Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 14.10.1999 - 1 U 121/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
- ratgeber-arzthaftung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 847 § 831
35.000 DM Schmerzensgeld für Dekubitus 4. Grades - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
35.000,- DM Schmerzensgeld für Dekubitus durch nachlässige Pflege im Altenheim
- ciper.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Dekubitus beim Bewohner eines Pflegeheims
- vkm-baden.de
(Auszüge)
Dokumentationspflichten bei Dekubitus (Pflegeheim); Beweislastumkehr
Besprechungen u.ä.
- ciper.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Dekubitus beim Bewohner eines Pflegeheims
Verfahrensgang
- LG Oldenburg - 8 O 1054/98
- OLG Oldenburg, 14.10.1999 - 1 U 121/98
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2000, 762
- OLG-Report Oldenburg 2000, 102
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 06.12.2006 - 25 O 403/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
Auf der Grundlage dieser Umstände erscheint bei Einordnung der vorliegenden Schäden in den Kontext früherer Schmerzensgeldbemessungen in vergleichbaren Fällen (OLG Köln OLGReport Köln 2000, 149 = NJR-RR 2000, 1267; OLG Oldenburg OLGR Oldenburg 2000, 102) unter Berücksichtigung aller Umstände des vorliegenden Einzelfalls, insbesondere der bei dem Kläger infolge der Grundverletzung eintretenden besonderen Auswirkungen (etwa für die Fähigkeit, im Rollstuhl sitzen zu können) und auch des Gesichtspunktes, dass dem Kläger wegen des Querschnitts die mit einem Decubitus regelmäßig verbundenen Schmerzen erspart geblieben sind, zum Ausgleich seines immateriellen Schadens ein Betrag von EUR 17.500,- als angemessen aber auch ausreichend. - LG Nürnberg-Fürth, 25.05.2012 - 12 O 589/12
Verletzung eines Heimpflegevertrages
Dass der zuerkannte Betrag bei unzureichenden Pflegeleistungen jedenfalls nicht übersetzt ist, zeigt die Orientierung an vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Oldenburg , NJW-RR 2000, 762).
