Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/1999   

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OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/1999 (https://dejure.org/2001,1200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2001 - 20 U 91/1999 (https://dejure.org/2001,1200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 20 U 91/1999 (https://dejure.org/2001,1200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmißbrauch; Aktienrecht; Nichtigkeitsklage; Nichtaktionär; Unberechtigter Sondervorteil

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausnutzung des Klagerechts in zweck-, Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis, Klage in Schädigungsabsicht, Klage wirtschaftlich gerichtet gegen Mitgesellschafter, Rechtsmissbrauch sowie Treuepflichtverletzung bei Nichtigkeitsklage, Rechtsmissbrauch und ...

  • Judicialis

    AktG § 241 Nr. 1; ; AktG § 249; ; AktG § 245; ; AktG § 246; ; ZPO § 263; ; ZPO § 295

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär - sachfremde Motive - Rechtsmissbräuchlichkeit der Klagerhebung - Erwerb einer Splitterbeteiligung - Befangenheitsantrag nach Vergleichsvorschlag - Unzulässigkeit der Klage - Beitritt weiterer Kläger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 970
  • NJW-RR 2002, 287 (Ls.)
  • ZIP 2001, 650
  • BB 2001, 326
  • DB 2001, 321
  • NZG 2001, 277
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Damit wurde der Zustellungsmangel zumindest durch Rügeverzicht gem. § 295 ZPO geheilt (vgl, BGH NJW 1992, 2099 f.; BGH NJW 1998, 384, 385; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., Rn. 26a zu § 253).

    Ob den beiden Gesellschaftsorganen im Laufe des Verfahrens ein Exemplar der Klage übergeben wurde und der Mangel daher zuvor auch gem. § 187 ZPO geheilt worden ist, kann dahinstehen (vgl. dazu BGH NJW 1992, 2099f.).

  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Damit wurde der Zustellungsmangel zumindest durch Rügeverzicht gem. § 295 ZPO geheilt (vgl, BGH NJW 1992, 2099 f.; BGH NJW 1998, 384, 385; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., Rn. 26a zu § 253).

    Eine Heilung von Zustellungsmängeln durch Rügeverzicht ist selbst in der Revisionsinstanz noch möglich (BGH NJW 1998, 384 f. und NJW 1989, 2055 ).

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheitert die Zulassung einer Parteierweiterung in der Berufungsinstanz nicht schon daran, dass dem Berufungsgericht für die Klage des neuen Klägers die funktionelle Zuständigkeit fehlt, ebensowenig daran, dass ein erstinstanzliches Urteil nicht vorliegt (BGHZ 65, 264 ff; MüKo/Luke, Rn. 84 zu § 263; a.A. u.a. Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., Vorbem. § 50 ZPO Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1991 - 8 U 192/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei eine Gesamtbetrachtung, bei der in der Regel mehrere Indizien für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit erforderlich sind (BGH AG 1992, 449 ff; BGH ZIP 1990, 168, 171 ff - DAT-Atlanta II; OLG Karlsruhe, ZIP 1991, 925).
  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 254/88

    Anforderungen an Verschmelzungsbericht; Einwand des Rechtsmißbrauchs im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei eine Gesamtbetrachtung, bei der in der Regel mehrere Indizien für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit erforderlich sind (BGH AG 1992, 449 ff; BGH ZIP 1990, 168, 171 ff - DAT-Atlanta II; OLG Karlsruhe, ZIP 1991, 925).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Eine Heilung von Zustellungsmängeln durch Rügeverzicht ist selbst in der Revisionsinstanz noch möglich (BGH NJW 1998, 384 f. und NJW 1989, 2055 ).
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Sind diese formalen Voraussetzungen erfüllt, so bedarf es eines berechtigten Eigeninteresses zur Klagerhebung grundsätzlich nicht (BGHZ 107, 296 ff).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1991 - 5 U 5/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Anfechtungsklage, auf die sich die einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in der Regel beziehen, sondern auch für die hier verfolgte Nichtigkeitsklage (K. Schmidt, a.a.O. Rn. 29 zu § 249; Hüffer, a.a.O. Rn. 11 zu § 249; OLG Frankfurt, AG, 1991, 208 = NJW-RR 1991, 805).
  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 146/89

    Erläuterung und Begründung eines Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Neben den Fällen, in denen der Kläger von sich aus aktiv wird und Forderungen für einen Klageverzicht stellt, reicht es dabei aus, wenn er darauf spekuliert, die Gesellschaft werde sich unter dem Druck der befürchteten Nachteile selbst an ihn wenden und von sich aus versuchen, den Verzicht auf die Weiterverfolgung der Klage zu erkaufen (BGH AG 1991, 102 ff, 104; BGH AG 1990, 259).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Anders als bei der Anfechtungsklage, bei der eine rechtsmissbräuchliche Klagerhebung zur Unbegründetheit führt, da ein materiell-rechtliches, privates Gestaltungsrecht ausgeübt wird, dessen Missbrauch zum Verlust der materiellen Berechtigung führt (BGH AG 1992, 448 f; Kölner Kommentar/Zöllner, Rn. 89 zu § 245; Hüffer, a.a.O., Rn. 26 zu § 245; a.A. Schmidt, a.a.O. Rn. 75 zu § 245), hat die Erhebung einer rechtsmissbräuchlichen Nichtigkeitsklage die Unzulässigkeit der Klage zufolge, da nicht ein materielles Gestaltungsrecht, sondern der Missbrauch des prozessualen Rechts, die Nichtigkeit eines Beschlusses feststellen zu lassen, in Rede steht (Hüffer, a.a.O., Rn. 11 zu § 249; OLG Frankfurt AG, 1992, 208 ff).
  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

    So spricht insbesondere die Versäumung der Wochenfrist gemäß § 132 Abs. 1 Satz 1 ZPO gegen die Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung, da dem Gegner die Möglichkeit genommen wird, sich ausreichend auf die "geänderte" Klage vorzubereiten (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.01.2001 - 20 U 91/99, NJW-RR 2001, 970 (973); MüKoZPO/ Fritsche , ZPO, 6. Auflage 2020, § 132 Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen:

    a) Dabei ist zunächst zu bedenken, dass eine etwaige Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtungsklage entgegen der Auffassung der Antragstellerin (Bl. 25) nicht deren Unzulässigkeit, sondern deren Unbegründetheit zur Folge hätte (BGHZ 107, 296 [juris Rz. 25]; OLG Stuttgart, AG 2001, 315 [juris Rz. 90; Drescher in Henssler/Spohn, GesR, § 246a AktG Rz. 5).

