Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.03.1999 - 6 UF 190/98   

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https://dejure.org/1999,2319
OLG Hamm, 10.03.1999 - 6 UF 190/98 (https://dejure.org/1999,2319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.1999 - 6 UF 190/98 (https://dejure.org/1999,2319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 1999 - 6 UF 190/98 (https://dejure.org/1999,2319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns aufgrund Nichterfüllung der sich aus einem ehelichen Verhältnis ergebenden wirtschaftlichen Verpflichtungen über längere Zeit; Anspruch gegen einen in Trennung lebenden Ehepartner auf detailierte Information über den ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1329
  • FamRZ 2000, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.1999 - 6 UF 190/98
    Durch eine Abweisung der Stufenklage insgesamt werden sämtliche mit dieser verfolgten Ansprüche aberkannt (vgl. BGH Urteil vom 13. Dezember 1989 in NJW-RR 1990, Seite 390 sowie BGH NJW 1985, Seite 862).
  • BGH, 25.06.1976 - IV ZR 125/75

    Voraussetzungen der eidesstattlichen Bekräftigung eines vorgelegten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.1999 - 6 UF 190/98
    Zwar weist die Klägerin zu Recht darauf hin, daß sich aus § 1353 Abs. 1 BGB die Verpflichtung des Ehegatten ergibt, den anderen wenigstens in groben Zügen über den Bestand seines Vermögens zu informieren (vgl. BGH FamRZ 1976, Seite 516, 517).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.1999 - 6 UF 190/98
    Durch eine Abweisung der Stufenklage insgesamt werden sämtliche mit dieser verfolgten Ansprüche aberkannt (vgl. BGH Urteil vom 13. Dezember 1989 in NJW-RR 1990, Seite 390 sowie BGH NJW 1985, Seite 862).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 2 UF 100/13

    Keine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft wegen Nichterfüllung der

    Eine detaillierte Auskunft oder gar ein Vermögensverzeichnis ist nicht geschuldet ( OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1441ff., juris Rn. 11; OLG Hamm, FamRZ 2000, 228ff., juris Rn. 31).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 2 UF 16/09

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich: Voraussetzungen und Umfang der

    Eine detaillierte Auskunft oder gar ein Vermögensverzeichnis ist nicht geschuldet (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1441ff., juris Rn. 11; OLG Hamm, FamRZ 2000, 228ff., juris Rn. 31).
  • OLG Köln, 01.07.2008 - 4 UF 8/08

    Klage auf Durchführung des vorzeitigen Zugewinns

    Eine detaillierte Auskunft gemäß § 260 BGB kann nicht verlangt werden ( vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 228 - 230 ).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 9 UF 149/07

    Vorzeitiger Gewinnausgleich: Voraussetzungen des Anspruchs auf

    Zwar genügt es im Grundsatz nicht, wenn der Schuldner lediglich erklärt, er werde sein Vermögen abräumen und der Bedürftige bekomme nichts (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 228).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98   

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https://dejure.org/1999,7632
OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98 (https://dejure.org/1999,7632)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.01.1999 - 20 UF 548/98 (https://dejure.org/1999,7632)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 20 UF 548/98 (https://dejure.org/1999,7632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Kindesunterhalt; Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs; Grenzen der Unterhaltspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1015
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 74/05

    Selbstbehalt eines Umschülers bei Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt

    Die Frage, ob einem Umschüler bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen (so: OLG Dresden FamRZ 1999, 1015; LSG Nordrhein-Westfalen FamRZ 2001, 1739) oder derjenige eines Erwerbstätigen (so: OLG Hamm FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1215; Wendl / Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. A. § 2, Rz. 266) oder ein Zwischenbetrag (so: OLG Köln FamRZ 1998, 480) zuzugestehen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten.
  • OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06

    Selbstbehalt; Umschüler

    Jedenfalls aus dem Blickwinkel der Beklagten begegnet diese Berechnung keinen Bedenken: Allenfalls ließe sich umgekehrt die Frage stellen, ob einem Umschüler tatsächlich nur der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen zugute kommen soll (so allerdings das in anderer Besetzung ergangene Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Dresden vom 20.01.1999, FamRZ 1999, 1015; ebenso OLG Dresden -10. Zivilsenat - FPR 2003, 481; dagegen mit Recht OLG Dresden - 22. Zivilsenat -, Beschlüsse vom 09.02.2001, 22 UF 590/00 und vom 23.07.2004, 22 UF 117/04).

