Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.02.2001 - 10 U 202/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigungsfolgeschaden nach fristloser Kündigung eines Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses; Annahme einer vertragsimmanenten Betriebspflicht; Endgültige Erfüllungsverweigerung; Umdeutung einer fristlosen in eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Gegenseitige fristlose Kündigungen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 30.09.1999 - 8 O 186/99
- OLG Düsseldorf, 08.02.2001 - 10 U 202/99
Papierfundstellen
- NZM 2002, 292 (Ls.)
- OLG-Report Köln 2001, 69
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84
Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.09.1999 - VIII ZR 232/98
Anforderungen an die Darlegungslast zur Schlüssigkeit einer Klage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 26.06.1997 - 10 U 95/96
Kündigungsrecht des Mieters wegen unberechtigter fristloser Kündigung durch den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 12.10.2001 - 10 U 126/01
Verkehrsunfall - ungeklärte Ampelschaltung - Schadensteilung - Unvermeidbarkeit
Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur 10 U 40/98, 10 U 202/99, 10 U 120/00, 10 U 60/01). - OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - 10 U 122/02 Für den Vertragsinhalt sind nicht schlechthin alle Äußerungen einer Partei während der Verhandlungen, sondern nur die Erklärungen maßgeblich, die am Ende der Verhandlungen nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien verbindlich festgelegt werden (Senat, 10 U 202/99, Urt. v. 8.2.2001, OLGR 2001, 239).
- LG Düsseldorf, 04.10.2005 - 10 O 420/04
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückforderung seitens des …
Für den Vertragsinhalt sind nicht schlechthin alle Äußerungen einer Partei während der Verhandlungen, sondern nur die Erklärungen maßgeblich, die am Ende der Verhandlungen nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien verbindlich festgelegt werden (OLG Düsseldorf, 10 U 202/99, Urteil vom 08.02.2001, OLGR 2001, 239).
Rechtsprechung
BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Sofortige weitere Beschwerde; Beseitigung eines Wintergartens; Nachbarrechtliche Vorschriften; Privatrecht; Öffentliches Recht; Wohnungseigentum; Bauliche Veränderung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Wintergarten - Anspruch auf Beseitigung - Abstandsfläche
- Judicialis
WEG § 22 Abs. 1; ; BayBO Art. 6; ; BayBO Art. 7; ; AGBGB Art. 43
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22 Abs. 1; BayBO Art. 6, 7; AGBGB Art. 43
Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 1106/98
- LG München I - 1 T 7180/00
- BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1456
- NZM 2001, 815
- ZMR 2001, 563
- BauR 2001, 1301 (Ls.)
- BayObLGZ 2001, 41
- OLG-Report Köln 2001, 69
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99
Auslegung einer Gemeinschaftsordnung
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Weiterhin zutreffend ist es davon ausgegangen, dass diese Vorschrift im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, weil die gesetzliche Regelung durch Nr. 4.14. GO wirksam (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236) abbedungen ist.Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00).
- BayObLG, 18.12.2000 - 5Z RR 570/99
Einhaltung von Abstandsflächen gemäß Art. 6 und 7 BayBO
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
(1) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, Art. 7 BayBO) haben nachbarschützenden Charakter (BayObLGZ 1979, 16/21 f. und 2000, 355/358; Senatsbeschluss vom 14.12.2000).bb) Steht durch die Baugenehmigung fest, dass der Bauherr nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen hat, muss das der Nachbar gegen sich gelten lassen (BayObLGZ 2000, 355/362; Senatsbeschluss vom 23.1.2001).
- BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00).
- BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00
Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit …
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00). - BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96
Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines …
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Sollte der Entscheidung des Senats vom 12.9.1996 (WÜM 1996, 789 = NJW-RR 1997, 269) etwas anderes zu entnehmen sein, wird daran nicht festgehalten. - BayObLG, 26.05.2000 - 2Z BR 174/99
Rechtsbeschwerde wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
GO in Bezug genommenen Freiflächenpläne ist der Umfang der Sondernutzungsrechte zu bestimmen; maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in den Freiflächenplänen (vgl. BayObLG NZM 2000, 1011/1012 m.w.N.). - BayObLG, 30.01.1979 - RReg. 2 Z 157/77
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
(1) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, Art. 7 BayBO) haben nachbarschützenden Charakter (BayObLGZ 1979, 16/21 f. und 2000, 355/358; Senatsbeschluss vom 14.12.2000).
- OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 25 U 162/12
Geräuschimmissionen durch Luftwärmepumpen
Allerdings wird für den auf einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Schutzvorschriften fußenden quasinegatorischen Beseitigungsanspruch die Auffassung vertreten, er werde auch ohne ausdrücklich erteilten Dispens (vgl. § 63 HBO) durch eine Baugenehmigung ausgeschlossen, soweit deren Unbedenklichkeitserklärung auch die als verletzt gerügte Schutznorm umfasst (BayObLG, NJW-RR 2001, 1456, 1457;… OLG Hamm, ZMR 2006, 707, juris Rdn. 20; Seidel, NVwZ 2004, 139, 143). - BGH, 21.01.2022 - V ZR 76/20
Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts: …
Steht durch die Baugenehmigung aufgrund ihrer Legalisierungswirkung fest, dass der Bauherr nicht gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen hat, haben hiervon auch die Zivilgerichte auszugehen; der Nachbar muss diese Feststellung daher gegen sich gelten lassen (so zutreffend die ganz h.M.: BayObLGZ 2000, 355, 362; 2001, 41, 46; OLG Hamm, ZWE 2006, 346, 349;… Saller in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., Kapitel 1 Rn. 100 f.;… Seidel, Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz, Rn. 877 ff.;… Stüer, Bau- und Fachplanungsrecht, 5. Aufl., Rn. 2626;… Papier in Festschrift Weyreuther, 1993, 291, 301 ff.; Bartlsperger, VerwArch 60 [1969], 35, 59; Breuer, DVBl. 1983, 431, 438; Dolderer, DVBl. 1998, 19, 24 f.; Manssen, NVwZ 1996, 144, 146; Seidel, NVwZ 2004, 139, 143; Arbeitskreis Bauliches Nachbarrecht, BBauBl 1991, 10, 21 f.). - BayObLG, 12.08.2004 - 2Z BR 148/04
Beurteilung der Unvermeidbarkeit von Nachteilen unter Wohnungseigentümern
Dies ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die § 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45).
- BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer …
Allerdings kann die Teilungserklärung in Abweichung von § 22 Abs. 1 WEG (siehe etwa BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 829 sowie Niedenführ/Schulze § 22 R n. 30 m. w. N.) bestimmen, dass kein Wohnungseigentümer die äußere Gestalt des Bauwerks oder von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Bauteilen ändern darf.Schließlich folgt aus § 6 Abs. 1 GO, dass die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untereinander weitgehend dem von Nachbarn annähern wollten (siehe z.B. BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 472).
- BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 269/03
Zeitraum zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung in WEG -Sachen - …
(1) Weil in der Gemeinschaftsordnung die Vorschrift des § 22 Abs. 1 WEG über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen ist, sind für die Frage, ob die Antragsteller die Beseitigung des Anbaus verlangen können, nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgeblich, sondern die hier entsprechend anwendbaren allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (BayObLG ZMR 2001, 472; ZMR 2001, 362; BayObLGZ 2001, 41/45 f.).Der Senat hat dies in seiner vorangegangenen Entscheidung vom 23.1.2001 abweichend beurteilt und seine Rechtsprechung in einem Beschluss vom 21.2.2001 nochmals ausdrücklich und in Auseinandersetzung mit seiner früheren Rechtsauffassung bestätigt (BayObLGZ 2001, 41/44 f.).
- BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03
Zuständigkeit des Amtsgerichts für einstweilige Anordnungen in WEG -Sachen
Das Zustimmungserfordernis der übrigen Wohnungseigentümer kann durch die Gemeinschaftsordnung abgedungen werden (allgemeine Meinung; z.B. BayObLG NZM 2001, 815). - BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz
Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in dem Lageplan (vgl. BayObLG ZMR 1999, 773/774; BayObLG NZM 2000, 509/510; 2000, 1011/1012; BayObLG v. 21.2.2001, 2Z BR 104/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 11). - OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06
Wohnungseigentum: Einbau einer neuen Hauseingangstür bei einer Doppelhaushälfte …
In einer derartigen Bestimmung hat das BayObLG in ständiger Rechtsprechung eine wirksame Abbedingung des § 22 Abs. 1 WEG gesehen, mit der Folge, dass sich die Zulässigkeit der baulichen Veränderung nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts richtet (BayObLG WuM 1993, 565; BayObLGZ 2001, 41, 45; BayObLG ZfIR 2004, 867). - BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen …
Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob für den Wintergartenanbau weitergehend Abstandsflächen eingehalten werden müssten, wenn die Wohnungseigentümer ein Verhältnis zueinander wie real geteilte Nachbarn vereinbart hätten (vgl. dazu BayObLG ZMR 2001, 362; ZMR 2001, 472; BayObLGZ 2001, 41/45 f.). - OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
Veränderungen an nicht tragender Trennwand zweier Eigentumswohnungen - keine …
Für die Lattenrostabtrennung sind daher die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts entsprechend anzuwenden (vgl. BayObLGZ 2001, 41/45). - OLG Köln, 10.01.2003 - 16 Wx 221/02
Errichtung einer Mobilfunkanlage
- OLG Hamm, 09.01.2009 - 15 Wx 142/08
Nutzungsbefugnis und Bauordnungsrecht
- BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
Prüfung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks - Auswirkungen der …
- LG Itzehoe, 19.04.2011 - 11 S 26/10
Wohnungseigentum: Abdingbarkeit des gesetzlichen Zustimmungserfordernisses zu …
- BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04
Anlage eines Teiches aufgrund Gemeinschaftsordnung
Rechtsprechung
OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 46/2000, 16 U 46/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Mietverhältnis; Kündigung; Zwischenmietvertrag; Kündigungsmöglichkeit; Feuchtigkeitsschäden; Mängel; Minderung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung; gewerblicher Zwischenmieter; Gesundheitsgefährdung
- Judicialis
BGB § 542; ; BGB § 544; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 544
Kein Schutz des gewerblichen Zwischenmieters vor Gesundheitsschaden - ibr-online
Immobilien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Keine Gesundheitsgefahr für gewerblichen Zwischenmieter
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 544; BGB § 542
Rechte des gewerblichen Zwischenmieters bei Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbildung; Recht zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.04.2000 - 3 O 523/99
- OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 46/2000, 16 U 46/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 442
- NJW-RR 2004, 504 (Ls.)
