Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,902
OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.2006 - 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Schadenersatzklage nach Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Darlegungs- und Beweislast des Anlegers hinsichtlich fehlerhafter Anlageberatung; hinreichende Risikoaufklärung des Anlegers durch eine übergebenes Anlageprospekt und Beurteilung der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfond; Beweislast bei Fehlern der Anlageberatung; Umfang der Aufklärungspflicht bei Vermittlung und Beratung eines ...

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Fehlerhafte mündliche Anlageberatung wird nicht durch zutreffende Risikohinweise im Verkaufsprospekt ausgeglichen

  • nomos.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Mangelhafte Anlageberatung wird nicht durch Risikohinweise im Verkaufsprospekt ausgeglichen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Darlegung einer unzureichenden Anlageberatung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675
    Ausreichende Darlegung einer fehlerhaften Anlageberatung nur bei konkretem Vortrag zu Wissensstand, Risikobereitschaft und Anlageziel

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Substantiierungspflicht bei behauptetem Beratungsfehler

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Haftung bei Widerspruch zwischen Beratungsgespräch und Prospektinhalt

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Es gilt das gesprochene Wort

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Übergabe eines Anlageprospekts "heilt" nicht vorangegangene Falschberatung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anlagevermittler können mit der Herausgabe eines Verkaufsprospekts grundsätzlich keine fehlerhafte mündliche Anlageberatung ausgleichen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte mündliche Anlageberatung trotz Risikohinweis im Verkaufsprospekt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2006)

    Mündliche Anlageberatung wiegt schwerer als Prospekt // Entscheidung zu Vermittlung geschlossener Immobilienfonds

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2167 (Ls.)
  • VersR 2007, 994
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Geht es - wie im Streitfall - um die Vermittlung und Beratung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds, muss nach ständiger Rechtsprechung einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW-RR 2003, 1351).

    b) Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass ein dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebener Prospekt über die Kapitalanlage allein als Mittel der Aufklärung genügen kann (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW 2004, 1732, 1734).

    Der Prospekt muss, soll sein Inhalt als Erfüllung geschuldeter Aufklärung berücksichtigt werden, dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden sein, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden konnte (vgl. BGH WM 2005, 833, 837; BGH NJW 2005, 1784, 1787 f.).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Der Prospekt muss, soll sein Inhalt als Erfüllung geschuldeter Aufklärung berücksichtigt werden, dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden sein, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden konnte (vgl. BGH WM 2005, 833, 837; BGH NJW 2005, 1784, 1787 f.).

    Deshalb hat die Aufklärung vor dem Vertragsschluss zu erfolgen (BGH WM 2005, 833, 837).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Über diese Umstände hat der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 [128f.] = NJW 1993, 2433; BGH NJW-RR 2000, 1497, 1498).

    Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen (objektgerechte Beratung); es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 129; Senat OLGR Karlsruhe 2002, 177, 178).

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Über diese Umstände hat der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 [128f.] = NJW 1993, 2433; BGH NJW-RR 2000, 1497, 1498).
  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Insbesondere dann, wenn kein Hinweis darauf erfolgt, dass die Einzelheiten der Anlage auch hinsichtlich ihrer Risiken im Prospekt nachzulesen seien, ersetzt bei stattgefundener mündlicher Anlageberatung der Prospekt nicht pflichtgemäßes persönliches Handeln des um Vertrauen werbenden Beraters (vgl. BGH NJW 1983, 1730, 1731; OLG Karlsruhe - 8. Zivilsenat - Urt. v. 14.06.2005, 8 U 136/04, Umdruck S. 18, von der Beklagten zu Unrecht für sich in Anspruch genommen).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 7 U 68/98

    Vermögensgestaltungsberatung - Pflichten des Beraters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen (objektgerechte Beratung); es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 129; Senat OLGR Karlsruhe 2002, 177, 178).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    b) Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass ein dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebener Prospekt über die Kapitalanlage allein als Mittel der Aufklärung genügen kann (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW 2004, 1732, 1734).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Geht es - wie im Streitfall - um die Vermittlung und Beratung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds, muss nach ständiger Rechtsprechung einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW-RR 2003, 1351).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2008 - 15 U 85/07

    Pflichten eines Anlageberaters

    Dies beinhaltet insbesondere auch eine Aufklärung über die speziellen Nachteile und Risiken, die mit der angebotenen Beteiligung verbunden sind (BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7).