    Auch die mit dem höheren Selbstbehalt des Erwerbstätigen verbundene Anreizfunktion lässt sich aus Sicht des Senats bei einem Umschüler nicht von vornherein ausschließen; denn die Erwägung, denjenigen Unterhaltsverpflichteten (auch finanziell) besonders zu motivieren, der sich mit Erfolg um die Erzielung von Erwerbseinkommen bemüht, trifft auf den Umschüler sogar in besonderem Maße zu, weil es hier nicht nur um den Erhalt des während der Umschulung selbst erzielten Einkommens geht, sondern darüber hinaus um die mittel- und langfristige Verbesserung der Arbeitsmarktchancen des Umschülers, die wiederum gerade auch dem Unterhaltsberechtigten zugute käme (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1215, 1216; Scholz in Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 2 Rn. 266; Schumacher in: Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl. 2004, Rn. 3197; Palandt/Diederichsen, 65. Aufl. 2005, § 1603 BGB Rn. 32).

  • OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02

    Umschulung; Nebentätigkeit; fiktives Einkommen; Unterhaltsgeld

    Hierbei ist davon auszugehen, dass einem Umschüler grundsätzlich nur der Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen zusteht (OLG Dresden - 20. Senat, FamRZ 1999, 1015) .
  • LSG Hessen, 13.10.2004 - L 6 AL 465/02

    Abzweigung von Unterhaltsgeld - Verletzung der Unterhaltspflicht - Höhe des

    Wer, wie die Klägerin, eine Entgeltersatzleistung beziehe, bedürfe insbesondere nicht deshalb, weil er sich weiterbilde, aus unterhaltsrechtlicher Sicht eines besonderen finanziellen Anreizes (Hinweis auf OLG Dresden, in: FamRZ 1999, 1015).
  • OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01

    Einbeziehung des anzurechnenden Kindergeldanteils in die Dynamisierung des Tenors

    Der Senat gesteht dem Beklagten den erhöhten Selbstbehalt eines Erwerbstätigen zu, weil die Umschulung der Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit dient und dieser daher aus unterhaltsrechtlicher Sicht gleich steht (wie OLG Hamm FamRZ 1999, 1015 ; a.A. OLG Dresden, FamRZ 1999, 1015 : nur Selbstbehalt des Nichterwerbstätigen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2000 - L 9 AL 162/99

    Arbeitslosenversicherung

    Der jenige, der eine Entgeltersatzleistung bezieht, bedarf insbesondere auch nicht deshalb, weil er sich weiterbildet, aus unterhaltsrechtlicher Sicht eines besonderen finanziellen Anreizes, die Bildungsmaßnahme fortzusetzen (vgl. OLG Dresden FamRZ 1999, 1015).
  • AG Ludwigslust, 17.02.2005 - 5 F 316/02

    Verpflichtung der Großeltern zur Leistung von Kindesunterhalt für ihren Enkel;

    So kann etwa die Haushaltsersparnis auf Grund des Zusammenlebens mit einem Lebensgefährten mit 25 % des Selbstbehaltes angesetzt und dieser entsprechend reduziert werden (vgl. Ziffer 21.7 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock; OLG Nürnberg NJW 2003, 3138 [OLG Nürnberg 30.05.2003 - 11 UF 850/03] ;OLG Hamm FamRZ 2003, 1210 [OLG Hamm 08.01.2003 - 8 WF 296/02] ),oder der Selbstbehalt kann angemessen abgesenkt werden, wenn die tatsächlichen Wohnkosten erheblich unter dem in ihm enthaltenen Wohnkostenanteil liegen (OLG Dresden FamRZ 1999, 1015 [OLG Dresden 20.01.1999 - 20 UF 548/98] ;Rebmann/Säcker/Rixecker-Born, Münchener Kommentar zum BGB , Band 8:Familienrecht II (§§ 1589-1921),4.Aufl.,2002,§ 1610 Rn.105).
  • AG Ludwigslust, 23.09.2005 - 5 F 146/04
    In diesem Zusammenhang kann etwa die Haushaltsersparnis aufgrund des Zusammenlebens mit einem Lebensgefährten oder einem Ehegatten mit 25 % des Selbstbehaltes angesetzt und dieser entsprechend reduziert werden (vgl. Ziffer 21.7 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock; OLG Nürnberg NJW 2003, 3138; OLG Hamm FamRZ 2003, 1210), oder der Selbstbehalt kann angemessen abgesenkt werden, wenn die tatsächlichen Wohnkosten erheblich unter dem in ihm enthaltenen Wohnkostenanteil liegen ( OLG Dresden FamRZ 1999, 1015 [OLG Dresden 20.01.1999 - 20 UF 548/98] ; Rebmann/ Säcker/ Rixecker- Born, Münchener Kommentar zum BGB , Band 8: Familienrecht II (§§ 1589- 1921), 4. Aufl., 2002, § 1610 Rn. 105).
  • AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04

