Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - I-6 U 3/01   

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https://dejure.org/2001,2554
OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - I-6 U 3/01 (https://dejure.org/2001,2554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2001 - I-6 U 3/01 (https://dejure.org/2001,2554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2001 - I-6 U 3/01 (https://dejure.org/2001,2554)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Vermittlungsauftrag über ein Kraftfahrzeug; Bestellung eines Neufahrzeugs im Ausland; Fahrzeugbestellung; EU-Fahrzeuge; Vermittlungsauftrag

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 649; ; BGB § 666; ; BGB § 326; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; AGBG § 9; ; AGBG § 11 Nr. 8 lit. b); ; AGBG § 24 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines "Vermittlungsauftrags für EG-Fahrzeuge"; Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 523
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.1996 - V ZR 316/94

    Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
    Die Setzung einer etwa zu kurzen Frist hätte eine angemessene Frist in Lauf gesetzt (vgl. BGH NJW 1985, 2640; BGH NJW 1996, 1814; Palandt/Heinrichs, § 326 BGB Rdnr. 17), die jedenfalls bis zur Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Kläger am 1. Februar 2000 verstrichen war, zumal der Beklagte selbst eine Lieferung bis zum 24. Januar 2000 in Aussicht gestellt hatte.
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
    Die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung konnte mit dieser Mahnung verbunden werden (vgl. BGH NJW-RR 1990, 442, 444; BGH NJW-RR 1997, 622, 624; Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 326 BGB Rdnr. 14); eine nochmalige Fristsetzung nach Verzugseintritt war nicht erforderlich.
  • BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88

    Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
    Die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung konnte mit dieser Mahnung verbunden werden (vgl. BGH NJW-RR 1990, 442, 444; BGH NJW-RR 1997, 622, 624; Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 326 BGB Rdnr. 14); eine nochmalige Fristsetzung nach Verzugseintritt war nicht erforderlich.
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
    Die Setzung einer etwa zu kurzen Frist hätte eine angemessene Frist in Lauf gesetzt (vgl. BGH NJW 1985, 2640; BGH NJW 1996, 1814; Palandt/Heinrichs, § 326 BGB Rdnr. 17), die jedenfalls bis zur Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Kläger am 1. Februar 2000 verstrichen war, zumal der Beklagte selbst eine Lieferung bis zum 24. Januar 2000 in Aussicht gestellt hatte.
  • BGH, 18.01.1980 - V ZR 110/76

    Baugrundstück: Entgangener Wertzuwachs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
    Da der Kläger das Fahrzeug nicht zum Zwecke der gewerblichen Weiterveräußerung, sondern für seinen privaten Gebrauch oder allenfalls zum Einsatz in seiner X.-Agentur erwerben wollte, kommt grundsätzlich nur eine konkrete Schadensberechnung in Betracht (vgl. BGH NJW 1980, 1742, 1743; Palandt/ Heinrichs, § 325 BGB Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 11.12.2012 - 28 U 42/12

    Autokauf; EU-Neuwagenkauf; Euro-Fahrzeug; EU-Import; Vermittlungsgeschäft

    Der Kläger hat unter Verweis auf das Urteil OLG Düsseldorf NJW 2002, 523 die Auffassung vertreten, dass zwischen den Parteien ein Kaufvertrag zustande gekommen sei und nicht lediglich ein Vermittlungsauftrag.

    Für den Kläger streitet auch nicht das angeführte Urteil des OLG Düsseldorf NJW 2002, 523.

  • OLG Frankfurt, 28.01.2005 - 25 U 210/03

    EU-Neuwagenkauf: Sachmängelhaftung des Importvermittlers

    Im Falle von Sachmängeln beschränken sich die Rechte des Käufers eines Importfahrzeuges gegen vom Hersteller zugelassene inländische Reparaturbetriebe auf die Beseitigung von Mängeln, wogegen die weitergehenden Sachmängelrechte, wie etwa der Rücktritt, vom Käufer nur gegenüber seinem Vertragspartner, also entweder dem ausländischen Händler oder dem Importeur, falls dieser den Verkauf im eigenen Namen getätigt hat, geltend gemacht werden können (vgl. insoweit auch: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl. 2003, Rdnr. 455; OLG Düsseldorf NJW 2002, S. 523).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2007 - 6 O 75/06

    Verständnis des Begriffes "fahrbereit" i.R.e. verbindlichen Bestellung eines

    Eine derartige Bestellung stellt bereits einen Kaufvertrag dar (OLG Düsseldorf NJW 2002, 523, 524).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01   

