Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.03.2006 - 6 U 62/05   

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https://dejure.org/2006,5921
OLG Hamm, 09.03.2006 - 6 U 62/05 (https://dejure.org/2006,5921)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2006 - 6 U 62/05 (https://dejure.org/2006,5921)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2006 - 6 U 62/05 (https://dejure.org/2006,5921)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers einer GmbH; Anforderungen an die erforderliche Sorgfalt eines Bauarbeiters bei der Beachtung von Gefahrenquellen auf einer Baustelle für die Beurteilung des Mitverschuldens bei einem Unfall; Höhe eines ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schmerzensgeldanspruch bei Querschnittslähmung

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 254; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 831; ; BGB § 847 a.F.; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 106 Abs. 3; ; StGB § 230; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 § 823 § 847 (a.F.); SGB VII § 106 Abs. 3
    Schadensersatz bei Nichtbeachtung von Unfallerhütungsvorschriften zur Sicherung eines Anlegeaufzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Haftung für Unfall auf Baustelle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Baufirma verstößt gegen Sicherheitsvorschriften - Lastenaufzug ungesichert: Querschnittsgelähmter Bauarbeiter klagt nach Unfall auf Schmerzensgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1251
  • NZV 2006, 590
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89

    Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2006 - 6 U 62/05
    Sie will aber nicht den Zugriff des Geschädigten auf den Zweitschädiger in Fällen wie dem vorliegenden verkürzen, in denen dieser an sich in erster Linie den Schaden zu verhüten hatte und deswegen letztlich für die Schadenstragung zuständig ist (vgl. BGHZ 110, 114 = NJW 90, 1361 = VersR 90, 387; Senat VersR 98, 328, 329).
  • OLG Hamm, 03.06.1996 - 6 U 211/95

    Haftung der Schädiger im durch § 636 RVO gestörten Gesamtschuldverhältnis

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2006 - 6 U 62/05
    Sie will aber nicht den Zugriff des Geschädigten auf den Zweitschädiger in Fällen wie dem vorliegenden verkürzen, in denen dieser an sich in erster Linie den Schaden zu verhüten hatte und deswegen letztlich für die Schadenstragung zuständig ist (vgl. BGHZ 110, 114 = NJW 90, 1361 = VersR 90, 387; Senat VersR 98, 328, 329).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 25/04

    Haftung des nicht privilegierten Unternehmers neben einem haftungsprivilegierten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2006 - 6 U 62/05
    Zur Definition der gemeinsamen Betriebsstätte folgt der Senat der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH VersR 05, 1397 = NZV 05, 515, 516).
  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 366/03

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des nicht auf der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2006 - 6 U 62/05
    Ein solches Ergebnis würde aber der Rechtsprechung entgegenstehen, nach der sich derjenige, der seinerseits eine Pflicht verletzt hat, im Innenausgleich nicht mit Erfolg darauf berufen kann, in der Erfüllung eben dieser Pflicht unzureichend überwacht worden zu sein (vgl. BGH NJW 05, 2309 = VersR 05, 1087, 1088 m.w.N.; Senat a.a.O.).
  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2006 - 6 U 62/05
    Dieser Betrag erscheint angemessen und liegt in der Größenordnung von Schmerzensgeldern, die die Rechtsprechung Verletzten mit vergleichbaren Verletzungsfolgen zuerkannt hat (vgl. OLG Hamm VersR 03, 780 = NZV 03, 192; OLG Koblenz NZV 05, 413; ferner die Entscheidungen, die bei Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., S. 259 zusammengestellt sind).
  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2006 - 6 U 62/05
    Dieser Betrag erscheint angemessen und liegt in der Größenordnung von Schmerzensgeldern, die die Rechtsprechung Verletzten mit vergleichbaren Verletzungsfolgen zuerkannt hat (vgl. OLG Hamm VersR 03, 780 = NZV 03, 192; OLG Koblenz NZV 05, 413; ferner die Entscheidungen, die bei Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., S. 259 zusammengestellt sind).
  • LG Münster, 13.09.2006 - 10 O 234/04

    Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls mit entlaufenen Pferden

    Zuletzt hat das OLG I im Urteil vom 09.03.2006 in dem Verfahren 6 U 62/05 ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 200.000,00 Euro zuzüglich einer Rente von monatlich 200, 00 Euro zugesprochen, wobei der Geschädigte 50 Jahre alt war und von der Hüfte abwärts querschnittsgelähmt war.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5206
OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05 (https://dejure.org/2006,5206)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.03.2006 - 9 UF 5/05 (https://dejure.org/2006,5206)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05 (https://dejure.org/2006,5206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Trennungsunterhalt; Ermittlung des Einkommens von Selbstständigen; Bedarfsbemessung im Wege der Cash-Flow-Methode; Abgrenzung zwischen originär berufsbedingten und privaten Verbindlichkeiten; Anwendung des Zwei-Konten-Modells; Erforderlichkeit der Bildung ...