    Streit um die Abänderung eines auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten

    Dabei ist zunächst zu beachten, dass der Selbstbehalt des Beklagten im Hinblick auf seine unter dem hierfür vorgesehenen Anteil in Höhe von üblicherweise 360, 00 EUR liegenden Wohnkosten abgesenkt werden kann (OLG Dresden FamRZ 1999, 1015 [OLG Dresden 20.01.1999 - 20 UF 548/98] ; Rebmann/Säcker/Rixecker-Born, Münchener Kommentar zum BGB , Band 8:Familienrecht II (§§ 1589-1921), 4. Aufl. , 2002, § 1610 Rn. 105), und dann nur noch bei (750, 00 EUR - 360, 00 EUR + 268, 95 EUR =) 658, 95 EUR liegt.
  • AG Ludwigslust, 19.05.2005 - 5 F 89/04
    So kann etwa die Haushaltsersparnis aufgrund des Zusammenlebens mit einem Lebensgefährten oder einem Ehegatten mit 25 % des Selbstbehaltes angesetzt und dieser entsprechend reduziert werden (vgl. Ziffer 21.7 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock; OLG Nürnberg NJW 2003, 3138; OLG Hamm FamRZ 2003, 1210), oder der Selbstbehalt kann angemessen abgesenkt werden, wenn die tatsächlichen Wohnkosten erheblich unter dem in ihm enthaltenen Wohnkostenanteil liegen ( OLG Dresden FamRZ 1999, 1015 [OLG Dresden 20.01.1999 - 20 UF 548/98] ; Rebmann/Säcker/Rixecker-Born, Münchener Kommentar zum BGB , Band 8: Familienrecht II (§§ 1589-1921), 4.Aufl., 2002, § 1610 Rn. 105).
  • AG Ludwigslust, 13.01.2005 - 5 F 69/03

    Abänderung eines auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten Titels;

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98   

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https://dejure.org/1998,8421
OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98 (https://dejure.org/1998,8421)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.1998 - 28 U 97/98 (https://dejure.org/1998,8421)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 1998 - 28 U 97/98 (https://dejure.org/1998,8421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist die Wirksamkeit der Kündigung nach ständiger Rspr. des BAG daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. BAG NZA 1997, 1048; BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = BB 1987, 475; BAG v. 18.10.1984 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = NZA 1985, 423; vgl. zur Zweistufigkeit der Prüfung auch Stahlhacke/Preis Kündigung und Kündigungssschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl. 1995, Rdnr. 778).

    Unternehmerische Entscheidungen können von den Gerichten dagegen nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. BAG NZA 1997, 1049; BAG NZA 1991, 181; BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = BB 1987, 475; BAG v. 18.10.1984 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG, in dessen Klammerzusatz auch auf § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG Bezug genommen wird, ergibt sich, daß das Gebot der ausreichenden sozialen Auswahl für den Arbeitgeber nicht nur bei der Beendigungs-, sondern auch bei der Änderungskündigung gilt (vgl. BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG v. 18.10.1984 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Hierbei ist unerheblich, ob die Änderung vom Arbeitnehmer unter Vorbehalt angenommen wird oder - wie im vorliegenden Fall - abgelehnt wird (vgl. BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG v. 18.10.1984 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu verändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem dies in sozialer Hinsicht eher zumutbar ist (vgl. BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG v. 18.10.1984 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Den ihr gem. § 1 Abs. 3 S. 3 KSchG obliegenden Beweis für die Tatsachen, die die Kündigung als sozial ungerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BAG v. 18.10.1984 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl), hat die Klägerin nicht geführt.

    Im übrigen wäre selbst dann, wenn man die Arbeitsplätze der Klägerin und der Frau H als vergleichbar und die Klägerin als geeignet ansehen sollte, zumindestens einen Teilbereich der Aufgaben der Frau H zu übernehmen, die soziale Auswahl jedenfalls nicht zu beanstanden, weil die Firma S den ihr bei ihrer Auswahlentscheidung zukommenden Wertungsspielraum (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) nicht überschritten hat.