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https://dejure.org/2001,4325
OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01 (https://dejure.org/2001,4325)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2001 - 9 U 11/01 (https://dejure.org/2001,4325)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 9 U 11/01 (https://dejure.org/2001,4325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeldanspruch; Körperverletzung ; Totenfürsorgerecht ; Obduktion; Zustimmung ; Belehrung

  • Judicialis

    BGB § 1922; ; BGB § 823 Abs 1; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    BGB § 1922 § 823 Abs 1 § 847
    Obduktion - Zustimmung des Totenfürsorgeberechtigten - Belehrung über Umfang und Tragweite

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2808
  • FamRZ 2002, 61
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1990 - IX ZR 257/89

    Formularmäßige Einwilligung in Leichenschau in Krankenhausaufnahmeverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01
    Soweit eine Leichenöffnung nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften und Verfahren gestattet ist, bedarf eine Leichenöffnung nach der Rechtsprechung und einem ganz überwiegenden Teil des Schrifttums der vorherigen Einwilligung des Patienten oder der späteren Einwilligung des Totenfürsorgeberechtigten (BGH NJW 1990, 2313 m.w.N.).

    Bei der Entscheidung dieser Frage wurde nicht übersehen, dass der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1990, 2313) für die Zustimmung des Patienten in eine Leichenöffnung sogar eine Zustimmung in vorformulierten Vertragsbedingungen für ausreichend angesehen hat.

    Diee Entscheidung hat im Übrigen weitgehend Widerspruch ausgelöst (Deutsch, NJW 1990, 2315; Ackmann JZ 1990, 925; Giesen und Kloth, JR 1991, 203).

  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 209/94

    Erhebung einer Widerklage gegen einen als Streithelfer des Beklagten am

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01
    Zur Auswahl des Sachverständigen bedurfte es nicht zwingend der vorherigen Anhörung der Parteien (BGHZ 131, 76/80; Zöller/Greger, ZPO, 22. Auflage, § 404 Rdn. 1).
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01
    Bei medizinischen Eingriffen ist deshalb zur Wirksamkeit der Einwilligung die vorherige Aufklärung über die Tragweite der Entscheidung durch den Arzt erforderlich (BGH NJW 1998, 633; BGH NJW 1987, 1481).
  • BGH, 26.02.2019 - VI ZR 272/18

    Gestaltung einer Grabstätte von Totenfürsorgerecht umfasst

    Das Totenfürsorgerecht ist ein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB, das im Falle seiner Verletzung Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen entsprechend § 1004 BGB begründen kann (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 8. Oktober 2015 - 1 U 72/15, FamRZ 2016, 1106 Rn. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2001 - 9 U 11/01, NJW 2001, 2808, juris Rn. 18; OLG Frankfurt, Urteil vom 23. März 1989 - 16 U 82/88, NJW-RR 1989, 1159, juris Rn. 23; KG, Urteil vom 24. Januar 1969 - 16 U 1010/68, FamRZ 1969, 414, 415; LG Kiel, Urteil vom 5. Juli 1985 - 5 O 97/85, FamRZ 1986, 56, juris Rn. 29, 41; AG Osnabrück, Urteil vom 27. Februar 2015 - 15 C 568/15, FamRZ 2016, 491 Rn. 20; Lieder, in: Erman, BGB 15. Aufl., § 1922 Rn. 34; Hager, in: Staudinger, BGB [2017], § 823 Abs. 1 BGB B Rn. 193; Palandt/Sprau, BGB 78. Aufl., § 823 Rn. 19; Palandt/Weidlich, BGB 78. Aufl., Einl v § 1922 Rn. 12; Küpper, in: MüKo-BGB, 7. Aufl., § 1968 Rn. 7 Fn. 51; Fritz, BWNotZ 1992, 137; siehe weiter BVerfG [K], Beschlüsse vom 25. Dezember 2016 - 1 BvR 1380/11, NJW 2017, 947 Rn. 14 ff., vom 18. Januar 1994 - 2 BvR 1912/93, NJW 1994, 783, juris Rn. 4).
  • LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung des

    Der deliktische Schutz des Totenfürsorgerechts (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2001, 2808) besagt nichts anderes, zumal dieses Recht in § 253 Abs. 2 BGB nicht erwähnt wird.
  • LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11

    Anspruch auf Wiederherstellung der Grabstätte der Eltern aus § 823 BGB;

