Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99   

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https://dejure.org/1999,2768
OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99 (https://dejure.org/1999,2768)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.07.1999 - 3 U 1559/99 (https://dejure.org/1999,2768)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 3 U 1559/99 (https://dejure.org/1999,2768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Die Stornierungsgebühren bei einem Reisevertrag dürfen nicht 100% betragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Rücktrittsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Reisevertrags; Zulässigkeit einer pauschalierten Rücktrittsgebühr in Höhe von einhundert Prozent des Reisepreises im Reisevertragsrecht; Wiederholungsgefahr im Falle einer nicht ...

  • reise-recht-wiki.de

    100 %-ige Stornokostenpauschale

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zu hohe Rücktrittskosten-Pauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 651 i Abs. 3 AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Unwirksame Klausel eines Reiseveranstalters (Rücktritts-Entschädigung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 651i Abs. 3; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3128
  • NJW 1999, k.A.
  • MDR 1999, 1253
  • MDR 1999, k.A.
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09

    Zur Höhe der Entschädigung bei vorzeitigem Reiserücktritt

    Dass sie hierfür 256, 66 EUR, also 91 % des Reisepreises (!) an Stornogebühren zahlen soll, widerspricht den Geboten von Treu und Glauben (vgl. LG Hamburg, NJW 1998, 3281; OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128; BGH, NJW-RR 1990, 114-115, dort zu 80%).
  • LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14

    Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen

    Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; OLG Nürnberg NJW 1999, 3128; vgl. auch OLG Dresden BeckRS 2012, 14828).

    Der Kläger verweist auch zu Recht darauf, dass zumindest für einen Teil der Reise, bspw. im Wege der Last-Minute-Buchungen, eine anderweitige, anzurechnende Wertung möglich wäre (vgl. zur Möglichkeit Last-Minute auch OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128; Staudinger in Staudinger, § 651i Rn. 41 und Teichmann in Jauernig § 651i Rn. 3).

  • OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13

    Reisevertrag über eine Kreuzfahrtreise: Formularmäßige pauschalierte

    Dieses ist bereits bei der Bemessung der Rücktrittspauschale zu berücksichtigen und nicht erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.1999 - 3 U 1559/99).
  • LG Berlin, 02.06.2009 - 15 O 455/08

    Zur Unzulässigkeit einer Stornopauschale von 100% bei Rücktritt am Tag des

    Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).
  • LG Köln, 28.03.2001 - 10 S 395/00

    Erdbeben: Vorbei ist vorbei!

    Hingegen ist eine allgemein geltende Stornopauschale von 100% des Reisepreises unwirksam (OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).
  • LG Duisburg, 28.11.2011 - 4 O 288/10

    Notwendigkeit der Darlegung der Höhe vertraglich geschuldeter Rücktrittskosten

    Die ohne jedwede Differenzierung versehene, auf volle Erstattung des Reisepreises ausgerichtete Pauschale benachteiligt den Reisenden in unangemessener Weise und weicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich von § 651 i BGB ab (OLG Nürnberg, RRa 1999, 239).
  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 2 O 114/09

    100% Stornokosten sind unzulässig

    Die 100%-ige Pauschale ab dem 06.03.2009 bewirkt in ihrer Konsequenz, dass die Beklagte abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 651 i BGB ihren vollen Vergütungsanspruch für die Reise behält (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).
  • AG Hamburg-Altona, 02.03.2000 - 316 C 806/99

    Stornierung / Empfangszuständigkeit des Vermittlers / 100% Pauschale

    Eine solche Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gemäß § 9 Abs. 2, Nr. 1 AGBG unwirksam (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4550
OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98 (https://dejure.org/1999,4550)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.07.1999 - 8 W 352/98 (https://dejure.org/1999,4550)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - 8 W 352/98 (https://dejure.org/1999,4550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAGO § 27 Abs. 1; ; ZPO 91 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 27 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1
    Eingeschränkte Erstattung der Kosten für Schreibauslagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablichtung; Abschrift; Kopiekosten; Anwaltsgebühren; Vergütung; Mehrere Gegner

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 27 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattung von Kopierkosten

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - O 187/97
  • OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1726
  • FamRZ 2000, 1381
  • VersR 2001, 1129
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98
    Für diese Auslegung spricht auch der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 382) hervorgehobene Umstand, daß für die Unterrichtung anderer Personen über den Inhalt von Urkunden die Möglichkeit besteht, entweder deren Inhalt in die zu erstellenden Schriftsätze einzuarbeiten oder diese Urkunden den Schriftsätzen unter Bezugnahme in Ablichtung beizufügen.
  • OLG Brandenburg, 03.08.1995 - 8 W 63/95

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Ablichtungen und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98
    Soweit einige Oberlandesgerichte auch nach der Gesetzesneufassung weiterhin die Gegenmeinung vertreten haben (OLG Brandenburg, JurBüro 1996, 259; OLG Koblenz, OLGR 98, 304), überzeugt dies aus den dargelegten Gründen nicht.
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00

    Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    § 27 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO gibt in aller Regel keine Rechtsgrundlage dafür ab, Fotokopiekosten für Anlagen zu Schriftsätzen, die nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO (idF des KostenrechtsänderungsG 1994) vom Auftraggeber nicht zu vergüten sind, für erstattungsfähig zu erklären (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 5.7.1999 - 8 W 5723/98 - Die Justiz 1999, 396 = OLG-Rep 1999, 363).