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98
    Von den Gerichten voll nachzuprüfen ist, ob eine solche unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt und ob durch ihre Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG NZA 1991, 181).

    Unternehmerische Entscheidungen können von den Gerichten dagegen nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. BAG NZA 1997, 1049; BAG NZA 1991, 181; BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = BB 1987, 475; BAG v. 18.10.1984 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine Kündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, ohne daß eine andere Beschäftigung möglich oder zumutbar ist, trifft gemäß § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG den Arbeitgeber (vgl. BAG NZA 1991, 181; BAG AP Nr. 4 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Erst danach muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (vgl. BAG NZA 1991, 181; BAG AP Nr. 4 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

  • LAG Köln, 20.08.1993 - 12 Sa 380/93

    Sozialauswahl; Kündigung; Vergleichbarkeit; Arbeitnehmer; Arbeitszeit; Vollzeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98
    Im vorliegenden Fall stand der Vergleichbarkeit zwischen der Klägerin und Frau H nicht entgegen, daß die Klägerin vollzeit- und Frau H teilzeitbeschäftigt war (vgl. BAG NZA 1997, 1049; LAG Köln NZA 1994, 317).

    Das ist nicht nur bei Identität der Arbeitsplätze, sondern auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Fähigkeit und Ausbldung eine andersartige, aber gleichwertige Tätigkeit ausführen kann (vgl. BAG NZA 1991m 184; BAG DB 1994, 147; BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • LAG Nürnberg, 06.11.1990 - 4 TaBV 13/90

    Arbeitgeber - Anordnung von Überstunden - Zustimmung des Betriebsrates -

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98
    Zwar ist auch dann, wenn durch außer- oder innerbetriebliche Gründe die bisherige Einsatzmöglichkeit eines Arbeitnehmers entfällt, eine Kündigung nur dann durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, wenn dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich oder zumutbar ist (vgl. BAG NZA 1991, 182 f.).

    Vergleichbar ist ein Arbeitsplatz, wenn der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer ohne Änderung seines Arbeitsvertrages weiterbeschäftigen kann (vgl. BAG NZA 1991, 182).

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist die Wirksamkeit der Kündigung nach ständiger Rspr. des BAG daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. BAG NZA 1997, 1048; BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = BB 1987, 475; BAG v. 18.10.1984 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = NZA 1985, 423; vgl. zur Zweistufigkeit der Prüfung auch Stahlhacke/Preis Kündigung und Kündigungssschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl. 1995, Rdnr. 778).

    Unternehmerische Entscheidungen können von den Gerichten dagegen nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. BAG NZA 1997, 1049; BAG NZA 1991, 181; BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = BB 1987, 475; BAG v. 18.10.1984 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98
    Denn die insoweit beweispflichtigen Beklagten haben bewiesen, daß die Weiterbeschäftigung der Frau H aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers in jedem Fall erforderlich war (vgl. BAG BB 1983, 1665; Löwisch, § 1 Rdnr. 350).
  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98
    Die Entscheidung des BAG in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung stellt in Leitsatz Nr. 3 ausdrücklich klar, daß der Arbeitnehmer die Beweislast dafür hat, daß die Kündigung durch Kurzarbeit hätte abgewendet werden können.
  • LAG Hamm, 15.12.1982 - 12 Sa 993/82
    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98
    Ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz infolge Arbeitsmangels entfallen ist, kann nicht bereits deshalb verneint werden, weil eine dauerhafte Verkürzung der Arbeitszeit durch einzelvertragliche Regelung bzw. Änderungskündigung mit den verbleibenden Arbeitnehmern denkbar wäre (vgl. LAG Hamm ZIP 1983, 212; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Auflage 1996, § 44 Anm. IV 3 c), weil die Entscheidung, welche Aufgaben durch Volltags- oder Teilzeitbeschäftigungen abgedeckt werden sollen, zum Bereich der gerichtlich nicht überprüfbaren Unternehmenspolitik gehören und der Arbeitgeber daher auch unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht verpflichtet ist, statt einer Beendigungskündigung mehrere Änderungskündigungen auszusprechen (vgl. BAG NJW 1993, 3218; Löwisch, Kommentar zum Kündigungssschutzgesetz, 7. Aufl. 1997, § 2 Rdnr. 35; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 4. Aufl. 1996, Rdnr. 112).
  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist die Wirksamkeit der Kündigung nach ständiger Rspr. des BAG daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. BAG NZA 1997, 1048; BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = BB 1987, 475; BAG v. 18.10.1984 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = NZA 1985, 423; vgl. zur Zweistufigkeit der Prüfung auch Stahlhacke/Preis Kündigung und Kündigungssschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl. 1995, Rdnr. 778).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98
    Ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz infolge Arbeitsmangels entfallen ist, kann nicht bereits deshalb verneint werden, weil eine dauerhafte Verkürzung der Arbeitszeit durch einzelvertragliche Regelung bzw. Änderungskündigung mit den verbleibenden Arbeitnehmern denkbar wäre (vgl. LAG Hamm ZIP 1983, 212; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Auflage 1996, § 44 Anm. IV 3 c), weil die Entscheidung, welche Aufgaben durch Volltags- oder Teilzeitbeschäftigungen abgedeckt werden sollen, zum Bereich der gerichtlich nicht überprüfbaren Unternehmenspolitik gehören und der Arbeitgeber daher auch unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht verpflichtet ist, statt einer Beendigungskündigung mehrere Änderungskündigungen auszusprechen (vgl. BAG NJW 1993, 3218; Löwisch, Kommentar zum Kündigungssschutzgesetz, 7. Aufl. 1997, § 2 Rdnr. 35; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 4. Aufl. 1996, Rdnr. 112).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.02.1999 - 5 U 108/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17650
OLG Düsseldorf, 04.02.1999 - 5 U 108/98 (https://dejure.org/1999,17650)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.1999 - 5 U 108/98 (https://dejure.org/1999,17650)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 5 U 108/98 (https://dejure.org/1999,17650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 196
    Verjährung von Ansprüchen einer Universitäts-Kinderklinik

