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   OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00   

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https://dejure.org/2001,6991
OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00 (https://dejure.org/2001,6991)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.01.2001 - 6 U 41/00 (https://dejure.org/2001,6991)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 6 U 41/00 (https://dejure.org/2001,6991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung; Wettbewerbsverstoß; Kritisierende vergleichende Werbung; Vergleichende Werbung; Testhinweis

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit vergleichender Testhinweiswerbung; Werbung mit ausländischen Testurteilen; Eignung und Zuverlässigkeit des Consumentenbond der Niederlande; Verwechslungsgefahr mit der Stiftung Warentest; Werbung mit älteren Testergebnissen

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Werbung mit einem Testurteil in den Niederlanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Schleswig 2001, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    nach den vom BGH in seiner Entscheidung vom 21. März 1991 (I ZR 151/89) aufgestellten Kriterien sei für die Zulässigkeit der Testhinweiswerbung der Beklagten vorauszusetzen, dass sich der Verbraucher den Test relativ leicht beschaffen könne.

    Als sogenannte Testhinweiswerbung ist die Werbung der Beklagten im Sinne von § 1 UWG unbedenklich, wenn (1.) es sich um einen Test handelt, der von einem anerkannten, neutralen Testinstitut in einem einwandfreien Verfahren ermittelt worden ist und dem Verbraucher mit genauen Entscheidungskriterien ein sachlich richtiges Gesamtbild vermittelt (vgl. Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rn 420; Köhler/Piper, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 1995, § 1 UWG Rn 414) und (2.) der Test mit Hilfe der in der Werbung angegebenen Fundstelle einfach und leicht nachprüfbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1991, GRUR 1991, S. 679 f.).

    Der an dem Produkt der Beklagten Interessierte wird also nicht schon durch das Fehlen der Fundstellenangabe vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt, die Einzelheiten des in der Werbung mitgeteilten Testes zu erfahren (vgl. BGH GRUR 1991, 679).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 21. März 1991 auf die besondere Akzeptanz und das besondere Interesse deutscher Verbraucher an den Testergebnissen der STIFTUNG WARENTEST abgestellt hat (BGH GRUR 1991, 679 ).

  • BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Entscheidend ist nicht die sprachliche oder grammatikalische Form, sondern der Sinngehalt der Angabe, so wie ihn das Publikum auffasst (vgl. BGH: GRUR 1957, 600 ; GRUR 1970, 425 ; 1973, 78 ).
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Entscheidend ist nicht die sprachliche oder grammatikalische Form, sondern der Sinngehalt der Angabe, so wie ihn das Publikum auffasst (vgl. BGH: GRUR 1957, 600 ; GRUR 1970, 425 ; 1973, 78 ).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist grundsätzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen (vgl. EuGH, EuZW 1998, 526, Rn 31 Gut Springenheide; EuGH NJW 2000, 1173 ; BGH WRP 2000, 517 ).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist grundsätzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen (vgl. EuGH, EuZW 1998, 526, Rn 31 Gut Springenheide; EuGH NJW 2000, 1173 ; BGH WRP 2000, 517 ).
  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Entscheidend ist nicht die sprachliche oder grammatikalische Form, sondern der Sinngehalt der Angabe, so wie ihn das Publikum auffasst (vgl. BGH: GRUR 1957, 600 ; GRUR 1970, 425 ; 1973, 78 ).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist grundsätzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen (vgl. EuGH, EuZW 1998, 526, Rn 31 Gut Springenheide; EuGH NJW 2000, 1173 ; BGH WRP 2000, 517 ).
  • OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 105/17

    Consumentenbond-Matratzentest - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen

    Nach den vom OLG Schleswig in der Entscheidung 6 U 41/00 aufgestellten Maßstäben bestünden keine Bedenken gegen die Werbung mit einem Consumentenbond-Testergebnis, insbesondere sei unschädlich, dass die Beschaffung solcher Tests schwieriger sei als die von solchen der Stiftung Warentest und dass diese nur in niederländischer Sprache zur Verfügung stünden.

    Die Antragsgegnerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 09.01.2001 (6 U 41/00, juris) berufen, da der dort zu beurteilende Sachverhalt anders gelagert war.

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