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   OLG Schleswig, 25.09.2008 - 7 U 13/08   

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https://dejure.org/2008,9019
OLG Schleswig, 25.09.2008 - 7 U 13/08 (https://dejure.org/2008,9019)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.09.2008 - 7 U 13/08 (https://dejure.org/2008,9019)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. September 2008 - 7 U 13/08 (https://dejure.org/2008,9019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833 Satz 2
    Verfassungsmäßigkeit der Haftungsprivilegierung der Nutztierhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsicht vor panischem Rindvieh: bei Kuh gegen Auto verliert Auto - auch versicherungstechnisch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Schleswig 2008, 963
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2008 - 7 U 13/08
    Die Voraussetzungen für eine konkrete Normkontrolle gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG sind nicht gegeben; der Senat ist von der Verfassungswidrigkeit der nachkonstitutionellen entscheidungserheblichen Norm nicht überzeugt, bloße Zweifel würden nicht genügen (vgl. BVerfGE 1, 184, 189; 9, 237, 240 f.).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2008 - 7 U 13/08
    Die Voraussetzungen für eine konkrete Normkontrolle gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG sind nicht gegeben; der Senat ist von der Verfassungswidrigkeit der nachkonstitutionellen entscheidungserheblichen Norm nicht überzeugt, bloße Zweifel würden nicht genügen (vgl. BVerfGE 1, 184, 189; 9, 237, 240 f.).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 275/85

    Vermietung von Reitpferden

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2008 - 7 U 13/08
    Zwar ist das Haftungsprivileg nicht mehr ganz zeitgemäß; so führt der BGH (BGH NJW 86, 2501 f.) aus, dass die Voraussetzungen, die den Gesetzgeber 1908 veranlasst hätten, Satz 2 in § 833 BGB nachträglich einzufügen, heute nicht mehr im gleichen Umfang zutreffen; zur Begründung der Novelle sei damals darauf verwiesen worden, dass die Milderung der Haftpflicht der ländlichen Bevölkerung zu Gute käme.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2008 - 7 U 13/08
    Die Ungleichbehandlung von Nutz- und Luxustierhalter ist nicht willkürlich, weil der Gesetzgeber mit § 833 Satz 2 BGB einen legitimen Zweck verfolgt; zwischen der Gruppe der Luxustierhalter und der der Nutztierhalter bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, die die ungleiche Behandlung (Gefährdungshaftung und vermutete Verschuldenshaftung), rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72, 88).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 266/08

    Vereinbarkeit der Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters mit Art. 3 Abs. 1

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLGR Schleswig 2008, 963 veröffentlicht ist, hat es dahinstehen lassen, ob die Hütesicherheit der Weide gewährleistet gewesen sei.
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