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 1 O 518/97
  • OLG Düsseldorf, 04.02.1999 - 5 U 108/98
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.10.1998 - 11 U 467/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13067
OLG Koblenz, 30.10.1998 - 11 U 467/98 (https://dejure.org/1998,13067)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.10.1998 - 11 U 467/98 (https://dejure.org/1998,13067)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Oktober 1998 - 11 U 467/98 (https://dejure.org/1998,13067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Arbeitslosengeld ; Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ; Neubesetzung der Stelle ; Erhebung einer Kündigungsschutzklage; Einsatz auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 426
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.1998 - 11 U 467/98
    Der Geschädigte Nellen war zwar hiernach im Hinblick auf die bestehende Schadensminderungspflicht trotz der bestehenden Bewegungsbeeinträchtigung an der rechten Hand gehalten, sich ernstlich darum zu bemühen, die ihm verbliebene Arbeitskraft nutzbringend zu verwerten (vgl. BGB VersR 79, 424, 425; BGH NJW 96, 652, 653).

    Hierfür spricht auch nicht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. hierzu BGH VersR 79, 424, 425).

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten; Pflicht zum Einsatz der verbliebenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.1998 - 11 U 467/98
    Der Geschädigte Nellen war zwar hiernach im Hinblick auf die bestehende Schadensminderungspflicht trotz der bestehenden Bewegungsbeeinträchtigung an der rechten Hand gehalten, sich ernstlich darum zu bemühen, die ihm verbliebene Arbeitskraft nutzbringend zu verwerten (vgl. BGB VersR 79, 424, 425; BGH NJW 96, 652, 653).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.1998 - 11 U 467/98
    Unterläßt es der Betroffene schuldhaft, gegen eine Kündigung Klage zu erheben, obgleich diese hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, so kann er gemäß § 254 BGB Schadensersatz für solche Nachteile nicht verlangen, die er durch die ihm zumutbare Kündigungsschutzklage hätte vermeiden können (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1458; BGH NJW 1984, 1169, 1172) [BGH 26.01.1984 - III ZR 216/82].
  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 73/90

    Schadensminderungspflicht einer Prozeßpartei im Hinblick auf Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.1998 - 11 U 467/98
    Unterläßt es der Betroffene schuldhaft, gegen eine Kündigung Klage zu erheben, obgleich diese hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, so kann er gemäß § 254 BGB Schadensersatz für solche Nachteile nicht verlangen, die er durch die ihm zumutbare Kündigungsschutzklage hätte vermeiden können (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1458; BGH NJW 1984, 1169, 1172) [BGH 26.01.1984 - III ZR 216/82].
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.1998 - 11 U 467/98
    Einen solchen Ausnahmetatbestand, der voraussetzen würde, der Arbeitgeber beschäftige überflüssige Arbeitnehmer, müßte im Kündigungsschutzprozess der Arbeitnehmer darlegen und beweisen (vgl. BAG NJW 1990, 2953, 2954).
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