    Dies gilt insbesondere, wenn Grund der Klage ist, der Gesellschaft Schwierigkeiten zu machen und auf diesem Wege letztlich eine unberechtigte Leistung zu erhalten (OLG Stuttgart, AG 2001, 315 [juris Rz. 98]).

  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Der Beitritt eines neuen Klägers als nachträgliche subjektive Klagenhäufung auf Klägerseite ist nach gefestigter Rechtsprechung nach den Regeln über die Klageänderung zu behandeln, auch wenn der Beitritt in zweiter Instanz erfolgt; Voraussetzung ist, dass der Beklagte zustimmt oder das Gericht den Beitritt als sachdienlich erachtet (BGHZ 65, 265, 268 f; BGH NJW 1989, 3225; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 970, 973; OLG Köln NJW 2005, 3074; OLG Dresden OLGReport 2001, 113; Thüringer OLG OLGReport 1997, 157).
  • OLG Köln, 06.10.2003 - 18 W 35/03

    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter ein Schiedsabkommen durch die russische

    Hauptanwendungsfall ist die Konstellation, in der der Anfechtende die Klage allein mit dem Ziel erhebt, eine ihm nicht zustehende Sonderleistung zu erlangen, so etwa, wenn er beabsichtigt, sich den "Lästigkeitswert" seiner Klage abkaufen zu lassen (BGHZ 107, 296, 310f; OLG Stuttgart AG 2001, 315, 317 und AG 2003, 456, 457).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03

    Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen

    Soweit es um eine Nichtigkeitsklage geht, wird die Auffassung vertreten, dass ihre rechtsmissbräuchliche Erhebung bereits zur Unzulässigkeit führt und nicht erst, wie bei der Anfechtungsklage, zur Unbegründetheit (OLG Stuttgart OLGR 2001, 136 = NZG 2001, 277 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 177/07

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Anfechtung eines

    Hauptanwendungsfall ist die Konstellation, in der der Anfechtende die Klage allein mit dem Ziel erhebt, eine ihm nicht zustehende Sonderleistung zu erlangen, so etwa, wenn er beabsichtigt, sich den "Lästigkeitswert" seiner Klage abkaufen zu lassen (BGH v. 22.5.1989 -II ZR 206/88, BGHZ 107, 296 [310 f.]; OLG Stuttgart v. 10.1.2001 -20 U 91/99, AG 2001, 315 [317], 2003, 456 [457]).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01

    Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich;

    Dies hat auch der Senat in der von der Antragstellerin für ihre Ansicht in Anspruch genommenen Entscheidung (NJW-RR 2001, 970) ausdrücklich bestätigt und lediglich für die Erhebung einer rechtsmissbräuchlichen Nichtigkeitsklage die Unzulässigkeit der Klage angenommen, weil für diese Klage nicht ein materielles Gestaltungsrechts, sondern der Missbrauch des prozessualen Rechts, die Nichtigkeit eines Beschlusses feststellen zu lassen, in Rede steht.
  • OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen

    Beide Vorschriften setzen neben weiteren hier nicht interessierenden Kautelen zwingend die Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung voraus (ausdrücklich OLG Stuttgart NZG 2001, 277, 278; Göz, in: Bürgers/Körber, AktG, 2008, § 245 Rn 4, 5, 8; Dörr, in: Spindler/Stilz, AktG, 2007, § 245 Rn 19; Hüffer, AktG, 8. Aufl. 2008, § 245 Rn 5; siehe auch BGH NJW-RR 2006, 1110, 1112; WM 2007, 1932, 1938).
  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit des Klagebeitritts eines bereits als

    Unabhängig von der Frage, ob ein solcher Klägerbeitritt bei der aktienrechtlichen Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NZG 2001, 277 = AG 2001, 315) überhaupt wegen der Möglichkeit der streitgenössischen Nebenintervention möglich oder erforderlich ist, oder ob für die Zustellung des Beitrittsschriftsatzes die beitretenden Kläger erst einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen haben, da im aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren die Vorschusspflicht für alle Kläger in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entsteht (vgl. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 40/06 - OLG Koblenz NZG 2005, 817 m. w. Nachw.), ist die Sachdienlichkeit schon deswegen zu verneinen, weil ohne Zulassung des Klagebeitritts die Sache entscheidungsreif ist, während bei Zulassung ein neues Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten begründet wird und der Beklagten auf ihren Antrag hin eine neue Erwiderungsfrist zu setzen (vgl. Greger in Zöller ZPO, 26. Aufl., § 263 Rz. 269 und erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten wäre (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.).
  • LAG Hamm, 08.10.2004 - 10 TaBV 21/04

    Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

    Jede Partei ist zu redlicher Prozessführung verpflichtet, prozessuale Befugnisse dürfen nicht für verfahrensfremde Zwecke missbraucht werden (BAG, Urteil v. 05.06.1997 - NJW 1997, 3377; OLG Stuttgart, Urteil v. 10.01.2001 - NJW-RR 2001, 970; OLG Frankfurt, Urteil v. 09.04.2001 - NJW-RR 2001, 1078; vgl. auch: BAG, Beschluss v. 18.02.2003 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11 = NZA 2004, 337 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 20 W 2/09

    Antrag des Minderheitsaktionärs auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung:

  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
  • OLG Jena, 21.04.2021 - 2 U 112/15
  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 W 32/01

    Konsequenz der rechtsmissbräuchlichen Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage

  • LG München I, 30.08.2012 - 5 HKO 1378/12

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit des Hauptversammlungsbeschlusses infolge

  • LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06

    Streit über die Wirksamkeit von in einer Hauptversammlung von Stammaktionären und

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 6 U 150/01
  • LG München I, 22.12.2011 - 5 HKO 12398/08