    Die Rechtspflegerin hat im angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss die von der kostenerstattungsberechtigten Beklagten geltend gemachten Kosten für 335 Fotokopien in Höhe von 135, 50 DM unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 (Die Justiz 1999, 396 = OLGRep 1999, 363).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01

    Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts

    Der Senat teilt nicht die zum Teil vertretene Ansicht (OLG Dresden NJW-RR 1999, 147; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1726; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1398), das Kosten für Ablichtungen grundsätzlich durch die Gebühren gemäß § 25 Abs. 1 BRAGO abgegolten und nur dann gesondert zu erstatten sind, wenn sie für die Unterrichtung von mehr als drei Gegnern hergestellt werden.
  • OLG Koblenz, 06.03.2001 - 14 W 109/01

    Erstattungsfähigkeit von Kopiekosten; Erstattungsfähigkeit von

    Damit folgt das Landgericht Koblenz der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Naumburg (OLG-NL 1994, 96 = JurBüro 1994, 218), Dresden (NJ 1998, 434; OLG-NL 1999, 24; NJW-RR 1999, 147 und JurBüro 2000, 138), Stuttgart (AnwBl. 1988, 414; FamRZ 2000, 1381 = NJW-RR 2000, 1726 = Die Justiz 1999, 396 sowie JurBüro 2000, 247 und Die Justiz 2000, 342), Rostock (OLGR Rostock 1999, 334), Bamberg (OLGR Bamberg 1999, 264) sowie des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (DÖV 2000, 607).
  • BGH, 05.12.2000 - I ZB 25/02

    Rechtsanwaltgebühren: Sind Fotokopiekosten erstattungsfähig?

    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.1999 - 13 U 199/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4696
OLG Köln, 28.04.1999 - 13 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4696)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.1999 - 13 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4696)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 1999 - 13 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 399 Alt. 1
    Personengebundener Anspruch auf Darlehensrückzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 295
  • MDR 1999, 1312
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1999 - 13 U 199/98
    Dementsprechend wird - in vergleichbarer Konstellation - die Abtretung des Anspruches aus § 528 BGB, der den Schenker in die Lage versetzen soll, seinen eigenen Unterhalt zu bestreiten, in Literatur und Rechtsprechung zu Recht gem. § 399 1. Alt. BGB für unwirksam gehalten (vgl. die Nachweise in BGH NJW 1995, 323; der BGH konnte die Frage im dort entschiedenen Fall offenlassen, weil der Anspruch aus § 528 BGB an den Träger der Sozialhilfe abgetreten worden war, der bezüglich der Unterhaltsansprüche des Schenkers gegen den Beschenkten bereits in Vorlage getreten war, und weil der Zweck des Anspruches aus § 528 BGB deswegen auch nach Abtretung gewahrt blieb).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.11.1998 - 20 U 116/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8206
OLG Hamm, 27.11.1998 - 20 U 116/98 (https://dejure.org/1998,8206)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.1998 - 20 U 116/98 (https://dejure.org/1998,8206)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 1998 - 20 U 116/98 (https://dejure.org/1998,8206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Verjährung von Ansprüchen aus einer Gebäudeversicherung wegen Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch den Stillstand des Verfahrens; Anwendbarkeit des § 211 Abs. 2 BGB bei Herbeiführung des Stillstands des Prozesses durch das Gericht selbst

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 211 Abs. 2; ZPO § 272 Abs. 3
    § 211 Abs. 2 BGB bei vom Gericht verursachtem Prozeßstillstand nicht anwendbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 211 Abs. 2; ZPO § 272 Abs. 3
    Unterbrechung der Verjährung und Stillstand des Prozesses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 575
  • VersR 1999, 860
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 06.10.2010 - 11 U 39/10

    Erlass eines Grundurteils wegen restlicher Werklohnforderungen aus einem

    Das Verfahren ist auch nicht im Anschluss an das erste Ergänzungsgutachten des Sachverständigen nach § 204 Abs. 2 S. 2 BGB zum Stillstand gekommen; denn auch insoweit lag die Leitung des Verfahrens in der Hand des Gerichts (vgl. BGH VersR 1978, 1142; NJW-RR 1994, 889; OLG Hamm NJW-RR 1999, 575 = VersR 1999, 860; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 204 Rdn. 47).
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