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   OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05   

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https://dejure.org/2005,8384
OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05 (https://dejure.org/2005,8384)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.2005 - 17 W 253/05 (https://dejure.org/2005,8384)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 2005 - 17 W 253/05 (https://dejure.org/2005,8384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 91 I 1; ; PatG § 143; ; UWG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 143; UWG § 1; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Kostenerstattung für Mitwirkung des Patentanwaltes im Vollstreckungsverfahren des Wettbewerbsprozess nur bei besonderer Schwierigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2006, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 10.05.1996 - 8 W 250/96
    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05
    Jedenfalls hat das Gericht zu prüfen, ob überhaupt technische Fragen streitig waren, mithin das typische Arbeitsfeld des Patentanwaltes überhaupt tangiert war (OLG Frankfurt JB 1997, 599; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLG Stuttgart Rpfleger 1996, 371; OLG Zweibrücken OLGR 1999, 249; Senat, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 17 W 293/03 - Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 17 W 271/04 - Beschluss vom 30. Dezember 2004 - 17 W 227/03 -, stdg.
  • OLG München, 17.06.2005 - 6 W 1198/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für Mitwirkung eines Patentanwalts im

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05
    Zwar dürften die Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwaltes im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich erstattungsfähig sein (OLG München OLGR 2005, 599 m. w. N.; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Auflage, § 140 Rn. 4; Fezer, Markenrecht, 3. Auflage, § 140 Rn. 18 m. w. N.).
  • OLG Jena, 12.03.2002 - 2 W 45/02

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05
    Jedenfalls hat das Gericht zu prüfen, ob überhaupt technische Fragen streitig waren, mithin das typische Arbeitsfeld des Patentanwaltes überhaupt tangiert war (OLG Frankfurt JB 1997, 599; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLG Stuttgart Rpfleger 1996, 371; OLG Zweibrücken OLGR 1999, 249; Senat, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 17 W 293/03 - Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 17 W 271/04 - Beschluss vom 30. Dezember 2004 - 17 W 227/03 -, stdg.
  • OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 8 W 457/08

    Patentanwaltsgebühren: Mitwirkung wegen der Verwendung eines

    Wegen des urheber-/wettbewerbsrechtlichen Teils des Rechtsstreits sind Patentanwaltskosten nur nach § 91 Abs. 1 ZPO zu erstatten, also dann, wenn die Mitwirkung eines Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (OLG Frankfurt GRUR 1993, 161 und JurBüro 1997, 599; KGR 1999, 374; OLGR Zweibrücken 1999, 249; OLG Köln JurBüro 2000, 650; OLGR München 2002, 96; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLGR Köln 2006, 131).

    Diese Notwendigkeit kommt z. B. ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es um die Beurteilung patent- oder markenrechtlicher Vorfragen bei Schutzrechtsberühmungen innerhalb des § 1 UWG geht oder zum Verfahrensgegenstand schwierige technische Streitfragen zu beantworten sind, die auf der Grundlage des Wettbewerbs- oder Urheberrechts ausgetragen werden (OLGR Zweibrücken 1999, 249; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLGR Köln 2006, 131; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rdnr. 2.121 m. w. N.).

  • LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14

    Rohrkupplung

    Im vorliegenden Fall wären die Kosten der vorprozessualen Mitwirkung eines Patentanwalts auch dann erstattungsfähig, wenn insoweit der Maßstab für einen bloßen Wettbewerbsprozess angelegt würde: Auch in einem Wettbewerbsprozess ist die Mitwirkung von Patentanwälten notwendig und daher Teil der Kostenerstattungspflicht, sofern der Streitfall schwierige technische Fragen aufwirft, deren Beantwortung vernünftigerweise die Mandatierung eines Patentanwalts erfordert (OLG Köln OLGRep. 2006, 131 und 810; OLG Stuttgart GRUR-RR 2004, 279; Ahrens, a.a.O. m.w.N.).
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