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OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Klägers bei Zurücknahme des beabsichtigten Klageantrags im Prozesskostenhilfeverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung zu Gunsten des Klägers bei Zurücknahme des beabsichtigten Klageantrags im Prozesskostenhilfeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Andernach, 12.03.2009 - 7 F 420/08
- OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 500
- OLG-Report Koblenz 2009, 462
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 72/03
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Zustellung
Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09
Es ist auch zunächst davon auszugehen, dass eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO möglich ist, wenn der Kläger wegen des Wegfalles des Klageanlasses die Klage zu einem Zeitpunkt zurückgenommen hat, in dem die Klage noch nicht zugestellt war (BGH FamRZ 2004, 697 ). - OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 1 WF 41/05
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Prozesskostenhilfeantrags im Zusammenhang …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09
§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist nach einhelliger Ansicht, der sich der Senat anschließt, jedoch auf den Prozesskostenhilfeantrag nicht entsprechend anzuwenden (so auch OLG Braunschweig FamRZ 2005, 1263 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2004, 1661 ;… Musielak/Fischer, ZPO , 6. Aufl., § 118 Rdn. 17). - OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 3 WF 113/03
Zum Sondertatbestand des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO
Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2009 - 11 WF 260/09
§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist nach einhelliger Ansicht, der sich der Senat anschließt, jedoch auf den Prozesskostenhilfeantrag nicht entsprechend anzuwenden (so auch OLG Braunschweig FamRZ 2005, 1263 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2004, 1661 ;… Musielak/Fischer, ZPO , 6. Aufl., § 118 Rdn. 17).
- OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 WF 155/09
Rechtsfolgen einer Rücknahme eines Ehescheidungsantrages im …
Der Antragsteller hatte aber im Gegensatz zu der von der Antragsgegnerin vorgelegten Entscheidung des BGH (MDR 2005, 824 = NJW-RR 2005, 1015 unter Verweis auf BGH NJW 2004, 1530; vgl. auch: OLGR Koblenz 2009, 462; OLGR Brandenburg 2009, 507; OLGR Jena 2007, 565; OLG Hamm FamRZ 2005, 1185; OLGR Schleswig 2003, 445; OLGR Köln 2003, 68) nicht bereits einen unbedingten Antrag auf Scheidung eingereicht, sondern diesen von der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht.