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   OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01 (1)   

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https://dejure.org/2004,7359
OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01 (1) (https://dejure.org/2004,7359)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.11.2004 - 9 U 206/01 (1) (https://dejure.org/2004,7359)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. November 2004 - 9 U 206/01 (1) (https://dejure.org/2004,7359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines Geschäftsführers einer kommunalen GmbH; Umfang der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH; Einschränkung der Geschäftsführungsbefugnis eines Geschäftsführers ; Abschluss eines Swap-Vertrags ohne Zustimmung ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 239 Abs. 1; ; ZPO § 296; ; ZPO § 543; ; BGB § 174; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 2; ; SGB X § 115 Abs. 1; ; AktG § 84; ; GO-LSA §§ 116 ff.; ; StGB § 266

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bindungswirkung einer Untersagung bestimmter Geschäfte durch die Kommunalaufsichtsbehörde für eine kommunale GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abberufung Aufsichtsrat, Abberufung aus wichtigem Grund Abberufung außerhalb des gesetzlichen Sofortvollzugs, Abberufung des Alleingeschäftsführers, Abberufung des Fremdgeschäftsführers Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2005, 753
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01
    Bei der Bewertung, wann bei einem Risikogeschäft die Grenze zur strafrechtlichen Untreue gemäß § 266 StGB überschritten wird, geht die Rechtsprechung davon aus, dass es im Zweifel darauf ankommt, ob bei einer wirtschaftlich vernünftigen, alle bekannten äußeren Umstände berücksichtigenden Gesamtbetrachtung die Gefahr eines Verlustgeschäftes wahrscheinlicher ist, als die Aussicht auf Gewinnzuwachs (BGH NJW 1975, 1234, 1236 ["Arminia Bielefeld"]; Schönke-Schröder/Lenckner/Perron StGB, 26. Aufl., § 266, Rn. 20; LK - Schünemann StGB, 11. Aufl., § 266, Rn. 96).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01
    Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Inhalt des Revisionsurteils vom 1.12.2003 (Bl. 57 - 63 III - z. B. ZiP 2004, 92 = NJW 2004, 1528 -).
  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers;

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01
    Einerseits kann eine mehrfache Kompetenzüberschreitung, indem der Geschäftsführer ohne zuvor die Zustimmung der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrates einzuholen, außergewöhnliche Geschäfte (dazu LG Magdeburg, Urteil vom 2.7.2004, S. 13 - Bl. 164 II in 5 O 1340/03 -) für die Gesellschaft getätigt hat, einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen (BGH NJW-RR 2002, 173).
  • OLG Jena, 08.08.2000 - 8 U 1387/98

    Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses für die Bestellung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01
    Zu beachten ist hierbei der Geschäftszweck der Firma und der Wille der Gesellschafter (Thüringer OLG NZG 2001, 86 m. w. N. auf Literatur und Rechtsprechung zu § 43 GmbHG).
  • KG, 06.01.1999 - 23 U 8694/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01
    Demnach ist bei einer solchen Klausel im Zweifel nur die schriftlich erklärte Kündigung gültig; dagegen kann ihr Zugang auch in anderer Weise als durch Einschreibebrief wirksam erfolgen (BAG NJW 1980, 1304; KG GmbHR 1999, 1143; Wank in Münchner Handbuch Arbeitsrecht Bd. 2, § 115, Rn. 11; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 9. Aufl., § 123, Rn. 62; Müller-Glöge in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 620 BGB, Rn. 244).
  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01
    Zwar ist eine Abmahnung gegenüber einem Geschäftsführer einer GmbH i. d. R. nicht erforderlich (BGH NJW 2000, 1638, 1639), in die Bewertung einzubeziehen ist aber, dass die fristlose Kündigung grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn ein Festhalten am Vertrag bis zur nächsten ordentlichen Beendigungsmöglichkeit unzumutbar ist.
  • BAG, 20.09.1979 - 2 AZR 967/77

    Arbeitsvertrag - Kündigung des Vertrags - Eingeschriebener Brief - Vereinbarung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01
    Demnach ist bei einer solchen Klausel im Zweifel nur die schriftlich erklärte Kündigung gültig; dagegen kann ihr Zugang auch in anderer Weise als durch Einschreibebrief wirksam erfolgen (BAG NJW 1980, 1304; KG GmbHR 1999, 1143; Wank in Münchner Handbuch Arbeitsrecht Bd. 2, § 115, Rn. 11; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 9. Aufl., § 123, Rn. 62; Müller-Glöge in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 620 BGB, Rn. 244).
  • OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 111/04

    Bank muss bei Beratung eines Gemeindeunternehmens zu Swap-Geschäft auf

    (8) Auch kann nicht außer Betracht bleiben, dass der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Urteil vom 16.11.2004 - Az. 9 U 206/01 - die Auffassung vertreten hat, B. sei nicht verpflichtet gewesen, den Zins- und Währungsswap dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen, da das Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung nicht größer gewesen sei als die Chance einer günstigen Entwicklung der Wechselkurse.
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 1 U 659/06

    Teilurteil bei Widerklage - Zustimmungsbedürfnis von Verträgen und der

    Zwar ist eine Abmahnung gegenüber einem Geschäftsführer einer GmbH in der Regel nicht erforderlich (BGH NJW 2000, 1638, 1639), in die Bewertung einzubeziehen ist aber, dass die fristlose Kündigung grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn ein Festhalten am Vertrag bis zur nächsten ordentlichen Beendigungsmöglichkeit unzumutbar ist (OLGR Naumburg 2005, 753).
  • LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen

    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass schwerwiegende oder aber wiederholte Kompetenzüberschreitungen die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführerdienstverhältnisses rechtfertigen können (vgl. dazu BGH NJW-RR 2002, 173; OLG München DB 2009, 1231, 1232; OLGR München 2005, 803; OLGR Naumburg 2005, 753-755; , OLG Celle GmbHR 2003, 773; vgl. dazu auch Haas in: Michalski, GmbHG § 43 Rn. 53; Meyke, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, 2007, Rn. 90a).
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