    Hierzu gehören sowohl allgemeine Risiken - wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Marktes - als auch die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des jeweiligen Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, juris Rn. 14-19; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 8 und 9, 0LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7-9).

    Ferner ist er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass sein Inhalt zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007, III ZR 145/06, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 12 und 13).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 18 U 208/08

    Auskunftspflichten von Vertretern einer Anlagevermittlungsgesellschaft

    Deswegen muss die Aufklärung vor dem Vertragsschluss erfolgen (so OLG Karlsruhe VersR 2007, 994).

    Deswegen hat bereits das OLG Karlsruhe (VersR 2007, 994) zu Recht entschieden, dass ein die Risiken aufzeigender Prospekt zuvor mündlich im Beratungsgespräch vorgekommene Verharmlosungen nicht mehr ausgleichen vermag.

  • LG Bayreuth, 25.05.2011 - 22 O 579/10

    Anlageberatungsvertrag: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Dies beinhaltet insbesondere auch eine Aufklärung über die speziellen Nachteile und Risiken, die mit der angebotenen Beteiligung verbunden sind (BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7).

    Hierzu gehören sowohl allgemeine Risiken - wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Marktes - als auch die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des jeweiligen Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, juris Rn. 14-19; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 8 und 9, 0LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7-9).

    Der Prospekt kann somit Mängel oder Verharmlosungen des Beratungsgesprächs nicht ausgleichen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006, Az. 7 U 225/05).

  • OLG Hamm, 14.02.2012 - 24 U 2/11

    Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Anlageberatung

    Erforderlich ist jedoch, dass dem Anleger der Prospekt so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen wurde, dass sein Inhalt vor Vertragsunterzeichnung noch zur Kenntnis genommen werden konnte (BGH, Urteil vom 21.03.2005, II ZR 140/03, zit. nach juris Rz. 40; OLG Karlsruhe Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zit. nach juris Rz. 13).

    Insbesondere wenn kein Hinweis darauf erfolgt, dass die Einzelheiten der Anlage auch hinsichtlich ihrer Risiken im Prospekt nachzulesen seien, ersetzt bei stattgefundener mündlicher Anlageberatung der Prospekt nicht pflichtgemäßes persönliches Handeln des um Vertrauen werbenden Beraters (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zit. nach juris Rz. 13; BGH NJW 1983, 1730, 1731).

  • OLG Bremen, 15.02.2007 - 2 U 97/06

    Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlagevermittlers

    Es bedarf auch keiner gesonderten Auseinandersetzung, ob der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. Juni 2006 - 7 U 225/05 - OLGRep 2006, 672 (Leitsätze und Gründe) = ZIP 2006, 267 = ZfIR 2006, 815 = ZBB 2006, 479 (jeweils nur Leitsätze) - zu folgen ist, wonach die Übersendung eines Prospekts jedenfalls nicht geeignet ist, Mängel oder Verharmlosungen eines Anlagegesprächs auszugleichen, denn ein derartiges Gespräch hat hier nicht stattgefunden.
  • OLG Köln, 08.12.2011 - 24 U 94/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank bei Vermittlung einer

    Die Kläger hatten ihre Willenserklärung abgegeben, denn es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass der Zeuge L. insoweit die Willenserklärung gerade auf Weisung der Kläger zurückgehalten hätte; nur darauf kann es aber für die Rechtzeitigkeit der Aufklärung ankommen (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 672 ff.), selbst wenn der Berater dazu auffordert, den Prospekt noch zu studieren und sich bei Unklarheiten an ihn zu wenden.
  • LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08

    Wann berechtigt ein fehlender Ausfallrisikohinweis beim Zertifikatskauf zum

    Selbst wenn daher die dem Kläger überlassenen Unterlagen die Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht hätten, würden diese Hinweise hinter der davon abweichenden Darstellung des Beklagten im Beratungsgespräch zurücktreten (BGH NJW-RR 2007, 1690 und OLG Karlsruhe VersR 2007, 994).
  • LG Hagen, 05.12.2012 - 8 O 60/12

