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   OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06   

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https://dejure.org/2006,9219
OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2006,9219)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.07.2006 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2006,9219)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2006,9219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Putenmastanlage; Notwendigkeit einer drittschützenden Wirkung der verletzten Amtspflicht; ...

  • Judicialis

    BauGB § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 36; BGB § 839 Abs. 1
    Amtshaftung einer Gemeinde bei rechtwidriger Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 514
  • OLG-Report Naumburg 2007, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Denn die Mitglieder des Gemeinderates der Beklagten haben mit ihrer Entscheidung über die Erteilung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens eine hoheitliche Tätigkeit ausgeübt und sind damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne anzusehen (z. B. BGH, BGHZ 65, 182; NJW 1984, 2516).

    Denn die Versagung bindet die Genehmigungsbehörde im immissionsschutzrechtlichen Verfahren, da in diesen Fällen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ebenfalls zwingend zu versagen ist (vgl. zum Drittschutz BVerwG NJW 1966, 513; BVerwG NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182; BGH NJW 1992, 2691; NJW 1993, 3065).

    Eine reine Verhinderungsplanung genügt nicht, d. h. die Gemeinde muss bei Einwendungen gegen den Standort einer Anlage entweder Vorstellungen über Maßnahmen haben, die zur Genehmigungsfähigkeit führen könnten, oder einen anderen geeigneten Standort im Gemeindegebiet ausweisen (z. B. BVerwG BauR 1997, 444; BGHZ 65, 182; BGH BauR 2003, 364; BGH ZfBR 2006, 181; vgl. auch Sötker, a. a. O., § 36 Rn. 30; Krautzberger, a.a.O. § 36 Rn. 12; Graupeter ZfBR 2005, 432, 434).

  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 234/04

    Haftung der Gemeinde wegen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Die Mitglieder von Gemeinderäten müssen sich auf ihre Entschließungen nach § 36 Abs. 1 BauGB 1997 sorgfältig vorbereiten und, soweit ihnen die Sach- und Rechtskenntnis fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder sonstiger Fachbehörden bzw. notfalls sogar von außerhalb der Verwaltung einholen (z. B. BGH BauR 1984, 498; BGH BauR 2003, 364; zuletzt BGH ZfBR 2006, 181).

    Eine reine Verhinderungsplanung genügt nicht, d. h. die Gemeinde muss bei Einwendungen gegen den Standort einer Anlage entweder Vorstellungen über Maßnahmen haben, die zur Genehmigungsfähigkeit führen könnten, oder einen anderen geeigneten Standort im Gemeindegebiet ausweisen (z. B. BVerwG BauR 1997, 444; BGHZ 65, 182; BGH BauR 2003, 364; BGH ZfBR 2006, 181; vgl. auch Sötker, a. a. O., § 36 Rn. 30; Krautzberger, a.a.O. § 36 Rn. 12; Graupeter ZfBR 2005, 432, 434).

  • BGH, 21.11.2002 - III ZR 278/01

    Rechtsfolgen rechtswidriger Versagung des objektiv nicht erforderlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Die Mitglieder von Gemeinderäten müssen sich auf ihre Entschließungen nach § 36 Abs. 1 BauGB 1997 sorgfältig vorbereiten und, soweit ihnen die Sach- und Rechtskenntnis fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder sonstiger Fachbehörden bzw. notfalls sogar von außerhalb der Verwaltung einholen (z. B. BGH BauR 1984, 498; BGH BauR 2003, 364; zuletzt BGH ZfBR 2006, 181).

    Eine reine Verhinderungsplanung genügt nicht, d. h. die Gemeinde muss bei Einwendungen gegen den Standort einer Anlage entweder Vorstellungen über Maßnahmen haben, die zur Genehmigungsfähigkeit führen könnten, oder einen anderen geeigneten Standort im Gemeindegebiet ausweisen (z. B. BVerwG BauR 1997, 444; BGHZ 65, 182; BGH BauR 2003, 364; BGH ZfBR 2006, 181; vgl. auch Sötker, a. a. O., § 36 Rn. 30; Krautzberger, a.a.O. § 36 Rn. 12; Graupeter ZfBR 2005, 432, 434).

