Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.2001 - 10 U 202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17622
OLG Düsseldorf, 08.02.2001 - 10 U 202/99 (https://dejure.org/2001,17622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2001 - 10 U 202/99 (https://dejure.org/2001,17622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 10 U 202/99 (https://dejure.org/2001,17622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsfolgeschaden nach fristloser Kündigung eines Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses; Annahme einer vertragsimmanenten Betriebspflicht; Endgültige Erfüllungsverweigerung; Umdeutung einer fristlosen in eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 292 (Ls.)
  • OLG-Report Köln 2001, 69
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 12.10.2001 - 10 U 126/01

    Verkehrsunfall - ungeklärte Ampelschaltung - Schadensteilung - Unvermeidbarkeit

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur 10 U 40/98, 10 U 202/99, 10 U 120/00, 10 U 60/01).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - 10 U 122/02
    Für den Vertragsinhalt sind nicht schlechthin alle Äußerungen einer Partei während der Verhandlungen, sondern nur die Erklärungen maßgeblich, die am Ende der Verhandlungen nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien verbindlich festgelegt werden (Senat, 10 U 202/99, Urt. v. 8.2.2001, OLGR 2001, 239).
  • LG Düsseldorf, 04.10.2005 - 10 O 420/04

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückforderung seitens des

    Für den Vertragsinhalt sind nicht schlechthin alle Äußerungen einer Partei während der Verhandlungen, sondern nur die Erklärungen maßgeblich, die am Ende der Verhandlungen nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien verbindlich festgelegt werden (OLG Düsseldorf, 10 U 202/99, Urteil vom 08.02.2001, OLGR 2001, 239).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2194
BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00 (https://dejure.org/2001,2194)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 2Z BR 104/00 (https://dejure.org/2001,2194)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 2Z BR 104/00 (https://dejure.org/2001,2194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Beseitigung eines Wintergartens; Nachbarrechtliche Vorschriften; Privatrecht; Öffentliches Recht; Wohnungseigentum; Bauliche Veränderung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wintergarten - Anspruch auf Beseitigung - Abstandsfläche

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; BayBO Art. 6; ; BayBO Art. 7; ; AGBGB Art. 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1; BayBO Art. 6, 7; AGBGB Art. 43
    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 1106/98
  • LG München I - 1 T 7180/00
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1456
  • NZM 2001, 815
  • ZMR 2001, 563
  • BauR 2001, 1301 (Ls.)
  • BayObLGZ 2001, 41
  • OLG-Report Köln 2001, 69
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    Weiterhin zutreffend ist es davon ausgegangen, dass diese Vorschrift im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, weil die gesetzliche Regelung durch Nr. 4.14. GO wirksam (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236) abbedungen ist.

    Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00).

  • BayObLG, 18.12.2000 - 5Z RR 570/99

    Einhaltung von Abstandsflächen gemäß Art. 6 und 7 BayBO

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    (1) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, Art. 7 BayBO) haben nachbarschützenden Charakter (BayObLGZ 1979, 16/21 f. und 2000, 355/358; Senatsbeschluss vom 14.12.2000).

    bb) Steht durch die Baugenehmigung fest, dass der Bauherr nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen hat, muss das der Nachbar gegen sich gelten lassen (BayObLGZ 2000, 355/362; Senatsbeschluss vom 23.1.2001).

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00).
  • BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00

    Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00).
  • BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96

    Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    Sollte der Entscheidung des Senats vom 12.9.1996 (WÜM 1996, 789 = NJW-RR 1997, 269) etwas anderes zu entnehmen sein, wird daran nicht festgehalten.
  • BayObLG, 26.05.2000 - 2Z BR 174/99

    Rechtsbeschwerde wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    GO in Bezug genommenen Freiflächenpläne ist der Umfang der Sondernutzungsrechte zu bestimmen; maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in den Freiflächenplänen (vgl. BayObLG NZM 2000, 1011/1012 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.01.1979 - RReg. 2 Z 157/77
    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
    (1) Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Abstandsflächen (Art. 6, Art. 7 BayBO) haben nachbarschützenden Charakter (BayObLGZ 1979, 16/21 f. und 2000, 355/358; Senatsbeschluss vom 14.12.2000).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 25 U 162/12

    Geräuschimmissionen durch Luftwärmepumpen

    Allerdings wird für den auf einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Schutzvorschriften fußenden quasinegatorischen Beseitigungsanspruch die Auffassung vertreten, er werde auch ohne ausdrücklich erteilten Dispens (vgl. § 63 HBO) durch eine Baugenehmigung ausgeschlossen, soweit deren Unbedenklichkeitserklärung auch die als verletzt gerügte Schutznorm umfasst (BayObLG, NJW-RR 2001, 1456, 1457; OLG Hamm, ZMR 2006, 707, juris Rdn. 20; Seidel, NVwZ 2004, 139, 143).
  • BGH, 21.01.2022 - V ZR 76/20