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

    Nicht hingegen bezweckt die Widerrufsfrist, den Berater von seiner Beratungspflicht zu entbinden und dem Anlageinteressenten erstmals die Möglichkeit einzuräumen, sich die für die Anlageentscheidung erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. OLG L, Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zitiert nach juris; OLG N, Urteil vom 02.06.2008, 17 U #####/####, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1342
OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06 (https://dejure.org/2006,1342)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.07.2006 - 11 UF 61/06 (https://dejure.org/2006,1342)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 11 UF 61/06 (https://dejure.org/2006,1342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Verfassungswidrigkeit der bisher üblichen Umrechnung von Versorgungsanrechten nach der Barwertverordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1587a Abs. 3 BGB; § 1587a Abs. 4 BGB; § 1 Abs. 3 VAHRG
    Verfassungsmäßigkeit der bisherüblichen Umrechnung von Versorgungsanrechten beim Versorgungsausgleich; Ausgleich der Anrechte eines ausgleichspflichtigen Ehemannes bei einer Ärzteversorgung und einer Zusatzversorgung ; Wirksamkeit einer Umrechnung mit Hilfe der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der bisherüblichen Umrechnung von Versorgungsanrechten beim Versorgungsausgleich; Ausgleich der Anrechte eines ausgleichspflichtigen Ehemannes bei einer Ärzteversorgung und einer Zusatzversorgung ; Wirksamkeit einer Umrechnung mit Hilfe der ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 3; ; BGB § 1587 a Abs. 4; ; BarwertVO

  • RA Kotz

    Versorgungsausgleich und Barwertverordnung: Regelungen sind teilweise verfassungswidrig

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587a Abs. 3, 4; BarwertVO
    Versorgungsausgleich: Tabellen der BarwertVO sind verfassungswidrig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Oldenburg hält Regeln zum Versorgungsausgleich teils für verfassungswidrig - Viele Frauen können auf mehr Geld beim Versorgungsausgleich aus den Rentenansprüchen ihrer Ex-Männer hoffen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2784
  • FamRZ 2006, 1389
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    aa) Die Tabellen der BarwertVO i.d.F. vom 22.05.1984 sind verfassungswidrig (Beschl. des BVerfG vom 02.05.2006, FamRZ 2006, 1000 u. 1002 m. Anm. Borth/Glockner).

    Die Tabellen der BarwertVO in der (rückwirkend zum 1.1.2003 in Kraft gesetzten, bis zum 31.05.2006 geltenden) Fassung vom 26.05.2003 waren gleichfalls verfassungswidrig wegen weiterhin krasser Verfehlung der Halbteilung durch Unterbewertung der umzurechnenden Anrechte (ausführlich Bergner, NJW 2003, 1625, 1627 f. mit zahlreichen Beispielen; vgl. ferner den Hinweis am Ende des Beschl. des BVerfG vom 02.05.2006 in der Sache 1 BvR 1275/97; FamRZ 2006, 1000, 1002 unter c)).

    aa) Das BVerfG hält es für "naheliegend", in bestimmten Fällen ein Gutachten zur Ermittlung des Werts des umzurechnenden Anrechts einzuholen (FamRZ 2006, 1000, 1002 unter c) a.E.).

    Ferner sollten die jeweiligen Anrechte weiterhin entsprechend ihrer Dynamik im Verhältnis zur Dynamik der Rentenversicherung bewertet werden; damit wird die gesetzliche (wenn auch zur Zeit unvollständige, leerlaufende), vom BVerfG als solche bestätigte Vorgabe in § 1587a Abs. 3 BGB fortgeführt (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001 unter 2. a) aa): Bündelung der Versorgungsanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung als grundsätzlich geeigneter Weg, um die gleiche Berechtigung der Eheleute am Versorgungsmögen zu realisieren; ferner a.a.O., 1002 unter 2. b) bb): Dynamik als wichtiges wertprägendes Merkmal von Versorgungsanwartschaften, während demgegenüber alle sonstigen qualitativen Unterschiede von Versorgungsrechten für die Durchführung des Versorgungsausgleichs unwesentlich sind).

  • BGH, 13.12.2000 - XII ZB 52/97

    Rechtskräftige Scheidung - Rentenanwartschaften - Anwartschaft auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Im Rahmen dieser einen Ausgleichsform ist bei mehreren beteiligten Versorgungsträgern eine Aufteilung des Höchstbetrages von 321, 84 EUR nach dem Wertverhältnis der Anrechte vorzunehmen (BGH FamRZ 1984, 1214, 1216; 2001, 477, 478).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Die inhaltlich nicht näher begründete pauschale Billigung durch den BGH (FamRZ 2003, 1639, 1640; 2005, 1464, 1467; vgl. dazu Bergner a.a.O. und NJW 2003, 3527; Rehme, FuR 2006, 112, 113) konnte allenfalls für eine inzwischen abgelaufene Übergangszeit gelten (vgl. auch BGH FamRZ 2005, 2052, 2054: "derzeit keine durchgreifenden Bedenken").
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Das BVerfG bekräftigt die frühere Rechtsprechung (BVerfGE 66, 324, 330; 87, 348, 456), dass der Halbteilungsgrundsatz nur dann gewahrt sei, wenn eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichmäßigen Aufteilung des Erworbenen" führe, und zwar in Bezug auf die tatsächlichen (nicht fiktiven) ehezeitbezogenen "Versorgungswerte" ("Vermögenswerte").
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80

    Bezug von Rentenanwartschaften - Anspruch auf nacheheliche Versorgung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Im Rahmen dieser einen Ausgleichsform ist bei mehreren beteiligten Versorgungsträgern eine Aufteilung des Höchstbetrages von 321, 84 EUR nach dem Wertverhältnis der Anrechte vorzunehmen (BGH FamRZ 1984, 1214, 1216; 2001, 477, 478).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 152/01

    Ermittlung des Barwertes von Anwartschaften in der Bayerischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Die inhaltlich nicht näher begründete pauschale Billigung durch den BGH (FamRZ 2003, 1639, 1640; 2005, 1464, 1467; vgl. dazu Bergner a.a.O. und NJW 2003, 3527; Rehme, FuR 2006, 112, 113) konnte allenfalls für eine inzwischen abgelaufene Übergangszeit gelten (vgl. auch BGH FamRZ 2005, 2052, 2054: "derzeit keine durchgreifenden Bedenken").
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 15/94

    Bemessung der Leistungen einer berufsständischen Versorgung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    1) Das Amtsgericht hat in zutreffender Weise die Frage der Dynamik beurteilt (vgl. zur Ärzteversorgung BGH FamRZ 96, 95; zur Zusatzversorgung u.a. BGH FamRZ 05, 1532 m.w.N.) und den Höchstbetrag (in Übereinstimmung mit der Auskunft der Rentenversicherung B...) ermittelt.
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    cc) Eine Übertragung dieser Grundsätze auf die Weitergeltung verfassungswidriger untergesetzlicher Normen ist schon deshalb fraglich, weil hier eine vergleichbare Instanz mit quasilegislatorischer Kompetenz fehlt (zweifelhaft, zumindest ungewöhnlich insoweit die Weitergeltungsanordnung des BGH im Beschl. vom 5.9.2001; FamRZ 2001, 1695).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Das BVerfG bekräftigt die frühere Rechtsprechung (BVerfGE 66, 324, 330; 87, 348, 456), dass der Halbteilungsgrundsatz nur dann gewahrt sei, wenn eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichmäßigen Aufteilung des Erworbenen" führe, und zwar in Bezug auf die tatsächlichen (nicht fiktiven) ehezeitbezogenen "Versorgungswerte" ("Vermögenswerte").
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 209/03

    Bewertung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    1) Das Amtsgericht hat in zutreffender Weise die Frage der Dynamik beurteilt (vgl. zur Ärzteversorgung BGH FamRZ 96, 95; zur Zusatzversorgung u.a. BGH FamRZ 05, 1532 m.w.N.) und den Höchstbetrag (in Übereinstimmung mit der Auskunft der Rentenversicherung B...) ermittelt.
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Deswegen teilt der Senat auch die Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht, wonach die Umrechnung der Versorgungsanrechte nach der gültigen Fassung der Barwert-Verordnung unterschiedslos in allen Fällen zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führe und deswegen durch andere Umrechnungskriterien zu ersetzen sei (Senatsbeschluss vom 20. September 2006 ­ XII ZB 248/03 ­ FamRZ 2007, 23, 27; a.A. OLG Oldenburg NJW 2006, 2784 ff.; ferner Rehme FuR 2006, 112 und Bergner FPR 2006, 55).
  • BGH, 20.09.2006 - XII ZB 248/03

    Behandlung der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Post AG und des

    Der Senat teilt deswegen die Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht, wonach die Umrechnung der Versorgungsanrechte nach der gültigen Fassung der Barwert-Verordnung unterschiedslos in allen Fällen zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führe und deswegen durch andere Umrechnungskriterien zu ersetzen sei (OLG Oldenburg NJW 2006, 2784 ff.; so auch Rehme FuR 2006, 112 und Bergner FPR 2006, 55).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 221/06

    Beschwerdebefugnis eines Trägers einer beamtenrechtlichen Versorgung i.R.e.