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Anfechtungs- bzw.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8363
OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99 (https://dejure.org/2000,8363)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.05.2000 - 13 U 186/99 (https://dejure.org/2000,8363)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 13 U 186/99 (https://dejure.org/2000,8363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 AGBGB; § 8 AGBG; § 9 Abs. 2 AGBGB
    Wirksamkeit von Vertragsklauseln; Verstoß gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs); Ausstellung einer Kreditkarte; Kostenübernahme für die Beschädigung oder den Verlust einer Kreditkarte

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Vertragsklauseln; Verstoß gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs); Ausstellung einer Kreditkarte; Kostenübernahme für die Beschädigung oder den Verlust einer Kreditkarte

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG §§ 8, 9
    Unwirksame Entgeltklausel für Erstellung einer Ersatzkreditkarte

  • hink-fischer.de (Auszüge)
  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wer zahlt Ersatz-Kreditkarte?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 675
    Unwirksamkeit von Klauseln in Bank-AGB; Entgeltklausel für Erstellung einer Ersatz-Kreditkarte

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 14 O 222/99
  • OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2237
  • WM 2001, 2237
  • BB 2000, 2384
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99
    Kontrollfähig sind dagegen (Preis-)Nebenabreden, d.h. Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGH ZIP 1997, 2118 m.w.N).

    Dabei sind unter Rechtsvorschrift im Sinne von § 8 AGB-Gesetz nicht nur Gesetzesvorschriften im materiellen Sinne zu verstehen, sondern auch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben (BGH ZIP 1997, 2118, 2119).

  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96

    Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99
    Es reicht aus, dass sie in allgemeinen, am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten und auf das betreffende Rechtsgebiet anwendbaren Grundsätzen ihren Niederschlag gefunden haben (st. Rspr. BGH NJW 1997, 1700, 1701 [BGH 18.03.1997 - XI ZR 117/96] m.w.N.).

    Eine Ausnahme besteht insoweit nur, wenn die Klausel durch höhere Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt oder durch Gewährung rechtlicher Vorteile ausgeglichen wird (BGH NJW 1997, 1700, 1702 [BGH 18.03.1997 - XI ZR 117/96] m.w.N.).

  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 257/90

    Formularmäßige Überwälzung von Schäden in AGB der Banken

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99
    Dem steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber für einzelne, nähere umschriebene Ausnahmetatbestände ( § 7 StVG , § 19 LuftVG ) eine Gefährdungshaftung für geboten erachtet hat (st. Rspr. BGH NJW 1991, 1886, 1887 [BGH 23.04.1991 - XI ZR 128/90] ; NJW 1991 2414, 2415 m.w.N.).

    Dieser Gedanke beruht auf der Erwägung, dass auf einen Vertragsteil (nur) die Risiken abgewälzt werden dürfen, die ihre Ursache ausschließlich in seiner Sphäre haben und vom anderen Vertragsteil nicht beherrscht werden können (BGH NJW 1991, 2414, 2416) [BGH 25.06.1991 - XI ZR 257/90] .

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99
    Nach der "kundenfeindlichsten" Auslegung der angegriffenen Formularklausel, von der für die Inhaltskontrolle nach §§ 9, 13 AGB-Gesetz auszugehen ist (BGH NJW 1991, 1886, 1887) [BGH 23.04.1991 - XI ZR 128/90] , hat der Kunde das Risiko zu tragen, Ersatz für eine Kreditkarte leisten zu müssen, obwohl diese allein durch in der Sphäre der Beklagten liegende und von dieser zu vertretende Umstände unbrauchbar wird.

    Dem steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber für einzelne, nähere umschriebene Ausnahmetatbestände ( § 7 StVG , § 19 LuftVG ) eine Gefährdungshaftung für geboten erachtet hat (st. Rspr. BGH NJW 1991, 1886, 1887 [BGH 23.04.1991 - XI ZR 128/90] ; NJW 1991 2414, 2415 m.w.N.).

  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 208/89

    Streitwert und Beschwer bei Verbandsklage nach §§ 13 ff. AGBG

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99
    Dieses Interesse bemisst der Senat angesichts der Größe der beklagten und deren zahlenmäßig hohen Abschlüsse im Kreditkartengeschäft mit 20.000.- DM (vgl. BGH NJW-RR 1991, 179; Ulmer / Brandner / Hensen, AGB-Gesetz, 8. Aufl., § 15 Rn. 32).
  • BGH, 20.10.2015 - XI ZR 166/14

    Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen

    Aufgrund der gesetzlichen Sonderreglungen in § 675f und § 675k BGB können für die Beurteilung der hier durch den Kläger beanstandeten Klausel die vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen zu Entgeltklauseln für die Ausgabe einer Ersatzkreditkarte (OLG Celle, WM 2000, 2237 ff.; OLG Brandenburg, ZIP 2007, 860 ff.; LG Magdeburg, Urteil vom 18. Mai 2006 - 7 O 825/06, juris; LG Hamburg, Urteil vom 11. Februar 2014 - 312 O 72/13, juris) oder eines Ersatzsparbuchs (Senatsurteil vom 7. Juli 1998 - XI ZR 351/97, WM 1998, 1623 f.) nicht fruchtbar gemacht werden.
  • OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13

    Inhaltskontrolle einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank

    Kontrollfähig sind dagegen (Preis-) Nebenabreden, das heißt Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGH Urteil vom 22.05.2012 - XI ZR 290/11 -, Tz. 10, Zitat nach juris; ZIP 1997, 2118; OLG D, Urteil vom 04.05.2000 - 13 U 186/99 -, Tz. 33, Zitat nach juris).

    Bei dieser besteht zwar Einigkeit besteht darüber, dass in den Fällen, in denen eine Beschädigung oder der Verlust der Karte auf ein Verschulden der Bank zurückzuführen ist, eine Pflicht zur kostenlosen Überlassung der Ersatzkreditkarte besteht (OLG D, Urteil vom 04.05.2000 - 13 U 186/99 -, Tz. 35, Zitat nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2006 - 7 U 17/06 -, ZIP 2007, 860; C in Schimansky/C/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. A., § 17, Rn. 27; O, WM 2002, 185, 191; Tin Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. A., Spez. AGB-Werke Teil 4 (5), Rn. 5).