  • Judicialis

    BGB § 1361; ; BGB § 1361 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1361 Abs. 3; ; BGB § 1579 Nr. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Einkommens von Selbstständigen im Unterhaltsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Selbständiger Unterhaltschuldner - Wie berechnet sich das Einkommen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1756 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    Denn unter Berücksichtigung der vom Beklagten aus seiner selbständigen Tätigkeit erzielten Gewinne liegen die geltend gemachten Vorsorgeaufwendungen sogar deutlich unter den Beiträgen, die bei einem nicht selbständigen Arbeitnehmer zur Rentenversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 2005, 1817).
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 19/01

    Auslegung einer Unterhaltsvereinbarung; Berechnung des Einkommens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    Zum einen haben die AfA-Tabellen grundsätzlich die Vermutung der Richtigkeit für sich (BGH, FamRZ 2003, 741, Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - 9 UFH 189/04 - m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    Zwar ist - worauf der Beklagte zutreffend hinweist- grundsätzlich, soweit - wie hier - Trennungsunterhalt in Frage steht, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa: BGH, FamRZ 1998, 899; FamRZ 2000, 352; FamRZ 2003, 1179) nicht der objektive, sondern lediglich ein angemessener Wohnwert prägend.
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    Zwar ist - worauf der Beklagte zutreffend hinweist- grundsätzlich, soweit - wie hier - Trennungsunterhalt in Frage steht, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa: BGH, FamRZ 1998, 899; FamRZ 2000, 352; FamRZ 2003, 1179) nicht der objektive, sondern lediglich ein angemessener Wohnwert prägend.
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    - Einer bedarfsdeckenden Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch der volljährigen Töchter in voller Höhe entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2006, 99), wonach sich der ungedeckte Bedarf der Tochter K. von August 2003 bis September 2004 auf monatlich 625 EUR und ab September 2005 auf monatlich 561 EUR beläuft und der ungedeckte Bedarf der Tochter C. von Oktober 2003 bis Juni 2005 monatlich 501 EUR beträgt.
  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    Denn unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2004, 1177) sind die gewinnmindernd berücksichtigten Ansparabschreibungen von insgesamt 13.505,82 EUR (240,82 EUR, 12.590 EUR und 675 EUR) vorliegend unterhaltsrechtlich unbeachtlich, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass ihnen ein tatsächlicher Wertverlust gegenüberstand, zumal Sachvortrag des Beklagten zu entsprechenden Investitionen fehlt.
  • OLG Schleswig, 06.01.2015 - 10 UF 75/14

    Trennungsunterhalt: Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit eines

    Die Antragsgegnerin ist als Selbstständige im Rahmen ihrer Auskunftsverpflichtung zunächst nur verpflichtet, ihre vollständigen Einnahme- und Überschussrechnungen mit Kontennachweisen sowie die vollständigen Steuerbescheide für den relevanten Zeitraum vorzulegen (vgl. Wendl/Kemper, Unterhaltsrecht, 8. Auflage 2011, § 1 Rn. 428, 429; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.03.2006 - 9 UF 5/05 -, juris, Rn. 123).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2019 - 6 UF 78/19

    Bei darlehensfinanzierten Betriebsmitteln kommt - neben dem Abzug der

    Dies steht mit der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung in Einklang (vgl. nur BGH FamRZ 2004, 1177; 1982, 151; Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 UF 26/15 - Urteile des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14. Januar 2009 - 9 UF 54/07 - und vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05 -, FamRZ 2006, 1756, jeweils m.w.N.).

    Bei darlehensfinanzierten Betriebsmitteln kommt zudem - neben dem Abzug der Darlehenszinsen und der Abschreibung für Abnutzung - grundsätzlich kein Abzug der Darlehenstilgungsleistungen in Betracht, soweit die Abschreibungen dem Wertverzehr der Gegenstände Rechnung tragen und - wie Tilgungen - gewinnmindernd wirken (vgl. BGH FamRZ 2004, 1179; Urteil des 9. Zivilsenats vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05 -, FamRZ 2005, 1756; Wendl/Spieker, a.a.O., § 1, Rz. 359).

  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05

    Trennungsunterhaltsbemessung: Steuerliche Auswirkungen einer

    Ob es, wenn der Unterhaltsschuldner Gewinnermittlungen vorgelegt, dem für die Höhe der prägenden Einkommensverhältnisse darlegungs- und beweisbelasteten Unterhaltsgläubiger obliegt, konkrete Positionen substanziiert zu bestreiten und eine weitere Erklärung zu verlangen (so OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 683), kann dahinstehen.
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09

    Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten

    Bei der Feststellung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens von selbständig Tätigen sind - im Hinblick auf die üblicherweise stärker schwankenden Einkünfte bei Selbständigen - zur Ermittlung eines repräsentativen Zeitraums regelmäßig der durchschnittliche Jahresgewinn des jeweils in Streit stehenden Jahres und der beiden diesem vorangegangenen Jahre heranzuziehen (vgl. nur BGH FamRZ 1982, 151; 2004, 1177; Senatsurteil vom 26. November 2009 - 6 UF 62/09 - Urteile des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14. Januar 2009 - 9 UF 54/07 - und vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05 -, FamRZ 2006, 1756 = OLGR Saarbrücken 2006, 683, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Wegen der bei selbständiger Tätigkeit typischerweise jährlich schwankenden Einkünfte ist zur Gewinnermittlung grundsätzlich die Betrachtung eines möglichst zeitnahen Zeitraumes von drei Jahren erforderlich (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80, FamRZ 1982, 151 -152; BGH, Urteil vom 2. Juni 2004 - XII ZR 217/01, FamRZ 2004, 1177 -1179; Senatsurteil vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05, OLGR Saarbrücken, 2006, 683-686; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl. 2008, Rz. 680; Kemper in: Wendl/Staudigl, aaO., § 1 Rz. 274).
  • OLG Brandenburg, 11.09.2007 - 10 UF 28/07

    Kindesunterhalt: Leistungsfähigkeit eines zunächst selbständigen

    Es kann dahinstehen, ob die in den Gewinn- und Verlustrechnungen ausgewiesenen Gewinne einer Korrektur bedürfen oder ob die Gewinne etwa allein maßgeblich sind, weil nicht etwa einzelne Positionen, insbesondere Betriebsausgaben, vom Kläger explizit in Zweifel gezogen worden sind (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, FamRZ 2006, 1756).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 7 WF 266/06   

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https://dejure.org/2006,10232
OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 7 WF 266/06 (https://dejure.org/2006,10232)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.04.2006 - 7 WF 266/06 (https://dejure.org/2006,10232)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. April 2006 - 7 WF 266/06 (https://dejure.org/2006,10232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit von Prozesskostenhilfe mit Leistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel gem. Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII); Einsatz des eigenen Vermögens; Höhe des Schonvermögens

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9; ; DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII § 1 Abs. 1 Nr. 1 b

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 174
  • FamRZ 2006, 1398
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 7 WF 266/06
    Das Oberlandesgericht Bamberg hat sich in einer unveröffentlichten Entscheidung dieser Auffassung angeschlossen (Beschluß vom 14.10.2005, Az.: 7 WF 184/05), die auch vom Oberlandesgericht Karlsruhe vertreten wird (Beschluss vom 11.5.2005, Az. 2 WF 51/05 FamRZ 2005, 1917).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vortragslast und Beweislast im

    Dieser Betrag überschreitet den im PKH-Recht geltenden allgemeinen Freibetrag von 2.600 Euro deutlich (vgl. zur Höhe des Freibetrags: § 73a SGG i.V.m. § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) i.V.m. der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII vom 11. Februar 1988, BGBl 1, 150, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 2003, BGBl 1, 3022; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 WF 51/05 -, FamRZ 2005, 1917; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. April 2006 - 7 WF 266/06 -, NJOZ 2006, 3135; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - L 5 AS 149/10 -).
  • OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 11 UF 744/14

