Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - I-6 U 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Abgrenzung zwischen Vermittlungsauftrag und Kaufvertrag bei Bestellung eines Reimportfahrzeugs
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Vermittlungsauftrag über ein Kraftfahrzeug; Bestellung eines Neufahrzeugs im Ausland; Fahrzeugbestellung; EU-Fahrzeuge; Vermittlungsauftrag
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § ... 649; ; BGB § 666; ; BGB § 326; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; AGBG § 9; ; AGBG § 11 Nr. 8 lit. b); ; AGBG § 24 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines "Vermittlungsauftrags für EG-Fahrzeuge"; Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 01.08.2000 - 1 O 147/00
- OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - I-6 U 3/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 523
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.03.1996 - V ZR 316/94
Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
Die Setzung einer etwa zu kurzen Frist hätte eine angemessene Frist in Lauf gesetzt (vgl. BGH NJW 1985, 2640; BGH NJW 1996, 1814;… Palandt/Heinrichs, § 326 BGB Rdnr. 17), die jedenfalls bis zur Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Kläger am 1. Februar 2000 verstrichen war, zumal der Beklagte selbst eine Lieferung bis zum 24. Januar 2000 in Aussicht gestellt hatte. - BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95
Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
Die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung konnte mit dieser Mahnung verbunden werden (vgl. BGH NJW-RR 1990, 442, 444; BGH NJW-RR 1997, 622, 624;… Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 326 BGB Rdnr. 14); eine nochmalige Fristsetzung nach Verzugseintritt war nicht erforderlich. - BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88
Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
Die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung konnte mit dieser Mahnung verbunden werden (vgl. BGH NJW-RR 1990, 442, 444; BGH NJW-RR 1997, 622, 624;… Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 326 BGB Rdnr. 14); eine nochmalige Fristsetzung nach Verzugseintritt war nicht erforderlich. - BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84
Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
Die Setzung einer etwa zu kurzen Frist hätte eine angemessene Frist in Lauf gesetzt (vgl. BGH NJW 1985, 2640; BGH NJW 1996, 1814;… Palandt/Heinrichs, § 326 BGB Rdnr. 17), die jedenfalls bis zur Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Kläger am 1. Februar 2000 verstrichen war, zumal der Beklagte selbst eine Lieferung bis zum 24. Januar 2000 in Aussicht gestellt hatte. - BGH, 18.01.1980 - V ZR 110/76
Baugrundstück: Entgangener Wertzuwachs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
Da der Kläger das Fahrzeug nicht zum Zwecke der gewerblichen Weiterveräußerung, sondern für seinen privaten Gebrauch oder allenfalls zum Einsatz in seiner X.-Agentur erwerben wollte, kommt grundsätzlich nur eine konkrete Schadensberechnung in Betracht (vgl. BGH NJW 1980, 1742, 1743;… Palandt/ Heinrichs, § 325 BGB Rdnr. 16).
- OLG Hamm, 11.12.2012 - 28 U 42/12
Autokauf; EU-Neuwagenkauf; Euro-Fahrzeug; EU-Import; Vermittlungsgeschäft
Der Kläger hat unter Verweis auf das Urteil OLG Düsseldorf NJW 2002, 523 die Auffassung vertreten, dass zwischen den Parteien ein Kaufvertrag zustande gekommen sei und nicht lediglich ein Vermittlungsauftrag.Für den Kläger streitet auch nicht das angeführte Urteil des OLG Düsseldorf NJW 2002, 523.
