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OLG Zweibrücken, 12.02.2007 - 6 UF 37/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf die Anordnung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Umgangsrechts; Recht des Kindes auf Umgang mit einem Elternteil trotz Ausschluss desselben von der Ausübung der persönlichen Obhut; Umgang mit dem Vater als männliche Identifikationsperson zum Aufbau einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666 § 1684 Abs. 1 § 1697
Anordnung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Umgangsrechts mit gemeinsamem Kind bei Umgangsverweigerung durch sorgeberechtigte Mutter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nachhaltige unbegründete Umgangsverweigerung
- efkir.de , S. 4 (Leitsatz)
§§ 1666, 1684 BGB
Umgangspflegschaft zur Durchsetzung des Umgangsrechts
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz, 23.12.2004 - 2 F 512/04
- AG Landau/Pfalz, 07.02.2006 - 2 F 302/05
- AG Landau/Pfalz, 07.02.2007 - 2 F 302/05
- OLG Zweibrücken, 12.02.2007 - 6 UF 37/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 730
- FamRZ 2007, 1678
- OLG-Report Zweibrücken 2007, 280
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 03.09.2002 - 1 UF 103/00
Umgangsrecht, Umgangspfleger, Herausgabepflicht, Zwangshaft, Gewalt, …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2007 - 6 UF 37/06
Nach Einschätzung des Senats ist deshalb nur der teilweise Entzug des Sorgerechts in Verbindung mit der Anordnung, das Kind für die Dauer des Umgangs an den Ergänzungspfleger herauszugeben, wobei zur Überwindung des von der Mutter zu erwartenden Widerstandes auch Gewalt gegen die Mutter angewendet werden darf, das geeignete Mittel, dem Widerstand der Mutter gegen die Besuchskontakte zu begegnen (so auch OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1585 ff).
- OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 9 UF 102/08
Umgang: Recht eines Vaters zum Umgang mit seiner Tochter trotz einer …
Auf der anderen Seite benötigt auch das Kind zum Aufbau einer gesunden Entwicklung seiner Persönlichkeit beide Elternteile als Identifikationspersonen, gerade auch den Vater als männliche Bezugsperson, wenn es im Übrigen bei der Mutter aufwächst und von ihr das mütterliche Identifikationsbild erhält (…vgl. Staudinger/Rauscher, BGB, 2006, § 1684 Rdnr. 30 ff. mit weiteren Nachweisen; OLGR Zweibrücken 2007, 280/281).