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   OLG Köln, 28.11.2002 - 6 W 110/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7224
OLG Köln, 28.11.2002 - 6 W 110/02 (https://dejure.org/2002,7224)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.11.2002 - 6 W 110/02 (https://dejure.org/2002,7224)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. November 2002 - 6 W 110/02 (https://dejure.org/2002,7224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Pflicht des Klägers in Wettbewerbsstreitigkeiten sich im Anschluss an ein einstweiliges Verfügungsverfahren zunächst durch ein Abschlussschreiben Sicherheit über das Erfordernis der Hauptsacheklageerhebung zu verschaffen; Zur Frage der Zumutbarkeit bei drohender ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2003, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1995 - VIII ZR 257/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2002 - 6 W 110/02
    Er durfte die Verjährungsfrist nämlich voll ausschöpfen (vgl. BGH NJW 1995, 3380 f.).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

    Das Abschlussschreiben war im übrigen auch erforderlich, um die Kostenfolge des § 93 ZPO nach Erhebung der Hauptsacheklage zu vermeiden, zumal die Erfolglosigkeit der Abmahnung vor Beginn des Verfügungsverfahrens grundsätzlich keine Anhaltspunkte dafür bietet, wie sich der Antragsgegner nach Erlass der einstweiligen Verfügung verhalten wird (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2003, 192, 193).
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