2605).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 Sa 31/02

    Telefonsex, Arbeitsvertrag, Sittenwidrigkeit, Telefonistin, Prostitutionsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Zwar wird vertreten, dass die zugrunde liegenden Verträge nach wie vor als sittenwidrig zu beurteilen sind, weil der Erlass eines Gesetzes nicht das Unsittliche in das Sittliche erheben könne (so LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.10.2002 - 4 Sa 31/02 - offengelassen vom OLG Celle OLGR 2002, 105).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Der Bundesgerichtshof und der Senat haben den Vertrag zwischen dem Anbieter von Telefonsex und einem Unternehmen über den Vertrieb von Telefonsex-Karten für sittenwidrig erachtet (BGH, 11. Senat, NJW 1998, 2895; Senat NJW 1997, 2605).
  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 253/01

    Sittenwidrigkeit von Telefonsex-Gesprächen über 0190-Sondernummern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Dagegen hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofs die Verträge zwischen dem Anrufer und dem Netzbetreiber als wertneutral und daher nicht sittenwidrig angesehen, auch wenn Telefonate mit sittenwidrigem Inhalt geführt werden (vgl. nur BGH NJW 2002, 361; Urteil vom 16.05.2002 - III ZR 253/01 -).
  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98

    Zur Zurechnung des Verschuldens von eingeschalteten Gesellschaften und Personen,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Zwar wird vertreten, dass die zugrunde liegenden Verträge nach wie vor als sittenwidrig zu beurteilen sind, weil der Erlass eines Gesetzes nicht das Unsittliche in das Sittliche erheben könne (so LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.10.2002 - 4 Sa 31/02 - offengelassen vom OLG Celle OLGR 2002, 105).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt (OLGR Karlsruhe 2007, 322), Verträge über die Bewerbung und Vermittlung von Telefonsexgesprächen seien nicht wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, so dass der Anspruch der Klägerin dem Grunde nach bestehe.
  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 102/07

    Sittenwidrigkeit von Telefonsexdienstleistungen

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt (OLGR Karlsruhe 2007, 322), Verträge über die Bewerbung und Vermittlung von Telefonsexgesprächen seien nicht wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, so dass der Anspruch der Klägerin dem Grunde nach bestehe.
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