    Bei der Neuberechnung des Versorgungsausgleichs sei auch die zwischenzeitlich in Kraft getretene Barwert-Verordnung in der seit 1. Juni 2006 geltenden Fassung anzuwenden, die entgegen der vom OLG Oldenburg (FamRZ 2006, 1389) vertretenen Ansicht verfassungsgemäß sei.
  • OLG Oldenburg, 25.06.2007 - 11 UF 39/07

    Versorgungsausgleich im Hinblick auf Versorgungsanrechte zur Abdeckung eines

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28.7.2006 (FamRZ 2006, 1389 = NJW 2006, 2784) im Einzelnen begründet, dass (auch) die Umrechnungsfaktoren der BarwertVO i.d.F. vom 3.5.2006 verfassungswidrig und unanwendbar sind.

    Maßstab für eine den Kriterien des BGH entsprechende Kontrollüberlegung kann im Rahmen des geltenden Systems nur das Zurückbleiben des nach der BarwertVO errechneten Wertes hinter dem künftigen tatsächlichen Versorgungswert sein (Halbteilungsgrundsatz im materiellen, an den künftigen tatsächlichen, nicht an fiktiven Werten ausgerichteten Sinne; OLG Oldenburg, FamRZ 2006, 1389, 1390 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).

    Bei der Ermittlung des "tatsächlichen" künftigen Versorgungswertes (hier zunächst im Rahmen des Vergleichs mit der Wertermittlung nach der BarwertVO ) wendet der Senat aus den in der Entscheidung FamRZ 2006, 1389, 1391 genannten Gründen die von Bergner entwickelten Tabellen mit Dynamisierungsfaktoren an (in der letzten veröffentlichten Fassung der Beilage zu NJW 2007, Heft 4, S. 26).

  • OLG Celle, 25.09.2006 - 10 UF 201/06

    Anwartschaften zweier Ehegatten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen

    b) Der Senat teilt nicht die Auffassung des OLG Oldenburg (FamRZ 2006, 1389), dass die Umrechnungstabellen in der seit 1. Juni 2006 geltenden Neufassung der BarwertVO verfassungswidrig und daher nicht zur Umwertung heranzuziehen seien.
  • OLG Nürnberg, 12.10.2006 - 11 UF 323/06

    Zum nachehelichen Versorgungsausgleich und der Verfassungsmäßigkeit der

    Entgegen der Auffassung des OLG Oldenburg (Beschluss v. 28. Juli 2006 in NJW 2006, 2784 ff.) scheitert eine Umrechnung der Anwartschaften des Antragstellers bei der Beteiligten zu 1) nicht an der Verfassungswidrigkeit der BarwertVO in der Fassung vom 03.05.2006.
  • OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 5 UF 166/06

    Vergleich von im Anwartschaftsstadium statischen Versorgungsanrechten mit

    Dabei folgt der Senat entgegen den Bedenken des OLG Oldenburg (Beschluss vom 28.07.2006, 11 UF 61/06 - veröff. in juris -, Anmerkung Hauß, FamRB 2006, 266 ff.) weiterhin der noch zur BarwertVO vom 26.05.2003 ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 23.07.2003, FamRZ 2003, 1639 ff., 1640, und vom 25.05.2005, FamRZ 2005, 1464 ff., 1467), wonach eine verfassungsrechtlich relevante Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes bereits nach der seinerzeitigen Neufassung der BarwertVO unter Berücksichtigung aktualisierter biometrischer Wahrscheinlichkeiten bis auf weiteres nicht mehr festzustellen sei.
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 18 UF 166/97