- OLG Frankfurt, 28.01.2005 - 25 U 210/03
EU-Neuwagenkauf: Sachmängelhaftung des Importvermittlers
Im Falle von Sachmängeln beschränken sich die Rechte des Käufers eines Importfahrzeuges gegen vom Hersteller zugelassene inländische Reparaturbetriebe auf die Beseitigung von Mängeln, wogegen die weitergehenden Sachmängelrechte, wie etwa der Rücktritt, vom Käufer nur gegenüber seinem Vertragspartner, also entweder dem ausländischen Händler oder dem Importeur, falls dieser den Verkauf im eigenen Namen getätigt hat, geltend gemacht werden können (…vgl. insoweit auch: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl. 2003, Rdnr. 455; OLG Düsseldorf NJW 2002, S. 523). - LG Düsseldorf, 07.12.2007 - 6 O 75/06
Verständnis des Begriffes "fahrbereit" i.R.e. verbindlichen Bestellung eines …
Eine derartige Bestellung stellt bereits einen Kaufvertrag dar (OLG Düsseldorf NJW 2002, 523, 524).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Schmerzensgeldanspruch; Körperverletzung ; Totenfürsorgerecht ; Obduktion; Zustimmung ; Belehrung
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1922 § 823 Abs 1 § 847
Obduktion - Zustimmung des Totenfürsorgeberechtigten - Belehrung über Umfang und Tragweite - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 06.12.2000 - 5 O 250/00
- OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2808
- FamRZ 2002, 61
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.1990 - IX ZR 257/89
Formularmäßige Einwilligung in Leichenschau in Krankenhausaufnahmeverträgen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01
Soweit eine Leichenöffnung nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften und Verfahren gestattet ist, bedarf eine Leichenöffnung nach der Rechtsprechung und einem ganz überwiegenden Teil des Schrifttums der vorherigen Einwilligung des Patienten oder der späteren Einwilligung des Totenfürsorgeberechtigten (BGH NJW 1990, 2313 m.w.N.).Bei der Entscheidung dieser Frage wurde nicht übersehen, dass der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1990, 2313) für die Zustimmung des Patienten in eine Leichenöffnung sogar eine Zustimmung in vorformulierten Vertragsbedingungen für ausreichend angesehen hat.
Diee Entscheidung hat im Übrigen weitgehend Widerspruch ausgelöst (Deutsch, NJW 1990, 2315; Ackmann JZ 1990, 925; Giesen und Kloth, JR 1991, 203).
- BGH, 12.10.1995 - VII ZR 209/94
Erhebung einer Widerklage gegen einen als Streithelfer des Beklagten am …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01
Zur Auswahl des Sachverständigen bedurfte es nicht zwingend der vorherigen Anhörung der Parteien (BGHZ 131, 76/80;… Zöller/Greger, ZPO, 22. Auflage, § 404 Rdn. 1). - BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86
Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01
Bei medizinischen Eingriffen ist deshalb zur Wirksamkeit der Einwilligung die vorherige Aufklärung über die Tragweite der Entscheidung durch den Arzt erforderlich (BGH NJW 1998, 633; BGH NJW 1987, 1481).
- BGH, 26.02.2019 - VI ZR 272/18
Gestaltung einer Grabstätte von Totenfürsorgerecht umfasst
Das Totenfürsorgerecht ist ein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB, das im Falle seiner Verletzung Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen entsprechend § 1004 BGB begründen kann (vgl. OLG Naumburg…, Urteil vom 8. Oktober 2015 - 1 U 72/15, FamRZ 2016, 1106 Rn. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2001 - 9 U 11/01, NJW 2001, 2808, juris Rn. 18; OLG Frankfurt…, Urteil vom 23. März 1989 - 16 U 82/88, NJW-RR 1989, 1159, juris Rn. 23; KG, Urteil vom 24. Januar 1969 - 16 U 1010/68, FamRZ 1969, 414, 415; LG Kiel…, Urteil vom 5. Juli 1985 - 5 O 97/85, FamRZ 1986, 56, juris Rn. 29, 41; AG Osnabrück…, Urteil vom 27. Februar 2015 - 15 C 568/15, FamRZ 2016, 491 Rn. 20;… Lieder, in: Erman, BGB 15. Aufl., § 1922 Rn. 34;… Hager, in: Staudinger, BGB [2017], § 823 Abs. 1 BGB B Rn. 193;… Palandt/Sprau, BGB 78. Aufl., § 823 Rn. 19;… Palandt/Weidlich, BGB 78. Aufl., Einl v § 1922 Rn. 12;… Küpper, in: MüKo-BGB, 7. Aufl., § 1968 Rn. 7 Fn. 51; Fritz, BWNotZ 1992, 137;… siehe weiter BVerfG [K], Beschlüsse vom 25. Dezember 2016 - 1 BvR 1380/11, NJW 2017, 947 Rn. 14 ff., vom 18. Januar 1994 - 2 BvR 1912/93, NJW 1994, 783, juris Rn. 4). - LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung des …
Der deliktische Schutz des Totenfürsorgerechts (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2001, 2808) besagt nichts anderes, zumal dieses Recht in § 253 Abs. 2 BGB nicht erwähnt wird. - LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11
Anspruch auf Wiederherstellung der Grabstätte der Eltern aus § 823 BGB; …
Im Falle seiner Verletzung können dem Rechtsinhaber Schadensersatz-, Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche zustehen (…Palandt/Edenhofer, BGB , 71. Auflage, Einleitung vor § 1922 Rz. 9ff; OLG Karlsruhe, - 9 U 11/01 - Urteil vom 26. Juli 2001, VG Münster - 1 K 2077/10 - Urteil vom 26.08.2010, zit. nach [...] Rz 33).
- OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Vermutung der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller …
Zu dem Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG zählt nämlich nur ein - zumindest auch - von dem Antragsteller selbst genutztes Objekt (vgl. OLG Celle MDR 2003, 356, 357m.w.N.; OLG Hamm Rpfleger 1984, 432 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. November 1999, 5 WF 101/99 zitiert nach juris; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. April 1994, 6 WF 26/94 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 102;… Kalthoener / Büttner / Wrobel- Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 347). - AG Rinteln, 23.12.2015 - 2 C 183/14
Schmerzensgeldanspruch Totenfürsorgeberechtigter bei rechtswidriger Umbettung des …
- AG Osnabrück, 27.02.2015 - 15 C 568/15
Totenfürsorgerecht: Übertragung durch Erblasser auf einen Dritten
Ebenfalls ergibt sich der Anspruch aus § 823 Abs. 1 i. V. m. § 249 BGB, da das Totenfürsorgerecht als sonstiges Recht im Sinne des § 823 BGB anerkannt ist, gegen dessen Beeinträchtigung dem Rechtsinhaber Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche zustehen (…Palandt/Edenhofer, BGB, Einleitung vor § 1922 Rz. 9 ff; OLG Karlsruhe, - 9 U 11/01 -, Urteil vom 26. Juli 2001, zit. nach juris).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 08.06.2001 - 4 U 28/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Patient; Aufklärungspflicht; Arzt; Risikoaufklärung bei Nichtbehandlung
- rabüro.de
Zur Aufklärungspflicht des Arztes über Gefahren bei vom Patienten verweigerter Behandlung
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847
Beweislast des Arztes für Behandlungsverweigerung des Patienten - rechtsportal.de
BGB § 823 § 847
Arzthaftung - Verweigerung notwendiger Behandlung - Risikoaufklärung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel - 9 O 472/98
- OLG Schleswig, 08.06.2001 - 4 U 28/00
Papierfundstellen
- NJW 2002, 227
- VersR 2001, 1516
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2001 - 4 U 28/00
Denn über allgemein bekannte Krankheitsverläufe, die im Falle der Nichtdurchführung gebotener ärztlicher Behandlung zu erwarten stehen, braucht der Patient nicht aufgeklärt zu werden (vgl. zur Risikoaufklärung: OLG Stuttgart VersR 1999, 1500 = NJW-RR 1999, 751).
- OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 48/08
Arzthaftung: Hinweispflichten bei Tumorverdacht
Der Beklagte war von der ihn treffenden o.g. Aufklärungspflicht auch nicht deshalb befreit, weil es sich über einen allgemein bekannten drohenden Krankheitsverlauf handelt (vgl. zu einem solchen Fall OLG Schleswig, VersR 2001, 1516).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 78 Abs. 1; ; BRAGO § 28
- rechtsportal.de
Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Bestellung durch auswärtigen Beklagten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auswärtig beklagte Partei; Prozessbevollmächtigung; Geschäftsreisekosten; Kostenerstattung; Ansässiger Anwalt; Vorprozessuale Verteidigung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 998
- Rpfleger 2001, 325
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00
Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00
(Abgrenzung zu OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587).a) Es wird die Auffassung vertreten, die Reisekosten eines in der Nähe des Sitzes der Partei tätigen Rechtsanwaltes bildeten grundsätzlich die Höchstgrenze, bis zu der die Kosten eines auswärtigen Prozeßbevollmächtigten erstattungsfähig seien (OLG Frankfurt MDR 2000 1215, 1216 = JurBüro 2000 587).
- OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00
Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00
b) Der erkennende Senat hat bereits in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß vom 14. Dezember 2000 (Az. 10 W 107/00) dargelegt, daß es für eine auswärtige, zur klageweisen Durchsetzung eines Anspruchs entschlossene Partei naheliege, das entsprechende Mandat dem an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu erteilen, der bereits zuvor mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung befaßt gewesen sei. - OLG Düsseldorf, 04.01.1996 - 10 W 251/95
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00
Grundsätzlich sind die Reisekosten der Partei zur einmaligen, ersten Information ihres nicht an ihrem Wohnort befindlichen Prozeßbevollmächtigten erstattungsfähig (Senat, Beschluß vom 4. Januar 1996, Az.: 10 W 251/95, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 128 mHa Zöller/Herget, ZPO;… 19. Aufl., § 91, Stichwort "Reisekosten").
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
aa) Der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozeßgericht zugelassenen und dort auch nicht wohnenden Rechtsanwaltes für Reisen zum Prozeßgericht steht nicht die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO entgegen (zutreffend: OLG Bremen, JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998 = JurBüro 2001, 998 und NJW-RR 2001, 1000 = JurBüro 2001, 256; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 = MDR 2000, 1215; KG NJW-RR 2001, 1002; OLG Schleswig, JurBüro 2001, 197 = MDR 2001, 537; a.A.: OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1001; OLG München NJW-RR 2001, 997; Bischoff MDR 2000, 1357, 1359).(1) Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwaltes durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei stellt im Regelfall (zu möglichen Ausnahmen unten (2)) eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in dem genannten Sinne dar (vgl. OLG Bremen JurBüro 2001, 532, 533; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998, OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1000 = JurBüro 2001, 256 und JurBüro 2002, 34 = MDR 2002, 116, KG NJW-RR 2001, 1002 = MDR 2001, 475).
- OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01
Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen …
Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.11.2000 - 3 W 3744/00, MDR 2001, 235 = OLGR 2001, 71; OLG Hamburg, Beschl. v. 08.12.2000 - 8 W 252/00, OLGR 2000, 96 = MDR 2001, 294 = NJW-RR 2001, 788; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.12.2000 - 4 W 68/00, OLGR 2001, 535 = RPfleger 2001, 200 = NJW-RR 2001, 1001; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000 - 11 W 136/00, OLGR 2001, 54 = MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201; OLG Hamm, Beschl. v. 12.02.2001 - 23 W 8/01, OLGR 2001, 185 = AnwBl 2001, 441 = MDR 2001, 959; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001 - 11 W 946/01, MDR 2001, 773 = OLGR 2001, 241; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.2001 - 8 W 91/01, OLGR 2001, 393 = MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533) lehnt grundsätzlich die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten ab, während ein anderer Teil der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 31.07.2000 - 5 W 126/00, OLGR 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anm. v. Enders; Beschl. v. 23.10.2000 - 6 W 162/00, MDR 2001, 55; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.10.2000 - 9 W 145/00, OLGR 2001, 1; Kammergericht, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00, OLGR 2001, 102 = MDR 2001, 473; OLG Bremen, Beschl. v. 07.06.2001 - 2 W 54/01, OLGR 2001, 337; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.2001 - 10 W 67/01, OLGR 2001, 491) die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwaltes obsiegenden Partei als Kostengläubiger im Grundsatz bejaht.Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten und Verkehrsanwaltskosten sind im übrigen ausnahmsweise nur im Umfange vorgenannter ersparter fiktiver Parteikosten erstattungsfähig, sofern die auswärtige Prozesspartei einen einfach gelagerten sog. Routineprozess führt (vgl. Kammergericht, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00, OLGR 2001, 102 = MDR 2001, 473, sowie Senatsentscheidung vom 02.11.1999 - 17 W 201/99, JurBüro 2000, 253 = OLGR 2000, 33 = VersR 2001, 257) oder es sich bei der Prozesspartei um ein größeres Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung handelt oder ihr die Führung einer solchen zumutbar ist (…vgl. Senat, aaO.).
- OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01
Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts
Diese Grundsätze hat der Senat mit Beschlüssen vom 21. Dezember 2000 (Az. 10 W 112/00; veröffentlicht in OLGRep. 2001, 102) und vom 15. März 2001 (Az. 10 W 22/01) bestätigt.Diese Bestimmung bezieht sich indessen nicht auf die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts, sondern allein auf dessen Zulassung bei einem bestimmten Gericht (Lokalisierung) im Sinne der §§ 18 ff BRAO (Senat OLGRep. 2001, 102; OLG Frankfurt am Main OLGRep. 2000, 301;… Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O.;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 91 Rdn. 46).
- OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 96/01
Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu …
Diese Grundsätze hat der Senat mit Beschlüssen vom 21. Dezember 2000 (Az 10 W 112/00; veröffentlicht in OLGRep 2001, 102) und vom 15. März 2001 (Az 10 W 22/01) bestätigt (so im Grundsatz auch OLG Frankfurt am Main OLGRep 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anmerkung Enders sowie MDR 2001, 55; Schleswig Holsteinisches OLG OLGRep 2001, 51 = JurBüro 2001, 197 = MDR 2001, 537; KG JurBüro 2001, 257 = MDR 2001, 473; OLG Bremen OLGRep 2001, 337). - LAG Hessen, 08.03.2004 - 13 Ta 90/04
Vorliegen einer Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
Erstattung der Kosten für einen Korrespondenzanwalt, der in Untervollmacht für …
(BGH JurBüro 2003, 202 ff. zu den Terminsreisekosten mit Hinweis auf u.a. OLG Bremen JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998; 2001, 1000). - OLG Düsseldorf, 18.04.2002 - 10 W 36/02
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Diese Grundsätze hat der Senat mit Beschlüssen vom 21. Dezember 2000 (AZ: 10 W 112/00; veröffentlicht in OLGRep 2001, 102) und vom 15. März 2001 (AZ: 10 W 22/01) bestätigt (so im Grundsatz auch OLG Frankfurt am Main OLGRep 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anmerkung Enders sowie MDR 2001, 55; Schleswig-Holsteinisches OLG OLGRep 2001, 51 = JurBüro 2001, 197 = MDR 2001, 537; KG JurBüro 2001, 257 = MDR 2001, 473; OLG Bremen OLGRep 2001, 337 = JurBüro 2001, 532; OLG Dresden RPfleger 2002, 45 und 228;… Herget in Zöller, ZPO, 23 Aufl. 2002, § 91 Rdnr. 13 "Reisekosten"). - VG Stuttgart, 25.05.2010 - A 11 K 1124/09
Kostenrecht, Kostenerstattung, Reisekosten, Rechtsanwalt, ortsansässiger …
Nichts anderes kann gelten, wenn der betreffende Rechtsanwalt bereits vorprozessual mit der Angelegenheit befasst war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2000 - 10 W 112/00 - in NJW-RR 2001, 998 ff.) und ein Anwaltswechsel deshalb nicht sinnvoll bzw. unzumutbar erscheint.
