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   OLG Stuttgart, 10.01.2006 - 8 WF 1/06   

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https://dejure.org/2006,13901
OLG Stuttgart, 10.01.2006 - 8 WF 1/06 (https://dejure.org/2006,13901)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2006 - 8 WF 1/06 (https://dejure.org/2006,13901)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 8 WF 1/06 (https://dejure.org/2006,13901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    PKH-Bewilligung: Berücksichtigung künftiger Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Festsetzung der zu zahlenden Raten; Voraussetzung einer späteren Abänderungsbefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung künftigerÄnderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen für eine Abänderungsbefugnis; Änderung von persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • Judicialis

    ZPO § 120

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120
    Zur Berücksichtigung künftiger Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Stuttgart 2006, 458
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 05.01.2015 - 5 Ta 367/14

    Entscheidung des Gerichts im Überprüfungsverfahren gem. § 120 Abs. 4 ZPO

    Vielmehr ist die Anordnung von Ratenzahlungen und deren Höhe konkret und fallbezogen zu begründen (OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - II-2 WF 255/11, 2 WF 255/11 -, FamRZ 2012, 386; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 8 WF 1/06 -, juris; Büttner u.a., a.a.O., Rz 495).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - 21 Ta 2032/13

    Prozesskostenhilfe - sofortige Beschwerde gegen die Höhe einer

    bb) Ist zum Zeitpunkt der Bewilligung davon auszugehen, dass innerhalb der nächsten vier Jahre eine positive Änderung der Einkommensverhältnisse eintreten wird, sind mit der Bewilligung zugleich in entsprechender Anwendung des § 120 Abs. 1 Satz 2 ZPO die sich dann aus der Änderung ergebenden höheren Raten festzusetzen (vgl. OLG Stuttgart vom 10.01.2006 - 8 WF 1/06 -, OLGR Stuttgart 2006, 458; OLG Karlsruhe vom 26.09.2008 - 5 WF 66/08 -, MDR 2009, 533; OLG Hamm vom 26.10.2011 - II-2 WF 255/11 -, MDR 2012, 50; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O. Rn. 385).
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