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   OLG Köln, 15.08.2006 - 4 U 7/06   

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https://dejure.org/2006,8711
OLG Köln, 15.08.2006 - 4 U 7/06 (https://dejure.org/2006,8711)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.2006 - 4 U 7/06 (https://dejure.org/2006,8711)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 2006 - 4 U 7/06 (https://dejure.org/2006,8711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtschuldnerische Haftung für Schäden aus einem Auffahrunfall; Folgen eines fehlenden Nachweises über eine schuldhafte Verursachung des Unfalls; Einordnung des Unfalls als ein unabwendbares Ereignis; Auffahrunfall am Ende eines Staus; Anteilige Haftung des ...

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 3 § 18 Abs. 1
    Beweislastfragen beim Auffahr-/Aufschiebeunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2007, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1976 - VI ZR 100/75

    Anwendungsvoraussetzungen für § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2006 - 4 U 7/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 67, 14; 72, 355) greift jedoch bei einer Unfallkette die Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB dann nicht ein, wenn einer von zwei möglichen Verursachern dem Geschädigten in voller Höhe haftet.
  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 128/76

    Gesamtschuldnerische Haftung zweier Unfallverursacher

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2006 - 4 U 7/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 67, 14; 72, 355) greift jedoch bei einer Unfallkette die Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB dann nicht ein, wenn einer von zwei möglichen Verursachern dem Geschädigten in voller Höhe haftet.
  • OLG Frankfurt, 24.06.1988 - 2 U 233/87
    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2006 - 4 U 7/06
    Damit war aber zunächst der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des auffahrenden Beklagten zu 2.) erschüttert (vgl. dazu OLG Frankfurt NZV 1989, 73).
  • OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11

    Grundsätze zur Haftungsverteilung bei einem unabwendbaren Auffahrunfalls;

    b) In der Regel ist eine solche Aufschiebe-Kollision für den Fahrer des aufgeschobenen Fahrzeugs nur dann im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG unabwendbar, wenn dieser den Beweis dafür führen kann, dass sein Fahrzeug ohne den Anstoß nicht auf das vordere Fahrzeug aufgefahren wäre, dass also sein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen gekommen wäre (vgl. OLGR Köln 2007, 42 - juris-Rdnr. 15, 23; LG Bonn, NJW-RR 2008, 1345 - juris-Rdnr. 32).
  • LG Limburg, 16.12.2008 - 2 O 313/06

    Voraussetzungen und Nachweis eines doppelten Auffahrunfalls auf der Autobahn und

    Das bloße Vorhandensein eines in Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs bei einem ungeklärten Unfall begründet kein Beteiligtsein im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG (vgl. OLG Frankfurt, NZV 1989, 73; OLG Köln, Urteil vom 15.8.2006, Az: 4 U 7/06, zitiert nach Juris).

    Denn die Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB hat den Zweck, dem Geschädigten beim Vorhandensein aller übrigen Anspruchsvoraussetzungen über einen Beweisnotstand bzgl. des Schadensverursachers oder des auf den Schadensverursachter entfallenden Schadensanteils hinweg zu helfen (OLG Köln, Urteil vom 15.8.2006, AZ: 4 U 7/06, zitiert nach Juris).

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