  • LG Köln, 23.01.2013 - 26 O 306/12

    Einwand einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher sowie einer

    Das ist nämlich nur der Fall, wenn sie sich weder auf einen trennbaren Teil der Hauptleistungspflicht noch auf eine Sonderleistung der Beklagten bezieht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 4.5.2000 - 13 U 186/99 -, Juris-Tz. 33 ff.).
  • ArbG Cottbus, 17.03.2010 - 7 Ca 1013/09

    Feststellung einer Nichtauflösung eines Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer

    Vielmehr müssen die Arbeitnehmer und die Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck geordnet, zusammengefasst und gezielt eingesetzt werden (BAG vom 21.02.2001, EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11; BAG vom 09.02.2000, BB 2000, 2384; BAG vom 31.05.2000, AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 12; BAG vom 22.10.2003, EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG vom 11.02.2004, NZA 2004, 618 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.11.2000 - 11 U 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5975
OLG Frankfurt, 14.11.2000 - 11 U 33/00 (https://dejure.org/2000,5975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.2000 - 11 U 33/00 (https://dejure.org/2000,5975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 2000 - 11 U 33/00 (https://dejure.org/2000,5975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 TRIPS, § 110 Abs 1 ZPO, § 935 ZPO, §§ 935 ff ZPO
    Eilverfahren zum gewerblichen Rechtsschutz: Einrede fehlender Prozeßkostensicherheit gegenüber einer Partei aus einem Mitgliedsstaat des TRIPS-Übereinkommens

  • Wolters Kluwer

    Eilverfahren; Ausländersicherheit; TRIPS-Abkommen; RBU-Abkommen; Sicherheitsleistung ; Prozesskostensicherheit; Verzögerungen; Zwischenurteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2000 - 11 U 33/00
    Wird die Einrede der mangelnden Prozeßkostensicherheit verworfen, so handelt es sich jedoch um ein Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Klage, das wie ein Endurteil anfechtbar ist (§ 280 Abs. 2 ZPO); Zöller/Vollkommer a.a.O. § 303 Rn. 11; BGHZ 102, 234 = NJW 1988, 1733).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 25/20

    Pharmazeutische Zusammensetzung 4

    Hierzu gehört auch die Vorschrift des § 110 ZPO: Das dort geregelte Institut der Prozesskostensicherheit und die Möglichkeit des Beklagten, eine prozesshindernde Einrede bei mangelnder Prozesskostensicherheit zu erheben, ist mit den dargelegten Grundsätzen des einstweiligen Verfügungsverfahrens unvereinbar, und zwar auch dann, wenn über den Antrag auf einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden wird (OLG Köln, Magazindienst 2004, 1255; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91; LG Düsseldorf InstGE 5, 234; Zöller/Herget, a.a.O., § 110 Rdn. 3; a.A. OLG Köln ZIP 1994, 326; LG Düsseldorf InstGE 4, 287).
  • OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 140/04

    Rechtskraft im Verfahren einer einstweiligen Verfügung; Sicherheitsleistung wegen

    Insbesondere ist das Zwischenurteil der Kammer wie ein Endurteil selbständig durch Berufung anfechtbar, § 280 Abs. 2 ZPO, weil es sich bei der Verwerfung der Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit nach § 110 ZPO um eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage handelt (vgl. BGH NJW 1988, 1733; OLG Frankfurt OLGR 2001, 51 f; Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 303 ZPO Rn. 5).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 24/20

    Pharmazeutische Zusammensetzung 2

    Hierzu gehört auch die Vorschrift des § 110 ZPO: Das dort geregelte Institut der Prozesskostensicherheit und die Möglichkeit des Beklagten, eine prozesshindernde Einrede bei mangelnder Prozesskostensicherheit zu erheben, ist mit den dargelegten Grundsätzen des einstweiligen Verfügungsverfahrens unvereinbar, und zwar auch dann, wenn über den Antrag auf einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden wird (OLG Köln, Magazindienst 2004, 1255; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91; LG Düsseldorf InstGE 5, 234; Zöller/Herget, a.a.O., § 110 Rdn. 3; a.A. OLG Köln ZIP 1994, 326; LG Düsseldorf InstGE 4, 287).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2022 - 4a O 91/22

    Solarzelle 4

    Hierzu gehört auch die Vorschrift des § 110 ZPO: Das dort geregelte Institut der Prozesskostensicherheit und die Möglichkeit des Beklagten, eine prozesshindernde Einrede bei mangelnder Prozesskostensicherheit zu erheben, ist mit den dargelegten Grundsätzen des einstweiligen Verfügungsverfahrens unvereinbar, und zwar auch dann, wenn über den Antrag auf einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden wird (OLG Köln, Urteil vom 13.08.2004 - 6 U 140/04 = BeckRS 2004, 9872; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91; LG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2020 - 4c O 25/20 = GRUR-RS 2020, 39316; LG Düsseldorf, InstGE 5, 234; LG München I, GRUR-RS 2020, 31319; Rüting in Cepl/Voß, ZPO, 2. Aufl. 2018, § 110 Rn. 4; a.A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2022 - I-20 U 51/22; OLG Köln, ZIP 1994, 326; differenzierend danach, ob Prozesskostensicherheit ohne Verzögerung geleistet werden könnte: BeckOK ZPO/Jaspersen, 46. Ed. 1.9.2022, ZPO § 110 Rn. 3.1).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 6 U 181/04

    Prozesskostensicherheit: Grundsatz der Inländergleichbehandlung

    Soweit der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. zur Bedeutung von Art. 3 I TRIPS für die Frage der Prozeßkostensicherheit eine andere Auffassung vertreten hat (IPRax 02, 222), beruhte dies noch auf der Annahme, die Verpflichtung zur Leistung dieser Sicherheit knüpfe - wie es § 110 I ZPO in der früher geltenden Fassung vorsah - allein an die Staatsangehörigkeit des Klägers an; die Gleichbehandlung des Ausländers mit dem im Ausland ansässigen Inländer ist in der Entscheidung dagegen ersichtlich nicht in Betracht gezogen worden.
  • LG Hamburg, 17.11.2017 - 318 O 195/17

    Unbefugter Namensgebrauch: Verwechslungsfähigkeit der Namen "Yoko Ono" und "Yoko

    § 110 ZPO findet in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß §§ 916 ff. ZPO keine Anwendung (OLG Hamburg, Urteil vom 12.03.1998, Az. 3 U 206/97, Rn. 137 f., zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2000, Az. 11 U 33/00, Rn. 7, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2005, Az. 4b O 435/04, Rn. 17 f., zitiert nach juris).
  • LG Köln, 07.07.2004 - 28 O 303/04

    The Day After Tomorrow

    Das ist der Fall für das TRIPS-Abkommen (vgl. hierzu OLG Frankfurt, IPRax 2002, 222 f.), das für die Urheberrechtsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA seit seinem Inkrafttreten maßgeblich ist.
  • LG Düsseldorf, 21.04.2005 - 4b O 435/04

    Anwendbarkeit des § 110 Zivilprozessordnung (ZPO) im Verfahren auf Erlass einer

    Hiervon ausgehend verbietet es sich, die in § 110 ZPO geregelte Einrede der Prozesskostensicherheit für Kläger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Vertragsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, auf das einstweilige Verfügungsverfahren zu erstrecken, und zwar unabhängig davon, ob eine Entscheidung durch Beschluss oder aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht (ebenso OLG Köln, Urt. v. 13.08.2004, 6 U 140/04, abgedruckt in Magazindienst 2004, 1255 ; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91 (L); Melullis, HdB des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 190; Zöller-Herget, a.a.O., § 110 ZPO Rdn. 3; a.A. noch OLG Köln ZIP 1994, 326; LG Düsseldorf InstGE 4, 287 Rdn. 3 f; Leible NJW 1995, 2817).
  • LG München I, 03.02.2005 - 7 O 2353/04
    Somit kann sich die Klägerin auch aus diesem Grund - entgegen der von anderen Gerichten vertretenen Auffassung (vgl. zur Kritik an der Entscheidung des OLG Frankfurt IPRAx 2002, 222, das sich zusätzlich - ebenso wie der ÖOGH GRUR Int. 2000, 447 - auf den hier nicht einschlägigen Art. 5 Abs. 2 RBÜ stützt, Schütze aaO - nicht auf Art. 3 TRIPs berufen (so auch mit eingehender Begründung LG Düsseldorf InstGE 1, 157 ff).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 25/2

    Pharmazeutische Zusammensetzung 3

    Hierzu gehört auch die Vorschrift des § 110 ZPO: Das dort geregelte Institut der Prozesskostensicherheit und die Möglichkeit des Beklagten, eine prozesshindernde Einrede bei mangelnder Prozesskostensicherheit zu erheben, ist mit den dargelegten Grundsätzen des einstweiligen Verfügungsverfahrens unvereinbar, und zwar auch dann, wenn über den Antrag auf einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden wird (OLG Köln, Magazindienst 2004, 1255; OLG Frankfurt IPRax 2002, 222; OLG Hamburg GRUR 1999, 91; LG Düsseldorf InstGE 5, 234; Zöller/Herget, a.a.O., § 110 Rdn. 3; a.A. OLG Köln ZIP 1994, 326; LG Düsseldorf InstGE 4, 287).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 24/2

    Pharmazeutische Zusammensetzung

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.05.2000 - 5 W 129/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8106
OLG Jena, 19.05.2000 - 5 W 129/00 (https://dejure.org/2000,8106)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.05.2000 - 5 W 129/00 (https://dejure.org/2000,8106)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Mai 2000 - 5 W 129/00 (https://dejure.org/2000,8106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pfändungsschutz für zukünftige Rentenansprüche; Pfändungsschutz einer Berufsunfähigkeitsrente; Abtretung von im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung stehenden Ansprüchen aus einer Lebensversicherung; Teilbarkeit eines Versicherungsvertrages

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 9 ; BGB § 139; BGB § 400; ZPO § 850 b Abs. 1 Nr. 1
    Ansprüche aus Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind nicht abtretbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 398 § 400 § 139; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 1
    Unwirksame Abtretung der Rechte aus kombinierter Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1005
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 189/08

    Zugehörigkeit einer bedingt pfändbaren Berufsunfähigkeitsrente zur Insolvenzmasse

    a) Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsrente sind nach § 850b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO nur bedingt pfändbar (vgl. BGHZ 70, 206, 207 ff; OLG Jena OLGR 2001, 51; OLG Karlsruhe InVo 2002, 238; OLG München VersR 1997, 1520; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 479; OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227, 1228; Hülsmann MDR 1994, 537; ders. VersR 1996, 308; Hk-ZPO/Kemper, 3. Aufl. § 850b Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl. § 850b Rn. 3; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO § 850b Rn. 3; Zöller/Stöber, ZPO 28. Aufl. § 850b Rn. 2; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz 4. Aufl. § 850b Rn. 9; Stöber, Forderungspfändung 14. Aufl. Rn. 1007).
  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 39/08

    Einheitliche Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung und einer

    Das schließt - entgegen der Auffassung der Revision, die meint, der Versicherungsvertrag als solcher sei wie ein Stammrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung unpfändbar und damit unabtretbar (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - IX ZB 85/02 - NJW 2003, 1457 unter II 2; Urteil vom 10. Januar 2008 - IX ZR 94/06 - WM 2008, 415 Tz. 13) - eine isolierte Abtretung allein von Ansprüchen aus der Lebensversicherung als Hauptversicherung nicht aus (so auch OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227; OLG Köln VersR 1998, 222; a.A. Thüringer OLG VersR 2000, 1005).

    Das Thüringer Oberlandesgericht (VersR 2000, 1005) hat schon die alleinige Abtretung der Rechte aus einem Lebensversicherungsvertrag, der mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung verbunden ist, als unwirksam erachtet.

  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 134/08

    Rechtmäßigkeit einer Abtretung von Ansprüchen und einer Übertragung von Rechten

    Das schließt eine isolierte Abtretung allein von Ansprüchen aus der Lebensversicherung als Hauptversicherung nicht aus (so auch OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227; OLG Köln VersR 1998, 222; a.A. Thüringer OLG VersR 2000, 1005).
  • OLG Stuttgart, 18.04.2017 - 10 U 120/16

    Zwangvollstreckung: Pfändung einer grundsätzlich unpfändbaren

    Hierbei gilt der Pfändungsschutz auch schon vor Eintritt des Versicherungsfalles (OLG Jena VersR 2000, 1005).
  • BVerfG, 15.09.2010 - 1 BvR 2668/07

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei Erledigung

    Zwar hätten das Oberlandesgericht Jena und das Oberlandesgericht Hamm für vergleichbare Fallgestaltungen entschieden, dass das Kündigungsrecht aus der Lebensversicherung wegen der vertraglichen Verbundenheit der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Lebensversicherung gemäß § 9 Nr. 1 BB/BUZ nicht gesondert übertragen werden könne (Hinweis auf den Beschluss des OLG Jena vom 19. Mai 2000 - 5 W 129/00 - und das Urteil des OLG Hamm vom 16. März 2006 - 27 U 118/05 -).

    Zudem hat das Oberlandesgericht nicht näher dargelegt, weshalb die abweichende Meinung des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 19. Mai 2000 - 5 W 129/00 - juris) auf Unterschieden im Sachverhalt gegenüber dem Fall des Beschwerdeführers beruhen solle.

  • OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06

    Abtretungsverbot für den Anspruch aus einer mit einer

    Das OLG Jena (Versicherungsrecht 2000, 1005) hält die Abtretung gemäß § 400 BGB wegen § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO stets für unwirksam.
  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 27 U 118/05

    Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), Abtretung,

    bb) Den gegenteiligen Standpunkt hat demgegenüber das OLG Jena (Beschl. vom 19.5.2000 - 5 W 129/00 - ; RuS 2001, 477 = VersR 2000, 1005) eingenommen, indem es argumentiert hat, dass beide Versicherungen eine Einheit bildeten, die nicht in eine BUZ und eine davon zu trennende Lebensversicherung teilbar seien, so dass die Abtretung der Lebensversicherung auch die BUZ umfasse.
  • OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08

    Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung mit

    Deshalb stellt sich dann, wenn neben den Ansprüchen aus der Lebensversicherung auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgetreten werden, die Frage, ob sich die Unwirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dahin auswirkt, dass die Abtretung auch der Ansprüche aus der Lebensversicherung unwirksam ist (bejahend OLG Frankfurt, r+s 2008, 386; OLG Hamm, ZInsO 2006, 878; OLG Jena, VersR 2000, 1005; verneinend OLG Köln, VersR 1998, 222, 223; OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 7 U 263/06

    Kündigung einer Lebensversicherung durch den Zessionar

    Der Senat vermag insoweit auch nicht der weiteren, von dem Oberlandesgericht Jena angestellten Überlegung zu folgen (vgl. hierzu OLG Jena, VersR 2000, 1005 (1006) , dass der Kläger sich auf eine Teilabtretung der Ansprüche aus der Lebensversicherung nicht eingelassen hätte, wenn ihm bewusst gewesen wäre, dass dies die Gefahr in sich berge, durch eine Kündigung der Lebensversicherung die Rente aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die einen Teil seiner Lebensgrundlage bildete, zu verlieren.
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2001 - 11 W 52/01

    Versicherungsleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht in

    Die Leistungen, die der Schuldner aus zwei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bezieht, sind als Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit entrichtet werden (§ 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO) zu qualifizieren (OLG Oldenburg MDR 1994, 257; OLG München VersR 1997, 1520; OLG Jena OLGR 2001, 51; vgl. auch BGH NJW 1978, 950 für den Fall einer Invalidenrente).
  • KG, 07.06.2002 - 6 U 112/01

    Austausch des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung;

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2002 - 6 W 60/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2148
OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00 (https://dejure.org/2000,2148)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.10.2000 - 9 W 145/00 (https://dejure.org/2000,2148)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 9 W 145/00 (https://dejure.org/2000,2148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Reisekosten; Anwaltskosten; Unterbevollmächtigter

  • Judicialis

    ZPO § 78; ; ZPO § 91 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78 § 91 Abs. 2
    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Abgleich mit Kosten eines Unterbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 6 O 164/00
  • OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 537
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00
    Diese Bestimmung ordnet einen Ausschluss der Erstattung von Reisekosten nur für den am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt an, nicht aber für einen dort zwar postulationsfähigen, aber bei einem anderen Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt (ebenso OLG Frankfurt MDR 2000, 1215).
  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

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  • OLG Nürnberg, 25.06.2001 - 12 W 1435/01

    Kostengünstige Prozessführung bei Verweisung an zuständiges Gericht -

    Eine solche Prozeßverlaufsprognose war der Beklagten nicht zuzumuten, zumal sie auch noch hätte abwägen müssen, ob nicht die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten geboten wäre, da die Terminreisekosten eines am Prozeßgericht nicht zugelassenen aber postulationsfähigen Rechtsanwalts nur erstattungsfähig sind, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären (OLG Schleswig MDR 2001, 537, vgl. Bischof: Wegfall des anwaltlichen Lokalisationsprinzips - Kosten des Unterbevollmächtigten bzw. Terminsanwalts, MDR 2000, 1357).
  • OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Das OLG Schleswig (OLG-Report 2001, 51) meint, die Reisekosten seien dann nicht zu erstatten, wenn die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten geringere Kosten ausgelöst hätte.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 96/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu

    Diese Grundsätze hat der Senat mit Beschlüssen vom 21. Dezember 2000 (Az 10 W 112/00; veröffentlicht in OLGRep 2001, 102) und vom 15. März 2001 (Az 10 W 22/01) bestätigt (so im Grundsatz auch OLG Frankfurt am Main OLGRep 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anmerkung Enders sowie MDR 2001, 55; Schleswig Holsteinisches OLG OLGRep 2001, 51 = JurBüro 2001, 197 = MDR 2001, 537; KG JurBüro 2001, 257 = MDR 2001, 473; OLG Bremen OLGRep 2001, 337).
  • OLG Dresden, 03.09.2001 - WVerg 6/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Verfahrensbevollmächtigen im

    Die Auslegung von § 91 Abs. 2 ZPO ist seit der Aufgabe des Lokalisationsprinzips für den landgerichtlichen Zivilprozess zum 01.01.2000 schon im unmittelbaren Anwendungsbereich der Vorschrift umstritten (vgl. etwa OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587; OLG Schleswig JurBüro 2001, 197; OLG Düsseldorf - 10. Senat -, JurBüro 2001, 199 und 256; OLG Düsseldorf - 2. Senat -, JurBüro 2001, 255; Kammergericht JurBüro 2001, 257; a. A. OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 202; OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203; OLG München MDR 2001, 773); das betrifft in besonderem Maße das Verhältnis von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz ZPO einerseits und § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO andererseits.
  • LAG Bremen, 08.06.2004 - 3 Ta 23/04

    Begrenzung erstattungsfähiger Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts - Erstattung

    Teilweise werden die Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts für grundsätzlich erstattungsfähig gehalten (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2002 S,. 435), teilweise wird dies von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht, z.B. Ersparung einer Informationsreise (OLG München, JurBüro 201 S 224), teilweise werden die Reisekosten mit den Kosten für die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten verglichen (OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 2001 S. 197), teilweise werden die Reisekosten begrenzt auf die Entfernung zwischen Gerichtsort und Wohn- und Geschäftssitz der Partei (OLG Köln, JurBüro 2002 S. 426), teilweise wird strikt daran festgehalten, dass die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts nicht zu erstatten sind (OLG Koblenz, JurBüro 2002 S. 290 und JurBüro 2002 S 202).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01

    Kostenerstattung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der

    Nach der Neufassung von § 78 ZPO wird zum Teil die Auffassung vertreten, Reisekosten eines am Prozessgerichtes nicht zugelassenen Anwaltes seien nur erstattungsfähig, soweit bei Einschaltung eines Unterprozessbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären (OLG Thüringen, MDR 2002, S. 723; OLG Schleswig, MDR 2001, S. 537), oder soweit durch sie andere (fiktive) Parteikosten erspart worden seien (OLG Karlsruhe, MDR 2001, S. 293).
  • OLG Schleswig, 04.11.2002 - 9 W 47/02

    Zur Erstattungsfähigkeit von Terminreisekosten auswärtiger Anwälte

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 3A W 55/02

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des postulationsfähigen

  • OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2002 - 10 W 36/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Hamburg, 13.06.2002 - 8 W 132/02

    Reisekosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

  • OLG Schleswig, 02.11.2001 - 9 W 150/01

    Prozesskostenhilfe: Reisekostenvergütung des beigeordneten Rechtsanwalts

  • KG, 23.01.2003 - 1 W 361/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des

  • OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01

    Kostenerstattung: Reisekosten des auswärtigen Anwalts

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.12.2000 - 20 W 460/2000, 20 W 460/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8037
OLG Frankfurt, 29.12.2000 - 20 W 460/2000, 20 W 460/00 (https://dejure.org/2000,8037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.12.2000 - 20 W 460/2000, 20 W 460/00 (https://dejure.org/2000,8037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 20 W 460/2000, 20 W 460/00 (https://dejure.org/2000,8037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Weitere Beschwerde; Eintragung ; Handelsregister; Mehrfachsitz; Anmeldepflicht

  • Judicialis

    HGB § 36; ; HGB § 33 Abs. 1; ; HGB § 33 Abs. 2 Satz 2; ; HGB § 1 ff; ; HGB § 29; ; HRV § 40 Abs. 4; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Eintragung einer öffentlichen Versicherungsanstalt mit Mehrfachsitz in das Handelsregister

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kassel - 880 AR 98/00
  • LG Kassel - 13 T 9/00
  • OLG Frankfurt, 29.12.2000 - 20 W 460/2000, 20 W 460/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 86
  • DB 2001, 860
  • Rpfleger 2001, 185
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.07.2000 - 3Z BR 162/00

    Eintragung eines Mehrfachsitzes für Sparkassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2000 - 20 W 460/00
    Insgesamt ist somit die Eintragung von Mehrfachsitzen für die Anmelderin als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Handelsregister zulässig (vgl. ebenso Bay- ObLG Rpfleger 2000, 551 = BayObLGZ 2000, 210 = FGPrax 2000, 209 = NJW-RR 2001, 28 für Sparkassen als öffentlich-rechtliche Anstalten).
  • BayObLG, 29.03.1985 - BReg. 3 Z 22/85

    Zur Zulässigkeit satzungsmäßiger Doppelsitze

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2000 - 20 W 460/00
    Zwar wurde bisher in der Rechtsprechung für juristische Personen des Privatrechts die Begründung eines Doppelsitzes nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen (vgl. BayObLGZ 1985, 111 = Rpfleger 1985, 242).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 214/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23535
OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 214/99 (https://dejure.org/2000,23535)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.05.2000 - 13 U 214/99 (https://dejure.org/2000,23535)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 13 U 214/99 (https://dejure.org/2000,23535)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1; PostG § 1 § 5 § 51 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
    Wettbewerbswidrigkeit der Tätigkeit eines Postzustelldienstes

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.08.2000 - 7 UF 202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16789
OLG Bamberg, 08.08.2000 - 7 UF 202/99 (https://dejure.org/2000,16789)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.08.2000 - 7 UF 202/99 (https://dejure.org/2000,16789)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. August 2000 - 7 UF 202/99 (https://dejure.org/2000,16789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft; Wertmäßige Realisierung eines Zugewinnausgleichsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1378 Abs. 1 § 1477 Abs. 2 § 1478
    Zum Ausgleich eines in die Gütergemeinschaft eingebrachten Zugewinnausgleichsanspruchs nach Änderung des Güterstandes

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 18/87

    Wertersatz infolge der Ausübung des Übernahmerechts

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2000 - 7 UF 202/99
    Dies gilt auch dann, wenn das Übernahmerecht schon vor der Teilung des übrigen Gesamtguts ausgeübt wird (vgl. BGH FamRZ 1988, 926).

    Beide Rechte können grundsätzlich nebeneinander geltend gemacht werden (vgl. BGH FamRZ 1990, 256; 1988, 926; 1986, 40; OLG ... FamRZ 1999, 854).

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 82/88

    Vereinbarung des Güterstandes der Gütergemeinschaft während der Ehezeit;

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2000 - 7 UF 202/99
    Beide Rechte können grundsätzlich nebeneinander geltend gemacht werden (vgl. BGH FamRZ 1990, 256; 1988, 926; 1986, 40; OLG ... FamRZ 1999, 854).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZR 37/84

    Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten - Ausübung des Übernahmerechts -

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2000 - 7 UF 202/99
    Beide Rechte können grundsätzlich nebeneinander geltend gemacht werden (vgl. BGH FamRZ 1990, 256; 1988, 926; 1986, 40; OLG ... FamRZ 1999, 854).
  • BGH, 30.05.1990 - XII ZR 75/89

    Bewertung eines mit einem Leibgedinge belasteten Grundstücks im Rahmen des

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2000 - 7 UF 202/99
    Demgegenüber ist die Bewertung des im Übergabevertrag des Antragsgegners vereinbarten Leibgedinges, die in der bisherigen erstinstanzlichen Beweisaufnahme breiten Raum eingenommen hat, nach der ständigen Rechtsprechung des ... entscheidungsunerheblich; zu beachten sind insoweit lediglich die urkundlich feststehenden Hinauszahlungsbeträge (BGH, Urteile vom 30.5t und 27.6.1990, NJW 1990, 3018, [BGH 30.05.1990 - XII ZR 75/89] bzw. FamRZ 1990, 1083).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2000 - 7 UF 202/99
    Frage der aktuellen Fortführungstauglichkeit des streitbefangenen landwirtschaftlichen Anwesens im Sinne des § 1376 Abs. 4 BGB; der vom Erstgericht beigezogene Sachverständige hat diese Frage nur für das hier nicht entscheidungserhebliche Kalenderjahr 1992 beantwortet (vgl. zum Grundsätzlichen insoweit insbesondere BVerfG FamRZ 1985, 256 ff. [BVerfG 16.10.1984 - 1 BvL 17/80] und 1989, 939 ff. sowie BGH FamRZ 1989, 1276 ff. und FamRZ 1995, 352 ff.).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 113/94

    Übernahme eines Landguts zum Ertragswert

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2000 - 7 UF 202/99
    Frage der aktuellen Fortführungstauglichkeit des streitbefangenen landwirtschaftlichen Anwesens im Sinne des § 1376 Abs. 4 BGB; der vom Erstgericht beigezogene Sachverständige hat diese Frage nur für das hier nicht entscheidungserhebliche Kalenderjahr 1992 beantwortet (vgl. zum Grundsätzlichen insoweit insbesondere BVerfG FamRZ 1985, 256 ff. [BVerfG 16.10.1984 - 1 BvL 17/80] und 1989, 939 ff. sowie BGH FamRZ 1989, 1276 ff. und FamRZ 1995, 352 ff.).
  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89

    Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2000 - 7 UF 202/99
    Demgegenüber ist die Bewertung des im Übergabevertrag des Antragsgegners vereinbarten Leibgedinges, die in der bisherigen erstinstanzlichen Beweisaufnahme breiten Raum eingenommen hat, nach der ständigen Rechtsprechung des ... entscheidungsunerheblich; zu beachten sind insoweit lediglich die urkundlich feststehenden Hinauszahlungsbeträge (BGH, Urteile vom 30.5t und 27.6.1990, NJW 1990, 3018, [BGH 30.05.1990 - XII ZR 75/89] bzw. FamRZ 1990, 1083).
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Rechtsprechung
   KG, 09.01.2001 - 1 W 2002/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13429
KG, 09.01.2001 - 1 W 2002/00 (https://dejure.org/2001,13429)
KG, Entscheidung vom 09.01.2001 - 1 W 2002/00 (https://dejure.org/2001,13429)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 1 W 2002/00 (https://dejure.org/2001,13429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung zum Nachtragsliquidator entgegen dem Willen des Betroffenen; Gesetzliche Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators; Ermessensfehlerhafter Gebrauch des Auswahlermessens; Löschung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wegen ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 86
  • BB 2001, 324
  • DB 2001, 643
  • Rpfleger 2001, 239
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass eine gerichtliche Bestellung als Nachtragsliquidator gegen den Willen des Bestellten grundsätzlich nicht in Betracht kommt, da eine Verpflichtung zur Übernahme des Amtes nicht besteht (vgl. BayObLGZ 1996, 129/131; OLG Hamm FGPrax 1997, 33; KG FGPrax 2001, 86; MünchKommAktG/Hüffer § 273 Rn. 39; Schmidt/Lutter/Riesenhuber AktG § 273 Rn. 11; Lutter/Kleindiek § 74 Rn. 21).
  • KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21

    (Nachweis der Vertretungsmacht eines

    Hat hingegen eine Liquidation der Gesellschaft bereits stattgefunden oder geht es nicht um die Einziehung und Verteilung von Vermögen, sondern anderer Abwicklungsmaßnahmen, so sind auf Antrag Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu bestellen (KG, 25. ZS, GmbHR 2012, 216; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 W 272/06 - KGreport 2007, 547; Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 2002/00 - GmbHR 2001, 252; BayObLG, …
  • KG, 24.02.2022 - 1 W 310/21

    Nachweis der Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators einer GmbH im

    Hat hingegen eine Liquidation der Gesellschaft bereits stattgefunden oder geht es nicht um die Einziehung und Verteilung von Vermögen, sondern anderer Abwicklungsmaßnahmen, so sind auf Antrag Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu bestellen (KG, 25. ZS, GmbHR 2012, 216; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 W 272/06 - KGreport 2007, 547; Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 2002/00 - GmbHR 2001, 252; BayObLG, …
  • KG, 14.06.2022 - 22 W 27/22

    Voraussetzungen einer Bestellung eines Nachtragsliquidators bei einer

    b) Besteht ein rechtliches Bedürfnis für eine Nachtragsliquidation, so hat das Registergericht nur noch ein Ermessen in Bezug auf die Auswahl des Liquidators (BayObLG, Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 - Rn. 23, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 2002/00 -, Rn. 9, zitiert nach juris; Krafka, Registerrecht, 11. A. Rn. 1153; Müller, in: MüKoGmbHG, 4. Aufl., GmbHG § 66 Rn. 86; Eller, a.a.O., Rn. 166).
  • KG, 19.05.2022 - 22 W 27/22

    1) Ist zu Gunsten einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH Geld hinterlegt,

    b) Besteht ein rechtliches Bedürfnis für eine Nachtragsliquidation, so hat das Registergericht nur noch ein Ermessen in Bezug auf die Auswahl des Liquidators (BayObLG, Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 - Rn. 23, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 2002/00 -, Rn. 9, zitiert nach juris; Krafka, Registerrecht, 11. A. Rn. 1153; Müller, in: MüKoGmbHG, 4. Aufl., GmbHG § 66 Rn. 86; Eller, a.a.O., Rn. 166).
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