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OLG Stuttgart, 06.12.2000 - 9 U 103/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BörsG § 59; BGB § 1247
Verbindlichkeit von Geschäften zur Sicherung eines verbindlichen Börsentermingeschäfts durch einen Dritten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn - 5 O 2546/98
- OLG Stuttgart, 06.12.2000 - 9 U 103/00
Papierfundstellen
- OLG-Report Stuttgart 2001, 92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.01.1999 - XI ZR 93/98
Behandlung von Schuldanerkenntnissen termingeschäftsfähiger Personen; Erlangung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2000 - 9 U 103/00
e) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.01.1999 (WM 1999, 539 ) steht der Auffassung des Senats nicht entgegen. - BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96
Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2000 - 9 U 103/00
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass auch bei einer Bürgschaft das Kreditinstitut den Bürgen vor oder bei Vertragsschluss grundsätzlich nicht über das verbürgte Risiko aufzuklären hat, es sei denn, dass das Kreditinstitut wegen besonderer Umstände des Einzelfalles davon ausgehen muss, dass der Bürge über sein Vertragsrisiko nicht hinreichend unterrichtet ist und die Verhältnisse nicht durchschaut (BGH WM 1997, 1045 ). - OLG Hamburg, 27.04.1995 - 8 U 36/94
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2000 - 9 U 103/00
Dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Hamburg gefolgt (Urteil vom 27.04.1995; 8 U 36/94 - nicht veröffentlicht). - BGH, 22.04.1997 - XI ZR 127/96
Wirkung eines vertraglich begründeten Pfandrechts an einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2000 - 9 U 103/00
Ein konkludenter Verzicht erfordert ein unzweideutiges Verhalten des Gläubigers, das vom Erklärungsgegner, der Klägerin, als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (BGH WM 1997, 1136 ). - RG, 16.03.1933 - IV 9/33
Kann eine nicht börsentermingeschäftsfähige Person die Bürgschaft für eine …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2000 - 9 U 103/00
Das Reichsgericht (RGZ 140, 132) hat auch für die Sicherung einer verbindlichen Terminschuld aus einem Börsentermingeschäft Termingeschäftsfähigkeit verlangt, weil der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, nicht termingeschäftsfähige Personen gegen die aus der Teilnahme am Terminhandel erwachsenden Gefahren zu schützen, vereitelt würde, wenn jede nicht termingeschäftsfähige Person dem Gläubiger gegenüber zum Zweck der Erfüllung fremder Terminschulden Verbindlichkeiten eingehen könnte.
- FG Münster, 28.08.2008 - 14 K 1337/07
Steuerliche Beurteilung von Aufwendungen für sog. Stückzinsen; Beim Erwerb einer …
Bundesschatzbriefe Typ B sind Inhaberschuldverschreibungen, deren Verbriefung durch einen Eintrag im Bundesschuldbuch ersetzt wird (vgl. z.B. OLG Stuttgart Urteil vom 6. Dezember 2000 9 U 103/00, OLGR Stuttgart 2001, 92).