- NZM 2001, 195
- NZM 2004, 240 (Ls.)
- OLG-Report Köln 2001, 69
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.12.2003 - XII ZR 308/00
Recht des Zwischenmieters zur Kündigung des Hauptvertrages wegen …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW-RR 2001, 442 = WuM 2001, 24 = NZM 2001, 195 = DWW 2001, 166 = OLGR Köln 2001, 69 veröffentlicht ist, hält die am 4. Oktober 1999 ausgesprochene Kündigung für unwirksam, weil der Beklagten ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Hauptmietvertrages mit dem Kläger nicht zugestanden habe:. - LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05
Mischmietverhältnis; Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Räumung von …
Nur wenn der Anspruchsinhaber aufgrund einer besonderen Notlage dringend auf die Herausgabe des streitbefangenen Grundstücks angewiesen ist, kommt eine einstweilige Verfügung auf Räumung in Betracht (OLG Celle, NZM 2001, 195).
Rechtsprechung
OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 266/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bauvertrag: Mitwirkungspflicht des Bestellers bezüglich der Arbeitsbedingungen im Baugewerbe; unzulässige Vertragskündigung bei möglicher Auftragsausführung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 287 BGB; § 649 BGB
Zahlung eines Werklohns bei unverschuldeter Unmöglichkei der Erbringung des Werkes durch den Auftragnehmer; Anrechnung der Ersparnis bei Nichtdurchführung eines Auftrages; Vorliegen eines umsatzsteuerpflichtigen Austauschgeschäfts - Wolters Kluwer
Zahlung eines Werklohns bei unverschuldeter Unmöglichkei der Erbringung des Werkes durch den Auftragnehmer; Anrechnung der Ersparnis bei Nichtdurchführung eines Auftrages; Vorliegen eines umsatzsteuerpflichtigen Austauschgeschäfts
- ibr-online
Bauvertrag-Bestellermitwirkungspflicht bzgl. Arbeitsbedingungen im Baugewerbe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Erforderlichkeit einer Mitwirkungshandlung des Bestellers
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine Mitwirkungshandlung des Bestellers erforderlich? (IBR 2001, 410)
Verfahrensgang
- LG Verden, 25.10.1999 - 4 O 503/98
- OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 266/99
Papierfundstellen
- BauR 2001, 1476 (Ls.)
- BauR 2001, 1597
- OLG-Report Köln 2001, 69
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.06.1987 - X ZR 39/86
Umsatzsteuerpflicht der Restvergütung nach teilweiser Ausführung eines …
Auszug aus OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 266/99
Insoweit liegt kein umsatzsteuerpflichtiges Austauschgeschäft vor (BGHZ 101, S. 130 bis 134 und Werner-Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1274).
- VK Sachsen, 08.07.2016 - 1/SVK/012-16
Einmal festgelegt, immer festgelegt!