    Verfahrenskostenhilfe im Verfahren auf Kindesunterhalt: Bemessung des

    Wie im Beschluss (des 7. Zivilsenats und Senat für und Familiensachen) vom 19.04.2006 (FamRZ 2006, 1398) dargelegt, ist die Verweisung in § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO ("§ 90 SGB XII gilt entsprechend") allerdings wenig hilfreich.
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.04.2014 - 3 Ta 50/14

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Vermögen, Einkommen, Schonvermögen,

    Derartige Zahlungen für das Kind sind bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens des Antragstellers zu berücksichtigen (OLG Nürnberg vom 19.04.2006, 7 WF 266/06 - Juris, Rz. 7).

    Lebensunterhalt umfasst Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege Hausrat, Heizung und Bedürfnisse des täglichen Lebens (OLG Nürnberg vom 19.04.2006, 7 WF 266/06 - Juris, Rz. 7).

  • VG Würzburg, 22.03.2012 - W 3 K 11.463

    Gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes

    Denn das Schonvermögen gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b der Durchführungsverordnung zu § 90 SGB XII (DVO zu § 90 SGB XII) beträgt 3.726,00 EUR, nämlich 2.600,00 EUR für die Klägerin, 614, 00 EUR für ihren Ehemann und jeweils 256, 00 EUR für ihre beiden Kinder (vgl. OLG Nürnberg, B.v. 19.4.06, Az.: 7 WF 266/06, juris RdNr. 7 m.w.N.), so dass die Klägerin die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen aufbringen kann.
  • LSG Sachsen, 30.06.2008 - L 1 B 305/07

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Gegenauffassung (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2006 - 7 WF 266/06 - FamRZ 2006, 1398 f.) beachtet nicht hinreichend den Zweck der zu berücksichtigenden Freibeträge.
  • LAG Sachsen, 10.11.2006 - 4 Ta 176/06

    Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe

    Demgegenüber vertritt das OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 19.04.2006 - 7 WF 266/06 - die Auffassung, dass das Schonvermögen i. S. des § 115 Abs. 3 ZPO nicht 1.600,00 EUR, sondern 2.600,00 EUR beträgt.
  • LSG Sachsen, 18.03.2011 - L 1 AL 111/10

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Einsatz von Vermögen bei der Inanspruchnahme

    Die Gegenauffassung (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.01.2009 - 8 Ta 99/08 - juris Rn. 15 ff.; BGH, Beschluss vom 10.06.2008 - VI ZB 56/07 - FamRZ 2009, 497; Oberlandesgericht [OLG] Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2006 - 7 WF 266/06 - FamRZ 2006, 1398 f., und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2005 - 2 WF 51/05 - FamRZ 2005, 1917 f.) beachtet nicht hinreichend den Zweck der zu berücksichtigenden Freibeträge.
  • OLG Dresden, 12.12.2014 - 22 WF 1298/14

    Berücksichtigung von Sozialleistungen bei der Ermittlung des einzusetzenden

    Denn Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe stellt eine Hilfe in besonderen Lebenslagen, eine "besondere Sozialhilfe", dar (vgl. § 73 SGB XII ; BVerfGE 35, 348, 355; BGH, Beschluss vom 26.01.2005, XII ZB 234/03, zit. nach juris; OLG Jena, Beschluss vom 31.08.2012, 1 WF 450/12, zit. nach juris; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1398; Büttner/Wrobel-Sachs, aaO., Rn. 348; Zöller/Geimer, ZPO , 30.Aufl., vor § 114 Rdnr. 1 m.w.N.), die im Nachrang zu den Hilfen zum Lebensunterhalt steht.
  • OLG Dresden, 17.12.2014 - 22 WF 1298/14
    Denn Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe stellt eine Hilfe in besonderen Lebenslagen, eine "besondere Sozialhilfe", dar (vgl. § 73 SGB XII; BVerfGE 35, 348,355; BGH, Beschluss vom 26.01.2005, XII ZB 234/03, zit. nach juris; OLG Jena, Beschluss vom 31.08.2012, 1 WF 450/12, zit. nach juris; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1398; Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 348; Zöller/Geimer, ZPO, 30.Aufl., vor § 114 Rdnr. 1 m.w.N.), die im Nachrang zu den Hilfen zum Lebensunterhalt steht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.11.2005 - 5 U 143/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6672
OLG Hamburg, 02.11.2005 - 5 U 143/04 (https://dejure.org/2005,6672)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.11.2005 - 5 U 143/04 (https://dejure.org/2005,6672)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2005 - 5 U 143/04 (https://dejure.org/2005,6672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbssachen

  • Wolters Kluwer

    Widerlegbarkeit der Dringlichkeitsvermutung auf Grund des eigenen vorprozessualen und prozessualen Verhaltens des Antragstellers; Dringlichkeitsschädliche Verzögerungen; Wettbewerber im Angebot von Dienstleistungen als Internet-Service-Provider; Bewerben eines Produkts ...