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung sowie durch die Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen, zu erwägen, nicht jedoch von vornherein die vollständige Versagung der Genehmigungen (z. B. BVerwGE 68, 58; 52, 122).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.1998 - 7 L 2108/96

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohnbebauung; Baurecht; Landwirtschaft;

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Hinsichtlich der zu erwartenden Immissionen sprach zunächst für die Zulässigkeit der Vorhaben, dass sich die geplanten Putenmastanlagen jedenfalls weit außerhalb des räumlichen Bereiches befanden, in dem nach der TA Luft und der VDI 3472 Tierhaltung - Hühner mit unzumutbaren Geruchsimmissionen zu rechnen war (z. B. OVG Lüneburg NdsRPfl 1998, 252 ).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung sowie durch die Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen, zu erwägen, nicht jedoch von vornherein die vollständige Versagung der Genehmigungen (z. B. BVerwGE 68, 58; 52, 122).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Schließlich hätte es der Beklagten auch offen gestanden, ihr Einvernehmen zu erklären und anschließend eine den Vorhaben widersprechende Bauleitplanung zu betreiben und sie durch eine Veränderungssperre zu sichern (vgl. BVerwG ZfBR 2004, 460).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Denn die Versagung bindet die Genehmigungsbehörde im immissionsschutzrechtlichen Verfahren, da in diesen Fällen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ebenfalls zwingend zu versagen ist (vgl. zum Drittschutz BVerwG NJW 1966, 513; BVerwG NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182; BGH NJW 1992, 2691; NJW 1993, 3065).
  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 251/86

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Sie können sich insoweit nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg in den Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz von Nachbarn gegen die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung berufen, weil diese Entscheidungen auf einem anderen Grund beruhte, nämlich der fehlenden Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (z. B. BGH NJW 1982, 36 und Beschluss v. 29. Oktober 1987, III ZR 251/86).
  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83

    Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Die Mitglieder von Gemeinderäten müssen sich auf ihre Entschließungen nach § 36 Abs. 1 BauGB 1997 sorgfältig vorbereiten und, soweit ihnen die Sach- und Rechtskenntnis fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder sonstiger Fachbehörden bzw. notfalls sogar von außerhalb der Verwaltung einholen (z. B. BGH BauR 1984, 498; BGH BauR 2003, 364; zuletzt BGH ZfBR 2006, 181).
  • VGH Bayern, 19.01.1987 - 22 B 84 A.980

    Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Außenbereichsvorhaben

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

  • VGH Bayern, 24.05.1984 - 2 B 83 A.850
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 36/92

    Haftungsrechtliche Zuordnung bei rechtswidriger Ablehnung einer Bauvoranfrage

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80

    Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden

  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 118/87
  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

  • BVerwG, 13.11.1996 - 4 B 210.96

    Bauplanungsrecht - Entgegenstehende öffentliche Belage bei Bauvorhaben im

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Dem kann sie sich nicht dadurch entziehen, dass sie einen oder einzelne Belange zur Begründung der versagenden Entscheidung herausgreift und sich - quasi zeitlich unbegrenzt - die Anforderung weiterer Bauvorlagen und/oder die weitergehende Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens vorbehält (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. August 2007 - 2 M 162/07 -, Jurisdokument, Rdnr. 13 und 14; OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 1 U 10/06 -, Jurisdokument, Rdnr. 32).
  • OLG Naumburg, 27.11.2008 - 1 U 43/08

    Rechtsfolgen der rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im

    Die verletzte Amtspflicht - Versagung statt gebotener Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens - hat eine Außenwirkung auf den durch sie geschützten Bauwilligen, hier die Klägerin (vgl. zu allem Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 2006, 1 U 10/06 "Putenmastanlage I" - OLGR Naumburg 2007, 344 ; nachgehend: BGH, Beschluss v. 28. November 2007, III ZR 266/06: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; auch OLG Naumburg, Urteil vom 14. September 2005, 6 U 130/03 - OLGR Naumburg 2007, 271 f., die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung einer Schweinemastanlage betreffend).
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