    Ermittlung des Werts berufsständischer Versorgungsanrechte

    Für die Durchführung der Umwertung soll nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2006 (FamRZ 2007, 23 ff., Ziffer II 4 a und b) die Anwendung der Barwertverordnung allerdings weiterhin zwingend sein (ebenso OLG München, Beschluss vom 17.07.2007 - 4 UF 157/06, zit. nach juris; OLG Nürnberg, FamRZ 2006, 1846 ff.; a.A. OLG Oldenburg, FamRZ 2006, 1389 ff.), um die Einheitlichkeit der Barwertermittlung durch die Gerichte sicherzustellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5704
KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04 (https://dejure.org/2005,5704)
KG, Entscheidung vom 30.05.2005 - 26 U 14/04 (https://dejure.org/2005,5704)
KG, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 26 U 14/04 (https://dejure.org/2005,5704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verhältnis zwischen internationaler Zuständigkeit und der Russischen Föderation; Entfallen der für urheberrechtlichen Schutz erforderlichen Schöpfungshöhe auf Grund erteilten Rechtsrates; Geistig-schöpferischer Gesamteindruck einer konkreten Gestaltung als Kriterium zur ...

  • Wolters Kluwer
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schuldenberatung

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 23, 97 Abs. 2 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 97 Abs. 2; ; ZPO § 32; ; ZPO § 513

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97 Abs. 2; ZPO § 32; ZPO § 513
    Internationale Zuständigkeit im Verhältnis zur Russischen Förderation - Schöpfungshöhe eines Rechtsrates

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 252
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Denn beim Anwaltsvertrag besteht kein gemeinsamer Erfüllungsort am Ort des Kanzleisitzes für die beiderseitigen Verpflichtungen (BGH NJW 2004, 54; NJW-RR 2004, 932; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 29 Rdnr. 25).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Ihr ist zuzugeben, dass auch ein Register zu einer Rechtssprechungsübersicht schöpferischen Werkcharakter besitzen kann (vgl. BGH GRUR 1980, 227 - "Monumenta Germaniae Historica").
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZR 101/03

    Gerichtsstand für Erfüllung von Rechtsanwaltsgebührenforderungen

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Denn beim Anwaltsvertrag besteht kein gemeinsamer Erfüllungsort am Ort des Kanzleisitzes für die beiderseitigen Verpflichtungen (BGH NJW 2004, 54; NJW-RR 2004, 932; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 29 Rdnr. 25).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Obwohl § 513 Abs. 2 ZPO seinem Wortlaut nach keine Beschränkung auf die örtliche und die sachliche Zuständigkeit enthält, kann wegen der Bedeutung der internationalen Zuständigkeit, die über das internationale Privatrecht des Gerichtsstaats auf das anwendbare Recht steuert, das Fehlen internationaler Zuständigkeit in der Berufungsinstanz auch dann gerügt werden, wenn das Erstgericht sie angenommen hat (BGH NJW 2003, 426; MDR 2004, 707; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 513 Rdnr. 8).
  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Solchen Werken kann Schutzfähigkeit allenfalls aus der Art und Weise der Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffes erwachsen (vgl. BGH GRUR 1981, 352/354 - "Staatsexamensarbeit; Loewenheim/Axel-Nordemann a.a.O. § 9 Rdnrn. 16 ff.), vielleicht auch noch aus der konkreten Darstellung.
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Obwohl § 513 Abs. 2 ZPO seinem Wortlaut nach keine Beschränkung auf die örtliche und die sachliche Zuständigkeit enthält, kann wegen der Bedeutung der internationalen Zuständigkeit, die über das internationale Privatrecht des Gerichtsstaats auf das anwendbare Recht steuert, das Fehlen internationaler Zuständigkeit in der Berufungsinstanz auch dann gerügt werden, wenn das Erstgericht sie angenommen hat (BGH NJW 2003, 426; MDR 2004, 707; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 513 Rdnr. 8).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Denn danach ist die Entscheidungsbefugnis deutscher Gerichte auf deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen beschränkt, soweit § 32 ZPO zur Begründung der internationalen Zuständigkeit herangezogen wird (BGH a.a.O.; BGHZ 132, 105/112 f.).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des alltäglichen, des handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials (BGH a.a.O.; BGHZ 94, 276/285 - "Inkasso-Programm").
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Allerdings ist nunmehr anerkannt, dass das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat, wenn im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Rahmen der Darlegung eines Anspruchs unerlaubter Handlung ein einheitlicher prozessualer Anspruch geltend gemacht wird (BGH MDR 2003, 345).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus KG, 30.05.2005 - 26 U 14/04
    Die deutschen Gerichtsstandsvorschriften sind grundsätzlich doppelfunktional: Sie legen zum Einen den Umfang der deutschen internationalen Zuständigkeit fest, zum Anderen verteilen sie - sofern die deutsche internationale Zuständigkeit gegeben ist - die Rechtsprechung und Aufgaben nach örtlichen Gesichtspunkten auf die einzelnen deutschen Gerichte (BGH NJW 1999, 1395; Zöller/Geimer a.a.O. IZPR Rdnr. 37).
  • VG Berlin, 21.10.2010 - 2 K 89.09