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Diese Grundsätze gelten im Übrigen nicht nur im Rahmen der §§ 935, 940 ZPO, sondern entsprechen auch bei der Frage einer etwaigen Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ständiger Rechtsprechung des Senates (vgl. Senat OLGRep 2006, 683 Tarif-Stress; Senat Beschluss vom 23.11.2006 5 W 167/06).
  • OLG Brandenburg, 21.08.2006 - 13 W 36/06

    Besondere Eilbedürftigkeit des Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz, Zuwarten

    Ein Verfügungsgrund, mit anderen Worten, die besondere Eilbedürftigkeit der beantragten Maßnahme, ist dann nicht (mehr) gegeben, wenn der Antragsteller trotz Bestehens eines Regelungsbedürfnisses lange zugewartet hat, bevor er einstweiligen Rechtsschutz beantragt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 02.11.2005, Az.: 5 U 143/04, zitiert nach jurisweb; OLGR Köln 1999, 416, 417; OLGR München 1996, 203, 204; Zöller/Vollkommer ZPO, 25. Aufl., § 940 Rn. 4 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14596
OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05 (https://dejure.org/2006,14596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.04.2006 - 3 U 134/05 (https://dejure.org/2006,14596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. April 2006 - 3 U 134/05 (https://dejure.org/2006,14596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung; Voraussetzungen für die Annahme des Vorsatzes der Gläubigerbenachteiligung; Anfechtbarkeit kongruenter Deckungsgeschäfte; Schlüssigkeit eines Sanierungskonzepts

  • Judicialis

    InsO § 130; ; InsO § 131; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 143; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung - Feststellung des Benachteiligungsvorsatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Zwar sprechen ernsthafte Sanierungsbemühungen gegen einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH ZIP 1993, 276, 279; ZIP 1996, 1475; ZIP 1999, 408; NJW 1999, 646).

    Unverdächtig und ernsthaft ist ein Sanierungsversuch nur, wenn er auf einem schlüssigen Konzept beruht, das begründete Erfolgsaussicht bietet (BGH ZIP 1993, 276).

  • BGH, 11.01.1999 - II ZR 247/97

    Umqualifizierung von Forderungen der Treuhandanstalt aus

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Zwar sprechen ernsthafte Sanierungsbemühungen gegen einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH ZIP 1993, 276, 279; ZIP 1996, 1475; ZIP 1999, 408; NJW 1999, 646).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Ausreichend ist vielmehr das Bewusstsein, dass die angefochtene Rechtshandlung die Gläubiger benachteiligen kann und dass er dies als notwendige Nebenfolge seines Geschehens in Kauf nimmt (vgl. BGHZ 124, 76, 81 = NJW 1994, 449).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Zwar hat sie diese Kenntnisse im Zuge der Sanierungsbemühungen erlangt, indessen besteht insoweit kein Verwertungsverbot zu ihren Gunsten (vgl. OLG Rostock ZIP 2003, 356 = OLG Rep 2003, 1459; MünchKomm-Kirchhof, InsO, § 130, Rn. 37).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 314/95

    Gläubigeranfechtung - Nichtigkeit nach BGB - Gehaltsabtretung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Zwar sprechen ernsthafte Sanierungsbemühungen gegen einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH ZIP 1993, 276, 279; ZIP 1996, 1475; ZIP 1999, 408; NJW 1999, 646).
  • BGH, 05.11.1998 - VII ZB 24/98

    Beginn der Rechtsmittelfrist nach Zustellung eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Zwar sprechen ernsthafte Sanierungsbemühungen gegen einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH ZIP 1993, 276, 279; ZIP 1996, 1475; ZIP 1999, 408; NJW 1999, 646).
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