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts:

    Steht durch die Baugenehmigung aufgrund ihrer Legalisierungswirkung fest, dass der Bauherr nicht gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen hat, haben hiervon auch die Zivilgerichte auszugehen; der Nachbar muss diese Feststellung daher gegen sich gelten lassen (so zutreffend die ganz h.M.: BayObLGZ 2000, 355, 362; 2001, 41, 46; OLG Hamm, ZWE 2006, 346, 349; Saller in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., Kapitel 1 Rn. 100 f.; Seidel, Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz, Rn. 877 ff.; Stüer, Bau- und Fachplanungsrecht, 5. Aufl., Rn. 2626; Papier in Festschrift Weyreuther, 1993, 291, 301 ff.; Bartlsperger, VerwArch 60 [1969], 35, 59; Breuer, DVBl. 1983, 431, 438; Dolderer, DVBl. 1998, 19, 24 f.; Manssen, NVwZ 1996, 144, 146; Seidel, NVwZ 2004, 139, 143; Arbeitskreis Bauliches Nachbarrecht, BBauBl 1991, 10, 21 f.).
  • BayObLG, 12.08.2004 - 2Z BR 148/04

    Beurteilung der Unvermeidbarkeit von Nachteilen unter Wohnungseigentümern

    Dies ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die § 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

    Allerdings kann die Teilungserklärung in Abweichung von § 22 Abs. 1 WEG (siehe etwa BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 829 sowie Niedenführ/Schulze § 22 R n. 30 m. w. N.) bestimmen, dass kein Wohnungseigentümer die äußere Gestalt des Bauwerks oder von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Bauteilen ändern darf.

    Schließlich folgt aus § 6 Abs. 1 GO, dass die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untereinander weitgehend dem von Nachbarn annähern wollten (siehe z.B. BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 472).

  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 269/03

    Zeitraum zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung in WEG -Sachen -

    (1) Weil in der Gemeinschaftsordnung die Vorschrift des § 22 Abs. 1 WEG über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen ist, sind für die Frage, ob die Antragsteller die Beseitigung des Anbaus verlangen können, nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgeblich, sondern die hier entsprechend anwendbaren allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (BayObLG ZMR 2001, 472; ZMR 2001, 362; BayObLGZ 2001, 41/45 f.).

    Der Senat hat dies in seiner vorangegangenen Entscheidung vom 23.1.2001 abweichend beurteilt und seine Rechtsprechung in einem Beschluss vom 21.2.2001 nochmals ausdrücklich und in Auseinandersetzung mit seiner früheren Rechtsauffassung bestätigt (BayObLGZ 2001, 41/44 f.).

  • BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für einstweilige Anordnungen in WEG -Sachen

    Das Zustimmungserfordernis der übrigen Wohnungseigentümer kann durch die Gemeinschaftsordnung abgedungen werden (allgemeine Meinung; z.B. BayObLG NZM 2001, 815).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

    Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in dem Lageplan (vgl. BayObLG ZMR 1999, 773/774; BayObLG NZM 2000, 509/510; 2000, 1011/1012; BayObLG v. 21.2.2001, 2Z BR 104/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 11).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06

    Wohnungseigentum: Einbau einer neuen Hauseingangstür bei einer Doppelhaushälfte

    In einer derartigen Bestimmung hat das BayObLG in ständiger Rechtsprechung eine wirksame Abbedingung des § 22 Abs. 1 WEG gesehen, mit der Folge, dass sich die Zulässigkeit der baulichen Veränderung nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts richtet (BayObLG WuM 1993, 565; BayObLGZ 2001, 41, 45; BayObLG ZfIR 2004, 867).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04

    Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen

    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob für den Wintergartenanbau weitergehend Abstandsflächen eingehalten werden müssten, wenn die Wohnungseigentümer ein Verhältnis zueinander wie real geteilte Nachbarn vereinbart hätten (vgl. dazu BayObLG ZMR 2001, 362; ZMR 2001, 472; BayObLGZ 2001, 41/45 f.).
  • OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05

    Veränderungen an nicht tragender Trennwand zweier Eigentumswohnungen - keine

    Für die Lattenrostabtrennung sind daher die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts entsprechend anzuwenden (vgl. BayObLGZ 2001, 41/45).
  • OLG Köln, 10.01.2003 - 16 Wx 221/02

    Errichtung einer Mobilfunkanlage

  • OLG Hamm, 09.01.2009 - 15 Wx 142/08

    Nutzungsbefugnis und Bauordnungsrecht

  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04

    Prüfung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks - Auswirkungen der

  • LG Itzehoe, 19.04.2011 - 11 S 26/10

    Wohnungseigentum: Abdingbarkeit des gesetzlichen Zustimmungserfordernisses zu

  • BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04

    Anlage eines Teiches aufgrund Gemeinschaftsordnung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 46/2000, 16 U 46/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1749
OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 46/2000, 16 U 46/00 (https://dejure.org/2000,1749)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2000 - 16 U 46/2000, 16 U 46/00 (https://dejure.org/2000,1749)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2000 - 16 U 46/2000, 16 U 46/00 (https://dejure.org/2000,1749)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Keine Gesundheitsgefahr für gewerblichen Zwischenmieter

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 544; BGB § 542
    Rechte des gewerblichen Zwischenmieters bei Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbildung; Recht zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 442
  • NJW-RR 2004, 504 (Ls.)
  • NZM 2001, 195
  • NZM 2004, 240 (Ls.)
  • OLG-Report Köln 2001, 69
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.12.2003 - XII ZR 308/00

    Recht des Zwischenmieters zur Kündigung des Hauptvertrages wegen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW-RR 2001, 442 = WuM 2001, 24 = NZM 2001, 195 = DWW 2001, 166 = OLGR Köln 2001, 69 veröffentlicht ist, hält die am 4. Oktober 1999 ausgesprochene Kündigung für unwirksam, weil der Beklagten ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Hauptmietvertrages mit dem Kläger nicht zugestanden habe:.
  • LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05

    Mischmietverhältnis; Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Räumung von

    Nur wenn der Anspruchsinhaber aufgrund einer besonderen Notlage dringend auf die Herausgabe des streitbefangenen Grundstücks angewiesen ist, kommt eine einstweilige Verfügung auf Räumung in Betracht (OLG Celle, NZM 2001, 195).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 266/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7988
OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 266/99 (https://dejure.org/2001,7988)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.02.2001 - 22 U 266/99 (https://dejure.org/2001,7988)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 22 U 266/99 (https://dejure.org/2001,7988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Mitwirkungspflicht des Bestellers bezüglich der Arbeitsbedingungen im Baugewerbe; unzulässige Vertragskündigung bei möglicher Auftragsausführung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 287 BGB; § 649 BGB
    Zahlung eines Werklohns bei unverschuldeter Unmöglichkei der Erbringung des Werkes durch den Auftragnehmer; Anrechnung der Ersparnis bei Nichtdurchführung eines Auftrages; Vorliegen eines umsatzsteuerpflichtigen Austauschgeschäfts

  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines Werklohns bei unverschuldeter Unmöglichkei der Erbringung des Werkes durch den Auftragnehmer; Anrechnung der Ersparnis bei Nichtdurchführung eines Auftrages; Vorliegen eines umsatzsteuerpflichtigen Austauschgeschäfts

  • ibr-online

    Bauvertrag-Bestellermitwirkungspflicht bzgl. Arbeitsbedingungen im Baugewerbe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer Mitwirkungshandlung des Bestellers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Mitwirkungshandlung des Bestellers erforderlich? (IBR 2001, 410)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1476 (Ls.)
  • BauR 2001, 1597
  • OLG-Report Köln 2001, 69
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 39/86

    Umsatzsteuerpflicht der Restvergütung nach teilweiser Ausführung eines

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 266/99
    Insoweit liegt kein umsatzsteuerpflichtiges Austauschgeschäft vor (BGHZ 101, S. 130 bis 134 und Werner-Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1274).
  • VK Sachsen, 08.07.2016 - 1/SVK/012-16

    Einmal festgelegt, immer festgelegt!

    Für den BGB-Werkvertrag ergeben sich die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers aus § 242 BGB bzw. aus § 642 BGB, wenn eine gewisse Notwendigkeit zur Vornahme der Mitwirkungshandlung erreicht ist (OLG Celle, Urteil vom 08. Februar 2001 - 22 U 266/99).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5635
OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00 (https://dejure.org/2000,5635)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2000 - 3 U 16/00 (https://dejure.org/2000,5635)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2000 - 3 U 16/00 (https://dejure.org/2000,5635)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • unalex.eu

    Art. 4 EVÜ
    Verträge über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen

  • Judicialis

    AGB-Gesetz § 11 Nr. 5; ; AGB-Gesetz § 11 Nr. 6; ; AGB-Gesetz § 12; ; AGB-Gesetz § 11; ; BGB § 313; ; BGB § 125; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 108 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 28 Abs. 3, 5
    Stillschweigende Wahl des deutschen Rechts