    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten -

    Bei der Beurteilung eines wissenschaftlichen Werkes ist allerdings zu beachten, dass die wissenschaftliche Lehre, ihr Sprachgebrauch und die Ergebnisse, zu denen sie gelangt, urheberrechtlich frei und jedermann zugänglich sind (vgl. Urteile der Kammer vom 22. Oktober 2008 - VG 2 A 60.08 - und - VG 2 A 29.08 - m.w.N. aus der Rechtsprechung zum Urheberrecht; vgl. zu rechtswissenschaftlichen Gutachten auch KG, Urteil vom 30. Mai 2005 - 26 U 14/04 -, Juris).
  • VG Aachen, 28.11.2012 - 8 K 2366/10

    Anspruch der Grundstückseigentümer gegen die auskunftspflichtige öffentliche

    Die Kammer muss nicht beurteilen, ob eine solche schöpferische Gestaltungshöhe z. B. durch einfache juristische Gutachten erreicht wird, verneint vom Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2011, - 2 K 91.11 -, JZ 2012, 799, ähnlich vom Kammergericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2005, - 26 U 14/04 -, nach dessen Auffassung Rechtsrat - auch in Manuskriptform oder als Kurzgutachten - regelmäßig der für urheberrechtlichen Schutz erforderlichen Schöpfungshöhe entbehre, oder ob - wie das VG Berlin meint - in Gestalt eines Architektenentwurfs für einen Zweckbau kein schutzfähiges Werk gegeben sei, Urteil vom 24. August 2004 - 23 A 1.04 -, auch wenn diese Entscheidungen eine gewisse Orientierung geben mögen.
  • LG Frankfurt/Main, 26.01.2021 - 14 O 396/18
    Die internationale Zuständigkeit in Fällen mit Bezügen zur Russischen Föderation ergibt sich daher aus der Doppelfunktionalität der Bestimmungen der ZPO über die örtliche Zuständigkeit (vgl. KG, Urt. v. 30.5.2005 - 26 U 14/04, GRUR-RR 2006, 252).
  • OLG Hamburg, 15.07.2010 - 13 U 54/10
    Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist auch in höheren Rechtszügen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (KG GRUR-RR 2006, 252).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9797
OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 10/06 (https://dejure.org/2006,9797)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.2006 - 16 Wx 10/06 (https://dejure.org/2006,9797)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 2006 - 16 Wx 10/06 (https://dejure.org/2006,9797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 10/06
    Der Senat ist zur Auslegung der Teilungserklärung in vollem Umfange selbstständig befugt (BGHZ 121, 236; BayObLG, WuM 1996, 362; Staudinger/Wenzel, 13. Bearbeitung 2005, § 45 Rdnr. 40).

    Dabei ist nicht auf den Willen des Eigentümers, sondern - wie bei körperschaftlichen Satzungsbestimmungen - auf Wortlaut, Sinn und Zweck der Erklärung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 121, 236, 239 = NJW 1993, 1329 f.; BGHZ 113, 374, 379 = NJW 1991, 1613; OLG Düsseldorf ZMR 1999, 192, 193; Staudinger/Wenzel, a.a.O.).

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 10/06
    Dabei ist nicht auf den Willen des Eigentümers, sondern - wie bei körperschaftlichen Satzungsbestimmungen - auf Wortlaut, Sinn und Zweck der Erklärung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 121, 236, 239 = NJW 1993, 1329 f.; BGHZ 113, 374, 379 = NJW 1991, 1613; OLG Düsseldorf ZMR 1999, 192, 193; Staudinger/Wenzel, a.a.O.).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 148/95

    Auslegung einer im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung, in der

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 10/06
    Der Senat ist zur Auslegung der Teilungserklärung in vollem Umfange selbstständig befugt (BGHZ 121, 236; BayObLG, WuM 1996, 362; Staudinger/Wenzel, 13. Bearbeitung 2005, § 45 Rdnr. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht