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   OLG Koblenz, 15.01.2007 - 8 W 2/07   

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https://dejure.org/2007,10097
OLG Koblenz, 15.01.2007 - 8 W 2/07 (https://dejure.org/2007,10097)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2007 - 8 W 2/07 (https://dejure.org/2007,10097)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 8 W 2/07 (https://dejure.org/2007,10097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung eines Streits über die Wirksamkeit des Widerrufs eines in einem einstweiligen Verfügungsverfahren abgeschlossenen Vergleichs in einem gesonderten Klageverfahren; Außerhalb des Streitgegenstandes liegende im Vergleich mitgeregelte Punkte; Rechtmäßigkeit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 294; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 278; ZPO § 294; ZPO § 940
    Einwand des wirksamen Widerrufs eines Vergleichs im Verfahren einer einstweiligen Verfügung - Überprüfung in gesondertem Klageverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Koblenz 2007, 213
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 272/98

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2007 - 8 W 2/07
    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Streit der Vergleichsparteien solche Punkte betrifft, die zwar in dem Vergleich mitgeregelt worden waren, aber außerhalb des Streitgegenstandes des Ursprungsverfahrens gelegen hatten (BGHZ 87, 227, 231; 142, 253, 254).
  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2007 - 8 W 2/07
    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Streit der Vergleichsparteien solche Punkte betrifft, die zwar in dem Vergleich mitgeregelt worden waren, aber außerhalb des Streitgegenstandes des Ursprungsverfahrens gelegen hatten (BGHZ 87, 227, 231; 142, 253, 254).
  • BGH, 03.11.1971 - VIII ZR 52/70

    Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleiches - Sinn und Zweck eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2007 - 8 W 2/07
    Das gilt sowohl bei Nichteintritt der aufschiebenden als auch bei Eintritt der auflösenden Bedingung (BGH NJW 1972, 159; siehe auch BGHZ 46, 277; Münzberg, a.a.O., Rdnrn. 71, 76).
  • BGH, 18.11.1966 - IV ZR 235/65

    Erbengemeinschaft. Widerruf eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2007 - 8 W 2/07
    Das gilt sowohl bei Nichteintritt der aufschiebenden als auch bei Eintritt der auflösenden Bedingung (BGH NJW 1972, 159; siehe auch BGHZ 46, 277; Münzberg, a.a.O., Rdnrn. 71, 76).
  • OLG Hamm, 27.05.1980 - 4 U 277/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2007 - 8 W 2/07
    Auch über die Wirksamkeit eines in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geschlossenen Vergleichs soll nach einer verbreiteten Auffassung (Münzberg, a.a.O., Rdnr. 63; OLG Köln, MDR 1971, 671; OLG Hamm, MDR 1980, 1019) nach Klageerhebung im ordentlichen Verfahren entschieden werden, wenn der Vergleichsinhalt über den Gegenstand eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hinausgeht, er die Hauptsache oder sonstige Parteibeziehungen endgültig regelt.
  • OLG Rostock, 16.06.2010 - 1 U 13/10

    Zur Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs aus materiell-rechtlichen Gründen;

    Davon ist grundsätzlich auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auszugehen (OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2007, 213; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 794 Rn. 21).
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