  • ibr-online

    Welches Recht gilt bei Kauf eines Grundstücks im Ausland?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 687
  • OLG-Report Köln 2001, 69
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
    Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 276 Rdnr. 77; Münchener Kommentar-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)).
  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
    Allerdings kann die vor der im Jahre 1986 erfolgten Neufassung des Gesetzes ergangene Rechtsprechung, wonach regelmäßig eine stillschweigende Wahl inländischen Rechts anzunehmen war, wenn Inländer im Inland Verträge über ausländische Grundstücke schlossen (vgl. BGHZ 53, 189 ff. (191)), nicht ohne weiteres übernommen werden.
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
    Da nach alledem deutsches Recht Anwendung findet, ist der Vertrag mangels notarieller Beurkundung gem. § 313 BGB, der auch für Erwerbsverpflichtungen bezüglich ausländischer Grundstücke gilt, unwirksam (BGHZ 103, 235 ff. (241); OLG Frankfurt, RIW 95, 1033).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 25 U 100/95

    - Benetton -, Dispositionsfreiheit des U, Anspruch des FG auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
    Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 276 Rdnr. 77; Münchener Kommentar-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)).
  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 19 U 35/93

    Belieferung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
    Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 276 Rdnr. 77; Münchener Kommentar-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)).
  • OLG Nürnberg, 22.02.1996 - 8 U 2932/95

    Wirksamkeit eines in Deutschland vereinbarten privatschriftlichen Verkaufs eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
    Ferner hat das OLG Nürnberg (NJW-RR 97, 1484 f.) für die schuldrechtliche Seite einer "Verkaufsvereinbarung" über ein italienisches Grundstück die stillschweigende Vereinbarung Deutschen Rechts im Hinblick darauf angenommen, dass alle Vertragsbeteiligten deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik waren, der Vertrag in deutscher Sprache verfasst und in Deutschland geschlossen wurde, sowie der Kaufpreis in DM vereinbart wurde und unbeeinflusst von dem in Italien notariell zu beurkundenden Kaufpreis bleiben sollte.
  • OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87

    Bungalow auf Teneriffa - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
    Auch das OLG München (NJW-RR 89, 663 (665)) ist von einer stillschweigenden Wahl des deutschen Rechts in einem Fall ausgegangen, in dem beide Parteien deutsche Staatsangehörige waren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten, der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wurde und das in Spanien gelegene Objekt im Eigentum der deutschen Beklagten stand.
  • OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06

    Verjährung; ungerechtfertigte Bereicherung: Verjährungsfrist hinsichtlich eines

    Die streitgegenständliche "Allgemeine Resverierungsvereinbarung", die nicht mit einer gängigen und sowohl in der Rechtsprechung wie auch in der Literatur behandelten Reservierungsvereinbarung zwischen einem Kaufinteressenten und einem Makler gleichgesetzt werden kann (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. 10.02.1988, IVa ZR 268/86, MDR 1988, 651) oder mit einer Reservierungsvereinbarung, mit der sich ein Erwerber bei Vermeidung einer "Vertragsstrafe" zum Kauf eines Grundstücks "verpflichtet" (vgl. OLG Köln, Urt. v. 12.09.2000, 3 U 16/00, OLGR Köln 2001, 69), ist dahin auszulegen, dass die Beklagten zugesagt haben, für einen unbegrenzten, jedenfalls aber nicht dokumentierten Zeitraum das Grundstück für die Klägerin und den Drittwiderbeklagten "freizuhalten".
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.03.2001 - 21 U 4701/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6243
OLG München, 09.03.2001 - 21 U 4701/00 (https://dejure.org/2001,6243)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.2001 - 21 U 4701/00 (https://dejure.org/2001,6243)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 2001 - 21 U 4701/00 (https://dejure.org/2001,6243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beweislast; Fahrzeugvermietung; Rückgabe Leihwagen; Dokumentationspflicht; Nachtbriefkasten

  • Judicialis

    BGB § 535; ; ZPO § 138 III

  • rechtsportal.de

    BGB § 535; ZPO § 138 Abs. 3
    Autoverleih - Rückgabe durch Abstellung und Schlüsseleinwurf - Dokumentationspflicht - sekundäre Behauptungslast

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1427
  • MDR 2001, 987
  • OLG-Report Köln 2001, 69
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG München, 09.03.2001 - 21 U 4701/00
    Diese "sekundäre Behauptungslast" des Prozeßgegners der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei besteht immer dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehnisablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozeßgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH NJW 1990, 3151).
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