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00 - 59 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer
Unangemessene Benachteiligung; Wirksamkeit; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Versicherungsantrag; Allgemeine Vertragsbedingungen ; Versicherungsschutz; Versicherungsvertrag; Zustandekommen; Lebensversicherung; Vorläufiger Versicherungsschutz; Versicherung
- Judicialis
DÜG § 1; ; AGB-Gesetz § 9; ; AGB-Gesetz § ... 9 Abs. 1; ; AGB-Gesetz § 6 Abs. 2; ; VVG § 16; ; VVG § 17; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1
- VersR (via Owlit)
AGBG § 9
Unwirksamer Ausschluss des vorläufigen Versicherungsschutzes für vor Antragstellung erkennbare Todesursachen - rechtsportal.de
Ausschluss des vorläufigen Versicherungsschutzes in der Lebensversicherung aufgrund von im Antrag angegebenen Umständen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 18.08.2000 - 14 O 354/96
- OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00 - 59
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 28
- VersR 2002, 41
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 24.09.1999 - 20 W 10/99
Fehlende Risikoprüfung vor Erteilung der vorläufigen Deckungszusage bei Abschluss …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
Zumindest bei aufmerksamer Lektüre der Klausel wird er darüber hinaus zu der Einschätzung gelangen können, dass es nicht darauf ankommen soll, ob vor der Unterzeichnung des Versicherungsantrages erkennbar gewesen ist, dass der Versicherungsfall, also der Tod, in absehbarer Zeit (aufgrund einer bestimmten Erkrankung) eintreten könnte, sondern dass allein maßgebend ist, ob die Ursache dafür, also das Vorliegen der Erkrankung, bereits vor der Unterzeichnung des Versicherungsantrages erkennbar gewesen ist (von diesem Verständnis der Klausel ausgehend auch OLG Köln, r+s 1994, 274, 275, und OLG Hamm, NVersZ 2000, 517), obwohl auch das nicht völlig klar ist, denn allein die Verwendung des Begriffs "Ursache" könnte daran denken lassen, dass auch die ursächliche Verknüpfung zwischen der Erkrankung, die schließlich zum Tod führt, und dem Tod vorher erkennbar gewesen sein muss.Während das Oberlandesgericht Köln (r+s 1997, 211, 212) im Wege einer - die Grenze zur geltungserhaltenden Reduktion der Klausel zumindest berührenden - Auslegung zu der Einschätzung gelangt, es seien nur adäquat-kausale Umstände, nämlich die für den Eintritt des Versicherungsfalls "nächsten Kausalumstände" gemeint, wobei je nach Sachlage auch gefahrerhebliche Umstände im Sinne der § 16 und 17 VVG in Betracht kämen, erwägt das Oberlandesgericht Hamm (NVersZ 2000, 517) eine solche Beschränkung auf die nächsten Kausalumstände nicht und meint darüber hinaus, aus dem Wortlaut der Klausel ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nur gefahrerhebliche Umstände in Betracht kommen sollen (und gelangt, davon ausgehend, zu einer Unwirksamkeit der Klausel mit der Erwägung, dass sie den Vertragszweck gefährde und aus diesem Grund den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige).
- BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99
Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
Die Klausel schränkt das von der Beklagten gegebene Leistungsversprechen - die Gewährung vorläufigen Versicherungsschutzes dahingehend, dass die vereinbarte Versicherungssumme auch bei dem Tod des Versicherten vor Abschluss des endgültigen Vertrages gezahlt wird - ein; die Klausel unterliegt daher der Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz (dazu zuletzt BGH, VersR 2001, 184, 185 m.w.N.).Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel beschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, VersR 2001, 184, 185; außerdem: BGHZ 136, 394, 401 f, und BGHZ 141, 137, 143 f).
- BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95
Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung für den vorläufigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
Es handelt sich dabei um einen rechtlich selbständigen Vertrag, der von dem Zustandekommen des endgültigen Versicherungsvertrages unabhängig ist (BGH, NJW-RR 1996, 856).Abgelehnt im Sinne von § 3 Abs. 2 Buchstabe b) der Versicherungsbedingungen wird der Antrag aber nur, wenn der Versicherer den Abschluss des erstrebten Vertrages endgültig verweigert (BGH, NJW-RR 1996, 856).