Rechtsprechung
OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Reservierungsvereinbarung; Notarielle Beurkundung; Rechtswahlklausel; Niederländisches Recht; Grundstückskauf; Nichtigkeit; Formvorschrift
- unalex.eu
Art. 4 EVÜ
Verträge über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen - Judicialis
AGB-Gesetz § 11 Nr. 5; ; AGB-Gesetz § 11 Nr. 6; ; AGB-Gesetz § 12; ; AGB-Gesetz § 11; ; BGB § 313; ; BGB § 125; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 108 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de
EGBGB Art. 28 Abs. 3, 5
Stillschweigende Wahl des deutschen Rechts - ibr-online
Welches Recht gilt bei Kauf eines Grundstücks im Ausland?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vertragform bei Auslandsgrundstück
Verfahrensgang
- LG Aachen, 15.12.1999 - 8 O 289/99
- OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
Papierfundstellen
- BauR 2001, 687
- OLG-Report Köln 2001, 69
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89
Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages
Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (…vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 276 Rdnr. 77;… Münchener Kommentar-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)). - BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66
Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen …
Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
Allerdings kann die vor der im Jahre 1986 erfolgten Neufassung des Gesetzes ergangene Rechtsprechung, wonach regelmäßig eine stillschweigende Wahl inländischen Rechts anzunehmen war, wenn Inländer im Inland Verträge über ausländische Grundstücke schlossen (vgl. BGHZ 53, 189 ff. (191)), nicht ohne weiteres übernommen werden. - BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86
Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung
Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
Da nach alledem deutsches Recht Anwendung findet, ist der Vertrag mangels notarieller Beurkundung gem. § 313 BGB, der auch für Erwerbsverpflichtungen bezüglich ausländischer Grundstücke gilt, unwirksam (BGHZ 103, 235 ff. (241); OLG Frankfurt, RIW 95, 1033).
- OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 25 U 100/95
- Benetton -, Dispositionsfreiheit des U, Anspruch des FG auf Schadensersatz …
Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (…vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 276 Rdnr. 77;… Münchener Kommentar-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)). - OLG Hamm, 22.06.1993 - 19 U 35/93
Belieferung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber
Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (…vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 276 Rdnr. 77;… Münchener Kommentar-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)). - OLG Nürnberg, 22.02.1996 - 8 U 2932/95
Wirksamkeit eines in Deutschland vereinbarten privatschriftlichen Verkaufs eines …
Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
Ferner hat das OLG Nürnberg (NJW-RR 97, 1484 f.) für die schuldrechtliche Seite einer "Verkaufsvereinbarung" über ein italienisches Grundstück die stillschweigende Vereinbarung Deutschen Rechts im Hinblick darauf angenommen, dass alle Vertragsbeteiligten deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik waren, der Vertrag in deutscher Sprache verfasst und in Deutschland geschlossen wurde, sowie der Kaufpreis in DM vereinbart wurde und unbeeinflusst von dem in Italien notariell zu beurkundenden Kaufpreis bleiben sollte. - OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
Bungalow auf Teneriffa - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b …
Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
Auch das OLG München (NJW-RR 89, 663 (665)) ist von einer stillschweigenden Wahl des deutschen Rechts in einem Fall ausgegangen, in dem beide Parteien deutsche Staatsangehörige waren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten, der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wurde und das in Spanien gelegene Objekt im Eigentum der deutschen Beklagten stand.
- OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
Verjährung; ungerechtfertigte Bereicherung: Verjährungsfrist hinsichtlich eines …
Die streitgegenständliche "Allgemeine Resverierungsvereinbarung", die nicht mit einer gängigen und sowohl in der Rechtsprechung wie auch in der Literatur behandelten Reservierungsvereinbarung zwischen einem Kaufinteressenten und einem Makler gleichgesetzt werden kann (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. 10.02.1988, IVa ZR 268/86, MDR 1988, 651) oder mit einer Reservierungsvereinbarung, mit der sich ein Erwerber bei Vermeidung einer "Vertragsstrafe" zum Kauf eines Grundstücks "verpflichtet" (vgl. OLG Köln, Urt. v. 12.09.2000, 3 U 16/00, OLGR Köln 2001, 69), ist dahin auszulegen, dass die Beklagten zugesagt haben, für einen unbegrenzten, jedenfalls aber nicht dokumentierten Zeitraum das Grundstück für die Klägerin und den Drittwiderbeklagten "freizuhalten".
Rechtsprechung
OLG München, 09.03.2001 - 21 U 4701/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beweislast; Fahrzeugvermietung; Rückgabe Leihwagen; Dokumentationspflicht; Nachtbriefkasten
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 535; ZPO § 138 Abs. 3
Autoverleih - Rückgabe durch Abstellung und Schlüsseleinwurf - Dokumentationspflicht - sekundäre Behauptungslast - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 22 O 10941/98
- AG München, 04.12.1997 - 22 O 10941/98
- OLG München, 09.03.2001 - 21 U 4701/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1427
- MDR 2001, 987
- OLG-Report Köln 2001, 69
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89
Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …
Auszug aus OLG München, 09.03.2001 - 21 U 4701/00
Diese "sekundäre Behauptungslast" des Prozeßgegners der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei besteht immer dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehnisablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozeßgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH NJW 1990, 3151).