    Im Falle seiner Verletzung können dem Rechtsinhaber Schadensersatz-, Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche zustehen (Palandt/Edenhofer, BGB , 71. Auflage, Einleitung vor § 1922 Rz. 9ff; OLG Karlsruhe, - 9 U 11/01 - Urteil vom 26. Juli 2001, VG Münster - 1 K 2077/10 - Urteil vom 26.08.2010, zit. nach [...] Rz 33).
  • OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05

    Vermutung der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller

    Zu dem Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG zählt nämlich nur ein - zumindest auch - von dem Antragsteller selbst genutztes Objekt (vgl. OLG Celle MDR 2003, 356, 357m.w.N.; OLG Hamm Rpfleger 1984, 432 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. November 1999, 5 WF 101/99 zitiert nach juris; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. April 1994, 6 WF 26/94 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 102; Kalthoener / Büttner / Wrobel- Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 347).
  • AG Rinteln, 23.12.2015 - 2 C 183/14

    Schmerzensgeldanspruch Totenfürsorgeberechtigter bei rechtswidriger Umbettung des

    Im Falle der Verletzung des Totenfürsorgerechts als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB kann der Rechtsinhaber einen Schadensersatzanspruch geltend machen (Palandt, a. a. O.; OLG Karlsruhe, ZEV 2001, 445).
  • AG Osnabrück, 27.02.2015 - 15 C 568/15

    Totenfürsorgerecht: Übertragung durch Erblasser auf einen Dritten

    Ebenfalls ergibt sich der Anspruch aus § 823 Abs. 1 i. V. m. § 249 BGB, da das Totenfürsorgerecht als sonstiges Recht im Sinne des § 823 BGB anerkannt ist, gegen dessen Beeinträchtigung dem Rechtsinhaber Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche zustehen (Palandt/Edenhofer, BGB, Einleitung vor § 1922 Rz. 9 ff; OLG Karlsruhe, - 9 U 11/01 -, Urteil vom 26. Juli 2001, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.06.2001 - 4 U 28/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4416
OLG Schleswig, 08.06.2001 - 4 U 28/00 (https://dejure.org/2001,4416)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.06.2001 - 4 U 28/00 (https://dejure.org/2001,4416)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Juni 2001 - 4 U 28/00 (https://dejure.org/2001,4416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Patient; Aufklärungspflicht; Arzt; Risikoaufklärung bei Nichtbehandlung

  • rabüro.de

    Zur Aufklärungspflicht des Arztes über Gefahren bei vom Patienten verweigerter Behandlung

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Beweislast des Arztes für Behandlungsverweigerung des Patienten

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 847
    Arzthaftung - Verweigerung notwendiger Behandlung - Risikoaufklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 9 O 472/98
  • OLG Schleswig, 08.06.2001 - 4 U 28/00

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 227
  • VersR 2001, 1516
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2001 - 4 U 28/00
    Denn über allgemein bekannte Krankheitsverläufe, die im Falle der Nichtdurchführung gebotener ärztlicher Behandlung zu erwarten stehen, braucht der Patient nicht aufgeklärt zu werden (vgl. zur Risikoaufklärung: OLG Stuttgart VersR 1999, 1500 = NJW-RR 1999, 751).
  • OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 48/08

    Arzthaftung: Hinweispflichten bei Tumorverdacht

    Der Beklagte war von der ihn treffenden o.g. Aufklärungspflicht auch nicht deshalb befreit, weil es sich über einen allgemein bekannten drohenden Krankheitsverlauf handelt (vgl. zu einem solchen Fall OLG Schleswig, VersR 2001, 1516).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5147
OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00 (https://dejure.org/2000,5147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2000 - 10 W 112/00 (https://dejure.org/2000,5147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 10 W 112/00 (https://dejure.org/2000,5147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1; ; BRAGO § 28

  • rechtsportal.de

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Bestellung durch auswärtigen Beklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswärtig beklagte Partei; Prozessbevollmächtigung; Geschäftsreisekosten; Kostenerstattung; Ansässiger Anwalt; Vorprozessuale Verteidigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 998
  • Rpfleger 2001, 325
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00
    (Abgrenzung zu OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587).

    a) Es wird die Auffassung vertreten, die Reisekosten eines in der Nähe des Sitzes der Partei tätigen Rechtsanwaltes bildeten grundsätzlich die Höchstgrenze, bis zu der die Kosten eines auswärtigen Prozeßbevollmächtigten erstattungsfähig seien (OLG Frankfurt MDR 2000 1215, 1216 = JurBüro 2000 587).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00

    Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00
    b) Der erkennende Senat hat bereits in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß vom 14. Dezember 2000 (Az. 10 W 107/00) dargelegt, daß es für eine auswärtige, zur klageweisen Durchsetzung eines Anspruchs entschlossene Partei naheliege, das entsprechende Mandat dem an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu erteilen, der bereits zuvor mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung befaßt gewesen sei.
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1996 - 10 W 251/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00
    Grundsätzlich sind die Reisekosten der Partei zur einmaligen, ersten Information ihres nicht an ihrem Wohnort befindlichen Prozeßbevollmächtigten erstattungsfähig (Senat, Beschluß vom 4. Januar 1996, Az.: 10 W 251/95, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 128 mHa Zöller/Herget, ZPO; 19. Aufl., § 91, Stichwort "Reisekosten").
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00 - 59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2528
OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00 - 59 (https://dejure.org/2001,2528)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.03.2001 - 5 U 691/00 - 59 (https://dejure.org/2001,2528)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. März 2001 - 5 U 691/00 - 59 (https://dejure.org/2001,2528)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung; Wirksamkeit; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Versicherungsantrag; Allgemeine Vertragsbedingungen ; Versicherungsschutz; Versicherungsvertrag; Zustandekommen; Lebensversicherung; Vorläufiger Versicherungsschutz; Versicherung

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; AGB-Gesetz § 9; ; AGB-Gesetz § ... 9 Abs. 1; ; AGB-Gesetz § 6 Abs. 2; ; VVG § 16; ; VVG § 17; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • VersR (via Owlit)

    AGBG § 9
    Unwirksamer Ausschluss des vorläufigen Versicherungsschutzes für vor Antragstellung erkennbare Todesursachen

  • rechtsportal.de

    Ausschluss des vorläufigen Versicherungsschutzes in der Lebensversicherung aufgrund von im Antrag angegebenen Umständen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 28
  • VersR 2002, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 24.09.1999 - 20 W 10/99

    Fehlende Risikoprüfung vor Erteilung der vorläufigen Deckungszusage bei Abschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
    Zumindest bei aufmerksamer Lektüre der Klausel wird er darüber hinaus zu der Einschätzung gelangen können, dass es nicht darauf ankommen soll, ob vor der Unterzeichnung des Versicherungsantrages erkennbar gewesen ist, dass der Versicherungsfall, also der Tod, in absehbarer Zeit (aufgrund einer bestimmten Erkrankung) eintreten könnte, sondern dass allein maßgebend ist, ob die Ursache dafür, also das Vorliegen der Erkrankung, bereits vor der Unterzeichnung des Versicherungsantrages erkennbar gewesen ist (von diesem Verständnis der Klausel ausgehend auch OLG Köln, r+s 1994, 274, 275, und OLG Hamm, NVersZ 2000, 517), obwohl auch das nicht völlig klar ist, denn allein die Verwendung des Begriffs "Ursache" könnte daran denken lassen, dass auch die ursächliche Verknüpfung zwischen der Erkrankung, die schließlich zum Tod führt, und dem Tod vorher erkennbar gewesen sein muss.

    Während das Oberlandesgericht Köln (r+s 1997, 211, 212) im Wege einer - die Grenze zur geltungserhaltenden Reduktion der Klausel zumindest berührenden - Auslegung zu der Einschätzung gelangt, es seien nur adäquat-kausale Umstände, nämlich die für den Eintritt des Versicherungsfalls "nächsten Kausalumstände" gemeint, wobei je nach Sachlage auch gefahrerhebliche Umstände im Sinne der § 16 und 17 VVG in Betracht kämen, erwägt das Oberlandesgericht Hamm (NVersZ 2000, 517) eine solche Beschränkung auf die nächsten Kausalumstände nicht und meint darüber hinaus, aus dem Wortlaut der Klausel ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nur gefahrerhebliche Umstände in Betracht kommen sollen (und gelangt, davon ausgehend, zu einer Unwirksamkeit der Klausel mit der Erwägung, dass sie den Vertragszweck gefährde und aus diesem Grund den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige).

  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
    Die Klausel schränkt das von der Beklagten gegebene Leistungsversprechen - die Gewährung vorläufigen Versicherungsschutzes dahingehend, dass die vereinbarte Versicherungssumme auch bei dem Tod des Versicherten vor Abschluss des endgültigen Vertrages gezahlt wird - ein; die Klausel unterliegt daher der Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz (dazu zuletzt BGH, VersR 2001, 184, 185 m.w.N.).

    Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel beschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, VersR 2001, 184, 185; außerdem: BGHZ 136, 394, 401 f, und BGHZ 141, 137, 143 f).

  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung für den vorläufigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
    Es handelt sich dabei um einen rechtlich selbständigen Vertrag, der von dem Zustandekommen des endgültigen Versicherungsvertrages unabhängig ist (BGH, NJW-RR 1996, 856).

    Abgelehnt im Sinne von § 3 Abs. 2 Buchstabe b) der Versicherungsbedingungen wird der Antrag aber nur, wenn der Versicherer den Abschluss des erstrebten Vertrages endgültig verweigert (BGH, NJW-RR 1996, 856).

  • OLG Köln, 23.10.1996 - 5 U 84/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
    Während das Oberlandesgericht Köln (r+s 1997, 211, 212) im Wege einer - die Grenze zur geltungserhaltenden Reduktion der Klausel zumindest berührenden - Auslegung zu der Einschätzung gelangt, es seien nur adäquat-kausale Umstände, nämlich die für den Eintritt des Versicherungsfalls "nächsten Kausalumstände" gemeint, wobei je nach Sachlage auch gefahrerhebliche Umstände im Sinne der § 16 und 17 VVG in Betracht kämen, erwägt das Oberlandesgericht Hamm (NVersZ 2000, 517) eine solche Beschränkung auf die nächsten Kausalumstände nicht und meint darüber hinaus, aus dem Wortlaut der Klausel ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nur gefahrerhebliche Umstände in Betracht kommen sollen (und gelangt, davon ausgehend, zu einer Unwirksamkeit der Klausel mit der Erwägung, dass sie den Vertragszweck gefährde und aus diesem Grund den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
    Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel beschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, VersR 2001, 184, 185; außerdem: BGHZ 136, 394, 401 f, und BGHZ 141, 137, 143 f).
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
    Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel beschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, VersR 2001, 184, 185; außerdem: BGHZ 136, 394, 401 f, und BGHZ 141, 137, 143 f).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 231/93

    Risikoausschluß in der Lebensversicherung/Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
    Zumindest bei aufmerksamer Lektüre der Klausel wird er darüber hinaus zu der Einschätzung gelangen können, dass es nicht darauf ankommen soll, ob vor der Unterzeichnung des Versicherungsantrages erkennbar gewesen ist, dass der Versicherungsfall, also der Tod, in absehbarer Zeit (aufgrund einer bestimmten Erkrankung) eintreten könnte, sondern dass allein maßgebend ist, ob die Ursache dafür, also das Vorliegen der Erkrankung, bereits vor der Unterzeichnung des Versicherungsantrages erkennbar gewesen ist (von diesem Verständnis der Klausel ausgehend auch OLG Köln, r+s 1994, 274, 275, und OLG Hamm, NVersZ 2000, 517), obwohl auch das nicht völlig klar ist, denn allein die Verwendung des Begriffs "Ursache" könnte daran denken lassen, dass auch die ursächliche Verknüpfung zwischen der Erkrankung, die schließlich zum Tod führt, und dem Tod vorher erkennbar gewesen sein muss.
  • OLG Saarbrücken, 15.12.1999 - 5 U 539/99

    Versicherungsfähigkeit des VN bei eigener Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
    Auch eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet aus, denn sie würde voraussetzen, dass sich aus dem Vertrag hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, wie die Parteien die durch den Wegfall der unwirksamen Klausel entstandene Regelungslücke geschlossen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten (dazu Römer, VersR 1994, 125 f. mwN und die Entscheidung des Senats, NVersZ 2001, 18, 19); solche Anhaltspunkte lassen sich den Allgemeinen Bedingungen der Beklagten für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung aber nicht entnehmen.
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06

    Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits

    Insbesondere war der endgültige Versicherungsvertrag noch nicht zu Stande gekommen; der Vertragsabschluss war auch nicht etwa im Hinblick auf eventuelle Vorerkrankungen endgültig verweigert worden (hierzu Senat, Urt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00 - VersR 2002, 41).

    Die Klausel greift schon dann ein, wenn irgendeine Erkrankung gleich welcher Schwere oder auch nur wie möglicherweise hier ein diese ohnehin allenfalls indizierendes Symptom (vgl. hierzu bereits das Senatsurt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00-59 - VersR 2002, 41) Glied einer multikausalen Kette ist, die mit dem Versicherungsfall endet.

    Sind solche zwar nach allgemeiner Auffassung, gefahrerhebliche Umstände im Sinne der §§ 16 und 17 VVG, die der Versicherungsnehmer anzugeben hat, wenn der Versicherer danach fragt ( Langheid in: Ulmer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, §§ 16, 17 Rdnr. 19), so ist allerdings nicht ersichtlich, inwieweit bloße Beschwerden überhaupt (mit)ursächlich zum Eintritt des Todes beigetragen haben können (vergleiche Senat, Urt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00, VersR 2002, 41) und ob der Versicherungsnehmer im Sinne der Argumentation des OLG Dresden davon ausgehen kann, es müsse sich um Erkrankungen "von erheblichem Gewicht" handeln.

  • OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01

    Ausschlußtatbestand für den "Allmählichkeitsschaden" in § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB

    Dies gilt insbesondere für Ausschlußklauseln der vorliegenden Art. Insoweit muß dem Versicherungsnehmer klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang sein Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH NJW 2001, 1132; 99, 2279; OLG Saarbrücken NVersZ 2001, 506).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.02.2001 - 22 U 261/99   

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https://dejure.org/2001,10955
OLG Celle, 01.02.2001 - 22 U 261/99 (https://dejure.org/2001,10955)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.02.2001 - 22 U 261/99 (https://dejure.org/2001,10955)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 22 U 261/99 (https://dejure.org/2001,10955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Werkvertrag: Gefahrhinweispflicht unter Werkunternehmern; Handwerker als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn; unzulässige Feststellungsklage bezüglich eventueller Mängelbeseitigungskosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 § 635 § 278; ZPO § 256 Abs. 1
    Verantwortlichkeit des Bauherrn für Schlechterfüllung eines anderen Handwerkers; Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz höherer Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Klempners bei Estrichbeschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten bei dem Trocknen von Estrich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist ein Bauhandwerker Erfüllungsgehilfe des Bauherrn? (IBR 2001, 365)

Verfahrensgang

  • LG Hildesheim - 4 O 239/99
  • OLG Celle, 01.02.2001 - 22 U 261/99
 
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.09.2000 - 12 U 1235/99   

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https://dejure.org/2000,10317
OLG Nürnberg, 06.09.2000 - 12 U 1235/99 (https://dejure.org/2000,10317)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.09.2000 - 12 U 1235/99 (https://dejure.org/2000,10317)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. September 2000 - 12 U 1235/99 (https://dejure.org/2000,10317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Euroscheck; Scheckdiebstahl; Scheckmissbrauch; Garantiehaftung der Bank; Scheckformular

  • Judicialis

    HGB § 429 Abs. 1; ; HGB § 430 Abs. 1; ; HGB § 432 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de

    HGB § 429 Abs. 1 § 430 Abs. 1 § 432 Abs. 1 a. F.
    Garantiehaftung der Bank bei mißbräuchlicher Verwendung von Euroscheckformularen - Diebstahl auf dem Weg von der Druckerei zur Bank

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    HGB § 429, 430, 432 a.F.
    Garantiehaftung der Bank bei Missbrauch von Scheckformularen

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.06.2000 - 2 WF 73/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12374
OLG Karlsruhe, 06.06.2000 - 2 WF 73/00 (https://dejure.org/2000,12374)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.06.2000 - 2 WF 73/00 (https://dejure.org/2000,12374)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - 2 WF 73/00 (https://dejure.org/2000,12374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe; Einzusetzendes Vermögen; Miteigentum an Mehrfamilienhaus; Beschwerde ; Schonvermögen

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; BSHG § 88 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114, § 115; BSHG § 88 Abs. 2
    Prozeßkostenhilfe; Einzusetzendes Vermögen; Miteigentum an Mehrfamilienhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.01.2000 - 9 U 191/99   

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https://dejure.org/2000,20886
OLG Naumburg, 18.01.2000 - 9 U 191/99 (https://dejure.org/2000,20886)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.01.2000 - 9 U 191/99 (https://dejure.org/2000,20886)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 9 U 191/99 (https://dejure.org/2000,20886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung des Werklohns ohne Abzug der vermeindlich angefallenen Vertragsstrafe im Zusammenhang mit einem Anrpuch aus ungerechtfertigter Bereicherung; Zahlung ohne Rechtsgrund bei Zahlung aufgrund eines rechtskräftigen Urteils; Rechtskraft eines Versäumnisurteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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