- OLG Köln, 23.10.1996 - 5 U 84/96
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
Während das Oberlandesgericht Köln (r+s 1997, 211, 212) im Wege einer - die Grenze zur geltungserhaltenden Reduktion der Klausel zumindest berührenden - Auslegung zu der Einschätzung gelangt, es seien nur adäquat-kausale Umstände, nämlich die für den Eintritt des Versicherungsfalls "nächsten Kausalumstände" gemeint, wobei je nach Sachlage auch gefahrerhebliche Umstände im Sinne der § 16 und 17 VVG in Betracht kämen, erwägt das Oberlandesgericht Hamm (NVersZ 2000, 517) eine solche Beschränkung auf die nächsten Kausalumstände nicht und meint darüber hinaus, aus dem Wortlaut der Klausel ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nur gefahrerhebliche Umstände in Betracht kommen sollen (und gelangt, davon ausgehend, zu einer Unwirksamkeit der Klausel mit der Erwägung, dass sie den Vertragszweck gefährde und aus diesem Grund den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige). - BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel beschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, VersR 2001, 184, 185; außerdem: BGHZ 136, 394, 401 f, und BGHZ 141, 137, 143 f). - BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96
Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel beschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, VersR 2001, 184, 185; außerdem: BGHZ 136, 394, 401 f, und BGHZ 141, 137, 143 f). - OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 231/93
Risikoausschluß in der Lebensversicherung/Berufsunfähigkeitszusatzversicherung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
Zumindest bei aufmerksamer Lektüre der Klausel wird er darüber hinaus zu der Einschätzung gelangen können, dass es nicht darauf ankommen soll, ob vor der Unterzeichnung des Versicherungsantrages erkennbar gewesen ist, dass der Versicherungsfall, also der Tod, in absehbarer Zeit (aufgrund einer bestimmten Erkrankung) eintreten könnte, sondern dass allein maßgebend ist, ob die Ursache dafür, also das Vorliegen der Erkrankung, bereits vor der Unterzeichnung des Versicherungsantrages erkennbar gewesen ist (von diesem Verständnis der Klausel ausgehend auch OLG Köln, r+s 1994, 274, 275, und OLG Hamm, NVersZ 2000, 517), obwohl auch das nicht völlig klar ist, denn allein die Verwendung des Begriffs "Ursache" könnte daran denken lassen, dass auch die ursächliche Verknüpfung zwischen der Erkrankung, die schließlich zum Tod führt, und dem Tod vorher erkennbar gewesen sein muss. - OLG Saarbrücken, 15.12.1999 - 5 U 539/99
Versicherungsfähigkeit des VN bei eigener Kündigung des Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00
Auch eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet aus, denn sie würde voraussetzen, dass sich aus dem Vertrag hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, wie die Parteien die durch den Wegfall der unwirksamen Klausel entstandene Regelungslücke geschlossen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten (dazu Römer, VersR 1994, 125 f. mwN und die Entscheidung des Senats, NVersZ 2001, 18, 19); solche Anhaltspunkte lassen sich den Allgemeinen Bedingungen der Beklagten für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung aber nicht entnehmen.
- OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits …
Insbesondere war der endgültige Versicherungsvertrag noch nicht zu Stande gekommen; der Vertragsabschluss war auch nicht etwa im Hinblick auf eventuelle Vorerkrankungen endgültig verweigert worden (hierzu Senat, Urt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00 - VersR 2002, 41).Die Klausel greift schon dann ein, wenn irgendeine Erkrankung gleich welcher Schwere oder auch nur wie möglicherweise hier ein diese ohnehin allenfalls indizierendes Symptom (vgl. hierzu bereits das Senatsurt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00-59 - VersR 2002, 41) Glied einer multikausalen Kette ist, die mit dem Versicherungsfall endet.
Sind solche zwar nach allgemeiner Auffassung, gefahrerhebliche Umstände im Sinne der §§ 16 und 17 VVG, die der Versicherungsnehmer anzugeben hat, wenn der Versicherer danach fragt (… Langheid in: Ulmer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, §§ 16, 17 Rdnr. 19), so ist allerdings nicht ersichtlich, inwieweit bloße Beschwerden überhaupt (mit)ursächlich zum Eintritt des Todes beigetragen haben können (vergleiche Senat, Urt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00, VersR 2002, 41) und ob der Versicherungsnehmer im Sinne der Argumentation des OLG Dresden davon ausgehen kann, es müsse sich um Erkrankungen "von erheblichem Gewicht" handeln.
- OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Ausschlußtatbestand für den "Allmählichkeitsschaden" in § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB …
Dies gilt insbesondere für Ausschlußklauseln der vorliegenden Art. Insoweit muß dem Versicherungsnehmer klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang sein Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH NJW 2001, 1132; 99, 2279; OLG Saarbrücken NVersZ 2001, 506).
Rechtsprechung
OLG Celle, 01.02.2001 - 22 U 261/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Werkvertrag: Gefahrhinweispflicht unter Werkunternehmern; Handwerker als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn; unzulässige Feststellungsklage bezüglich eventueller Mängelbeseitigungskosten
- rechtsportal.de
BGB § 631 § 635 § 278; ZPO § 256 Abs. 1
Verantwortlichkeit des Bauherrn für Schlechterfüllung eines anderen Handwerkers; Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz höherer Kosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung des Klempners bei Estrichbeschädigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Sorgfaltspflichten bei dem Trocknen von Estrich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist ein Bauhandwerker Erfüllungsgehilfe des Bauherrn? (IBR 2001, 365)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim - 4 O 239/99
- OLG Celle, 01.02.2001 - 22 U 261/99
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 18.03.2010 - 6 U 108/09
Ansprüche des Unternehmers bei Verschlechterung des Werks durch den Auftraggeber …
2001, 22 U 261/99, zit. nach juris: Rn.25 f.).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 06.09.2000 - 12 U 1235/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Euroscheck; Scheckdiebstahl; Scheckmissbrauch; Garantiehaftung der Bank; Scheckformular
- Judicialis
HGB § 429 Abs. 1; ; HGB § 430 Abs. 1; ; HGB § 432 Abs. 1 a. F.
- rechtsportal.de
HGB § 429 Abs. 1 § 430 Abs. 1 § 432 Abs. 1 a. F.
Garantiehaftung der Bank bei mißbräuchlicher Verwendung von Euroscheckformularen - Diebstahl auf dem Weg von der Druckerei zur Bank - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
HGB § 429, 430, 432 a.F.
Garantiehaftung der Bank bei Missbrauch von Scheckformularen
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 23.02.1999 - 6 O 15604/98
- OLG Nürnberg, 06.09.2000 - 12 U 1235/99
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 06.06.2000 - 2 WF 73/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Prozeßkostenhilfe; Einzusetzendes Vermögen; Miteigentum an Mehrfamilienhaus; Beschwerde ; Schonvermögen
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 114, § 115; BSHG § 88 Abs. 2
Prozeßkostenhilfe; Einzusetzendes Vermögen; Miteigentum an Mehrfamilienhaus - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2005 - 11 E 1243/05
Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts …
vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 8. November 1985 - 8 B 855/85 -, FamRZ 1986, 188; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 1997 - 7 WF 30/97 -, FamRZ 1998, 247; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juli 1999 - 11 WF 442/99 -, FamRZ 2000, 760; BFH, Beschluss vom 20. Januar 2000 - III B 68/99 -, BFH/NV 2000, 862-864, Langtext juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 2 WF 73/00 -, OLGR Karlsruhe 2001, 102, Langtext juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 9 WF 1/01 -, FamRZ 2002, 105; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2004 - 9 WF 367/04 -, FamRZ 2005, 468 (Ls); OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 4 WF 63/04 -, OLGR Köln 2004, 334 (zit. nach juris); OLG Celle, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 15 WF 56/05 -, FamRZ 2005, 1185.
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 18.01.2000 - 9 U 191/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zahlung des Werklohns ohne Abzug der vermeindlich angefallenen Vertragsstrafe im Zusammenhang mit einem Anrpuch aus ungerechtfertigter Bereicherung; Zahlung ohne Rechtsgrund bei Zahlung aufgrund eines rechtskräftigen Urteils; Rechtskraft eines Versäumnisurteils
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 29.07.1999 - 6 O 291/99
- OLG Naumburg, 18.01.2000 - 9 U 191/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 04.03.1974 - 5 U 58/73
Vertragsstrafe: Garantieähnliche Funktion; Aufrechnung - Abrechnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.01.1987 - II ZR 154/86
Berechnung des dem Kommanditisten zustehenden Gewinns - Voraussetzungen für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.11.1973 - VII ZR 205/71
Wirksamkeit einer mündlichen Abrede bei vereinbarter Schriftform
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 81/71
Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung des Inhalts eines nicht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.01.1966 - VII ZR 262/63
Fälligkeit einer Vertragsstrafe bei Verschulden des Auftraggebers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar