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   OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06   

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https://dejure.org/2006,8491
OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06 (https://dejure.org/2006,8491)
OLG München, Entscheidung vom 22.11.2006 - 34 Wx 121/06 (https://dejure.org/2006,8491)
OLG München, Entscheidung vom 22. November 2006 - 34 Wx 121/06 (https://dejure.org/2006,8491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 60 a Abs. 3; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 50 Abs. 5; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; AufenthG § 62 Abs. 3
    D (A), Abschiebungshaft, Duldung, Verlassen des Aufenthaltsbereichs, räumliche Beschränkung, Vertrauensschutz, Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Belehrung, Entziehungsabsicht, Indien, Inder, Punjab, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 2, Abs. 3
    Haftgrund des Aufenthaltswechsels nach Ablauf der Ausreisefrist - zeitliche Prognose bei Anordnung von Abschiebungshaft gegen im Heimatland zu identifizierende Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftgrund des Aufenthaltswechsels nach Ablauf der Ausreisefrist; Vorliegen eines Aufenthaltswechsels im Falle des Besitzes einer festen Wohnung und des Verlassens des Bezirks der Ausländerbehörde für mehr als drei Tage; Möglichkeit eines Entfalls des Haftgrunds nach ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report München 2007, 144
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06
    Dies hat er zu vertreten (BGHZ 133, 235/238 f.).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01

    Einreise eines Ausländers mit Hilfe eines Schleusers

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06
    Soweit sich aus den im Rechtsbeschwerdeverfahren vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der Betroffene seinen Einlassungen zufolge mit Hilfe von Schleusern nach Deutschland gelangt ist, wird der Haftgrund nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG (vgl. BayObLG InfAuslR 2001, 343) gegebenenfalls neu zu prüfen zu sein.
  • OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betr.

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06
    Der Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG wird nicht durch den Aufenthaltswechsel des Ausländers, sondern durch den Umstand begründet, dass der Betroffene für die Durchführung der Abschiebung nicht zur Verfügung steht, weil die Ausländerbehörde nicht darüber unterrichtet ist, wo sich die betroffene Person aufhält (OLG Hamm vom 26.2.2002, 15 W 53/02).
  • BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97

    Abschiebungshaft bei Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisepflicht

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06
    c) Zutreffend ist auch die Rechtsmeinung des Landgerichts, dass trotz Aufenthaltswechsels der genannte Haftgrund entfällt, wenn der Ausländer die Verständigung der Behörde vom Aufenthaltswechsel zwar unterlässt, dabei aber den Umständen nach nicht damit rechnen musste, dass die Behörde seine Abschiebung betreibt oder betreiben wird (BayObLGZ 1997, 260).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 152/93
    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1993, 294; BayObLG-Report 2001, 87) liegt ein Aufenthaltswechsel im Sinne von § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG (früher § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG) nicht nur dann vor, wenn der Ausländer seine Wohnung wechselt, sondern auch dann, wenn er zwar eine feste Wohnung hat, den Bezirk der Ausländerbehörde aber für mehr als drei Tage verlässt.
  • BayObLG, 05.06.1998 - 3Z BR 147/98
    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06
    Der Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ist auch dann bereits erfüllt, wenn der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in der ihm zugewiesenen Unterkunft länger als drei Tage für die Ausländerbehörde nicht angetroffen werden konnte, ohne dass er der Ausländerbehörde eine Anschrift mitgeteilt hatte, unter der er erreichbar war (BayObLG vom 5.6.1998, 3Z BR 147/98).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011- V ZB 16/11 Rn. 8, juris; OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR München 2007, 144, 145; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, AuslR, 61. Aktualisierung, § 62 AufenthG Rn. 44 a.E.).
  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (vgl. OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR 2007, 144; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual.
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 15/11

    Abschiebungshaftverfahren: Gesetzliche Vermutung des Haftgrundes des nicht

    Maßgeblich für die Vermutung, dass die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt wird, ist der Umstand, dass der Betroffene nach Ablauf der Ausreisefrist für die Durchführung der Abschiebung nicht zur Verfügung steht, weil er die Ausländerbehörde nicht über seinen Aufenthaltsort unterrichtet hat (vgl. OLG München, OLGR 2007, 144, 145, juris Rn. 12; OLG Hamm, OLGR 2002, 332, juris Rn. 14).
  • LG Arnsberg, 16.09.2014 - 5 T 287/14

    Voraussetzungen für die Begrenzung der Höchstdauer einer rechtmäßig angeordneten

    Der Umstand allein, dass der Betroffene auf Anraten seines Verfahrensbevollmächtigten freiwillig wieder bei der hiesigen Ausländerbehörde vorstellig geworden ist, reicht nicht aus, um die Vermutung der Entziehungsabsicht zu widerlegen (vgl. LG Landau (Pfalz), 29.02.2012, Az. 3 T 40/12; OLG München, Beschluss vom 22.11.2006, Az. 34 Wx 121/06).
  • OLG München, 18.02.2009 - 34 Wx 7/09

    Anordnung der Abschiebungshaft: Zulässigkeit eines auf die Kostenfolge

    Auch wenn bekanntermaßen eine Beschaffung von Passersatzpapieren über die indischen Heimatbehörden erhebliche Zeit beansprucht (vgl. Senat vom 22.11.2006, 34 Wx 121/06 = OLG-Report 2007, 144/146), konnte sich die Ausländerbehörde hier jedenfalls darauf stützen, dass unter Mithilfe der Deutschen Botschaft in New Delhi eine beschleunigte Identitätsklärung herbeigeführt werden kann.
  • OLG Zweibrücken, 06.11.2008 - 3 W 200/08

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Schutz von Ehe und Familie, Vertretenmüssen,

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. NVwZ 2002, Beilage 1, 46; ebenso OLG Saarbrücken, FGPrax 1999, 243; OLG München, OLGR 2007, 144), an der er festhält.
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