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   OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09   

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https://dejure.org/2009,30008
OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09 (https://dejure.org/2009,30008)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.03.2009 - 11 WF 260/09 (https://dejure.org/2009,30008)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. März 2009 - 11 WF 260/09 (https://dejure.org/2009,30008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Klägers bei Zurücknahme des beabsichtigten Klageantrags im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung zu Gunsten des Klägers bei Zurücknahme des beabsichtigten Klageantrags im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 500
  • OLG-Report Koblenz 2009, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 72/03

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Zustellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09
    Es ist auch zunächst davon auszugehen, dass eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO möglich ist, wenn der Kläger wegen des Wegfalles des Klageanlasses die Klage zu einem Zeitpunkt zurückgenommen hat, in dem die Klage noch nicht zugestellt war (BGH FamRZ 2004, 697 ).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 1 WF 41/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Prozesskostenhilfeantrags im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09
    § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist nach einhelliger Ansicht, der sich der Senat anschließt, jedoch auf den Prozesskostenhilfeantrag nicht entsprechend anzuwenden (so auch OLG Braunschweig FamRZ 2005, 1263 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2004, 1661 ; Musielak/Fischer, ZPO , 6. Aufl., § 118 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 3 WF 113/03

    Zum Sondertatbestand des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09
    § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist nach einhelliger Ansicht, der sich der Senat anschließt, jedoch auf den Prozesskostenhilfeantrag nicht entsprechend anzuwenden (so auch OLG Braunschweig FamRZ 2005, 1263 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2004, 1661 ; Musielak/Fischer, ZPO , 6. Aufl., § 118 Rdn. 17).
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